Die Europäische Kommission hat ihren lang erwarteten Vorschlag für Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Initiative Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) angekündigt. Dies ist eine der wichtigsten Entwicklungen in der Geschichte der europäischen Mehrwertsteuer und betrifft nicht nur europäische Unternehmen, sondern auch Unternehmen außerhalb der EU, deren Unternehmen mit der EU handeln.
Der Vorschlag erfordert eine Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112, ihrer Durchführungsverordnung 282/2011 und der Verordnung 904/2010 über die Verwaltungszusammenarbeit bei der Betrugsbekämpfung im Bereich der Mehrwertsteuer. Sie decken drei verschiedene Bereiche ab:
Dieser Vorschlag zur Änderung der Vorschriften muss noch vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament im Rahmen der üblichen Gesetzgebungsverfahren förmlich angenommen werden, bevor er in Kraft treten kann. In Steuerfragen wie diesen erfordert das Verfahren Einstimmigkeit aller Mitgliedstaaten.
Dieser Blog konzentriert sich auf die digitalen Meldepflichten zur Umsatzsteuer und die elektronische Rechnungsstellung, wohingegen zukünftige Updates von Sovos sich mit den anderen beiden Bereichen befassen werden.
Die Europäische Kommission hat sich zum jetzigen Zeitpunkt dafür entschieden, keine Regelung über den Übertragungskanal der gemeldeten Daten an die Steuerbehörden vorzuschlagen. Dies ist derzeit den Mitgliedstaaten überlassen, darüber zu entscheiden.
Der Grund für diese Entscheidung ist wahrscheinlich, dass es sich um ein technisches Problem handelt und dass die Diskussion den Prozess der Veröffentlichung dieses Vorschlags verlangsamt hätte. Die Europäische Kommission scheint sich auch nicht sicher zu sein, ob sie das in Zukunft regulieren möchte.
Viele Länder, die bereit sind, kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) einzuführen, haben darauf gewartet, dass die EU-Regulierungsbehörden eine Antwort darauf geben, welche Regeln der einzelne Mitgliedstaat einhalten muss. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Vorschlag diese Mitgliedstaaten ermutigen wird, ihre Pläne trotz des noch nicht endgültigen Status des Vorschlags fortzusetzen. Es ist bemerkenswert, dass Deutschland nur wenige Tage vor dem ursprünglichen Datum, an dem die Kommission diesen Vorschlag veröffentlichen wollte, dem 16. November 2022, eine Ausnahme von der aktuellen Mehrwertsteuerrichtlinie beantragt hat, um die elektronische Rechnungsstellung vorschreiben zu können.
Sprechen Sie mit unseren Steuerexperten, um zu erfahren, wie sich diese vorgeschlagenen Änderungen auf Ihr Unternehmen auswirken werden.
Stellen Sie sich dieses Szenario vor.
Ihr Geschäftspartner ändert die Regeln für Sie mitten im Stream und Ihre Fähigkeit, mit ihm Geschäfte zu machen, hängt nun davon ab, dass Sie Ihre gesamte Berichtsstruktur ändern, um ihren neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Oh ja, ich sollte auch erwähnen, dass der Zeitrahmen zur Erfüllung dieser Anforderungen extrem knapp ist, und wenn Sie das nicht tun, können Sie vergessen, in ihrer Region Geschäfte zu machen, bis Sie es richtig gemacht haben. Und falls Sie diese Standards zu irgendeinem Zeitpunkt nicht einhalten, können sie Ihnen eine Geldstrafe auferlegen oder Sie schließen.
Klingt weit hergeholt? Ist es nicht. Es ist genau das, was sich auf den wichtigsten Wirtschaftsmärkten von Brasilien bis Italien und Teilen Asiens und Afrikas abspielt. Sehen Sie, Regierungen haben Unternehmen eingeholt, wenn es um Technologie geht, und in vielerlei Hinsicht sind sie in Bezug auf die Digitalisierung an ihnen vorbeigerückt.
Das bedeutet, dass die Regierungen jetzt einen proaktiveren Ansatz bei der Überprüfung von Finanztransaktionen gewählt haben und Berichte in Echtzeit fordern. Als Teil davon haben sie eine Durchsetzung in Echtzeit implementiert, um sicherzustellen, dass sie die richtigen vorgeschriebenen Spezifikationen erfüllt. Um dies zu erreichen, haben sie ihren ständigen Wohnsitz in Ihrem Datenstapel eingerichtet. Und machen Sie keinen Fehler, wenn es um elektronische Rechnungen geht, haben sie das Sagen.
Regierungen auf der ganzen Welt führen die vorgeschriebene elektronische Rechnungsstellung ein, weil sie in der Lage ist, die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern und Betrug schnell und effizient nachzuverfolgen. Nach der Faktenberichterstattung, die bis jetzt die Norm war, war es schwieriger durchzusetzen, und es waren langwierige und kostspielige Prüfungen erforderlich, um die zu Recht geschuldeten Beträge zurückzubekommen. Viele Organisationen haben die Strafen nicht ernst genommen und einfach etwas Geld zur Verfügung gestellt, um diese Unannehmlichkeiten zu bewältigen, sobald sie auftauchen.
Dieser Ansatz hat zu einer Steuerlücke geführt, die weiter wächst. 2019 betrug die Mehrwertsteuerlücke der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union für alle Mitgliedstaaten zusammen über 134,4 Milliarden Euro. Dies war für viele Regierungen unhaltbar und inakzeptabel geworden, und daher wurde eine neue Technologie entwickelt, die sich auf die Digitalisierung konzentrierte, um sicherzustellen, dass alle gesetzlich geschuldeten Einnahmen rechtzeitig und vollständig eingezogen wurden. Eine Nichteinhaltung würde zu schnelleren und wirksameren Durchsetzungsmaßnahmen führen.
Dieser Trend nimmt rasant zu, da Länder auf der ganzen Welt neue Mandate und Methoden zur Nachverfolgung und Durchsetzung der Regeln einführen. In den nächsten fünf Jahren wird erwartet, dass fast jedes Land, das das Mehrwertsteuersystem anwendet, seine Systeme bis zu einem gewissen Grad aktualisieren wird.
Machen Sie keinen Fehler. Aufgrund der Nachfrage nach Echtzeitinformationen ist dies ein IT-Problem, kein Steuerproblem. Für multinationale Unternehmen, die in Dutzenden von Ländern tätig sind, könnte es einige schmerzhafte Momente geben, wenn sie nicht früh planen und für jeden Standort, an dem sie tätig sind, eine solide Strategie entwickeln.
Die IT sollte sich auf das Endziel konzentrieren: die Implementierung eines zentralisierten Ansatzes für die Verwaltung dieser von der Regierung vorgeschriebenen E-Invoicing-Gesetze, um einen global konsistenten Ansatz für alle digitalen Einreichungen zu gewährleisten. Ich kann nicht genug betonen, wie wichtig Implementierungssynergien sind, wenn die Anforderungen steigen und steigen. Das wird mit der Zeit immer komplexer werden.
Und vielleicht am wichtigsten, haben Sie keine Angst, um Hilfe zu bitten. Das sind komplizierte Dinge, die sich von Tag zu Tag ändern. Das ist weder die Zeit noch das Problem, um es auf eigene Faust zu versuchen.
Kontaktieren Sie unsere Experten für weitere Hilfe und Informationen.
Wir haben vor kurzem die 13th Ausgabe unseres jährlichen Berichts Trends veröffentlicht, der umfassendsten Studie der Branche über globale Mehrwertsteuervorschriften und Kontrollen zur Einhaltung der Vorschriften. Trends bietet einen umfassenden Überblick über die weltweite Regulierungslandschaft und zeigt auf, wie Regierungen auf der ganzen Welt komplexe neue Richtlinien und Kontrollen einführen, um Steuerlücken zu schließen und die geschuldeten Einnahmen einzutreiben. Diese Richtlinien und Protokolle wirken sich auf alle Unternehmen in den Ländern aus, in denen sie Handel treiben, unabhängig davon, wo sie ihren Hauptsitz haben.
Der diesjährige Bericht befasst sich mit der Frage, wie umfangreiche Investitionen in die Digitalisierungstechnologie in den letzten Jahren die Steuerbehörden in vielen Ländern der Welt in die Lage versetzt haben, Datenanalysen in Echtzeit und eine jederzeitige Durchsetzung durchzusetzen. Angetrieben durch neue Technologien und Möglichkeiten sind die Regierungen nun in jeden Aspekt des Geschäftsbetriebs eingedrungen und sind in den Unternehmensdaten allgegenwärtig.
Unternehmen müssen zunehmend so etwas wie ihre gesamten Live-Verkaufs- und Lieferkettendaten sowie den gesamten Inhalt ihrer Buchhaltungssysteme an die Steuerverwaltungen übermitteln. Dieser Zugang zu den Finanzbüchern eröffnet den Steuerverwaltungen nie dagewesene Möglichkeiten, die Ausgangsdaten der Transaktionen eines Unternehmens mit ihrer buchhalterischen Behandlung und den tatsächlichen Waren- und Geldströmen abzugleichen.
Nachdem Lateinamerika jahrelang mit Innovationen in diesen Bereichen der Gesetzgebung führend war, beginnt Europa nun, die Digitalisierung der Steuerberichterstattung zu beschleunigen. Unser Trendbericht hebt die wichtigsten Entwicklungen und Vorschriften hervor, die sich auch 2022 noch auswirken werden, darunter:
Laut Christiaan van der Valk, dem Hauptautor von Trends, verfügen die Regierungen bereits über alle Beweise und Möglichkeiten, die sie benötigen, um aggressive Programme zur Überwachung und Durchsetzung in Echtzeit durchzuführen. Diese Programme gibt es in den meisten Ländern Süd- und Mittelamerikas und verbreiten sich rasch in europäischen Ländern wie Frankreich, Deutschland und Belgien sowie in Asien und Teilen Afrikas. Die Regierungen setzen diese Standards schnell durch, und die Nichteinhaltung kann zu Geschäftsunterbrechungen und sogar zum Stillstand führen.
Dieses neue Maß an auferlegter Transparenz zwingt die Unternehmen dazu, die Art und Weise, wie sie die Änderungen bei der elektronischen Rechnungsstellung und bei den Datenvorschriften verfolgen und umsetzen, weltweit anzupassen. Um konform zu bleiben, brauchen Unternehmen einen kontinuierlichen und systematischen Ansatz zur Überwachung der Anforderungen.
Trends ist der umfassendste Bericht seiner Art. Er bietet einen objektiven Überblick über die Mehrwertsteuerlandschaft mit unvoreingenommenen Analysen unseres Teams von Steuer- und Regulierungsexperten. Das Tempo des Wandels bei Steuern und Vorschriften nimmt weiter zu, und dieser Bericht wird Ihnen helfen, sich darauf vorzubereiten.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung oder laden Sie Trends herunter, um mit den sich ändernden Vorschriften im Bereich der Mehrwertsteuer Schritt zu halten.
Das Nordirland-Protokoll, das den Warenverkehr zwischen Großbritannien und Nordirland regelt, bereitet nach wie vor Probleme, was zu Forderungen geführt hat, es über Artikel 16 auszusetzen. Gleichzeitig versuchen einige nordirische Politiker, aus der Möglichkeit von Auslandsinvestitionen durch Unternehmen, die von der gleichzeitigen Präsenz im Vereinigten Königreich und im Binnenmarkt profitieren können, Kapital zu schlagen. Dies wird eine interessante Quadratur des Kreises sein.
Bei der Verbringung von Waren aus Großbritannien in die EU war es notwendig, die Lieferketten und die Einhaltung der Mehrwertsteuer zu überprüfen, insbesondere wenn der britische Lieferant die Waren einführen muss. Hier kollidiert die Theorie mit der Realität, so dass die Pläne überarbeitet werden müssen.
Viele britische Lieferanten, die Waren in die EU verkaufen, hielten es für eine gute Lösung, sich in den Niederlanden eine MwSt-Nummer zu besorgen und die Waren dann im Rahmen einer Lizenz nach Artikel 23 einzuführen, um die Einfuhrumsatzsteuer auf die MwSt-Erklärung zu verschieben – ein einfach einzurichtendes und zu verwaltendes System. Nach dem Zollkodex der Union muss jedoch jeder, der Waren in die EU einführt, entweder in der EU ansässig sein oder einen in der EU ansässigen "indirekten Zollagenten" beauftragen.
Bei Annahme einer solchen Bestellung haftet die EU-Einrichtung gemeinsam mit dem Einführer für die fällige Mehrwertsteuer und den Zoll. Es überrascht nicht, dass es schwierig ist, Unternehmen zu finden, die eine solche Dienstleistung anbieten. Im Jahr 2020 schlug der Verband der Spediteure in Deutschland vor, wegen des finanziellen Risikos keine solchen Aufträge anzunehmen. Für viele britische Unternehmen bestand die einzige Lösung darin, ein Unternehmen in der EU, häufig in den Niederlanden, zu gründen, das in ihrem Namen importiert.
Der Brexit brachte auch Probleme für britische Unternehmen mit sich, die Ausrüstungen liefern, die in Fabriken oder anderen Räumlichkeiten installiert werden müssen, z. B. Teile von Fertigungsstraßen.
Innerhalb des Binnenmarktes gibt es für solche Lieferungen eine Vereinfachung. Der Verkäufer kann die Waren in einen anderen Mitgliedstaat verbringen, um sie dort zu installieren, wobei der Kunde die auf die Waren entfallende Erwerbssteuer zu entrichten hat. Der Grund dafür ist, dass der Lieferant in dem Mitgliedstaat, in dem die Gegenstände installiert werden, keine lokale MwSt-Nummer haben muss.
Nach dem Brexit können Lieferanten, die Waren aus Großbritannien zur Installation in die EU liefern, diese Vereinfachung nicht mehr in Anspruch nehmen. Stattdessen muss der britische Lieferant nun die Waren in die EU einführen und dann einen Verkauf tätigen. Wenn die Waren in einen Mitgliedstaat eingeführt und dort installiert werden, in dem die erweiterte Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für den Verkauf gilt, ergibt sich ein Cashflow-Problem hinsichtlich der gezahlten Einfuhrumsatzsteuer. Die Ansprüche müssen gemäß der Richtlinie 13 geltend gemacht werden, und wenn der betreffende Mitgliedstaat das Konzept der "Gegenseitigkeit" anwendet, kann der Anspruch verweigert werden.
Die "Gegenseitigkeit" ermöglicht es einem Mitgliedstaat, Steuerpflichtigen aus Drittländern, die Steuerpflichtigen des Mitgliedstaats keine Mehrwertsteuererstattung gewähren, die Erstattung der Mehrwertsteuer zu verweigern. Der Mitgliedstaat veröffentlicht in der Regel eine Liste der Drittländer, die Anträge stellen können, wenn die Gegenseitigkeit in Anspruch genommen wird.
Vor dem Brexit gab es für das Vereinigte Königreich keine Notwendigkeit, auf einer solchen Liste zu stehen, so dass dies nun ein echtes Risiko darstellt. Einige Mitgliedstaaten, darunter Spanien, haben das Vereinigte Königreich unmittelbar nach dem Brexit in ihre Liste aufgenommen. Wenn diese subtilen Komplexitäten nicht berücksichtigt werden, bevor eine Transaktion vereinbart wird, könnte dies schwerwiegende Folgen für den Cashflow haben – Planung ist also unerlässlich.
Die Unternehmen müssen auch sicherstellen, dass sie auf die Änderungen vorbereitet sind, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sind Waren mit Ursprung im Vereinigten Königreich, die aus Großbritannien in die EU exportiert werden, frei von Einfuhrzöllen. In einigen Fällen verlangen die Exporteure von ihren Lieferanten Informationen über den Ursprung der von ihnen gelieferten Waren.
Bis zum 31. Dezember 2021 musste ein Ausführer von Waren aus Großbritannien in die EU keine Lieferantenerklärung vorlegen, wenn er eine Erklärung über den Ursprung abgab, die der Kunde zur Inanspruchnahme des Nullzollsatzes für Einfuhren in die EU verwenden konnte. Es reicht aus, wenn der Ausführer davon überzeugt ist, dass die Ursprungsregeln eingehalten werden, und alle Anstrengungen unternimmt, um rückwirkend Lieferantenerklärungen zu erhalten.
Angenommen, ein britischer Exporteur stellt fest, dass eine Lieferantenerklärung rückwirkend nicht verfügbar ist. In diesem Fall muss er den EU-Kunden informieren, der die Auswirkungen auf die von ihm getätigten Einfuhren berücksichtigen muss.
Kann ein Ausführer einem amtlichen Ersuchen um Überprüfung des Warenursprungs im Vereinigten Königreich nicht nachkommen, muss der EU-Kunde rückwirkend den vollen Zollsatz zahlen.
Ab dem 1. Januar 2022 muss ein Ausführer bei der Abgabe der Ursprungserklärung gegenüber dem Kunden bei Bedarf eine Lieferantenerklärung vorlegen, andernfalls ist der volle Zollsatz zu entrichten. Diese wichtige Änderung der Vorschriften wird sich auf alle Unternehmen auswirken, die in die EU exportieren, einschließlich E-Commerce-Händler, die Waren über 150 EUR verkaufen.
Informieren Sie sich unter über die Vorteile, die ein Managed-Service-Anbieter Ihrem Unternehmen bei der Einhaltung der MwSt-Vorschriften bieten kann.
Das EU-Mehrwertsteuerpaket für den elektronischen Geschäftsverkehr ist fast sechs Monate alt, und die Unternehmen sollten ihre erste EU-One-Stop-Shop-Erklärung (OSS) bis Ende Oktober 2021 eingereicht haben. Das OSS-Paket stellt eine willkommene Vereinfachung der Anforderung dar, in mehreren Mitgliedstaaten für die Mehrwertsteuer registriert zu sein, wenn man innerhalb der EU B2C-Lieferungen von Waren und Dienstleistungen tätigt.
Obwohl es eine Vereinfachung darstellt, müssen mehrere Bedingungen erfüllt werden, damit die Anwendung fortgesetzt werden kann. Die Europäische Kommission hat vor der Einführung von Union OSS eine Reihe von Leitfäden zur Anwendung von Union OSS herausgegeben, die Hinweise zur Funktionsweise geben. Es gibt jedoch immer noch einige Fragen darüber, wie die Union OSS mit anderen Compliance-Verpflichtungen interagiert, die für E-Commerce-Verkäufer in der EU gelten.
Intrastat ist der EU-Mechanismus zur Bereitstellung von Informationen über den Intra-EU-Handel, wenn es keine Zollgrenzen gibt. Es besteht aus zwei Komponenten: Versendungsmeldungen, die in dem Mitgliedstaat eingereicht werden, in dem die Beförderung beginnt, und Eingangsmeldungen in dem Mitgliedstaat, in dem die Lieferung erfolgt.
E-Commerce-Unternehmen, die Waren innerhalb der EU verkaufen, mussten lange Zeit die Intrastat-Verpflichtungen erfüllen, wenn sie die Meldeschwellen überschritten. Für viele Unternehmen ergab sich eine Verpflichtung in dem Mitgliedstaat, von dem aus die Waren versandt wurden, da die Waren in mehrere andere EU-Länder geliefert wurden, so dass die Schwellenwerte häufig überschritten wurden.
Darüber hinaus waren größere E-Commerce-Verkäufer verpflichtet, Ankunftserklärungen im Land der Warenlieferung abzugeben, auch wenn sie nicht der Käufer der Waren waren. Die allergrößten Händler waren möglicherweise auch verpflichtet, im Mitgliedstaat ihres Kunden Versandanmeldungen für zurückgesandte Waren abzugeben.
Intrastat wird in keinem der Leitfäden der Europäischen Kommission über OSS erwähnt, so dass es keine Hinweise darauf gibt, wie es anzuwenden ist, wenn ein Unternehmen OSS der Union einführt. Darüber hinaus scheinen viele Mitgliedstaaten derzeit keine endgültige Position zur Interaktion mit OSS der Union zu haben.
Die Situation im Abgangsmitgliedstaat der Waren scheint klar zu sein, aber es kann zu Komplikationen kommen, wenn die Waren von mehr als einem Mitgliedstaat aus versandt werden, insbesondere wenn in diesem Land keine MwSt-Registrierung vorhanden ist. Auch wenn dies unwahrscheinlich ist, gibt es Umstände, unter denen keine MwSt-Registrierung erforderlich oder sogar zulässig ist.
Wirklich kompliziert wird es bei den Intrastat-Eingangsmeldungen. Der Grundsatz des OSS der Union besagt, dass für Intra-EU-Lieferungen keine MwSt-Registrierung im Mitgliedstaat des Kunden erforderlich ist. Es kann andere Gründe für eine MwSt-Registrierung geben, aber für viele Verkäufer im elektronischen Handel ist eine Registrierung im Mitgliedstaat der Lieferung nicht erforderlich.
Dies wirft die Frage auf, ob in diesen Gebieten Ankunftserklärungen erforderlich sind. Einige Intrastat-Behörden haben Leitlinien zur Verfügung gestellt, und diejenigen, die dies getan haben, gehen unterschiedliche Wege. Einige sind sich darüber im Klaren, dass dies für Eingänge nicht erforderlich ist, wenn sie die OSS der Union nutzen, während andere weiterhin verlangen, dass Erklärungen abgegeben werden, auch wenn keine lokale Mehrwertsteuerregistrierung vorliegt.
Wir beobachten die Situation weiter und werden Sie auf dem Laufenden halten, sobald wir weitere Informationen erhalten.
E-Commerce-Verkäufer von Waren können in den Ländern, in die sie Waren liefern, weitere Compliance- und Steuerpflichten haben. Dazu gehört auch die Einhaltung lokaler Landesvorschriften in Bezug auf Umweltsteuern. In Rumänien zum Beispiel müssen E-Commerce-Verkäufer Erklärungen für den Umweltfonds einreichen, auch wenn sich das Unternehmen für die Verwendung von Union OSS entschieden hat. Dies macht die Sache kompliziert, da die rumänische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer normalerweise für die Einreichung der Erklärungen verwendet wird. Eine separate Registrierung scheint möglich zu sein, um die Einhaltung der Umweltvorschriften zu gewährleisten.
In Ungarn gibt es möglicherweise auch ein Problem mit der Einzelhandelssteuer, die von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 500 Mio. HUF zu zahlen ist. Die Steuer muss auch dann gezahlt werden, wenn keine Mehrwertsteuerregistrierung aufgrund der Union OSS vorliegt. Betroffene Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Vorschriften einhalten.
Mit Anlaufschwierigkeiten ist bei jeder neuen Regelung zu rechnen, aber es spricht einiges dafür, dass einige dieser Probleme hätten vorhergesehen und klare Anleitungen gegeben werden müssen, insbesondere für Intrastat. Es ist klar, dass sich einige Behörden vor der Einführung der Union OSS überhaupt nicht mit dieser Frage beschäftigt haben. Wir werden die Situation weiter beobachten und weitere Updates liefern, sobald mehr Informationen verfügbar sind.
Setzen Sie sich mit in Verbindung, um Ihre Fragen zur Union OSS mit unseren Steuerexperten zu besprechen, und folgen Sie uns auf , LinkedIn, und , Twitter, , um über Neuigkeiten und Aktualisierungen zu den Rechtsvorschriften auf dem Laufenden zu bleiben.
Mehr als 170 Länder in der ganzen Welt haben ein Mehrwertsteuersystem eingeführt, und einige der jüngsten Länder sind die Golfstaaten. Im Bestreben, die wirtschaftlichen Ressourcen zu diversifizieren, haben die Golfstaaten in den letzten zehn Jahren andere Wege zur Finanzierung ihrer öffentlichen Dienstleistungen erforscht.
Infolgedessen unterzeichnete der Golfkooperationsrat (GCC), bestehend aus Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Bahrain, Kuwait, Katar und Oman, 2016 das gemeinsame Mehrwertsteuerabkommen zur Einführung eines Mehrwertsteuersystems mit einem Satz von 5 %.
Im Anschluss an das Mehrwertsteuerabkommen führten Saudi-Arabien und die VAE 2018 die Mehrwertsteuer ein. Bahrain folgte mit einer Mehrwertsteuerregelung im Jahr 2019. Zuletzt hat Oman ab April 2021 eine Mehrwertsteuer von 5 % eingeführt, und sowohl Katar als auch Kuwait werden voraussichtlich im nächsten Jahr Mehrwertsteuergesetze erlassen.
Nach der Einführung der Mehrwertsteuer und der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 5 % auf 15 % hat Saudi-Arabien den nächsten Schritt unternommen, um die Kontrollmechanismen für die Einhaltung der Mehrwertsteuer zu digitalisieren.
Die im Dezember 2020 in Kraft getretene E-Invoicing-Verordnung verpflichtet alle gebietsansässigen Steuerpflichtigen, Rechnungen elektronisch zu erstellen und aufzubewahren. Diese Verpflichtung wird ab dem 4. Dezember 2021 in Kraft treten.
Saudi-Arabien hat seit der Einführung der Mehrwertsteuer im Jahr 2018 erhebliche Fortschritte gemacht. Es wird erwartet, dass die saudische E-Invoicing-Verordnung nicht nur die Digitalisierung und Automatisierung für Unternehmen fördert, sondern auch zu effizienteren MwSt-Kontrollen und besseren makroökonomischen Daten für die Steuerbehörde führt – eine Entwicklung, die wahrscheinlich bald von anderen GCC-Ländern nachgeahmt werden wird.
In Anbetracht der Anstrengungen, die mit der Digitalisierung staatlicher Prozesse verbunden sind, und des Zeitplans für die Einführung der Mehrwertsteuer dürften die VAE der nächste Kandidat für eine ähnliche Einführung der elektronischen Rechnungsstellung sein. Obwohl es derzeit keine Pläne für einen verbindlichen Rahmen gibt, haben die VAE kühne Pläne für eine allgemeine Digitalisierung angekündigt. Laut , der Website der VAE-Regierung, "wird die Regierung von Dubai Smart im Jahr 2021 komplett auf Papier verzichten und damit mehr als 1 Milliarde Papierstücke, die jedes Jahr für Behördentransaktionen verwendet werden, eliminieren, was Zeit, Ressourcen und die Umwelt schont."
Die Verbreitung der Digitalisierung der Mehrwertsteuer ist in der Regel die zweite Reform nach der Einführung der Mehrwertsteuer. Da Bahrain und Oman ebenfalls über Mehrwertsteuersysteme verfügen, wäre die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung in diesen Ländern in den nächsten Jahren keine Überraschung. Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Katar und Kuwait hängt vom Erfolg der Umsetzung der Mehrwertsteuer ab, daher ist es nicht einfach abzuschätzen, wann die Digitalisierung der Mehrwertsteuer in diesen Ländern beginnen wird, aber es besteht kein Zweifel, dass dies irgendwann geschehen wird.
Nach der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung werden die Golfstaaten möglicherweise auch andere MwSt-Prozesse, einschließlich der MwSt-Erklärungen, digitalisieren. Ein weiterer Trend, auf den sich die Länder zubewegen, ist die Vorausfüllung der MwSt-Erklärungen anhand der über die elektronische Rechnungsstellung erfassten Daten.
Unabhängig von der Form der Digitalisierung wird es viele bewegliche Teile in Bezug auf die Mehrwertsteuer und ihre Ausführung geben. Unternehmen, die in der Region tätig sind, sollten darauf vorbereitet sein, in ihre Prozesse zur Einhaltung der Mehrwertsteuer zu investieren, um unnötige Geldstrafen und Reputationsrisiken bei Nichteinhaltung zu vermeiden.
Um mehr darüber zu erfahren, was unserer Meinung nach die Zukunft bringt, laden Sie VAT Trends herunter: Toward Continuous Transaction Controls. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über regulatorische Neuigkeiten und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.
Ein aktueller Megatrend in der Umsatzsteuer sind kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs), bei denen die Steuerverwaltungen zunehmend Daten zu Geschäftstransaktionen in Echtzeit abfragen und oft Daten vorautorisieren, bevor ein Unternehmen zum nächsten Schritt im Verkaufs- oder Einkaufsworkflow übergehen kann.
Wenn eine Steuerbehörde CTCs einführt, neigen Unternehmen dazu, dies als eine zusätzliche Reihe von Anforderungen zu betrachten, die von IT-Experten in ERP- oder Transaktionsautomatisierungssoftware implementiert werden müssen. Diese reflexartige Reaktion ist verständlich, da die Implementierungszeiträume in der Regel kurz und die möglichen Sanktionen bei Nichteinhaltung erheblich sind.
Aber Unternehmen täten besser daran, diese Änderungen als Teil einer fortlaufenden Reise anzugehen, um Ineffizienzen und andere Risiken zu vermeiden. Aus Sicht der Steuerbehörden sind CTCs keine eigenständige Übung, sondern Teil einer umfassenderen digitalen Transformationsstrategie, bei der alle Daten, auf die zu Prüfungszwecken legal zugegriffen werden kann, elektronisch an sie übermittelt werden.
In der Digitalisierungsvision vieler Steuerbehörden wird jede Datenkategorie in "organischen" Abständen empfangen, die der natürlichen Kadenz der Datenverarbeitung durch die Unternehmen und dem Datenbedarf der Behörden folgen.
Steuerverwaltungen nutzen die Digitalisierung, um komfortabler, granularer und häufiger auf Daten zuzugreifen.
Ein Unternehmen, das dieses Kontinuum von der alten Welt des Berichtswesens und der Rechnungsprüfung zur neuen Welt des automatisierten Datenaustauschs nicht berücksichtigt, riskiert, sich zu sehr auf das "Wie" zu konzentrieren – die Orchestrierung von Nachrichten zu und von einer CTC-Plattform – anstatt das "Warum" im Auge zu behalten – die Transparenz der Geschäftsabläufe.
Daten, die schneller und in einem strukturierten, maschinell verwertbaren Format eingehen, sind für Steuerverwaltungen unendlich viel wertvoller, da sie die Möglichkeit haben, tiefergehende Analysen sowohl von unterschiedlichen Datenquellen der Steuerzahler als auch von Dritten durchzuführen.
Wenn Ihre Geschäftsdaten unvollständig oder fehlerhaft sind, setzen Sie sich wahrscheinlich vermehrten Betriebsprüfungen aus, da Ihre schlechten Daten vom Finanzamt genauer unter die Lupe genommen werden und transparenter sind.
Anders ausgedrückt: In einer digitalisierten Welt der Steuer wird Müll in Müll umgewandelt.
Viele Unternehmen haben die Zauberformel zur Behebung dieser Datenprobleme bereits zur Hand. Beginnen Sie mit der Vorbereitung auf diese Welle der Mehrwertsteuer-Digitalisierung mit einem Projekt zur Analyse interner Datenprobleme und arbeiten Sie mit vorgelagerten internen und externen Stakeholdern – einschließlich Lieferanten – an deren Behebung.
Tools, die für die Einführung von automatisierten Kontrollen für die Prozesse der Umsatzsteueranmeldung entwickelt wurden, können helfen, einen besseren Einblick in die vorgelagerten Datenprobleme zu erhalten, die ausgebügelt werden müssen. Dieselben Tools können Ihnen auch bei der CTC-Reise helfen, indem sie Datenextraktions- und -integrationsmethoden, die für die Umsatzsteuerberichterstattung eingerichtet wurden, für die CTC-Übertragung wiederverwenden und so eine bessere Data Governance schaffen und eine Verbindung zwischen diesen beiden natürlich verbundenen Prozessen aufrechterhalten.
Viele schlechte Daten stammen aus verbleibenden papierbasierten Prozessen, wie z. B. Lieferantenrechnungen in Papier- oder PDF-Format oder Kundenbestellungen. Wenn Sie jetzt Maßnahmen ergreifen, um auf automatisierte Prozesse umzustellen, die auf strukturierten, vollständig maschinenlesbaren Alternativen basieren, wird das einen großen Unterschied machen.
Die Verbesserung der Rechnungsdaten ist nicht die einzige Herausforderung. Mit der unvermeidlichen Ausweitung der unter den CTC-Regeln einzureichenden Dokumententypen (von der Rechnung über Genehmigungsnachrichten auf der Käuferseite bis hin zu Transportdokumenten und Zahlungsstatusdaten) werden die Steuerverwaltungen immer mehr Ihrer Daten sowie die Daten von Handelspartnern und Dritten abgleichen – denken Sie an Finanzinstitute, Zollbehörden und andere verfügbare Datenpunkte.
Es ist unwahrscheinlich, dass die Steuerverwaltungen ihre Digitalisierungsbemühungen bei den indirekten Steuern einstellen werden. Mandate zur Einführung von The Standard Audit File for Tax (SAF-T ) und ähnliche E-Accounting-Anforderungen zeigen, wie schnell sich die Länder von der alten Welt der Steuer- und Vor-Ort-Prüfungen entfernen.
All diese Daten, aus mehreren Quellen mit starker Authentifizierung, werden ein immer detaillierteres und unbestreitbares Bild Ihrer Geschäftstätigkeit zeichnen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Körperschaftssteuererklärungen von Steuerverwaltungen vorausgefüllt werden, die wenig bis keine legitimen Änderungen von Ihrer Seite erwarten.
Substanz geht vor Form" ist ein beliebter Aphorismus in der Welt der Steuern. Da immer mehr Geschäftsanwendungen und Datenströme für Steuerverwaltungen leicht zugänglich werden, müssen Sie damit beginnen, Datenqualität und -konsistenz als ersten Schritt zu berücksichtigen, um in der Welt des digitalisierten Steuervollzugs erfolgreich zu sein.
Letztendlich wollen die Steuerverwaltungen Ihr Geschäft verstehen. Sie wollen nicht nur Daten, sie wollen aussagekräftige Informationen darüber, was Sie tun, warum Sie es tun, wie Sie handeln, mit wem und wann. Das ist auch genau das, was Ihre Eigentümer und Ihr Management wollen.
Die letztendlichen Ziele von Unternehmen und Steuerverwaltungen sind also die gleichen – nur dass Unternehmen oft die betriebliche Effizienz und finanzielle Ziele in den Vordergrund stellen, während Steuerverwaltungen sich darauf konzentrieren, die bestmöglichen, objektiven Informationen zu erhalten.
Die Einführung von CTCs durch die Steuerverwaltung kann ein Segen sein, und es gibt Vorteile, wenn Sie bessere Analysen in Ihrem Unternehmen einführen, um die Anforderungen der Steuerverwaltung zu erfüllen.
Der wahre Wert liegt in Echtzeit-Einblicken in Geschäftsabläufe und Finanzindikatoren wie Cash-Management oder Schwachstellen in der Lieferkette. Dieses Maß an sofortigem Einblick in Ihr eigenes Geschäft ermöglicht es Ihnen auch, immer einen Schritt voraus zu sein, so dass Sie die Kontrolle über das Bild haben, das Ihre Daten den Behörden liefern.
CTCs sind der natürliche nächste Schritt auf dem Weg zu einer schönen neuen Welt der Unternehmenstransparenz.
Download VAT Trends: Toward Continuous Transaction Controls für weitere Perspektiven über die Zukunft der Steuer. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über regulatorische Neuigkeiten und Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.
In diesem Blog geben wir einen Einblick in kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) und die oft damit verbundene Terminologie.
Angesichts wachsender Mehrwertsteuerlücken auf der ganzen Welt führen immer mehr Steuerbehörden immer strengere Kontrollen ein. Ihr Ziel ist es, die Effizienz zu steigern, Betrug zu verhindern und die Einnahmen zu erhöhen.
Eine der Möglichkeiten, wie Regierungen einen besseren Einblick in die Transaktionen eines Unternehmens erhalten können, ist die Einführung von CTCs. Diese Mandate verlangen von Unternehmen, ihre Rechnungsdaten in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit an die Steuerbehörde zu senden. Eine beliebte CTC-Methode sieht vor, dass eine Rechnung freigegeben werden muss, bevor sie ausgestellt oder bezahlt werden kann. Auf diese Weise hat die Steuerbehörde nicht nur Einsicht, sondern auch ein gewisses Maß an operativer Kontrolle über die Geschäftsvorgänge.
Das Grundprinzip der MwSt. (Mehrwertsteuer) besteht darin, dass die Regierung einen Prozentsatz des Mehrwerts auf jeder Stufe einer Wirtschaftskette erhält. Die Kette endet mit dem Verbrauch der Waren oder Dienstleistungen durch eine Einzelperson. Die Mehrwertsteuer wird von allen Parteien in der Kette, einschließlich des Endkunden, bezahlt. Allerdings können nur Unternehmen ihre Vorsteuer abziehen.
Viele Regierungen verwenden Rechnungen als primären Nachweis bei der Ermittlung "indirekter" Steuern, die ihnen von Unternehmen geschuldet werden. Die Mehrwertsteuer ist bei weitem die bedeutendste indirekte Steuer für fast alle Handelsnationen der Welt. In vielen Ländern mit Mehrwertsteuer trägt die Steuer zu mehr als 30 % der gesamten Staatseinnahmen bei.
Die Mehrwertsteuerlücke ist die Gesamtdifferenz zwischen den erwarteten Mehrwertsteuereinnahmen und dem tatsächlich erhobenen Betrag.
In Europa beläuft sich die MwSt.-Lücke laut dem neuesten Bericht der Europäischen Kommission auf etwa 140 Mrd. € pro Jahr. Dieser Betrag stellt einen Verlust von 11 % der erwarteten Mehrwertsteuereinnahmen im Block dar. Weltweit schätzen wir, dass die fällige, aber von den Regierungen aufgrund von Fehlern und Betrug nicht eingezogene Mehrwertsteuer bis zu einer halben Billion Euro betragen könnte. Dies entspricht in etwa dem BIP von Ländern wie Norwegen, Österreich oder Nigeria. Die Mehrwertsteuerlücke macht etwa 15-30 % der weltweit fälligen Mehrwertsteuer aus.
Kontinuierliche Transaktionskontrollen sind ein Ansatz zur Steuerdurchsetzung. Er basiert auf der elektronischen Übermittlung von Transaktionsdaten aus den Systemen eines Steuerzahlers an eine von der Steuerverwaltung bestimmte Plattform, die kurz vor/während oder kurz nach dem tatsächlichen Austausch dieser Daten zwischen den Parteien der zugrunde liegenden Transaktion erfolgt.
Ein beliebtes CTC wird oft als "Clearance-Modell" bezeichnet, da die Rechnungsdaten von der Steuerverwaltung effektiv und nahezu oder in Echtzeit abgeglichen werden. Darüber hinaus können CTCs ein starkes Instrument sein, um beispiellose Mengen an Wirtschaftsdaten zu erhalten, die zur Information der Steuer- und Geldpolitik genutzt werden können.
Die ersten Schritte in Richtung dieser radikal anderen Art der Durchsetzung begannen in Lateinamerika innerhalb weniger Jahre in den frühen 2000er Jahren. Andere Schwellenländer wie die Türkei folgten diesem Beispiel ein Jahrzehnt später. Viele Länder in LatAm haben inzwischen stabile CTC-Systeme. Diese benötigen für die Durchsetzung der Mehrwertsteuer eine große Menge an Daten aus Rechnungen. Andere Schlüsseldaten – wie der Zahlungsstatus oder Transportdokumente – können auch direkt zum Zeitpunkt der Transaktion erfasst und vorgenehmigt werden.
Elektronische oder E-Invoicing ist das Versenden, Empfangen und Aufbewahren von Rechnungen in elektronischem Format ohne die Verwendung von Papierrechnungen zu Steuer- oder Beweiszwecken. Das Scannen von Eingangsrechnungen oder der Austausch von E-Invoice-Nachrichten parallel zu papierbasierten Rechnungen ist aus rechtlicher Sicht keine elektronische Rechnungsstellung. E-Invoicing wird oft als Teil eines CTC-Mandats gefordert, aber das muss nicht der Fall sein; in Indien beispielsweise muss die Rechnung von der Steuerverwaltung freigegeben werden, aber es ist nicht zwingend erforderlich, die Rechnung anschließend in einem digitalen Format auszutauschen.
Das Ziel von CTCs und E-Invoicing-Mandaten besteht häufig darin, Geschäftsdaten, die an der Quelle, während der eigentlichen Transaktionen, kontrolliert werden, zum Vorausfüllen oder Ersetzen von Umsatzsteuererklärungen zu verwenden. Das bedeutet, dass Unternehmen ein ganzheitliches Verständnis für die Entwicklung von CTCs und deren Nutzung durch die Steuerverwaltungen für ihre Technologie- und Organisationsplanung aufrechterhalten müssen.
Da immer mehr Regierungen die Vorteile für die Einnahmen und die Wirtschaftsstatistik erkennen, die die Einführung dieser strengeren Kontrollen mit sich bringt, sehen wir weitere Mandate am Horizont. Wir gehen davon aus, dass sich der Anstieg von indirekten Steuersystemen, die auf CTCs basieren, in den kommenden fünf bis zehn Jahren stark beschleunigen wird. Wir gehen davon aus, dass die meisten Länder, die derzeit über Mehrwertsteuer, GST oder ähnliche indirekte Steuern verfügen, bis 2030 solche Kontrollen ganz oder teilweise eingeführt haben werden.
Mit Blick auf die Zukunft wissen wir heute, dass in Europa innerhalb der nächsten Jahre Frankreich, Bulgarien und auch Polen CTCs einführen werden. Saudi-Arabien hat ebenfalls kürzlich Regeln für E-Invoicing veröffentlicht und viele andere werden folgen.
Anstehende Mandate stellen eher eine Chance für die digitale Transformation eines Unternehmens dar als eine Herausforderung. Wenn man es mit der richtigen Einstellung betrachtet. Aber wie bei allen Veränderungen ist Vorbereitung der Schlüssel. Global agierende Unternehmen sollten genügend Zeit und Ressourcen einplanen, um sich strategisch auf die bevorstehenden CTC- und anderen Anforderungen zur Digitalisierung der Umsatzsteuer vorzubereiten. Eine globale MwSt.-Compliance-Lösung wird ihre Bedürfnisse sowohl heute als auch in Zukunft erfüllen, wenn die Welle der Mandate weltweit an Fahrt gewinnt.
Mit einer Abdeckung in mehr als 60 Ländern, kontaktieren Sie uns , um Ihre Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung zu besprechen.
Wie in unserem Jahresbericht VAT Trends: Toward Continuous Transaction Controls, gibt es eine zunehmende Verlagerung hin zur Destinationsbesteuerung, die für bestimmte grenzüberschreitende Geschäfte gilt.
In der alten Welt des papierbasierten Handels war die Durchsetzung von Steuergrenzen, zwischen oder innerhalb von Ländern, meist eine Angelegenheit von physischen Zollkontrollen. Um den Handel zu erleichtern und die Ressourcen zu optimieren, haben viele Länder in der Vergangenheit „De-minimis“-Regeln angewendet. Diese legten bestimmte Grenzwerte fest (z. B. EUR 10-22 in der Europäischen Union), unterhalb derer importierte Waren von der Mehrwertsteuer befreit waren.
Grenzüberschreitende Dienstleistungen, die an der Grenze nicht oder nur schwer kontrolliert werden konnten, entgingen oft ganz der Mehrwertsteuererhebung oder wurden im Land des Dienstleisters besteuert. In den letzten zehn Jahren hat der grenzüberschreitende Handel mit geringwertigen Waren und digitalen Dienstleistungen enorm zugenommen. Infolgedessen ergreifen die Steuerverwaltungen erhebliche Maßnahmen, um diese Lieferungen im Land des Verbrauchs/Bestimmungsortes zu besteuern.
Seit der Veröffentlichung des Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Project Action 1 Report on Addressing the Tax Challenges of the Digital Economy der OECD/G20 im Jahr 2015 haben die meisten OECD- und G20-Länder Regeln für die umsatzsteuerliche Behandlung von digitalen/elektronischen B2C-Lieferungen durch ausländische Anbieter verabschiedet. Die in Verbindung mit dem Project Action 1 Report herausgegebenen internationalen MwSt./GST-Leitlinien empfehlen die folgenden Ansätze für die Erhebung der MwSt./GST auf B2C-Verkäufe elektronischer Dienstleistungen durch ausländische Anbieter:
Viele Industrie- und Schwellenländer haben inzwischen Gesetze zu dieser OECD-Leitlinie erlassen; die meisten gelten nur für B2C-Transaktionen, obwohl einige dieser Länder Verpflichtungen auferlegt haben, die sowohl für B2B- als auch für B2C-Transaktionen gelten oder gelten könnten.
Für geringwertige Güter hat die OECD ähnliche Empfehlungen ausgesprochen, die sowohl ein verkäufer- als auch ein vermittlerbasiertes Erhebungsmodell vorsehen. Der Trend zur Besteuerung nach dem Bestimmungsort betrifft viele verschiedene Bereiche der Verbrauchssteuer, darunter die folgenden Beispiele.
Die EU hat schrittweise neue Regeln für die Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen eingeführt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Mehrwertsteuer genauer dem Land des Verbrauchs zufließt. Ab dem 1. Januar 2015 und als Teil dieser Änderung ändert sich, wo die Erbringung digitaler Dienstleistungen besteuert wird. Sie wird dort besteuert, wo der private Endkunde in der EU ansässig ist, seinen ständigen Wohnsitz hat oder sich gewöhnlich aufhält. Diese Änderungen stehen neben der Einführung des One Stop Shop (OSS) Systems, das die Berichterstattung für Steuerpflichtige und ihre Vertreter oder Vermittler erleichtern soll. Im Rahmen des EU-Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel , das ab dem 1. Juli 2021 in Kraft treten soll, unterliegen alle Dienstleistungen und alle Waren, einschließlich der auf dem elektronischen Handel basierenden Importe, komplizierten Vorschriften, die Änderungen der Arbeitsweise des Zolls in allen Mitgliedstaaten beinhalten.
Mit dieser Verlagerung hin zur Steuerpflicht für bestimmte grenzüberschreitende Transaktionen ist es wichtig, dass Unternehmen die Auswirkungen vollständig verstehen. Das gilt nicht nur für ihre Geschäftsprozesse, sondern auch für die Einhaltung der sich ändernden Regeln und Vorschriften.
Setzen Sie sich mit in Verbindung, um Ihre umsatzsteuerlichen Pflichten für den grenzüberschreitenden Handel zu besprechen. Um mehr über die Zukunft der Mehrwertsteuer zu erfahren, laden Sie unseren Bericht VAT Trends herunter: Toward Continuous Transaction Controls.
Das kolumbianische System der elektronischen Rechnungsstellung erreicht den Reifegrad. Seit seiner Einführung im Jahr 2018 hat Kolumbien das Mandat stetig konsolidiert und erweitert, um es stabiler, zuverlässiger und umfassender zu machen.
Mit dem Erlass des Beschlusses 000013/2021 hat die kolumbianische Steuerverwaltung (DIAN) das Mandat für die elektronische Rechnungsstellung offiziell auch auf Lohn- und Gehaltsabrechnungen ausgeweitet. Diese Erweiterung folgt dem Muster von Mexiko, Brasilien und anderen Ländern, die das Mandat zur elektronischen Rechnungsstellung bereits auf Lohn- und Gehaltsabrechnungen ausgeweitet haben.
Das Support Document for Electronic Payroll ist in Kolumbien als Documento Soporte de Nomina Electronica oder auch einfach als Nomina Electronica bekannt. Es handelt sich um ein neues digitales Dokument, das zur Unterstützung und Validierung der lohnbezogenen Kosten und Abzüge der Einkommenssteuer und der Mehrwertsteuergutschriften (falls zutreffend) dient, wenn Unternehmen Zahlungen leisten, die sich aus Arbeits-, Rechts- und anderen ähnlichen Arten von Beziehungen (Renten) ergeben.
Vereinfacht ausgedrückt, sollten Arbeitskostentransaktionen unter diesem neuen digitalen System gemeldet werden, damit sie gültig sind. Dies ist immer dann der Fall, wenn Arbeitgeber Zahlungen für Löhne, Gehälter, Erstattungen, Renten usw. vornehmen.
Arbeitgeber, die Löhne im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zahlen, bei dem die Zahlungen als Ausgaben für Einkommenssteuerzwecke oder als abzugsfähige Steuern für die Umsatzsteuer ausgewiesen werden, müssen diese Vorschriften einhalten. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, die sich aus diesem gesetzlichen Rahmen ergeben. Zum Beispiel sind öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen oder Steuerzahler, die unter die vereinfachte Regelung fallen, derzeit nicht verpflichtet, die Vorschriften einzuhalten. Folglich müssen sie solche Zahlungen nicht für den Abzug der Einkommens- oder Umsatzsteuer verwenden.
Das DIAN hat einen Umsetzungszeitplan erstellt, der auf der Anzahl der Mitarbeiter des Steuerpflichtigen basiert. Es gibt vier Stufen oder Gruppen, für die die folgenden Fristen gelten:
Gruppe | Frist zum Starten der Erstellung und Übermittlung des Dokuments | Anzahl der Mitarbeiter | |
Von | Bis zu | ||
1 | 1. September 2021 | Mehr als 250 Mitarbeiter101 | |
2 | 1. Oktober 2021 | 101 | 250 |
3 | 1. November 2021 | 11 | 100 |
4 | 1. Dezember 2021 | 1 | 10 |
Da die Nomina Electronica monatlich gemeldet werden muss, sollten die Zahlungen für jeden Monat folglich bis zum 10. des Folgemonats gemeldet werden. Die Anpassungsnotizen sollten innerhalb der gleichen Frist gemeldet werden, sobald sie vom Arbeitgeber vorgenommen wurden.
Es gibt zwei grundlegende Arten von Berichten, die Teil dieses Mandats sind: das Support-Dokument der elektronischen Gehaltsabrechnung und – wenn nötig – die Anpassungsnotiz.
Dieses elektronische Dokument enthält die Informationen, die die Zahlungen an die Arbeitnehmer als Löhne und andere Vergütungen, Abzüge und die Differenz zwischen ihnen, die vom Arbeitgeber vorgenommen wurden, wie in der Lohnabrechnung gemeldet, belegen. Der Arbeitgeber muss dann das Dokument unter Verwendung des XML-Formats, das in der technischen Dokumentation in der Vorschrift 000037/2021 festgelegt ist, erstellen und an das DIAN übermitteln.
In diesem Mandat gibt es keine Gutschriften, wie wir sie im elektronischen Rechnungssystem von Kolumbien kennen. Wenn ein Arbeitgeber jedoch Korrekturen am Support Document der elektronischen Gehaltsabrechnung vornehmen muss, die an das DIAN gemeldet wurden, kann er so genannte Anpassungsnotizen (oder Notas de Ajuste) ausstellen, in denen der Arbeitgeber jeden Wert korrigieren kann, der zuvor über die Nomina Electronica an das DIAN gemeldet wurde.
Die Arbeitgeber müssen dem DIAN Berichte vorlegen, die für jeden Begünstigten, der Zahlungen von den Arbeitgebern erhält, individualisiert sind. Infolgedessen erfordert der Bericht die Bereitstellung von einigen obligatorischen Informationen für die DIAN zu validieren. Dazu gehört die ordnungsgemäße Identifizierung des Berichts selbst, des Meldenden, zusätzlich zu den Arbeitnehmern, Löhnen oder anderen Zahlungen Arbeitnehmer, Datum, Nummerierung, Software usw.
Ein weiteres obligatorisches Informationselement, das erwähnenswert ist, ist der CUNE oder Unique Code of Electronic Payroll Support Document. Dies ist ein eindeutiger Bezeichner für jedes Electronic Payroll Support Document. Er ermöglicht die genaue Identifizierung jedes Reports oder der danach ausgestellten Adjustment Notes. Es gibt jedoch einige zusätzliche optionale Informationen, die je nach den Bedürfnissen oder der Bequemlichkeit des Arbeitgebers, der den Bericht erstellt, angegeben werden können.
Aus technischer Sicht basieren weder das Support-Dokument der elektronischen Gehaltsabrechnung noch die Anpassungshinweise auf der in Kolumbien verwendeten UBL 2.1-Struktur für die elektronische Rechnung. Das liegt daran, dass der UBL-Standard keine Module für Lohnbuchhaltungstransaktionen oder Berichte enthält. Daher hat das DIAN seine Architektur auf einem anderen XML-Standard aufgebaut. Jeder Bericht erfordert eine digitale Signatur. Dafür kann der Steuerpflichtige das gleiche digitale Zertifikat verwenden, das auch für die Signatur von elektronischen Rechnungen verwendet wird.
Die aktuellen Vorschriften schreiben nicht vor, dass die Nomina Electronica oder die Anpassungshinweise mit einer bestimmten Softwarelösung oder von einem vom DIAN autorisierten Softwareanbieter erstellt werden müssen. Die Steuerzahler haben die Möglichkeit, den Bericht mit ihrer eigenen Lösung zu generieren. Das ist eine Marktlösung oder eine Lösung, die das DIAN für kleine Steuerzahler bereitstellen wird. Alle Berichte sollten jedoch strikt der technischen Dokumentation folgen, die vom DIAN im Rahmen des Beschlusses 000037/2021 herausgegeben wurde. Die Übermittlung dieser Dokumente erfolgt elektronisch, unter Verwendung der vom DIAN vorgegebenen Webservices.
Nach der Übermittlung validiert das DIAN dann das Dokument. Es meldet dann die entsprechende Antragsantwort an den Steuerpflichtigen zurück, die die Annahme und Validierung anzeigt. Erst dann sind die im Abrechnungsbeleg ausgewiesenen Beträge gültige Ausgaben für den Abzug.
Die Nichteinhaltung der elektronischen Lohn- und Gehaltsabrechnung in Kolumbien unterliegt denselben Bußgeldern und Strafen, die für die Nichteinhaltung des Mandats zur elektronischen Rechnungsstellung festgelegt wurden, wie in Art. 652-1 des Steuergesetzes von Kolumbien (Estatuto Tributario). Die wichtigste Auswirkung der Nichteinhaltung ist jedoch, dass alle Zahlungen, die vom Arbeitgeber nicht gemeldet werden, nicht als Ausgaben für Einkommenssteuer- oder Mehrwertsteuerzwecke anerkannt werden, falls dies der Fall ist.
Sprechen Sie mit unseren Experten über Ihre steuerlichen Anforderungen in Kolumbien und bleiben Sie auf dem Laufenden über die sich ändernde Landschaft der Mehrwertsteuer-Compliance, indem Sie VAT Trends herunterladen: Hin zu kontinuierlichen Transaktionskontrollen.
Kroatien war eines der ersten Länder der Welt, das ein Echtzeit-Meldesystem für Bargeldtransaktionen an die Steuerbehörde eingeführt hat. Bekannt als das Online-Fiskalisierungssystem wurden neue Anforderungen eingeführt, um die Steuerkontrollen für Bargeldtransaktionen zu verbessern.
Das System zielt darauf ab, Betrug im Einzelhandel zu bekämpfen, indem es der Steuerbehörde Einblick in Bargeldtransaktionen in Echtzeit verschafft und die Bürger ermutigt, sich an der Steuerkontrolle zu beteiligen, indem sie den Steuerbeleg über die Webanwendung der Steuerbehörde validieren.
Bisher musste der Aussteller im Rahmen des Online-Fiskalisierungssystems die Rechnungsdaten zur Genehmigung an die Steuerbehörde senden und einen von der Steuerbehörde bereitgestellten eindeutigen Rechnungsidentifikationscode (JIR) in die endgültige Quittung für den Kunden aufnehmen. Die Registrierung des Verkaufs konnte durch Eingabe des JIR-Codes über die Webanwendung der Steuerbehörde überprüft werden.
Die Regierung hat eine neue Anforderung für Steuerbelege eingeführt, um die Beteiligung der Bürger zu erleichtern und die Kontrolle der Steuerunterlagen und -nachweise zu erhöhen.
Ab 1. Januar 2021 muss ein QR-Code in fiskalisierten Belegen für Bargeldtransaktionen enthalten sein. Verbraucher können nun ihre Quittungen durch Eingabe des JIR über die Webanwendung oder durch Scannen des QR-Codes validieren.
Im Rahmen der Steuerreform trat am 1. Januar 2021 ein neues Verfahren zur Besteuerung von Umsätzen über Selbstbedienungsgeräte in Kraft.
Zur Durchführung des Fiskalisierungsverfahrens über Selbstbedienungsgeräte muss der Steuerpflichtige den Einsatz von Software zur elektronischen Unterzeichnung von Verkaufsnachrichten ermöglichen und einen Internetanschluss für den elektronischen Datenaustausch mit der Steuerverwaltung bereitstellen.
Bei der Implementierung der Fiskalisierung von Selbstbedienungsgeräten wird nur der Verkauf fiskalisiert und an die Steuerverwaltung gesendet, es wird keine Rechnung an den Kunden ausgestellt.
Die sekundäre Gesetzgebung, die den Prozess und die Maßnahmen für die Datensicherheit und den Datenaustausch spezifiziert, ist trotz des Inkrafttretens der Anforderung noch nicht veröffentlicht worden, wird aber in naher Zukunft erwartet.
Um mehr darüber zu erfahren, was unserer Meinung nach die Zukunft bringt, laden Sie Trends: Towards Continuous Transaction Controls.Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über regulatorische Neuigkeiten und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.
Die Mehrwertsteuer macht weltweit 15-40 % aller öffentlichen Einnahmen aus. Wir schätzen, dass die globale Mehrwertsteuerlücke – d. h. entgangene Mehrwertsteuereinnahmen aufgrund von Fehlern und Betrug – bis zu einer halben Billion Euro betragen könnte. Das BIP von Ländern wie Norwegen, Österreich oder Nigeria liegt auf einem ähnlichen Niveau und diese Mehrwertsteuerlücke ist groß genug, um die Wirtschaft vieler Länder erheblich zu beeinträchtigen. Aus diesem Grund ergreifen die Steuerbehörden weltweit Maßnahmen, um die entgangenen Einnahmen durch die Digitalisierung der Mehrwertsteuer zu steigern.
Bis vor kurzem folgten die Mehrwertsteueranforderungen traditionell drei großen Kategorien.
Auf einer hohen Ebene gliedern sich die Anforderungen, die bei der Verarbeitung von Geschäftsvorfällen gelten, in Anforderungen in Bezug auf:
Dabei handelt es sich um Berichte für Geschäftsvorgangsdaten in zusammengefasster oder aggregierter Form oder vollständige Daten aus einzelnen Rechnungen. Historisch gesehen sind solche Berichtsanforderungen oft monatlich, bei bestimmten, weniger gebräuchlichen Berichten vierteljährlich oder jährlich.
Diese treten auf, wenn eine Steuerbehörde während der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist für Rechnungen und andere Aufzeichnungen und Bücher, die in der Regel sieben bis zehn Jahre beträgt, Einsicht in diese Unterlagen verlangt, um deren Übereinstimmung mit Berichten zu prüfen.
Die oben aufgeführten Anforderungsarten und ihre relative Bedeutung sowohl für Unternehmen als auch für Steuerbehörden haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Der allgemeine Trend geht eindeutig zu verschiedenen Formen von CTCs.
Diese radikal andere Art der Durchsetzung, bekannt als das „Clearing-Modell“, begann vor über 15 Jahren in Lateinamerika. Andere Schwellenländer, wie die Türkei, folgten ein Jahrzehnt später. Viele Länder in Lateinamerika haben nun stabile CTC-Systeme, bei denen ein Großteil der für die Durchsetzung der Mehrwertsteuer erforderlichen Daten auf Rechnungen basiert und andere Schlüsseldaten direkt zum Zeitpunkt der Transaktion erfasst (und oft vorab genehmigt) werden.
Europa und andere Länder durchliefen eine Phase, in der ursprüngliche Umsatzsteuerrechnungen elektronisch erstellt werden konnten, ohne die Grundlagen des Modells zur Durchsetzung des Umsatzsteuerrechts zu ändern. Diese Phase der freiwilligen elektronischen Rechnungsstellung ohne Prozessumstellung wird oft als „Post-Audit“-E-Invoicing bezeichnet. In einem Post-Audit-System hat die Steuerbehörde keine operative Rolle im Rechnungsstellungsprozess und verlässt sich weitgehend auf die vom Steuerzahler übermittelten regelmäßigen Berichte. Der Nachweis der Integrität und Authentizität von E-Rechnungen vom Zeitpunkt der Ausstellung bis zum Ende der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist ist für Handelspartner in Post-Audit-Systemen von zentraler Bedeutung.
Vor allem aufgrund der atemberaubenden Verbesserungen bei der Steuererhebung und der wirtschaftlichen Transparenz in Ländern mit bestehenden CTC-Systemen haben auch Länder in Europa, Asien und Afrika begonnen, ähnliche Systeme einzuführen. Die rasche Einführung von CTCs in vielen weiteren Ländern folgt nicht dem gleichen einfachen Weg der schnellen Migration der frühen Anwender. Vielmehr wird mit der weltweiten Ausbreitung des Trends immer deutlicher, dass es viele verschiedene Modelle geben wird, die die Komplexität und die Herausforderungen, mit denen multinationale Unternehmen heute konfrontiert sind, noch erhöhen.
Laden Sie VAT Trends herunter: Toward Continuous Transaction Controls um mehr über die sich ständig verändernde Umsatzsteuerlandschaft, die Digitalisierung der Umsatzsteuer und wie sich globale Unternehmen darauf vorbereiten können, zu erfahren.
We recently launched the 12th Edition of our Annual Trends Report. We put a spotlight on current and near-term legal requirements across regions and VAT compliance domains. The report, “VAT Trends: Toward Continuous Transaction Controls” is authored by a team of international tax compliance experts and provides a comprehensive look at the regulatory landscape as governments across the globe are enacting complex new policies to enforce VAT mandates, obtain unprecedented insight into economic data and close revenue gaps.
Central to this year’s edition is our focus on four emerging tax mega-trends with potential to drive change in the way multinational businesses approach regulatory reporting and manage tax compliance.
Zu den Megatrends gehören:
According to Christiaan van der Valk, lead author of the report and vice president of strategy at Sovos, continuous transaction controls have emerged as the primary concern for multinational companies looking to ensure tax compliance despite growing diversity in VAT enforcement approaches. Tax authorities are steadfast in their commitment to closing the VAT gap. As a result they will use all tools at their disposal to collect revenue owed. This holds especially true for the aftermath of COVID-19, when governments are expected to face unprecedented budget shortfalls.
Über die Megatrends hinaus enthält unser Bericht einen umfassenden Überblick über die länderspezifischen und regionalen Anforderungsprofile. Diese Profile bieten eine Momentaufnahme der aktuellen und in naher Zukunft geplanten gesetzlichen Anforderungen in den verschiedenen Bereichen der Umsatzsteuer-Compliance. Der Bericht untersucht auch, wie Regierungen die digitale Transformation nutzen, um die Steuererhebung zu beschleunigen, Betrug zu verringern und Mehrwertsteuerlücken zu schließen.
"VAT Trends: Toward Continuous Transaction Controls" ist der umfassendste Bericht seiner Art. Er bietet eine objektive Sicht auf die Mehrwertsteuerlandschaft mit unvoreingenommenen Analysen von Steuer- und Regulierungsexperten mit jahrelanger Erfahrung in der Navigation durch die komplexesten Steuerumgebungen der Welt. Wenn Sie ein Steuer-, IT- oder Rechtsexperte sind, der mit multinationalen Unternehmen arbeitet, empfehlen wir Ihnen dringend, den Bericht herunterzuladen und sich mit den darin enthaltenen Themen vertraut zu machen. Das Tempo der Veränderungen im steuerlichen und regulatorischen Umfeld beschleunigt sich und dieser Bericht wird Sie darauf vorbereiten.
Frankreich führt kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) ein. Ab 2023 wird Frankreich eine verpflichtende B2B-E-Invoicing-Clearance und E-Reporting-Verpflichtung einführen. Mit diesen umfassenden Anforderungen, neben der bereits verpflichtenden B2G-E-Invoicing-Verpflichtung, will die Regierung die Effizienz steigern, Kosten senken und Betrug bekämpfen. Erfahren Sie mehr.
Frankreich zeigt ein solides Verständnis für dieses komplexe CTC-Thema, aber es bleiben einige Fragen offen.
Frankreich kündigt Änderungen im Bereich der Mehrwertsteuer an, die durch internationale Reformen für kontinuierliche Kontrollen von Mehrwertsteuertransaktionen („Continuous Transaction Controls“ oder „CTCs“) angestoßen wurden. Die französische Regierung will die Effizienz steigern, die Kosten senken und Betrug bekämpfen, indem sie eine verpflichtende elektronische B2B-Rechnungsabwicklung einführt. In Verbindung mit einer elektronischen Meldepflicht erhält die Steuerverwaltung alle relevanten Daten für B2B- und B2C-Transaktionen. Dies wird mit großen Unternehmen beginnen.
In dem Bericht „VAT in the Digital Age in France“ ( La TVA à l’ère du digital en France) beschreibt la Direction General des Finances Publiques – oder DG-FIP – ihr Ziel, diese Mischlösung umzusetzen. Wobei die obligatorische Freigabe von E-Rechnungen (idealerweise für alle Rechnungen, ohne Ausnahmen wie Schwellenwerte etc.) den Grundstein legen wird.
Damit erhält die Steuerbehörde Daten zu jeder inländischen B2B-Transaktion. Um jedoch Betrug, einschließlich des Karusselltyps, effektiv bekämpfen zu können, reicht dies nicht aus; sie benötigen Zugang zu allen Transaktionsdaten. Daher werden Daten, die die Steuerbehörde nicht im Rahmen des elektronischen Rechnungsabschlusses erhält – insbesondere B2C-Rechnungen und Rechnungen, die von ausländischen Lieferanten ausgestellt wurden und nicht einem französischen Inlandsmandat unterliegen, sowie bestimmte Zahlungsdaten – einer ergänzenden elektronischen Meldepflicht unterworfen. (Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der letztgenannten Daten bedeutet nicht, dass es sich bei den zugrunde liegenden Rechnungen um elektronische Rechnungen handeln muss; die Parteien können untereinander weiterhin in Papierform übermitteln).
Der Bericht beschreibt, wie die DG-FIP zwei potenzielle Modelle für den Prozess der elektronischen Rechnungsfreigabe in Betracht gezogen hat. Dieser erfolgt über das zentrale Chorus Pro-Portal (derzeit die Freigabestelle für alle B2G-Rechnungen). Diese sind das V- und das Y-Modell.
Im V-Modell gibt es eine öffentliche Plattform, die als Verrechnungsstelle dient; die zentrale Chorus Pro-Plattform ist die einzige autorisierte Plattform, über die die Rechnung an den Käufer oder ggf. dessen Dienstleister übermittelt werden kann.
Das Y-Modell umfasst neben der zentralen Plattform auch zertifizierte Drittanbieter, die berechtigt sind, Rechnungen zwischen den Transaktionsparteien zu verrechnen und zu übermitteln. Diese Alternative ist die bevorzugte Option der Service-Provider-Community. Aus diesem Grund – und da dieses Modell belastbarer ist, weil es keinem Single Point of Failure ausgesetzt ist – scheint der Bericht das Y-Modell zu favorisieren.
Was den Zeitplan betrifft, so müssen ab Januar 2023 alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen über das zentrale System zu empfangen. Für die Ausstellung ist ein ähnlicher Rollout wie beim B2G-E-Rechnungsmandat vorgesehen, beginnend mit großen Unternehmen.
Der Bericht legt eine gute Grundlage für die Einführung dieses gemischten CTC-Systems. Allerdings müssen noch viele Fragen geklärt werden, um eine reibungslose Umsetzung zu ermöglichen. Einige davon ganz grundlegend.
Der Bericht schlägt eine schrittweise und pädagogische Einführung vor. Dadurch wird sichergestellt, dass die Unternehmen diese – für einige radikale – Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung und Berichterstattung bewältigen werden. Es wird auf die Praxisgrundsätze der ICC zu CTC verwiesen, wobei insbesondere auf die Bedeutung einer frühzeitigen Ankündigung und den Rat der ICC hingewiesen wird, den Unternehmen mindestens 12-18 Monate Zeit für die Vorbereitung zu geben. Die erste Frist läuft in etwas mehr als zwei Jahren ab. Damit bleiben der französischen Steuerverwaltung nur 6-12 Monate, um alle Details auszuarbeiten und die entsprechenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zu verabschieden. Dies ist der Fall, wenn die Unternehmen eine nach Ansicht der ICC angemessene Zeit für die Anpassung haben sollten.
Für diejenigen, die die Steuerkontrollreform in Indien verfolgen, war 2019 ein ereignisreiches Jahr bei der elektronischen Rechnungsstellung in Indien. Ab vergangenem Frühjahr besprach sich eine Gruppe staatlicher Behörden und öffentlicher Verwaltungen regelmäßig, um eine neue Methode zur Kontrolle der GST-Compliance durch die Einführung einer Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung vorzustellen. Angesichts der großen Auswirkungen einer solchen Reform, nicht nur auf die indische, sondern auf die globale Volkswirtschaft, führten diese Gespräche – oft hinter verschlossenen Türen – zu vielen Gerüchten und manchmal auch zu Fehlinformationen auf dem Markt.
Bis jetzt sind noch nicht viele Informationen an die Öffentlichkeit gedrungen, die man als formell oder verbindlich bezeichnen könnte. Nach einer öffentlichen Beratung Anfang Herbst wurde ein generelles Whitepaper veröffentlicht, in dem der elektronische Rechnungsstellungsprozess beschrieben wurde; allerdings wurde seitdem nichts Formelles oder Verbindliches mehr verlautbart. Eine aktuelle Pressemeldung, die von den zuständigen Behörden herausgegeben wurde, verwies auf folgenden Zeitplan für die Einführung:
1. Januar 2020: freiwillig für Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 5 Mrd. Rs.;
1. Februar 2020: freiwillig für Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 1 Mrd. Rs.;
1. April 2020: Pflicht sowohl für die obigen Kategorien als auch freiwillig für Unternehmen mit einem Umsatz unter 1 Mrd. Rs..
Während die klare Formulierung begrüßt wurde, war dieser Zeitplan noch nicht verpflichtend und die Steuerzahler hatten nur wenige Informationen darüber, wie sie die Anforderungen der Steuerkontrollreform erfüllen sollten und keine verbindlichen Angaben, wann sie die Compliance herstellen mussten. Diese Umstände werden inzwischen korrigiert und wir sehen die ersten Gesetzesformulierungen.
Am 13. Dezember 2019 wurde eine Reihe von Mitteilungen (No. 67-72/2019) veröffentlicht, die Änderungen am aktuellen gesetzlichen GST-Rahmen liefern und aktuell auf die Veröffentlichung in der Gazette of India warten. Kurz gesagt haben diese Mitteilungen folgenden Zweck:
Diese am 13. Dezember veröffentlichten Mitteilungen sind die ersten von vielen Unterlagen, die zur formellen Klarstellung der Einzelheiten einer anstehenden Reform der elektronischen Rechnungsstellung nötig sind. Noch viel wichtiger: Sie dienen als klarer Hinweis, dass die entsprechenden indischen Behörden die analytischen und beratenden Gespräche abgeschlossen haben und sich nun auf die Einführungsplanung vorbereiten.
Erfahren Sie mehr über Lösungen zur elektronischen Rechnungsstellung von Sovos.
Im Juni diesen Jahres sorgte der französische Haushaltsminister Gérald Darmanin für Aufsehen, als er offiziell den Plan der französischen Regierung bekannt gab, dass die elektronische Rechnungsstellung auch für B2B-Transaktionen obligatorisch werden sollte. Nun scheint es so, als lasse die Regierung – angeführt von Minister Darmanin und Finanzminister Bruno Le Maire – ihren Worten Taten folgen. Das französische Finanzgesetz für 2020 wurde nach dem Treffen des Ministerrats am 27. September formell vorgelegt. In ihm ist festgeschrieben, dass die bereits heute gültigen Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung bei B2G-Rechnungen auf B2B-Rechnungen ausgeweitet werden sollen.
In nur drei kurzen Absätzen werden im Gesetzentwurf die zentralen Grundsätze der kommenden Reform dargelegt. Obwohl noch einiges durch künftige Verordnungen klargestellt werden muss, erläutert Artikel 56 des Finanzgesetzes doch bereits die wichtigste Regel – es ist verpflichtend, Rechnungen in elektronischer Form auszustellen, was folglich dazu führt, dass Papierrechnungen nicht mehr zulässig sind. Außerdem wurde ausformuliert, dass elektronische Rechnungen am wahrscheinlichsten auch von der Steuerbehörde freigegeben werden oder dass die Daten an die Steuerbehörde weitergeleitet werden, damit die Mehrwertsteuer auf den Rechnungen kontrolliert werden kann. Es ist keine Überraschung, dass es Frankreich anderen Ländern wie Mexiko, der Türkei, Italien und Brasilien gleichtut. Sie alle haben Maßnahmen ergriffen, um gegen ihre MwSt.-Lücke durch Echtzeit-Kontrollmechanismen vorzugehen.
Die Einführung der Vorschrift erfolgt stufenweise – wie das auch zuvor bei der Einführungsphase der B2G-Vorschrift der Fall war, die momentan in Kraft ist. Nach und nach müssen sich Unternehmen in Abhängigkeit von ihrer Größe dann an die Vorschrift halten. Die erste Stufe beginnt am 1. Januar 2023 und laut Gesetz soll das neue elektronische Rechnungsstellungssystem spätestens zum 1. Januar 2025 in allen Wirtschaftszweigen implementiert worden sein.
Die Regierung gibt außerdem an, dass sie im Laufe des nächsten Jahres der Assemblée Nationale, also dem französischen Parlament, einen Bericht vorlegen wird. In ihm wird die Vorgehensweise bei der Umsetzung der Reform dargelegt. Darüber hinaus enthält er eine grundlegende Analyse davon, welche Methoden und welche Verordnungen die technisch, rechtlich und operativ am besten geeigneten Lösungen darstellen – insbesondere im Hinblick auf die Freigabe und Übertragung von Rechnungsdaten an die Steuerbehörde.
Neben der von der Regierung angekündigten Analyse und Ausarbeitung der Gesetze und Berichte existiert noch ein weiterer entscheidender Faktor, den es zu berücksichtigen gilt, bevor die Reform verwirklicht werden kann – Brüssel.
Seitdem Italien zum ersten EU-Land geworden ist, das ein Freigabemodell zur elektronischen Rechnungsstellung für B2B-Rechnungen eingeführt hatte – wie auch Frankreich gerade –, konnten zwischen den beiden Ländern viele Parallelen gezogen werden. Die Situation bezüglich ihrer Mehrwertsteuerlücke und IT-Infrastruktur ist ähnlich. Aus diesem Grund haben viele Experten (zu Recht) angenommen, dass Frankreich hierbei dem Beispiel Italiens folgen würde. Um die Reform jedoch rechtmäßig durchführen zu können, musste Italien den EU-Rat um Erlaubnis bitten, damit es von den Bestimmungen der EU-MwSt.-Richtlinie (2006/112/EC) abweichen darf. Die französische Regierung hat anerkannt, dass sie ebenso vorgehen muss.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn Sie eine ausführliche Analyse der französischen Reform für die elektronische Rechnungsstellung und die damit verbundenen Herausforderungen erhalten möchten, empfehlen wir das Webinar (vom 3. Oktober) von Christiaan van der Valk, Experte für elektronische Rechnungsstellung und Vizepräsident für Strategie bei Sovos.
Inscrivez-vous ici si vous désirez rejoindre le webinaire de Christiaan van der Valk le 3 Octobre.
Seit der Einführung der zentralen elektronischen Rechnungsstellungsplatfform SDI (Sistema di Interscambio) und Verpflichtung aller Zulieferer im öffentlichen Sektor zu deren Nutzung im Jahr 2014 ist Italien bei der elektronischen B2G-Rechnungsstellung ganz vorn mit dabei.
Während einige europäische Nachbarn langsam aufschließen, verbessert Italien weiterhin die Integration neuer Technologien in staatliche Verwaltungsprozesse. Die neueste Maßnahme: Elektronische Aufträge im staatlichen Beschaffungswesen sind nun verpflichtend. Aufbauend auf den erfolgreichen Einsatz der Auftrags-Routingknoten-Plattform der Verwaltung (Nodo di Smistamento degli Ordini oder NSO) in der Region Emilia-Romagna erweitert Italien die Funktion nun auf das ganze Land.
Ab dem 1. Oktober 2019 müssen alle Bestellungen vom landesweiten italienischen Gesundheitssystem (Servizio Sanitario Nazionale oder SSN) von den Zulieferern über die NSO-Plattform geliefert oder empfangen werden. Die von der Verordnung betroffenen Zulieferer müssen elektronische Aufträge von staatlichen Stellen entgegennehmen; die öffentliche Verwaltung übernimmt keine Liquidation und Zahlung von Rechnungen, die von nonkonformen Unternehmen ausgestellt wurden. Es ist zu beachten, dass die Verordnung alle Bestellungen von juristischen Personen abdeckt, die mit dem SSN verbunden sind, darunter Bürobedarf und Elektronik – nicht nur Gesundheitsprodukte.
Zusätzlich zur verpflichtenden Annahme elektronischer Aufträge können Zulieferer auch Nachrichten an die öffentliche Verwaltung schicken. Wenn Zulieferer und die öffentliche Verwaltung sich vorher darüber geeinigt haben, kann der Lieferant vorausgefüllte elektronische Aufträge an den staatlichen Käufer senden, der die empfohlenen Mengen dann bestätigen oder ablehnen kann.
Zudem müssen auch Zulieferer aus dem Ausland diese Verordnung erfüllen. Die NSO-Verordnung wirkt sich auch auf die elektronische Rechnungsstellung für die Verwaltungsbehörden Italiens aus, da bestimmte elektronische Auftragsdaten in die elektronischen Rechnungen eingepflegt werden müssen, die über das SDI übertragen werden.
Das NSO-System basiert auf der vorhandenen SDI-Infrastruktur und demzufolge erfordert die Kommunikation mit dem NSO eine ähnliche Kanalakkreditierung wie das SDI. Zulieferer und Vermittler, die bereits Nachrichten über die SDI-Plattform übertragen, müssen die ergänzenden Akkreditierungsanforderungen erfüllen, die noch veröffentlicht werden. Zudem zeigen die technischen Spezifikationen, dass PEPPOL-Vermittler über einen beim NSO akkreditierten Access-Point-Service mit der NSO-Plattform interagieren können.
Erfahren Sie, wie Sovos Unternehmen auf der ganzen Welt dabei unterstützt, mit elektronischen Rechnungen und anderen Vorschriften in Italien umzugehen. Wenn Sie sehen möchten, was wir von der Zukunft erwarten, laden Sie das E-Book zur E-Rechnungs-Compliance von Sovos herunter.
Am 15. Februar 2019 veröffentlichte Portugal das Gesetzesdekret 28/2019 über die Verarbeitung, Archivierung und Entmaterialisierung von Rechnungen und anderen steuerrechtlich relevanten Dokumenten. Darin geht es u. a. um Folgendes:
Das Dekret zielt auf die Vorschriftskonsolidierung sowie die Förderung der Einführung elektronischer Methoden für den Umgang mit Steuerunterlagen und deren Archivierung ab. Zudem wird durch die Einführung strengerer Kontrollen im Zusammenhang mit der Identifizierung von Rechnungsstellungssoftware versucht, Steuerhinterziehung zu vermeiden. Hierzu gehören die Identifizierung davon, wo sich Rechnungsstellungsterminals befinden, die verpflichtende Angabe eines eindeutigen Dokumentencodes (UUID) in dem steuerrechtlichen Dokument sowie die Identifizierung des Transaktionsorts.
Dem Gesetzesdekret zufolge müssen Papier- sowie elektronische Rechnungen anhand zertifizierter Rechnungsstellungssoftware verarbeitet werden. Letztere muss u. a. die Rechnungsinhalte entsprechend dem Umsatzsteuerrecht ausfüllen. Vereinfachte Rechnungen (mit einem Wert unter 100 €) können allerdings über „sonstige elektronische Rechnungsstellungsmittel“ wie Bankautomaten verarbeitet werden. In dem Gesetzesdekret sind auch Krisensituationen geregelt, in denen die Rechnung auf vorgedruckten Dokumenten basieren muss.
Die Verpflichtung zum Einsatz von durch die Steuerbehörde zertifizierter Rechnungsstellungssoftware ist in Portugal nichts Neues. Infolge der Änderungen in dem neuen Gesetzesdekret gilt diese Verpflichtung jetzt aufgrund eines niedrigeren Schwellenwerts der Vorschrift allerdings für mehr Steuerzahler. Bislang waren nur Unternehmen (mit dauerhafter Ansässigkeit in Portugal) mit einem Vorjahresumsatz von mindestens 100.000 € betroffen. Nun gilt die Vorschrift ab 2019 für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 75.000 € und ab 2020 mit einem Umsatz ab 50.000 €.
Das Dekret besagt auch, dass Rechnungen ab dem 1. Januar 2020 einen den staatlichen Anforderungen entsprechenden eindeutigen Rechnungscode (UUID) aufweisen müssen. Der Code muss auf gedruckten Rechnungen auch als QR-Code zu sehen sein. Beide Anforderungen sind neu und Softwareanbieter müssen ihre Lösungen künftig an diese neuen rechtlichen Vorgaben anpassen.
Das Gesetzesdekret verpflichtet Steuerzahler zudem dazu, der Steuerbehörde vor dem Ausstellen von Rechnungen die von dem jeweiligen Unternehmen verwendete Rechnungsserie mitzuteilen. Die Steuerbehörde weist dann jeder Serie einen Code zu, der verpflichtend in die neue UUID aufgenommen werden muss. In vielen anderen Ländern – insbesondere, wo ein Abrechnungsmodell eingeführt wurde – gelten ähnliche Anforderungen. In lateinamerikanischen Ländern mit einem Abrechnungssystem müssen Steuerzahler häufig entweder vorherige Rechnungsspannen bei der Steuerbehörde anfragen, eine Rechnungsserie von der Steuerbehörde genehmigen lassen oder die Nummerierung direkt von der Steuerbehörde im Zusammenhang mit dem Abrechnungsprozess durchführen lassen. Ein gutes Beispiel für den ersten Fall sind Chile und Kolumbien. Dort müssen Steuerzahler die vorherige Genehmigung einer Rechnungsspanne seitens der chilenischen Steuerbehörde einholen. Ein Beispiel für den zweiten Fall ist Mexiko. Dort werden die Rechnungen von dem Staatsbeauftragten nummeriert, der in den Abrechnungsprozess eingreift. Im EU-Kontext ist eine solche Anforderung jedoch ein Novum und belegt einmal mehr, dass sich Europa im Hinblick auf das Umsatzsteuerrecht von entsprechenden Erfolgen in Lateinamerika inspirieren lässt.
Im Hinblick auf die Gewährleistung der Integrität und Authentizität von Papier- und elektronischen Rechnungen ist zu beachten, dass das Dekret von der Richtlinie 2010/45/EU abweicht: Die Möglichkeit des Einsatzes von Unternehmenskontrollen für ein zuverlässiges Prüfprotokoll (im Folgenden, „BCAT“) zur Gewährleistung der Integrität und Authentizität von Papier- und elektronischen Rechnungen ist ausdrücklich auf papierbasierte Rechnungen beschränkt. Zudem müssen diese Kontrollen ordnungsgemäß dokumentiert werden.
Bei elektronischen Rechnungen (d. h. auf elektronischem Wege ausgestellte und empfangene Rechnungen) sind Integrität und Authentizität gewährleistet, wenn eine der folgenden Methoden verwendet wird: qualifizierte elektronische Signatur, qualifiziertes, den e-IDAS-Vorschriften entsprechendes elektronisches Siegel oder elektronischer Datenaustausch (EDI) mit sicheren und dokumentierten Prozessen zur Gewährleistung von Integrität und Authentizität. Steuerzahler haben für den Wechsel zu den neuen Methoden zur Gewährleistung von Integrität und Authentizität für elektronische Rechnungen bis zum 31. Dezember 2020 Zeit.
Portugal setzt seine eigenen Vorstellungen im Hinblick auf die Gewährleistung von Integrität und Authentizität um. Es nähert sich dabei lateinamerikanischen Ländern mit einem Abrechnungssystem an, in denen solche Gewährleistungen ausschließlich durch digitale Signaturen elektronischer Rechnungen erzielt werden. Hinsichtlich der Unterschiede zwischen den einzelnen Methoden (BCAT für Papierrechnungen und elektronische Signaturen sowie EDI für elektronische Rechnungen) liegt eine ausdrückliche Präferenz für elektronische Signaturen und EDI gegenüber BCAT-Methoden im Hinblick auf die Gewährleistung von Integrität und Authentizität vor.
Neben den neuen Rechnungsstellungsanforderungen verpflichtet das Gesetzesdekret Steuerzahler auch zur Übermittlung weiterer Informationen an die Steuerbehörde. Hierzu gehört Folgendes:
Steuerzahler, die bereits umsatzsteuerpflichtige Aktivitäten durchgeführt haben, müssen die oben genannten Informationen bis zum 30. Juni 2019 angeben.
Treten Sie unserer LinkedIn-Gruppe bei, um über ordnungsrechtliche Belange, Nachrichten und weitere Neuigkeiten auf dem Laufenden zu bleiben