Italien und San Marino: Schritte zur Abfertigung von Zollregimen?

Gabriel Pezzato
Juli 8, 2021

Seit 1993 sind die Lieferungen zwischen Italien und San Marino mit einer Reihe von Zollverpflichtungen verbunden. Dazu gehört auch die Vorlage von Unterlagen bei den Steuerbehörden beider Länder.

Nach der Einführung des italienischen E-Invoicing-Mandats im Jahr 2019 haben Italien und San Marino Verhandlungen aufgenommen, um die Verwendung von E-Invoices bei grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen den beiden Ländern auszuweiten. Diese Verhandlungen haben schließlich Früchte getragen, und Details sind nun verfügbar.

Aufbau einer SDI-Verbindung nach San Marino

Italien und das Enklavenland San Marino werden den papiergestützten Zollverkehr aufgeben.

Die italienischen und sammarinischen Steuerbehörden haben beschlossen, ein “Vier-Ecken”-Modell zu implementieren, wobei die italienische Abrechnungsplattform SDI der Zugangspunkt für italienische Steuerzahler sein wird, während ein neu geschaffenes HUB-SM das SDI-Gegenstück für sammarinische Steuerzahler sein wird.

Grenzüberschreitende e-Rechnungen zwischen den Ländern werden zwischen SDI und HUB-SM ausgetauscht. Das internationale Austauschsystem wird am 1. Juli 2022 in Kraft treten. Zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 30. Juni 2022 wird es eine Übergangsfrist geben.

FatturaPA: Das Format der Wahl

Die technischen Spezifikationen von HUB-SM sind nun für Importe von Italien nach San Marino und Exporte von San Marino nach Italien verfügbar. Die Länder haben auch beschlossen, FatturaPA als e-Rechnungsformat zu wählen, obwohl die inhaltlichen Anforderungen für Exportrechnungen aus San Marino leicht von den inländischen italienischen FatturaPA e-Rechnungen abweichen werden.

Die Systeme SDI und HUB-SM werden elektronische Rechnungen an und von Steuerzahlern verarbeiten, die an sie angeschlossen sind oder unter die Zuständigkeit der jeweiligen Länder fallen.

Mit anderen Worten: Italienische Steuerzahler werden grenzüberschreitende Rechnungen nach oder von San Marino über die SDI-Plattform senden und empfangen, während sammarinische Steuerzahler die gleichen Aktivitäten über HUB-SM durchführen werden.

Beide Plattformen werden Rechnungen an die entsprechenden Steuerzahler über die von den jeweiligen Steuerbehörden zugewiesenen Destination Codes zustellen. Das bedeutet, dass HUB-SM auch Destination Codes für sammaritische Unternehmen zuweisen wird.

Integrationsdokumente für sammarinische Unternehmen

In Anlehnung an die italienische Methodik für Steuerkontrollen bei grenzüberschreitenden Transaktionen wird San Marino von sammarinischen Käufern verlangen, nach Erhalt der FatturaPA ein zusätzliches Integrationsdokument auszufüllen (ähnlich einer “Selbstfakturierung”, die aus steuerlichen Nachweisgründen erstellt wird). Dieses Dokument wird in einem neuen XML-RSM-Format ausgefüllt, das von der Enklave erstellt und an HUB-SM gesendet wird.

Nach dem größeren Rollout des SDI für B2B-Transaktionen im Jahr 2019 hat die Plattform bewiesen, dass sie in der Lage ist, sich an neue Workflows und Funktionalitäten anzupassen.

Seit letztem Jahr werden E-Kaufaufträge des italienischen nationalen Gesundheitssystems über das NSO ausgetauscht, ein Add-on zur SDI-Plattform. Im Januar 2022 löst die FatturaPA das Esterometro als grenzüberschreitenden Meldemechanismus ab.

SDI hat bereits in der internationalen Arena debütiert durch die Akzeptanz der e-Rechnungen nach der europäischen Norm, die in eine FatturaPA abgebildet werden, bevor sie an italienische Käufer geliefert werden. Diese Integration zwischen SDI und HUB-SM könnte auch die ersten Schritte der Interoperabilität zwischen den Plattformen der beiden Steuerbehörden für den grenzüberschreitenden Handel aufzeigen.

Jetzt sind Sie dran

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Author

Gabriel Pezzato

Gabriel Pezzato heads up the EMEA Regulatory Analysis & Design team at Sovos, where he leads regulatory research across VAT and other indirect taxes. Based in Stockholm, Gabriel brings expertise in tax, corporate, and public finance law, with a focus on tax controls, including e-invoicing and tax filing. He holds a law degree and a specialization in Tax Law from Brazil, as well as an LL.M. in International and European Tax Law from Uppsala University, Sweden.
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