Die italienischen Zollbehörden haben kürzlich ihr nationales Importsystem aktualisiert, indem sie das neue Zolldatenmodell der Europäischen Union (EUCDM) angewendet haben. Diese neuen Änderungen traten am 9. Juni 2022 in Kraft.

Gemäß dem neuen Verfahren wurde das alte Modell der Papiereinfuhranmeldungen abgeschafft. Die Einfuhranmeldungen werden jetzt mit einer digitalen Signatur an das Informationssystem der italienischen Zollbehörden übermittelt.

Was bedeutet das in der Praxis?

Die Annahme einer Zollanmeldung wird dem Wirtschaftsbeteiligten (das kann der Importeur, der Zollagent usw. sein) über eine Master-Referenznummer (MRN), eine alphanumerische Zeichenfolge aus 18 Zeichen, mitgeteilt.

Die alte IM-Nachricht (Telematikspur), die zum Zeitpunkt des Imports über den Zoll-Telematikdienst an die italienischen Zollbehörden übermittelt werden muss (d. h. Servizio telematico doganale (STD) wurde durch die folgenden Pfade ersetzt, wie sie in der EU-Gesetzgebung definiert sind:

Wie kann ich wissen, wie viel Einfuhrumsatzsteuer auf Waren erhoben wird, die von außerhalb der EU nach Italien importiert werden?

Zum Zeitpunkt der Überlassung der Waren stellen die italienischen Zollbehörden die” zusammenfassende Erklärung der Zollanmeldung für buchhalterische Zwecke zur Verfügung” (prospetto di riepilogo ai fini contabili della dichiarazione doganale). Die Zusammenfassung enthält alle Daten, die zur Erfassung von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und allen anderen fälligen Gebühren erforderlich sind.

Die oben erwähnte Zusammenfassung wird dem Importeur und dem Anmelder/Vertreter im reservierten Bereich des einzigen Portals der italienischen Zollbehörden über das “Dokumentenmanagement zur Verfügung gestellt — Zollanmeldungen “Service.

Wir empfehlen Importeuren, ihren Zollagenten zu kontaktieren, um eine Kopie dieser Zusammenfassung für ihre Buchhaltungszwecke zu erhalten.

Wie und wann kann ich meine italienische Einfuhrumsatzsteuer zurückfordern?

Gemäß dem italienischen Mehrwertsteuergesetz ist der Besitz eines einzigen Verwaltungsdokuments (SAD) erforderlich, um das Recht auf Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer in Italien auszuüben. Da die SAD jetzt nicht verfügbar ist, haben die italienischen Zollbehörden in Absprache mit der italienischen Finanzbehörde vereinbart, dass die neue Zusammenfassung der Buchführung ausreicht, um dem Importeur die Möglichkeit zu geben, sein Recht auf Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer auszuüben.

Deshalb wird die neue Zusammenfassung der Buchführung benötigt, um Ihr Recht auf Einziehung der an die italienischen Steuerbehörden gezahlten Einfuhrumsatzsteuer auszuüben.

Darüber hinaus wird das Recht, die Einfuhrumsatzsteuer zurückzufordern, erst ausgeübt, wenn die Zusammenfassung gemäß Art. 25 des italienischen Mehrwertsteuerrechts.

Schließlich muss das Importdokument in Ihrer vierteljährlichen Umsatzsteuererklärung und Ihrer jährlichen Umsatzsteuererklärung enthalten sein, die Ihre italienischen Umsatzsteuerbücher widerspiegeln müssen.

Um sicherzustellen, dass Ihre Einfuhrumsatzsteuer nicht verloren geht, empfehlen wir zu bedenken, dass der letzte Tag für die Rückerstattung der Einfuhrumsatzsteuer im Zusammenhang mit einem Warenimport im Jahr 2022 der 30. April 2023 ist.

Weitere Dokumente, die ab Juni 2022 eingeführt wurden

Zusätzlich zu der oben diskutierten Zusammenfassung Prospetto di riepilogo ai fini contabili della dichiarazione doganale können Wirtschaftsakteure Folgendes erhalten:

Die italienischen Zollbehörden raten den Zollbetreibern, den Spediteuren den Prospetto di Svincolo als Nachweis für die Erfüllung der Zollformalitäten bei Kontrollen zur Verfügung zu stellen.

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Sprechen Sie mit unserem Team, wenn Sie Fragen zu den neuesten italienischen Einfuhrbestimmungen und deren Auswirkungen auf die Einhaltung der Vorschriften Ihres Unternehmens haben.

Die Anforderungen an die Jahresberichterstattung sind von Land zu Land unterschiedlich, was es für grenzüberschreitend tätige Versicherer kompliziert macht, die für die Einhaltung der Vorschriften erforderlichen Daten zu erfassen.

Italien hat viele einzigartige Berichtsstandards und ist in der internationalen Geschäftswelt für seine Bürokratie bekannt. Die italienische Jahresberichterstattung unterscheidet sich durch den geforderten Detaillierungsgrad. Die zusätzliche Berichterstattung in Italien erfordert eine ausführliche Liste von Policen und Details, einschließlich Beginn und Ablaufdatum, Datum des Geldeingangs, Namen der Versicherungsnehmer, Adressen, Steuernummern und Prämienwerte. Dies macht die jährliche Berichterstattung zu einem umfangreichen Unterfangen.

Vertrags- und Prämienbericht – fällig bis zum 16. März eines jeden Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr

Die italienischen Gesetze und Verordnungen verpflichten Versicherungsunternehmen, die in Italien tätig sind, Jahresberichte vorzulegen, um Informationen zu sammeln, die den Steuerbehörden die Kontrolle der Aktivitäten der Steuerzahler erleichtern.

In diesen Berichten sind alle Versicherungsverträge aufzuführen, die im betreffenden Jahr mit einem Versicherungsnehmer (natürliche oder juristische Person) abgeschlossen wurden, der in Italien steuerpflichtig ist. Policen, die Haftpflicht- und Beistandsleistungen abdecken, sowie alle Risiken, die als Zusatz zu einer Haftpflicht- oder Beistandsleistungspolice abgeschlossen wurden, müssen nicht in den Bericht aufgenommen werden.

Wenn im vorangegangenen Kalenderjahr keine Verträge bestanden, muss kein Nil-Bericht eingereicht werden.

Schadensbericht – fällig bis zum 30. April jeden Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr

Schadenszahlungen, die im vorangegangenen Jahr zugunsten von Begünstigten (natürliche oder juristische Personen), die eine italienische Steuernummer besitzen, geleistet wurden, müssen den italienischen Steuerbehörden bis Ende April gemeldet werden.

Der Bericht muss folgende Angaben enthalten:

Wenn für das vorangegangene Jahr keine Schadensfälle zu melden sind, ist die Meldung "Null" nicht erforderlich.

Motor Report – Teil des jährlichen IPT-Berichts, der bis zum 31. Mai eines jeden Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr fällig ist

Als integraler Bestandteil der jährlichen Versicherungsprämiensteuer (IPT), die bis Ende Mai fällig ist, müssen Versicherungsgesellschaften, die eine obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, den Betrag der im vorangegangenen Jahr gezahlten IPT an jede der italienischen Provinzen melden. Zu den erforderlichen Angaben gehören die Policennummer der Provinz, die Steuernummer, das Kennzeichen des Fahrzeugs, die Prämie, der IPT-Satz und die IPT.

Warum eine Planung vor der Meldesaison wichtig ist

Die zusätzliche Meldung in Italien erfordert, dass bestimmte Elemente vor der Einreichung vorhanden sind. Um den Vertrags- und Prämienbericht einzureichen, benötigt eine Versicherungsgesellschaft:

Viele Versicherungsunternehmen arbeiten mit Dritten zusammen, und die von ihnen gesammelten Informationen zu den Policen enthalten nicht immer alle erforderlichen Angaben. Unvollständige und fehlerhafte Daten verhindern die erfolgreiche Einreichung der Jahresberichte und können zu kostspieligen Bußgeldern und Rufschädigung führen.

Die jährliche Berichterstattung neben der regelmäßigen monatlichen und vierteljährlichen Berichterstattung zu bewältigen, kann sich überwältigend anfühlen. Je mehr im Voraus vorbereitet werden kann, desto reibungsloser verläuft der Berichtsprozess. Die Kenntnis der spezifischen italienischen Anforderungen an die Jahresberichterstattung stellt sicher, dass die Versicherer die Vorschriften einhalten und unnötige Verzögerungen oder Korrekturen vermeiden.

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Müssen Sie sicherstellen, dass Sie die neuesten Vorschriften in Italien einhalten? Wenden Sie sich für weitere Informationen an unsere Steuerexperten unter .

Eine Prüfung durch die Steuerbehörde kann in verschiedenen Formen erfolgen, sei es direkt beim Versicherer selbst oder indirekt über einen Versicherungsnehmer oder Makler.

Sie kann gezielt erfolgen, beispielsweise wenn ein Versicherer aufgrund von Unstimmigkeiten in einer Steuererklärung ermittelt wurde, oder sie kann wahllos als Teil einer umfassenderen Maßnahme einer Behörde durchgeführt werden.

Wie auch immer die Prüfung aussehen mag, der Schlüssel zur Reaktion liegt in der Vorbereitung.

Welche Informationen sollten für eine Prüfung durch die Steuerbehörde aufbewahrt werden?

In erster Linie sollten die Versicherer sicherstellen, dass sie Kopien von Belegen aufbewahren, die als Nachweis für die erklärten und abgerechneten Steuerbeträge dienen können. Dazu können die Versicherungsverträge selbst, die den Versicherungsnehmern ausgestellten Rechnungen und eine Aufzeichnung der Daten gehören, die die abgegebenen Erklärungen umfassen.

Es ist erwähnenswert, dass es in Italien eine formale Anforderung gibt, IPT-Bücher zu führen, in denen jede der in jedem Jahreszeitraum erhaltenen Prämien detailliert aufgeführt ist. Auch wenn dies in anderen Ländern nicht unbedingt eine spezifische Anforderung ist, wird die Anwendung dieses Ansatzes auf alle erhaltenen Prämien einen Versicherer in eine starke Position bringen, wenn eine Prüfung durchgeführt wird.

Weitere Unterlagen, die die Einhaltung der Vorschriften belegen, sind ebenfalls nützlich. Wurde eine externe Beratung in Anspruch genommen, z. B. zur Bestimmung der geeigneten Unternehmensklasse für eine Police und der sich daraus ergebenden steuerlichen Anwendung, dann ist es ratsam, diese Beratung zu dokumentieren, falls sie später benötigt wird.

Es kann Fälle geben, in denen ausdrücklich der Rat einer Steuerbehörde eingeholt wurde, und diese Korrespondenz wird unweigerlich von erheblichem Gewicht sein, wenn die steuerliche Behandlung bei einer späteren Prüfung in Frage gestellt wird. Auch die Dokumentation aller Verfahren, die die Einhaltung der Vorschriften gewährleisten sollen, ist von Bedeutung.

Da die Verjährungsfristen von Land zu Land unterschiedlich sind, sollten die Belege so lange wie möglich aufbewahrt werden (gegebenenfalls unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzgesetze), damit sie im Falle einer Prüfung vorgelegt werden können.

Die Folgen der Nichteinhaltung der Vorschriften

Im digitalen Zeitalter sollte diese Praxis hoffentlich nicht übermäßig beschwerlich erscheinen. Es lohnt sich, einen Blick auf die in einigen Ländern geltenden Sanktionsregelungen zu werfen, um die potenziellen Folgen einer nicht zufriedenstellenden Prüfung zu verdeutlichen.

Das Vereinigte Königreich ist ein Beispiel dafür, dass bei der Festlegung von Sanktionen ein verhaltensorientierter Ansatz verfolgt wird, wobei das höchste Strafmaß für Fälle vorsätzlicher und verdeckter Steuerhinterziehung vorgesehen ist, bei denen die Behörde selbst die Erklärung veranlasst hat.

Bei angemessener Sorgfalt werden geringere (oder gar keine) Sanktionen verhängt, und die Wahrscheinlichkeit, dass eine angemessene Sorgfalt an den Tag gelegt wird, ist weitaus größer, wenn die Aufzeichnungen auf die beschriebene Weise geführt werden.

Prüfungen können jederzeit stattfinden. Daher ist es wichtig, dass die Versicherer die notwendigen Schritte unternommen haben, um sicherzustellen, dass die Informationen und Daten zum Nachweis der Einhaltung der Vorschriften den Steuerbehörden auf Anfrage zur Verfügung stehen.

Die genaue und rechtzeitige Einreichung von Steuererklärungen kann die Wahrscheinlichkeit einer gezielten Prüfung verringern. Das IPT-Managed-Services-Team von Sovos verfügt über umfangreiche Erfahrungen mit Steuererklärungen im Vereinigten Königreich und in ganz Europa und hat viele Versicherer bei unerwarteten Prüfungen unterstützt.

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Setzen Sie sich noch heute mit Sovos in Verbindung, um sich über die Vorteile zu informieren, die ein Managed Service Provider bieten kann, um die Einhaltung der IPT-Vorschriften zu erleichtern.

In der "Erklärung zu einer Zwei-Säulen-Lösung zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung der Wirtschaft ergeben", die am 1. Juli 2021 veröffentlicht wurde, haben sich die Mitglieder des G20 Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting ("BEPS") auf einen Rahmen geeinigt, um mit einer globalen Steuerreform voranzukommen.

Damit werden die steuerlichen Herausforderungen einer zunehmend digitalen Weltwirtschaft angegangen. Bis zum 9. Juli 2021 haben 132 der 139 OECD/G20-Mitgliedsländer dem Inclusive Framework on BEPS zugestimmt.

Säule Details

Säule 1

Säule 1 gibt den Marktländern ein neues Besteuerungsrecht, den Betrag A, um sicherzustellen, dass Unternehmen unabhängig von ihrer physischen Präsenz Steuern auf einen Teil der verbleibenden Gewinne aus Aktivitäten in diesen Ländern zahlen. Säule 1 gilt für multinationale Unternehmen (MNU) mit einem weltweiten Umsatz von über 20 Milliarden Euro und einer Rentabilität von über 10 %.

Es wird eine neue Nexus-Regel geben, die die Zuweisung von Betrag A an ein Marktland erlaubt, wenn das multinationale Unternehmen mindestens 1 Million Euro an Einnahmen aus diesem Land erzielt. Für Länder mit einem BIP von weniger als 40 Mrd. Euro wird der Nexus auf 250.000 Euro festgesetzt.

Die "Sonderzweck-Nexus-Regel" bestimmt, ob ein Land für die Zuteilung des Betrags A in Frage kommt. Darüber hinaus haben sich die Länder auf eine Zuteilung von 20-30% der Restgewinne der multinationalen Unternehmen an die Länder des Marktes geeinigt, wobei der Nexus anhand eines umsatzbasierten Verteilungsschlüssels ermittelt wird.

Die Einnahmen werden dem Land des Endmarktes zugerechnet, in dem die Waren oder Dienstleistungen konsumiert werden, wobei die detaillierten Regeln für die Herkunft der Einnahmen noch nicht feststehen.

Weitere Einzelheiten zur Segmentierung sind noch in Arbeit, ebenso wie die endgültige Ausgestaltung eines Schutzbereichs für Marketing- und Vertriebsgewinne, der die der Marktgerichtsbarkeit über den Betrag A zugestandenen Restgewinne begrenzen wird.

Schließlich haben sich die Länder darauf geeinigt, den Betrag B zu straffen und zu vereinfachen, wobei der Schwerpunkt auf den Bedürfnissen von Ländern mit geringer Kapazität liegt. Die endgültigen Einzelheiten sollen bis Ende 2022 festgelegt werden.

Säule 2

Säule 2 besteht aus den Globalen Regeln zur Bekämpfung der Erosion der Bemessungsgrundlage ("GloBE"), die sicherstellen, dass multinationale Unternehmen, die den Schwellenwert von 750 Millionen Euro erreichen, einen Mindeststeuersatz von mindestens 15 % zahlen. Die GloBE-Regeln bestehen aus einer Regel zur Einbeziehung von Einkünften und einer Regel für unterbesteuerte Zahlungen, wobei letztere noch ausgearbeitet werden muss.

Säule 2 beinhaltet auch eine "Subject to tax"-Regel, die auf einem Abkommen basiert und es den Quellenländern erlaubt, bestimmte Zahlungen an verbundene Parteien, die einer Steuer unterhalb eines Mindestsatzes unterliegen, einer begrenzten Quellensteuer zu unterwerfen. Der Satz wird zwischen 7,5 und 9 Prozent liegen.

Wann wird der Plan umgesetzt?

Es besteht derzeit die Verpflichtung, die Diskussion fortzusetzen, um die Gestaltungselemente des Plans innerhalb des vereinbarten Rahmens bis Oktober 2021 abzuschließen. Die Mitglieder des Inclusive Framework werden einen Umsetzungsplan vereinbaren und veröffentlichen.

Der derzeitige Zeitplan sieht vor, dass das multilaterale Instrument, mit dem der Betrag A umgesetzt wird, im Jahr 2022 entwickelt und zur Unterzeichnung aufgelegt wird, so dass der Betrag A im Jahr 2021 in Kraft treten kann. Auch die zweite Säule sollte 2022 in Kraft treten, um 2023 wirksam zu werden.

Weitere Details in Kürze

Obwohl man sich auf die wichtigsten Komponenten der Zwei-Säulen-Lösung geeinigt hat, steht ein detaillierter Umsetzungsplan, der auch die Lösung der verbleibenden Probleme umfasst, noch aus.

Da viele Länder diese Änderungen in naher Zukunft umsetzen könnten, ist es für Unternehmen, die in der digitalen Wirtschaft tätig sind, wichtig, die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem OECD/G20-Projekt zur Erosion der Steuerbemessungsgrundlage und Gewinnverlagerung genau zu verfolgen und zu verstehen.

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Müssen Sie die Einhaltung der neuesten Vorschriften für elektronische Dokumente sicherstellen? Wenden Sie sich an unsere Steuerexperten.

Laden Sie VAT Trends herunter: Toward Continuous Transaction Controls (Kontinuierliche Transaktionskontrollen), um mehr darüber zu erfahren, wie sich die Steuersysteme weltweit weiterentwickeln.

Seit 1993 sind die Lieferungen zwischen Italien und San Marino mit einer Reihe von Zollverpflichtungen verbunden. Dazu gehört auch die Vorlage von Unterlagen bei den Steuerbehörden beider Länder.

Nach der Einführung des italienischen E-Invoicing-Mandats im Jahr 2019 haben Italien und San Marino Verhandlungen aufgenommen, um die Verwendung von E-Invoices bei grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen den beiden Ländern auszuweiten. Diese Verhandlungen haben schließlich Früchte getragen, und Details sind nun verfügbar.

Aufbau einer SDI-Verbindung nach San Marino

Italien und das Enklavenland San Marino werden den papiergestützten Zollverkehr aufgeben.

Die italienischen und sammarinischen Steuerbehörden haben beschlossen, ein “Vier-Ecken”-Modell zu implementieren, wobei die italienische Abrechnungsplattform SDI der Zugangspunkt für italienische Steuerzahler sein wird, während ein neu geschaffenes HUB-SM das SDI-Gegenstück für sammarinische Steuerzahler sein wird.

Grenzüberschreitende e-Rechnungen zwischen den Ländern werden zwischen SDI und HUB-SM ausgetauscht. Das internationale Austauschsystem wird am 1. Juli 2022 in Kraft treten. Zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 30. Juni 2022 wird es eine Übergangsfrist geben.

FatturaPA: Das Format der Wahl

Die technischen Spezifikationen von HUB-SM sind nun für Importe von Italien nach San Marino und Exporte von San Marino nach Italien verfügbar. Die Länder haben auch beschlossen, FatturaPA als e-Rechnungsformat zu wählen, obwohl die inhaltlichen Anforderungen für Exportrechnungen aus San Marino leicht von den inländischen italienischen FatturaPA e-Rechnungen abweichen werden.

Die Systeme SDI und HUB-SM werden elektronische Rechnungen an und von Steuerzahlern verarbeiten, die an sie angeschlossen sind oder unter die Zuständigkeit der jeweiligen Länder fallen.

Mit anderen Worten: Italienische Steuerzahler werden grenzüberschreitende Rechnungen nach oder von San Marino über die SDI-Plattform senden und empfangen, während sammarinische Steuerzahler die gleichen Aktivitäten über HUB-SM durchführen werden.

Beide Plattformen werden Rechnungen an die entsprechenden Steuerzahler über die von den jeweiligen Steuerbehörden zugewiesenen Destination Codes zustellen. Das bedeutet, dass HUB-SM auch Destination Codes für sammaritische Unternehmen zuweisen wird.

Integrationsdokumente für sammarinische Unternehmen

In Anlehnung an die italienische Methodik für Steuerkontrollen bei grenzüberschreitenden Transaktionen wird San Marino von sammarinischen Käufern verlangen, nach Erhalt der FatturaPA ein zusätzliches Integrationsdokument auszufüllen (ähnlich einer “Selbstfakturierung”, die aus steuerlichen Nachweisgründen erstellt wird). Dieses Dokument wird in einem neuen XML-RSM-Format ausgefüllt, das von der Enklave erstellt und an HUB-SM gesendet wird.

Nach dem größeren Rollout des SDI für B2B-Transaktionen im Jahr 2019 hat die Plattform bewiesen, dass sie in der Lage ist, sich an neue Workflows und Funktionalitäten anzupassen.

Seit letztem Jahr werden E-Kaufaufträge des italienischen nationalen Gesundheitssystems über das NSO ausgetauscht, ein Add-on zur SDI-Plattform. Im Januar 2022 löst die FatturaPA das Esterometro als grenzüberschreitenden Meldemechanismus ab.

SDI hat bereits in der internationalen Arena debütiert durch die Akzeptanz der e-Rechnungen nach der europäischen Norm, die in eine FatturaPA abgebildet werden, bevor sie an italienische Käufer geliefert werden. Diese Integration zwischen SDI und HUB-SM könnte auch die ersten Schritte der Interoperabilität zwischen den Plattformen der beiden Steuerbehörden für den grenzüberschreitenden Handel aufzeigen.

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Nehmen Sie Kontakt auf mit unseren Experten, die Ihnen helfen können, zu verstehen, wie SDI und HUB-SM zusammenarbeiten werden.

Laden Sie VAT Trends herunter: Toward Continuous Transaction Controls , um mehr über die Zukunft der Steuersysteme auf der ganzen Welt zu erfahren.

Im September 2020 führte Italien wichtige Änderungen an den Vorschriften des Landes zur Erstellung und Aufbewahrung elektronischer Dokumente ein. Diese neuen Anforderungen sollten am 7. Juni 2021 in Kraft treten. Die Agentur für digitales Italien (AGID) hat nun jedoch beschlossen, die Einführung der neuen Regeln für elektronische Dokumente auf den 1. Januar 2022 zu verschieben.

Die neuen “Richtlinien für die Erstellung, Verwaltung und Aufbewahrung von elektronischen Dokumenten” (“Guidelines”) regeln verschiedene Aspekte eines elektronischen Dokuments. Wenn Unternehmen die Richtlinien befolgen, profitieren sie von der Vermutung, dass ihre elektronischen Dokumente vor Gericht als vollwertiges Beweismittel gelten.

Die Verschiebung der Einführung der Richtlinien ist eine Reaktion der AGID auf Forderungen lokaler Organisationen, die insbesondere Bedenken hinsichtlich der Verpflichtung zur Verknüpfung von Metadaten mit E-Dokumenten geäußert haben. Die Richtlinien legen eine umfangreiche Liste von Metadatenfeldern fest, die mit E-Dokumenten in einer Weise verknüpft werden, die Interoperabilität ermöglicht.

Metadaten-Anforderungen geändert

Neben der Verzögerung der Einführung der neuen E-Dokumente-Gesetzgebung hat die AGID auch die Anforderungen an die Metadaten geändert. Dazu gehören neue Metadatenstücke und die Änderung der Beschreibung einiger Felder. Die AGID hat auch Verweise – insbesondere auf Standards – korrigiert und Aussagen neu formuliert, um einige Verpflichtungen zu verdeutlichen.

Die aktualisierten Richtlinien und die dazugehörigen Anhänge sind auf der AGID-Website verfügbar.

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Setzen Sie sich mit in Verbindung, um Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung und die Vorschriften für elektronische Dokumente in Italien zu besprechen.

EESPA, die European E-invoicing Service Providers Association, hat kürzlich EESPA Standard Definitions for Legally Compliant Electronic Invoicing und deren Verwendung veröffentlicht.

Dieses Dokument zielt darauf ab, eine Grundlage für Anbieter von E-Invoicing-Diensten und ihre Kunden zu schaffen, um sich über die Zuweisung der Verantwortung für die Rechtskonformität der von den Diensten unterstützten Prozesse zu einigen. Diese Standarddefinitionen werden zu klareren Vereinbarungen beitragen, bewährte Verfahren fördern und die Professionalität in der E-Invoice-Branche sicherstellen.

In den meisten europäischen Ländern können E-Invoicing-Dienstleister verschiedene Optionen für VAT-Compliance-Prozesse anbieten; jedes solche Angebot ist eine individuelle Wettbewerbsentscheidung des Dienstleisters. Unabhängig davon, welcher VAT-Compliance-Prozess verwendet wird, ist es wichtig, klar zu definieren, welche Partei rechtlich für die unterstützten Prozesse verantwortlich ist. Die Standarddefinitionen der EESPA zielen darauf ab, eine Grundlage für eine Vereinbarung über die Zuweisung von Verantwortlichkeiten zu schaffen, in der die Aufgaben festgelegt werden, für die jede Partei verantwortlich sein wird.

Bei der Entwicklung des Standarddefinitionsdokuments konzentrierte sich die EESPA-Arbeitsgruppe "Public Policy and Compliance Working Group" (PPCWG) zunächst auf Schlüsseldefinitionen oder Konzepte, die für Compliance-bezogene Themen relevant sind, die typischerweise im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung auftreten.

Basierend auf diesen Definitionen bietet das Dokument eine vordefinierte "Verantwortungsmatrix", die für das Management der Verantwortung zwischen einem Dienstleister und seinem Kunden verwendet werden kann. Zu den vorgeschlagenen Komponenten, die zwischen Dienstleistern und ihren Kunden in einem konformen elektronischen Rechnungsstellungsprozess berücksichtigt werden sollten, gehören:

Die bereits erwähnte "Verantwortungsmatrix" bietet eine Benutzerführung, die es den Parteien ermöglicht, zu vereinbaren und zu dokumentieren, welche Partei die Verantwortung für die einzelnen Compliance-Komponenten trägt: Überwachung der relevanten Anforderungen, Implementierung und Aufrechterhaltung von Maßnahmen zur Sicherstellung der kontinuierlichen Compliance und Compliance Assurance zur Bestätigung der getroffenen Maßnahmen.

Die Verwendung dieser Standarddefinitionen und der "Verantwortungsmatrix" führt zu klareren Vereinbarungen und letztlich zu besseren Beziehungen zwischen Kunden und Dienstleistern. Das Dokument kann auch als Checkliste dienen, die Unternehmen für RFIs oder RFPs verwenden können, um Angebote von Dienstleistern zu vergleichen.

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Kommentatoren, die weitere Reformen am italienischen System zur elektronischen Rechnungsabwicklung, Fattura PA, erwarteten, sollten Recht behalten. Die italienische Steuerbehörde Agenzia delle Entrate (AdE) veröffentlichte nun neue technische Vorgaben und vorgeschriebene Formate für elektronische Rechnungen bei B2B- und B2G-Transaktionen. Was bedeuten diese Änderungen konkret, und wie wirken sie sich auf Geschäftsabläufe aus?

Technische und inhaltliche Revisionen

Folgende drei Änderungen wurden im Laufe der vergangenen Wochen eingeführt:

  1. eine neue Version 1.6 des XML-Formats FatturaPA B2B
  2. eine neue Version 1.3 des XML-Formats FatturaPA B2G; und
  3. eine neue Version 1.8 der technischen Vorgaben für die SDI-Plattform.

Zu den inhaltlichen Revisionen zählt, dass in den XML-Formaten B2B und B2G künftig Quellensteuern (insbesondere Sozialversicherungsbeiträge) ausgewiesen werden müssen. Zudem wurden 12 neue Dokumentarten (darunter Gutschriften und Integrationsdokumente) sowie 17 zusätzliche Optionen zur Angabe der Transaktionsart eingeführt (u. a. Begründungen für Steuerbefreiungen und Übergang der Steuerschuld).

Die Einhaltung dieser aktualisierten Vorschriften erfordert eine fundierte Kenntnis des italienischen Steuerwesens. Die Änderungen greifen bereits bei der Klassifizierung von Lieferungen. Gegenwärtig brauchen sich italienische Unternehmen erst bei der Abgabe der Umsatzsteuererklärung mit diesem Thema zu befassen; nach den neuen Vorschriften muss die Klassifizierung in Echtzeit erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Änderungen auf Geschäftsabläufe auswirken.  Sie sollen den Weg für die bevorstehende Einführung vorausgefüllter Umsatzsteuererklärungen ebnen. Für die Mehrzahl der italienischen Unternehmen dürfte die damit einhergehende Reduzierung des Verwaltungsaufwands eine erhebliche Entlastung darstellen.

Weitere Änderungen, die sich aus den neuen Versionen der FatturaPA-Formate ergeben, haben zudem insofern technische Folgen für die betroffenen Unternehmen, als sie die Fähigkeit zur Implementierung der entsprechenden IT-Lösungen voraussetzen. Zu den technischen Aktualisierungen zählen insbesondere zusätzliche Felder, Änderungen an der Länge bzw. zulässigen Zeichenzahl inhaltlicher Angaben, Umwidmung von Pflichtfeldern zu optionalen Angaben und umgekehrt, sowie Änderungen an der maximal zulässigen Anzahl von Wiederholungen einzelner Felder.

Zudem werden mit den neuen technischen Vorgaben neue Validierungsverfahren eingeführt. Diese werden durch das Sistema di Interscambio (SDI) ausgeführt, die Plattform zur Freigabe elektronischer Rechnungen. Bei der Mehrzahl der neuen Validierungsverfahren handelt es sich um inhaltliche Überprüfungen anhand von Dokumenttypen und Angaben zur Art der Transaktionen. Letztlich sollen die steuerpflichtigen Unternehmer dadurch in die Lage versetzt werden, neue Fehlermeldungen zu verstehen, zu verarbeiten und entsprechend zu reagieren.

Umsetzungsfristen

B2B-Rechnungen können ab dem 4. Mai 2020 von der SDI-Plattform verarbeitet werden. Gemäß dem Provvedimentovom 28. Februar 2020 wird die Nutzung des neuen Formats jedoch erst ab 1. Oktober 2020 verpflichtend. Entsprechend kommen die neuen Validierungsverfahren und Fehlermeldungen erst ab diesem Datum zur Anwendung.  Sofern die AdE im Vorfeld des Inkrafttretens der neuen Regelungen keine anderweitigen Bescheide veröffentlicht, gelten für B2G-Rechnungen andere Fristen. Das neue Format für B2G-Rechnungen tritt am 1. Mai 2020 verpflichtend in Kraft.

In der Praxis haben diese unterschiedlichen Fristen zur Folge, dass die Formate für B2B- und B2G-Rechnungen zwar aus technischer Perspektive identisch sind, steuerpflichtige Unternehmer sich jedoch darauf einstellen müssen, im Zeitraum vom 1. bis 4. Mai mit zwei verschiedenen Rechnungsformaten zu arbeiten.

Wichtige Aktualisierung

Am 12. März (nach Erscheinen dieses Blogbeitrags) veröffentlichte die AdE eine revidierte Fassung der technischen Vorgaben für Version 1.3 des Formats FatturaPA B2G. Die Versionsnummer ändert sich zwar nicht; jedoch ist in der revidierten Fassung der 4. Mai als neues Datum für das Inkrafttreten der B2G-Formats angegeben. Durch Inkrafttreten des B2G-Formats am 4. Mai wird die Verarbeitung beider Formate (B2G und B2B) durch die SDI-Plattform nun zum selben Datum möglich, nachdem zuvor zwei unterschiedliche Termine vorgesehen waren.

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Wenn Sie wissen wollen, was die Zukunft bereithält, können Sie unsere Prognosen für Trends bei der kontinuierlichen Umsatzsteuer-Compliance herunterladen.

Seit der Einführung der zentralen elektronischen Rechnungsstellungsplatfform SDI (Sistema di Interscambio) und Verpflichtung aller Zulieferer im öffentlichen Sektor zu deren Nutzung im Jahr 2014 ist Italien bei der elektronischen B2G-Rechnungsstellung ganz vorn mit dabei.

Während einige europäische Nachbarn langsam aufschließen, verbessert Italien weiterhin die Integration neuer Technologien in staatliche Verwaltungsprozesse. Die neueste Maßnahme: Elektronische Aufträge im staatlichen Beschaffungswesen sind nun verpflichtend. Aufbauend auf den erfolgreichen Einsatz der Auftrags-Routingknoten-Plattform der Verwaltung (Nodo di Smistamento degli Ordini oder NSO) in der Region Emilia-Romagna erweitert Italien die Funktion nun auf das ganze Land.

Elektronische Aufträge für Produkte auch über das Gesundheitswesen hinaus

Ab dem 1. Oktober 2019 müssen alle Bestellungen vom landesweiten italienischen Gesundheitssystem (Servizio Sanitario Nazionale oder SSN) von den Zulieferern über die NSO-Plattform geliefert oder empfangen werden. Die von der Verordnung betroffenen Zulieferer müssen elektronische Aufträge von staatlichen Stellen entgegennehmen; die öffentliche Verwaltung übernimmt keine Liquidation und Zahlung von Rechnungen, die von nonkonformen Unternehmen ausgestellt wurden. Es ist zu beachten, dass die Verordnung alle Bestellungen von juristischen Personen abdeckt, die mit dem SSN verbunden sind, darunter Bürobedarf und Elektronik – nicht nur Gesundheitsprodukte.   

Zusätzlich zur verpflichtenden Annahme elektronischer Aufträge können Zulieferer auch Nachrichten an die öffentliche Verwaltung schicken. Wenn Zulieferer und die öffentliche Verwaltung sich vorher darüber geeinigt haben, kann der Lieferant vorausgefüllte elektronische Aufträge an den staatlichen Käufer senden, der die empfohlenen Mengen dann bestätigen oder ablehnen kann.

Zulieferer aus dem Ausland und die neue Verordnung für elektronische Aufträge

Zudem müssen auch Zulieferer aus dem Ausland diese Verordnung erfüllen. Die NSO-Verordnung wirkt sich auch auf die elektronische Rechnungsstellung für die Verwaltungsbehörden Italiens aus, da bestimmte elektronische Auftragsdaten in die elektronischen Rechnungen eingepflegt werden müssen, die über das SDI übertragen werden.

Das NSO-System basiert auf der vorhandenen SDI-Infrastruktur und demzufolge erfordert die Kommunikation mit dem NSO eine ähnliche Kanalakkreditierung wie das SDI. Zulieferer und Vermittler, die bereits Nachrichten über die SDI-Plattform übertragen, müssen die ergänzenden Akkreditierungsanforderungen erfüllen, die noch veröffentlicht werden. Zudem zeigen die technischen Spezifikationen, dass PEPPOL-Vermittler über einen beim NSO akkreditierten Access-Point-Service mit der NSO-Plattform interagieren können.

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Erfahren Sie, wie Sovos Unternehmen auf der ganzen Welt dabei unterstützt, mit elektronischen Rechnungen und anderen Vorschriften in Italien umzugehen. Wenn Sie sehen möchten, was wir von der Zukunft erwarten, laden Sie das E-Book zur E-Rechnungs-Compliance von Sovos herunter. 

Unternehmen, die mit der Einhaltung der italienischen Frist für die elektronische Rechnungsstellung vom 1. Januar zu kämpfen haben, werden von finanziellen Sanktionen befreit, wenn sie ihre Rechnungen zum Zeitpunkt der Lieferung nicht sofort ausstellen können. Es scheint jedoch, dass die italienische Steuerbehörde die Einführung des Systems nicht verzögern wird.

Die Regierung hatte erklärt, dass Rechnungen, die nach dem 1. Januar nicht dem neuen Mandat entsprechen, mit Strafen in Höhe von 90 bis 180 Prozent der geltenden Steuer belegt werden. Dementsprechend wird die Steuerbehörde Rechnungen, die nicht korrekt formatiert oder nicht über das neue SDI-Berichtssystem ausgestellt wurden, als nicht konform betrachten.

Viele Unternehmen, insbesondere kleinere Firmen, hatten jedoch Probleme beim Übergang von ihren bestehenden Prozessen auf das neue Regelwerk für die elektronische Rechnungsstellung, das eine elektronische Rechnungsfreigabe in Echtzeit über die staatlich betriebene Plattform Sistema di Interscambio (SDI) erfordert.

Als Reaktion auf die Bedenken der Unternehmen öffnet sich die Regierung für eine Art Karenzzeit: Anstatt die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung als solche zu verschieben, verzichtet Italien auf Strafen für die verspätete Übermittlung der Rechnungen. Darüber hinaus wird Italien ab Juli 2019 die Hauptregel für den Zeitpunkt der Rechnungsstellung lockern, was den Unternehmen mehr Flexibilität im Prozess der elektronischen Rechnungsstellung ermöglicht.

Unternehmen in Italien erhalten Karenzzeit für Strafen bei der elektronischen Rechnungsstellung

Die neuen Strafbestimmungen sehen eine kurze Karenzzeit vor. Die Steuerbehörde wird keine Strafen für elektronische Rechnungen anwenden, die vom SDI innerhalb der Umsatzsteuer-Abwicklungsfrist, zu dem die Rechnung gehört, ausgestellt und verrechnet werden – d. h. bis zum 15. des Folgemonats, in dem die Rechnung ausgestellt und folglich verrechnet werden sollte (gemäß der Verordnung Nr. 100 aus dem Jahr 1998, aktualisiert 2018). Für elektronische Rechnungen, die das SDI bis zum Ende der folgenden Umsatzsteuer-Abwicklungsfrist (normalerweise bis zum Ende des Folgemonats) ausstellt und verrechnet, reduziert die Steuerbehörde die Strafe um 80 Prozent.

Wenn ein Unternehmen zum Beispiel am 1. Januar keine Rechnungen in Übereinstimmung mit den Vorschriften übermitteln kann, kann es die Übermittlung einer Rechnung, die bis zum 15. Februar hätte ausgestellt werden müssen, verzögern, ohne dass für diese Verzögerung Gebühren anfallen. Wenn das Unternehmen noch mehr Zeit benötigt, kann es die Übertragung von Rechnungen über das SDI bis zum 15. März verzögern und eine 80-prozentige Ermäßigung der regulären Strafe zahlen.

Italien erleichtert den Zeitplan für die Ausstellung elektronischer Rechnungen

Italien lockert auch seine Anforderungen an den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung. Seit 1972 sieht das italienische Mehrwertsteuergesetz vor, dass Lieferanten entsprechende Rechnungen an die Regierung am Ort der Lieferung ausstellen müssen. Ab Juli können die Lieferanten jedoch innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung Rechnungen über die SDI-Plattform ausstellen. Rechnungen, die nicht vom SDI verrechnet werden, sind für steuerliche Zwecke nicht gültig, sodass die Ausstellung einer Rechnung innerhalb von 10 Tagen zu Verzögerungen beim Zahlungseingang führen kann.

Für Unternehmen, die in Italien tätig sind, ist die Erleichterung willkommen. Sie ist aber auch ein Zeichen dafür, dass die elektronische Rechnungsstellung in Italien planmäßig vorankommt. Das bedeutet, dass Unternehmen mit Niederlassung in Italien ihre Systeme bis Mitte Februar auf die Erfüllung des neuen Mandats vorbereiten müssen oder mit Strafen rechnen müssen.

Fazit: Was dies für die Geschäftstätigkeit in Italien bedeutet

Aus den jüngsten Entwicklungen geht auch hervor, dass sich die Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung in Italien jederzeit ändern können. Das Problem wird exponentiell schwieriger zu lösen, wenn Unternehmen weltweit ähnlichen Veränderungen gegenüberstehen. Die Einführung eines Systems, das die elektronische Rechnungsstellung automatisiert und eine zentrale Datenquelle sowohl in der Kreditoren- als auch in der Debitorenbuchhaltung bietet, ist daher von wesentlicher Bedeutung.

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