Brexit Myth Busting: Trennen Sie die Fakten von der Fiktion für alle Dinge Steuer

David Stokes
Januar 31, 2021

Es gibt eine Fülle von Fehlinformationen und Missverständnissen rund um Brexit und Steuern. Das Ziel dieses Blogs ist es, solche Mythen zu zerstreuen und jegliche Verwirrung zu klären. Wir werden tiefer in die Nachrichten eintauchen, um die Fakten zu erklären und Sie auf dem Laufenden zu halten.

Brexit-Mythos 1 – Brexit’s einzigartige Steuerregelung für EU-Importe

Die Geschichte:

Unmittelbar nach dem Ende der Übergangszeit und dem Beginn des Brexit hat das Vereinigte Königreich eine “einmalige Steuerregelung” eingeführt. Diese bezieht sich auf den Import von Waren zum Verkauf an Privatpersonen.

Ein niederländisches Fahrradunternehmen veröffentlichte einen Artikel auf seiner Website, in dem es seine Leser aufforderte, sich an ihre gewählten Vertreter in Großbritannien zu wenden. Sie baten sie, sich über die neuen Steueränderungen zu beschweren, die sie daran hinderten, an britische Kunden zu verkaufen.

Dies wurde von mehreren Medien aufgegriffen, unter anderem von der BBC “EU-Firmen verweigern UK-Lieferungen wegen Brexit-Steueränderungen.”

Die Fakten:

Verkäufer mit Sitz außerhalb des Vereinigten Königreichs berechnen Privatpersonen die britische Mehrwertsteuer, wenn der Sendungswert unter £135 liegt. Wie in einer am 1. Januar 2021 eingeführten Änderung des britischen Mehrwertsteuergesetzes angegeben.

Die Absicht ist, britische Unternehmen vor billigen ausländischen Importen zu schützen und die Steuereinnahmen zu erhöhen. Dies wurde durch die Abschaffung der “low value consignment relief” (LVCR) erreicht. Sicherstellung der Zahlung der Mehrwertsteuer auf den tatsächlichen Wert der Waren.

Letztes Jahr hätte ich zum Beispiel auf Amazon gehen können, um Fahrradteile zu kaufen. Ich könnte feststellen, dass ein EU-Fahrradhersteller mir 18 £ für ein Ersatzteil berechnen würde. Die gleichen Teile von einem Lieferanten in Südostasien könnten mich jedoch 15 £ kosten.

Dies liegt daran, dass EU-Fahrradteileunternehmen EU-Mehrwertsteuer berechnen müssen (entweder NL oder UK). Wohingegen der Lieferant außerhalb der EU die Erleichterung für Sendungen mit geringem Wert (Low Value Consignment Relief, LVCR) nutzen konnte, um die Zahlung der Mehrwertsteuer legal zu umgehen. Einige Lieferanten nutzten diese Erleichterung weiter aus, indem sie erklärten, dass Waren im Wert von 30 £ nur 15 £ wert seien. Ein Beispiel für die betrügerische Anwendung der LVCR.

Aber die Entscheidung, LVCR abzuschaffen, ist keine “einzigartige Steuerregelung”, die von Großbritannien eingeführt wurde. Es existiert bereits in mehreren anderen Ländern, darunter Australien, Norwegen und die Schweiz, und wird bald von der EU eingeführt.

Die Verkäufer in der EU beschwerten sich jahrelang über unlauteren Wettbewerb, und auch die EU war besorgt über den Verlust von Mehrwertsteuereinnahmen.

Vor diesem Hintergrund hat die EU eine Konsultationsphase eingeleitet. Das Ergebnis war das E-Commerce-Mehrwertsteuerpaket. Es verlangt die Zahlung der Mehrwertsteuer durch den Verkäufer, wenn Waren in die EU importiert und an Privatpersonen verkauft werden; wenn der Warenwert weniger als 150 € beträgt. Die Abschaffung des LVCR ist ebenfalls Teil dieses Pakets.

Die EU hat das Paket, das ursprünglich am 1. Januar 2021 umgesetzt werden sollte, auf den 1. Juli 2021 verschoben. Wie aus den obigen Ausführungen ersichtlich ist, wird dies ähnliche Probleme schaffen, wie sie derzeit von einigen EU-Lieferanten erwähnt werden. Sie werden ironischerweise die Nutznießer dieser “einzigartigen Steuerregelung” sein. Diese Lieferanten werden nicht mehr dem unfairen Preiswettbewerb von Lieferanten außerhalb der EU ausgesetzt sein.

Das Vereinigte Königreich hat die gleichen Probleme mit unlauterem Wettbewerb und Steuervermeidung erkannt. Am 1. Januar 2021 wurde eine Gesetzgebung eingeführt, die Verkäufer verpflichtet, bei der Einfuhr von Waren mit einem Wert unter £135, die an Privatpersonen verkauft werden, die Mehrwertsteuer auszuweisen.

Es ist eine Tatsache, dass bei der Einfuhr von Waren sowohl in das Vereinigte Königreich als auch in die EU zusätzliche Kosten für die Zollformalitäten anfallen werden.

Brexit-Mythos 2 – Waren aus dem Vereinigten Königreich, die in die EU versandt werden, unterliegen nun einer zusätzlichen Mehrwertsteuerbelastung

Die Geschichte:

Neue Regeln bedeuten, dass Waren, die in EU-Länder verschifft werden, nun mehrwertsteuerpflichtig sind, wenn sie in den Binnenmarkt gelangen. In Yahoo Finance erschien eine Geschichte mit der Überschrift “£34bn Brexit bill pushes companies to the brink“, in der ein Unternehmen für Steuerrückforderungen geschätzt hatte, dass die Abgaben die Kosten des britischen Handels mit der EU um £34bn ($47m) erhöhen könnten.

Die Vorhersage ist, dass die neuen Post-Brexit-Mehrwertsteuervorschriften die Betriebskosten mit Import-Mehrwertsteuer um Milliarden Pfund erhöhen. Möglicherweise so hoch wie 27 %, die als Kosten auferlegt werden.

Der Abgeordnete Darren Jones, Vorsitzender des Commons’ Business, Energy and Industrial Strategy Select Committee, bezeichnete die gestiegenen Kosten als einen “Tritt in den Hintern” für die Unternehmen und forderte die Regierung auf, einzugreifen.

Aber die “Kosten” von 34 Mrd. £ sind nur ein Mythos.

Die Fakten:

Jedes Unternehmen, das Waren in die EU importiert, muss die Einfuhrumsatzsteuer auf den entsprechenden Wert zahlen. Nach dem Import der Waren in die EU werden diese normalerweise verkauft und unterliegen der lokalen Mehrwertsteuer – wie es auch der Fall ist, wenn Waren in das Vereinigte Königreich importiert und lokal verkauft werden.

Die Mehrwertsteuer ist eine neutrale Steuer für Unternehmen. Es besteht also keine reale Möglichkeit, dass britische Unternehmen 34 Mrd. £ (oder überhaupt keine MwSt.) verlieren, wenn sie sich entsprechend verhalten.

Ein Beispiel: Ein britisches Unternehmen importiert Waren aus Großbritannien nach Deutschland und verkauft sie dann. Normalerweise muss das britische Unternehmen eine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten und seinem Kunden deutsche Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Es verrechnet dann die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer mit der von ihm berechneten Ausgangsumsatzsteuer und führt den Saldo an die deutsche Steuerbehörde ab.

Wenn Waren verkaufsfertig importiert werden, ist der Importwert derselbe wie der Verkaufswert. Wenn also ein britisches Unternehmen Waren im Wert von 10.000 € nach Deutschland importiert, auf die kein Zoll erhoben wird, zahlt es eine Einfuhrumsatzsteuer von 1.900 €. Dann verkauft es diese Waren für 10.000 € und stellt 1.900 € an Ausgangsumsatzsteuer in Rechnung. Die Einfuhrumsatzsteuer wird mit der Ausgangsumsatzsteuer verrechnet, d.h. die gesamte Einfuhrumsatzsteuer wird vollständig zurückerstattet. Natürlich fallen im Umgang mit der deutschen Steuerbehörde professionelle Kosten an.

Es gibt jetzt 27 EU-Mitgliedstaaten und die Mehrwertsteuerregeln sind nicht einheitlich. Es ist daher möglich, dass ein britisches Unternehmen Import-Mehrwertsteuer erhebt und nicht verpflichtet ist, Ausgangs-Mehrwertsteuer zu berechnen, so dass eine Verrechnung nicht möglich ist.

In diesem Fall gibt es einen Erstattungsmechanismus, der es dem britischen Unternehmen ermöglicht, die Einfuhrumsatzsteuer zurückzuerhalten. Auch hier sind Kosten damit verbunden. Die Mitgliedstaaten können sich jedoch weigern, einen Anspruch zu akzeptieren, so dass die Einfuhrumsatzsteuer eine echte Kostenbelastung darstellt.

Kurz gesagt, die Import-Mehrwertsteuer stellt keine Kosten in Höhe von 34 Milliarden Pfund dar, wenn Unternehmen ihre Angelegenheiten effizient und regelkonform verwalten. Eine Änderung der Incoterms, so dass der Kunde der Importeur ist, würde all diese Probleme lösen. Eine vollständige und gründliche Analyse der Position würde es britischen Unternehmen ermöglichen, die Einfuhrumsatzsteuer zurückzuerhalten und konform zu bleiben, wodurch die Möglichkeit von Strafen reduziert würde.

Ähnliche Grundsätze gelten für Verkäufe an Privatpersonen. Auch britische Unternehmen, die solche Verkäufe tätigen, sollten vom Grundsatz der Steuerneutralität profitieren können, wenn sie angemessen handeln.

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Author

David Stokes

As an FCCA of many years, David brings a commercially focused accounting perspective to the treatment of European VAT issues. He specialises in the understanding of cross-border VAT transactions and has helped many clients map their flows to optimise their VAT position. He has successfully completed the VAT Forum’s ‘Expert in European VAT’ course and is a partner of the forum. As well as advising clients David also sits on several technology product development teams at Sovos.
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