Das neue indische E-Invoicing-System ist seit Oktober 2020 in Betrieb und wurde in mehreren Phasen eingeführt. Die erste Phase begann im Oktober 2020 mit Steuerzahlern mit einem Schwellenwert von 500 Cr. Rupien oder mehr und die zweite Phase wurde im Januar 2021 fortgesetzt und umfasst Steuerzahler mit einem Schwellenwert von 100 Cr. Rupien oder mehr.
Die indischen Behörden haben immer wieder ihr Bestreben nach einer landesweiten E-Invoicing-Lösung geäußert und planen, den Anwendungsbereich von E-Invoicing schrittweise zu erweitern. Interessant ist daher, dass die Steuerzahler in den ersten beiden Stufen E-Invoicing nicht freiwillig implementieren durften, sondern warten mussten, bis ihre Marktsegmente von den Behörden als testreif identifiziert wurden.
Es wurde zuvor vom Finanzminister angekündigt, dass bis zum 1. April 2021 alle Steuerzahler in Indien Zugang zur elektronischen Rechnungsstellung haben werden, aber aus diesen Ankündigungen ging nicht klar hervor, ob es das Ziel war, sie verpflichtend zu machen oder einfach die freiwillige Einführung der elektronischen Rechnungsstellung ab April 2021 zu ermöglichen.
Neueste Entwicklungen bei der elektronischen Rechnungsstellung
Das e-Invoice API Sandbox-Portal wurde für Steuerzahler mit einem Umsatz zwischen 50 Cr. Rupien und 100 Cr. Rupien für technische Tests freigegeben. Angesichts der bisherigen Praxis könnte diese Entwicklung als Hinweis darauf interpretiert werden, dass ein Mandat vor der Tür steht.
Zuvor wurde über das e-Invoice-API-Sandbox-Portal angekündigt, dass Steuerzahler zwischen 100 Cr. Rupien und 500 Cr. Rupien zum Testen freigegeben wurden. Auf diese Entwicklung folgte bald eine Mitteilung, die die elektronische Rechnungsstellung für diese Steuerzahler ab Januar 2021 vorschreibt. Es wird daher erwartet, dass die indische Regierung bald eine Mitteilung veröffentlichen wird, die die elektronische Rechnungsstellung für Steuerzahler mit einem Umsatz von 50 Cr.
Zeitleiste
Auch wenn es keine formellen Aussagen der Behörden zum Zeitplan oder zum Mandat gibt, erwarten viele Stakeholder den 1. April 2021 als verpflichtendes Datum, um das neue E-Invoicing-Verfahren für das nächste Segment der Steuerzahler zu erfüllen. Angesichts der bisherigen Ankündigungen wäre das kein Paukenschlag. Allerdings würde den Steuerzahlern eine sehr knappe Frist zur Einhaltung gesetzt.
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