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Italien verschiebt einige Strafen für die elektronische Rechnungsstellung, die Einführung des Mandats wird jedoch fortgesetzt

Lara Nogueira
Oktober 26, 2018

Unternehmen, die mit der Einhaltung der italienischen Frist für die elektronische Rechnungsstellung vom 1. Januar zu kämpfen haben, werden von finanziellen Sanktionen befreit, wenn sie ihre Rechnungen zum Zeitpunkt der Lieferung nicht sofort ausstellen können. Es scheint jedoch, dass die italienische Steuerbehörde die Einführung des Systems nicht verzögern wird.

Die Regierung hatte erklärt, dass Rechnungen, die nach dem 1. Januar nicht dem neuen Mandat entsprechen, mit Strafen in Höhe von 90 bis 180 Prozent der geltenden Steuer belegt werden. Dementsprechend wird die Steuerbehörde Rechnungen, die nicht korrekt formatiert oder nicht über das neue SDI-Berichtssystem ausgestellt wurden, als nicht konform betrachten.

Viele Unternehmen, insbesondere kleinere Firmen, hatten jedoch Probleme beim Übergang von ihren bestehenden Prozessen auf das neue Regelwerk für die elektronische Rechnungsstellung, das eine elektronische Rechnungsfreigabe in Echtzeit über die staatlich betriebene Plattform Sistema di Interscambio (SDI) erfordert.

Als Reaktion auf die Bedenken der Unternehmen öffnet sich die Regierung für eine Art Karenzzeit: Anstatt die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung als solche zu verschieben, verzichtet Italien auf Strafen für die verspätete Übermittlung der Rechnungen. Darüber hinaus wird Italien ab Juli 2019 die Hauptregel für den Zeitpunkt der Rechnungsstellung lockern, was den Unternehmen mehr Flexibilität im Prozess der elektronischen Rechnungsstellung ermöglicht.

Unternehmen in Italien erhalten Karenzzeit für Strafen bei der elektronischen Rechnungsstellung

Die neuen Strafbestimmungen sehen eine kurze Karenzzeit vor. Die Steuerbehörde wird keine Strafen für elektronische Rechnungen anwenden, die vom SDI innerhalb der Umsatzsteuer-Abwicklungsfrist, zu dem die Rechnung gehört, ausgestellt und verrechnet werden – d. h. bis zum 15. des Folgemonats, in dem die Rechnung ausgestellt und folglich verrechnet werden sollte (gemäß der Verordnung Nr. 100 aus dem Jahr 1998, aktualisiert 2018). Für elektronische Rechnungen, die das SDI bis zum Ende der folgenden Umsatzsteuer-Abwicklungsfrist (normalerweise bis zum Ende des Folgemonats) ausstellt und verrechnet, reduziert die Steuerbehörde die Strafe um 80 Prozent.

Wenn ein Unternehmen zum Beispiel am 1. Januar keine Rechnungen in Übereinstimmung mit den Vorschriften übermitteln kann, kann es die Übermittlung einer Rechnung, die bis zum 15. Februar hätte ausgestellt werden müssen, verzögern, ohne dass für diese Verzögerung Gebühren anfallen. Wenn das Unternehmen noch mehr Zeit benötigt, kann es die Übertragung von Rechnungen über das SDI bis zum 15. März verzögern und eine 80-prozentige Ermäßigung der regulären Strafe zahlen.

Italien erleichtert den Zeitplan für die Ausstellung elektronischer Rechnungen

Italien lockert auch seine Anforderungen an den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung. Seit 1972 sieht das italienische Mehrwertsteuergesetz vor, dass Lieferanten entsprechende Rechnungen an die Regierung am Ort der Lieferung ausstellen müssen. Ab Juli können die Lieferanten jedoch innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung Rechnungen über die SDI-Plattform ausstellen. Rechnungen, die nicht vom SDI verrechnet werden, sind für steuerliche Zwecke nicht gültig, sodass die Ausstellung einer Rechnung innerhalb von 10 Tagen zu Verzögerungen beim Zahlungseingang führen kann.

Für Unternehmen, die in Italien tätig sind, ist die Erleichterung willkommen. Sie ist aber auch ein Zeichen dafür, dass die elektronische Rechnungsstellung in Italien planmäßig vorankommt. Das bedeutet, dass Unternehmen mit Niederlassung in Italien ihre Systeme bis Mitte Februar auf die Erfüllung des neuen Mandats vorbereiten müssen oder mit Strafen rechnen müssen.

Fazit: Was dies für die Geschäftstätigkeit in Italien bedeutet

Aus den jüngsten Entwicklungen geht auch hervor, dass sich die Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung in Italien jederzeit ändern können. Das Problem wird exponentiell schwieriger zu lösen, wenn Unternehmen weltweit ähnlichen Veränderungen gegenüberstehen. Die Einführung eines Systems, das die elektronische Rechnungsstellung automatisiert und eine zentrale Datenquelle sowohl in der Kreditoren- als auch in der Debitorenbuchhaltung bietet, ist daher von wesentlicher Bedeutung.

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Author

Lara Nogueira

Lara Nogueira is a Regulatory Counsel at Sovos TrustWeaver. Based in Stockholm and originally from Brazil, Lara’s background is in law and accounting with a professional focus on international tax law, tax planning, and tax compliance. Lara earned her degree in Law and specialisation degree in Tax Law in Brazil and her masters in European and Internal Tax law from Lund University in Sweden.
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