INDIEN: Reform der elektronischen Rechnungsstellung auf 1. Oktober 2020 verschoben

Filippa Jörnstedt
März 14, 2020

Die Reform zur obligatorischen Verwendung der elektronischen Rechnungsstellung in Indien kommt doch (noch) nicht: Nur zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der ersten Phase hat das GST Council vorerst die Bremse gezogen. Die Umsetzung wurde zunächst um sechs Monate verschoben und soll nun am 1. Oktober 2020 in Kraft treten.

Aufgrund zahlreicher Beschwerden – sowohl seitens des privaten Sektors gegen das GST Council als auch seitens des GST Council gegen den Betreiber des GST-Netzwerks, Infosys – beschloss das Council in einer Versammlung am 14. März einen Aufschub des Reformbeginns.

In der Versammlung wurden mehrere wichtige Entscheidungen getroffen, insbesondere:

  • Aufschub der ersten Phase der Reform zur obligatorischen Verwendung elektronischer Rechnungsstellung vom 1. April 2020 auf 1. Oktober 2020
  • Aufschub der Verpflichtung zur Ausstellung von B2C-Rechnungen (für Unternehmen in der höchsten Steuerklasse, ab einem Wert von 500 Rupien) mit QR-Code vom 1. April 2020 auf 1. Oktober 2020
  • Befreiung bestimmter Steuerzahler von der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung und Generierung von QR-Codes (dies betrifft u. a. Versicherungsunternehmen, Banken und andere Finanzinstitute sowie Unternehmen im öffentlichen Personenverkehr)
  • Aufschub der Verpflichtung zur Verwendung der neuen GST-Steuererklärung auf den 1. Oktober 2020
  • Aufforderung an den Infosys-Chef zur Teilnahme an den drei folgenden Versammlungen des GST Council zur Berichterstattung über den aktuellen Stand der technischen und infrastrukturellen Verbesserungen an den der GST-Reform zugrunde liegenden IT-Plattformen

Die bei der 39. Versammlung des GST Council getroffenen Entscheidungen haben zur Folge, dass das Anfang Dezember veröffentlichte gesetzliche Rahmenwerk entweder revidiert oder durch neue Vorschriften ersetzt werden muss. Angesichts der wirtschaftlichen Volatilität infolge der COVID-19-Pandemie ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich die Einführung der Reform weiter verzögern wird. Voraussetzung für die Einhaltung des neuen Zeitplans ist eine Stabilisierung sowohl der globalen Märkte als auch der technischen Plattform, die der GST-Reform zugrunde liegen soll.

 

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Author

Filippa Jörnstedt

Filippa Jörnstedt is Director of Regulatory Analysis & Design at Sovos and leads Sovos regulatory research across VAT and other indirect taxes globally. Based in Stockholm, Filippa’s background is in international trust and tax regulations, focusing on global developments in tax controls such as e-invoicing, e-reporting and e-signing requirements. Fluent in English, Italian, French, Romanian and her native tongue Swedish, Filippa earned her degree in Law from Lund University in Sweden.
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