Geteilte Zahlungen: Ein neues Verfahren zur Erhebung der Umsatzsteuer in der Europäischen Union

Brendan Magauran
Mai 30, 2018

Aufgrund von Betrug, Umgehung und Vermeidung sowie unzulänglichen Steuererhebungssystemen entgehen den Ländern innerhalb der Europäischen Union (EU) jedes Jahr Milliarden Euro an Umsatzsteuereinnahmen. Im Jahr 2016 betrug die Umsatzsteuer-Lücke in der EU 159,5 Milliarden Euro oder 14 % der gesamten erwarteten Umsatzsteuereinnahmen. Infolgedessen haben die EU-Länder mehrere Maßnahmen eingeführt, um die Einhaltung der Umsatzsteuer zu verbessern und ihre Umsatzsteuersysteme betrugssicherer zu machen. Eine dieser Maßnahmen ist das Split-Payment-Verfahren (Geteilte Zahlungen).

Was ist das Split-Payment-Verfahren?

Das Split-Payment-Verfahren ändert die Art und Weise, wie die Umsatzsteuer im Allgemeinen eingezogen wird, indem die Zahlung für die Bemessungsgrundlage (d. h. der Produktpreis ohne Umsatzsteuer) von der Zahlung des Umsatzsteuerbetrags getrennt wird. Es gibt Variationen des Split-Payment-Verfahrens, aber im Allgemeinen wird hierbei eine Rechnung vom Kunden auf zwei getrennte Konten gezahlt: Der Nettobetrag wird auf das Geschäftsbankkonto des Lieferanten gezahlt, der Umsatzsteuerbetrag wird direkt auf ein spezielles Bankkonto des Lieferanten, ein so genanntes Umsatzsteuerkonto, überwiesen. In der Praxis wird eine einzige Zahlung geleistet und von der Bank entsprechend aufgeteilt.

Geteilte Zahlungen werden als eine Maßnahme zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug und Nichteinhaltung der Richtlinien angesehen, indem den Lieferanten die Möglichkeit genommen wird, die Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und dann zu verschwinden, ohne sie zu entsprechend zu deklarieren oder an die Steuerbehörde abzuführen („Karussellbetrug“). Die Praxis weicht vom herkömmlichen System der Umsatzsteuererhebung in der EU ab, die sich hierbei auf die Erhebung der Umsatzsteuer durch den Verkäufer und auf die regelmäßige Überweisung der Umsatzsteuer durch registrierte Händler stützt.

Die Europäische Kommission schloss im Dezember 2017 eine umfassende Studie über das Split-Payment-Verfahren ab, um rechtlich und technisch machbare Szenarien für ein Split-Payment-Verfahren als Instrument zur Erhebung der Umsatzsteuer zu entwerfen und zu bewerten. Dabei fand die Studie Folgendes heraus:

„… es gibt keine überzeugenden Beweise dafür, dass die Vorteile des Split-Payment-Verfahrens die Kosten überwiegen würden. Die wichtigsten festgestellten Auswirkungen waren, dass ein größerer Umfang das Split-Payment-Verfahrens potenziell eine größere Verringerung der Umsatzsteuerlücke bewirken, aber auch die damit verbundenen Verwaltungskosten erheblich erhöhen würde.“ [Quelle]

EU-Länder mit Split-Payment-Verfahren

Trotz der unschlüssigen Einschätzung der Europäischen Kommission werden derzeit weltweit, vor allem außerhalb der EU, Split-Payment-Verfahren angewendet. In der EU haben Italien und Rumänien entsprechende Zahlungsmechanismen eingeführt, während Polen deren Einführung plant und Großbritannien die Einführung prüft. 

Italien wendet seit dem 1. Januar 2015 ein Split-Payment-Verfahren für Zahlungen an öffentliche Behörden nach dem Gesetz 23/12/2014, Nr. 190 (Stabilitätsgesetz) an. Es wurde mehrfach erweitert, zuletzt am 1. Januar 2018.  Gegenwärtig gilt die Regelung für Lieferungen von Waren und Dienstleistungen an verschiedene Kategorien von öffentlichen Einrichtungen, darunter öffentliche Wirtschaftsunternehmen, Spezialunternehmen, Stiftungen und ihre Tochtergesellschaften sowie Unternehmen, die im FTSE-MIB-Index enthalten sind. Gemäß der Konzeption des Systems berechnen die Lieferanten die italienische Umsatzsteuer auf Waren und Dienstleistungen, die an die oben genannten Einrichtungen geliefert werden. Diese Kunden „teilen“ dann die Zahlung der Rechnung: Sie zahlen den steuerpflichtigen Betrag an die Lieferanten und die Umsatzsteuer auf ein zugewiesenes Umsatzsteuerkonto des Finanzamts.

In Polen ist die Einführung von geteilten Zahlungen ab dem 1. Juli 2018 geplant. Im Gegensatz zu Italien wird die polnische Regelung nicht verlangen, dass die Kunden zwei getrennte Zahlungen leisten müssen. Stattdessen verlangt Polen eine einzige Zahlung an die Bank, die dann die Zahlung auf zwei getrennte Bankkonten aufteilt: Ein Konto für den Betrag ohne Umsatzsteuer, der auf das Geschäftsbankkonto des Lieferanten zu zahlen ist, und das andere Konto für den Umsatzsteuerbetrag, der direkt auf ein spezielles Umsatzsteuerbankkonto des Lieferanten zu zahlen ist.

Der Geltungsbereich der polnischen Vorschrift für geteilte Zahlungen ist viel breiter als der von Italien, da er für alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen gilt. Auf der anderen Seite ist das polnische Split-Payment-Verfahren optional, da der Käufer es anwenden kann, aber nicht muss.

In Rumänien wird seit dem 1. Januar 2018 ein Split-Payment-Verfahren für Unternehmen angewendet, die bestimmte Schwellenwerte für ausstehende Umsatzsteuerverbindlichkeiten überschreiten. Im Rahmen des rumänischen Split-Payment-Verfahrens sind die meldepflichtigen Umsatzsteuerzahler verpflichtet, getrennte Bankkonten für die Einziehung und Zahlung der Umsatzsteuer zu eröffnen. Die geteilte Zahlung der Umsatzsteuer gilt für alle steuerpflichtigen Warenlieferungen und Dienstleistungen, für die der Ort der Lieferung in Rumänien liegt. Ähnlich wie in Italien, aber im Gegensatz zu Polen, ist das Split-Payment-Verfahren obligatorisch. Die Lieferanten berechnen die rumänische Umsatzsteuer auf Waren und Dienstleistungen. Daraufhin wird die geteilte Zahlung vom Geschäftskunden geleistet, der die Umsatzsteuer direkt auf das Umsatzsteuerkonto des Lieferanten überweist. Das Umsatzsteuerkonto des Lieferanten kann nur für die Verarbeitung der Zahlungsaus- und eingänge im Rahmen der Umsatzsteuer verwendet werden.

Das Vereinigte Königreich hat eine öffentliche Konsultation zur Einführung eines Split-Payment-Verfahrens für den elektronischen Handel als Teil des Kampfs gegen Umsatzsteuerbetrug durchgeführt. Das Split-Payment-Verfahren würde erfordern, dass die für Online-Lieferungen geschuldete Umsatzsteuer zum Zeitpunkt des Kaufs direkt an die britischen Steuerbehörden gezahlt wird. Das Vereinigte Königreich debattiert in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen:

  • Welche Partei in der Transaktion ist am besten in der Lage, die Umsatzsteuer zu identifizieren und direkt an die Steuerbehörden zu zahlen?
  • Welche Rolle spielen die Online-Marktplätze bei der Bestimmung der Umsatzsteuer und der Berechnung von geteilten Zahlungen?
  • Wie berechnet man die fällige Umsatzsteuer?
  • Wie könnte sich ein Zeitplan zum Aufbau der notwendigen IT-Infrastruktur für alle Parteien gestalten.

Unter dem Titel „Alternative Methode der Umsatzsteuererhebung – geteilte Zahlung“ hat die britische Steuer- und Zollbehörde HMRC einen ersten Vorschlag in Bezug auf die Funktionsweise eines Split-Payment-Verfahrens gemacht und bittet die Öffentlichkeit bis zum 29. Juni 2018 um Kommentare. Der Vorschlag der HMRC sieht vor, dass der Händler die geteilte Zahlung für Transaktionen in Bezug auf in Großbritannien ansässige Personen ermittelt als auch vornimmt und Zahlungsdienstleister die geteilte Zahlung für Transaktionen in Bezug auf nicht in Großbritannien ansässige Personen ermittelt sowie ausführt. Es würde ein Register von zugelassenen Zahlungsunternehmen (sowohl Händler als auch Zahlungsdienstleister) geben, die Zahlungen aufteilen könnten. Bei Verkäufern im Ausland würde der Kartenaussteller für jede Zahlung prüfen, ob ein zugelassenes Zahlungsunternehmen für die Aufteilung dieser Zahlung verantwortlich ist. In diesem Fall würde der Kartenaussteller die Zahlung in voller Höhe an das Zahlungsunternehmen weiterleiten. Die Zahlungsfirma würde dann die Umsatzsteuer aufteilen, sie direkt an die HMRC zahlen und den Restbetrag auf das Bankkonto des ausländischen Verkäufers weiterleiten. Falls nicht, müsste der Kartenaussteller die Umsatzsteuer aufteilen, direkt an die HMRC zahlen und den Restbetrag an das nicht zugelassene Zahlungsunternehmen weiterleiten, das diesen Betrag dann an die Bank des Verkäufers im Ausland weiterleiten würde. Schließlich würde die HMRC die so eingenommene Ausgangssteuer dem britischen Umsatzsteuerbankkonto des Verkäufers gutschreiben.

Auswirkungen des Split-Payment-Verfahrens auf Unternehmen

Bei einem Split-Payment-Verfahren können Lieferanten einen negativen Cashflow erleiden. Obwohl die Gelder auf dem Umsatzsteuerkonto dem Lieferanten gehören, kann der Lieferant sie nicht frei verwenden. Solche Gelder dürfen nur auf bestimmte, vom Regulierungssystem vorgeschriebene Weise ausgegeben werden. In Polen können Unternehmen die Gelder nur zur Zahlung der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer auf das Umsatzsteuerkonto des Rechnungsausstellers und zur Zahlung der Umsatzsteuer an die Steuerbehörden verwenden.

In Italien wurde eine große Verzögerung bei der Bearbeitung von Rückerstattungen an Unternehmen festgestellt (bis zu 90 Tage nach der vierteljährlichen Beantragung der Umsatzsteuererstattung). Diese Lücke ermöglicht es den Behörden, die Vorsteuer für einen längeren Zeitraum zurückzuhalten, wodurch die Regierung Zinsen erhält, während gleichzeitig der Cashflow der italienischen Unternehmen beeinträchtigt wird. Um die Auswirkungen eines geteilten Zahlungssystems auf den Cashflow vollständig abzuschätzen, muss man die Kosten der Kreditaufnahme für die Unternehmen und für die Regierung berücksichtigen.

Die Europäische Kommission berücksichtigte eine Vielzahl von Faktoren und Modellen für ein Split-Payment-Verfahren, um die Auswirkungen auf die Unternehmen zu bestimmen. Die Auswirkungen von geteilten Zahlungen auf verschiedene Arten von Unternehmen variieren in Abhängigkeit von einer Reihe von Faktoren, einschließlich der Art der Transaktion, wo die Haftung für die Zahlung liegt, ob es sich um eine grenzüberschreitende Transaktion handelt, und der Compliance-Kosten, welche die Unternehmen mit Blick auf die Umsetzung bewährter Verfahren tragen müssen. 

Jetzt sind Sie dran

Geteilte Zahlungen entwickeln sich zu einem neuen Mechanismus zur Erhebung der Umsatzsteuer in der Europäischen Union. In einer sich ständig verändernden Landschaft der Umsatzsteuer-Compliance müssen Unternehmen weiterhin wachsam und anpassungsfähig bleiben. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um zu erfahren, wie wir Ihrem Unternehmen helfen können, den Überblick über die komplexe Landschaft der Umsatzsteuervorschriften zu behalten.

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Author

Brendan Magauran

Brendan Magauran is a Junior Regulatory Counsel at Sovos Compliance specializing in international taxation, with a focus on Value Added Tax Systems in the European Union. Brendan received his B.A. and J.D. from Washington University in St. Louis and is licensed to practice in New Hampshire and Massachusetts.
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