Aktionsplan „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ für eine einheitliche Umsatzsteuerregistrierung

Luca Clivati
März 7, 2023

Zu den Vorschlägen der EU-Kommission unter dem Titel Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter gehört auch eine einzige Umsatzsteuerregistrierung, die darauf abzielt, den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern.

Die Vorschläge, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten sollen, sind Teil einer Initiative der Kommission zur Vereinfachung der Umsatzsteuer in der EU. Die vorgeschlagene einheitliche Umsatzsteuerregistrierung würde bedeuten, dass man sich in der gesamten EU für eine größere Anzahl von Transaktionen nur einmal umsatzsteuerlich registrieren muss, was die Kosten und den Zeitaufwand im Zusammenhang mit der Abwicklung von umsatzsteuerlichen Punkten verringern würde.

Auswirkungen der einheitlichen Umsatzsteuerregistrierung auf das B2C-Geschäft

Der One Stop Shop (OSS) ist eine EU-einheitliche Umsatzsteuerregistrierung. Der OSS ist zwar fakultativ, ist aber eine nützliche Option, um die für Fernverkäufe von Waren von Unternehmen an Verbraucher („B2C“) sowie für die Erbringungen von innergemeinschaftlichen Dienstleistungen von Unternehmen im B2C-Bereich in allen EU-Mitgliedstaaten fällige Umsatzsteuer zu melden und zu entrichten.

Das Verfahren ist auf positive Resonanz gestoßen und wird von vielen Unternehmen genutzt. Eine Ausweitung des Systems ist im Gespräch, um die Umsatzsteuer in der Region weiter zu vereinfachen.

Um das Umsatzsteuersystem der EU weiter zu modernisieren, hat die EU-Kommission eine Erweiterung der OSS-Regelung für den E-Commerce vorgeschlagen. Dabei sollen folgende Punkte ebenfalls berücksichtigt werden:

  • Inlandsverkäufe von Waren in den EU-Mitgliedstaaten im B2C-Bereich
  • Bereitstellung von Gegenständen zur Installation oder Montage an Bord von Schiffen, Flugzeugen oder Zügen im B2C-Bereich
  • Versorgung mit Gas, Strom, Heiz- und Kühlmitteln im B2C-Bereich
  • Bereitstellung von Gebrauchtgegenständen im Rahmen der Sonderregelungen, Kunstgegenständen, Sammlerstücken und Antiquitäten im B2C-Bereich
  • Warenverkehr eigener Waren innerhalb der EU, unter der Voraussetzung, dass der Endabnehmer eine Privatperson ist

Implikationen für Online-Plattformen, die in die EU verkaufen

Trotz Gerüchten über eine Änderung des Schwellenwerts für das Verfahren Import-One-Stop-Shop (IOSS) bleibt der derzeitige Schwellenwert von 150 EUR als Sachwert für im Rahmen von B2C-Verkäufen importierte Waren auf absehbare Zeit bestehen. Für Unternehmen bleibt das Verfahren zudem weiter optional.

Für Plattformen wird IOSS jedoch obligatorisch, wodurch der Fernabsatz von Waren bis zu einem Wert von 150 EUR, die per Sendung aus einem Drittland importiert werden, erleichtert wird. Die EU wird die Sicherheit von IOSS erhöhen, indem sie den EU-Zollbehörden Zugriff auf Informationen zu Unternehmen gewährt, die für IOSS registriert sind.

B2B-Implikationen der einheitlichen Umsatzsteuerregistrierung

Bei Lieferungen von Unternehmen an Unternehmen (B2B) will die EU-Kommission die Anwendung der erweiterten Umkehrung der Steuerschuldnerschaft in Artikel 194 der EU-Richtlinie zur Mehrwertsteuer harmonisieren . Wenn diese Richtlinie im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat umgesetzt wird, gilt sie für Leistungserbringer, die nicht im jeweiligen Mitgliedsstaat der Steuerbarkeit ansässig sind, und reduziert deren Verpflichtung, sich im Ausland für umsatzsteuerliche Zwecke zu registrieren.

Derzeit wenden nur 15 EU-Mitgliedstaaten den oben genannten Artikel an – und nicht alle in gleicher Weise.

Die Einführung des neuen Reverse-Charge-Verfahrens im B2B-Bereich bezieht sich auf den Verkauf bestimmter Waren und Dienstleistungen, wenn die jeweiligen Transaktionen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Der Leistungserbringer ist nicht in dem Mitgliedstaat ansässig, in dem die Umsatzsteuer geschuldet wird.
  • Der Käufer/Leistungsempfänger ist in dem EU-Mitgliedsstaat umsatzsteuerlich registriert, in dem die Umsatzsteuer fällig wird.
  • Die Leistungserbringungen fallen nicht unter eine Sonderbesteuerung.

Und zu guter Letzt wird die EU die Konsignationslagerregelung (Call of Stock) als Teil der Mehrwertsteuerrichtlinie ab dem 31. Dezember 2024 abschaffen. Nach diesem Datum sind neue Bestandsumlagerungen im Rahmen dieser Regelungen nicht mehr betroffen, da die Vereinfachung nicht mehr erforderlich ist. Für Waren, die im Rahmen bereits bestehender Vereinbarungen geliefert wurden, kann die Regelung jedoch bis zum 31. Dezember 2025 fortgeführt werden.

Sind Sie gerüstet, um mit den sich ständig weiterentwickelnden Vorschriften Schritt zu halten?

Kontaktieren Sie uns, um fachkundige Unterstützung zu erhalten: Wir erleichtern Ihrem Unternehmen die Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften, überprüfen die Zuordnung Ihrer Steuernummer und ermitteln, wie Sie Ihren Cashflow verbessern können. Wenn Sie mehr über das Thema „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ erfahren möchten, werfen Sie einen Blick auf Aktionsplan „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ für digitale Berichte und elektronische Rechnungsstellung oder auf diesem Blog-Beitrag zum Thema Plattformwirtschaft und Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter.

Sign up for Email Updates

Stay up to date with the latest tax and compliance updates that may impact your business.

Author

Luca Clivati

Luca joined Sovos in 2022 and is a senior manager of the consulting team within Compliance Services. He holds a Master’s degree in International Economics and has 13+ years of experience on cross-border transactions and international VAT and GST. Luca specializes in tax consulting advisory focusing on indirect taxes, diagnosis, solution, development and implementation of clients’ tax requirements, VAT compliance and tax due diligences within the EU and in jurisdictions outside of it (mostly Norway, Switzerland, New Zealand, Australia and Singapore).
Share this post

EMEA Mehrwertsteuer und Steuerberichterstattung
June 21, 2024
ViDA erneut abgelehnt – Europa verpasst eine weitere Chance zur Harmonisierung der elektronischen Rechnungsstellung

Während der jüngsten ECOFIN-Sitzung am 21. Juni diskutierten die Mitgliedstaaten, ob sie eine Einigung zur Umsetzung der Vorschläge zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) erzielen könnten. Auf der ECOFIN-Tagung im Mai erhob Estland Einspruch gegen die vorgeschlagenen Plattformregeln und beantragte stattdessen, die neuen Regeln für den fingierten Lieferanten optional zu machen (ein Opt-in), sodass die […]

EMEA Mehrwertsteuer und Steuerberichterstattung
May 21, 2024
Was als nächstes mit der Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter passiert (ViDA)

Als die Finanzminister der EU letzte Woche zusammenkamen, wurde allgemein erwartet, dass es eine politische Einigung zum Vorschlag für eine Mehrwertsteuerregelung im digitalen Zeitalter (ViDA) geben würde. Aufgrund der Einwände eines Mitgliedstaates gegen die Plattformregeln ist es hierzu leider nicht gekommen. Nun wurde der offizielle Termin für die Fortführung von ViDA auf Eis gelegt, während […]

EMEA IPT
February 13, 2024
Liechtenstein IPT: Ein Überblick

Liechtenstein ist eines von vielen Ländern mit Versicherungsprämiensteuer (IPT), insbesondere der Schweizer Stempelsteuer und der liechtensteinischen Versicherungsabgabe. Dieser Blog bietet einen Überblick über IPT in Liechtenstein, um Versicherungsunternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen. Welche Steuern fallen in Liechtenstein auf Versicherungsprämien an? In Liechtenstein gibt es zwei Arten von Steuern, die auf Prämienbeträge von […]

E-Invoicing Compliance Einhaltung der Steuervorschriften EMEA Mehrwertsteuer und Steuerberichterstattung
September 20, 2023
Deutschland: Elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich verpflichtend

Update: 25. Juni 2024 von Dilara İnal Ministerium veröffentlicht Leitlinienentwurf zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich Das deutsche Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13. Juni 2024 einen Richtlinienentwurf veröffentlicht , in dem die kommende B2B-E-Rechnungspflicht detailliert beschrieben wird, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird. Obwohl das geltende Gesetz Steuerzahler nur dazu verpflichtet, […]

E-Invoicing Compliance EMEA
April 5, 2023
Bizkaia: Was ist das Batuz-Steuersystem?

Bizkaia ist eine spanische Provinz und ein historisches Gebiet des Baskenlandes mit einem eigenen Steuersystem. Vor der Genehmigung der Batuz-Strategie entwickelte die Steuerbehörde von Bizkaia verschiedene Ansätze zur Umsetzung einer umfassenden Strategie zur Verringerung des Steuerbetrugs. Ziel war es, Betrug daran zu hindern, Einnahmen aus wirtschaftlichen Aktivitäten zu beeinträchtigen. Diese Initiative begann in den frühen […]