Zolländerungen für Einfuhren aus der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich

Andy Spencer
Februar 14, 2022

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) am 31. Dezember 2020 scheint zwar schon lange her zu sein, doch müssen sich britische Unternehmen noch immer mit Änderungen der Verfahren befassen, die bei der Einfuhr von Waren von Lieferanten aus der EU gelten.

Zollerklärungen

Während des gesamten Jahres 2021 galten für Waren, die aus der EU nach Großbritannien eingeführt wurden, mehrere Erleichterungen aus zollrechtlicher Sicht. Damit sollte die Belastung durch das Ausfüllen vollständiger Zollerklärungen und die Bewältigung aller Folgen der Einfuhr von Waren, die zuvor nicht den Einfuhrunterlagen und -kontrollen unterlagen, verringert werden.

Britische Unternehmen waren nicht vorbereitet, teilweise aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, so dass diese Vereinfachungen im Laufe des Jahres 2021 einige Male verlängert wurden. Ab dem 1. Januar 2022 unterliegen Waren, die zwischen der EU und Großbritannien befördert werden, den vollständigen Zollanmeldungen und -kontrollen. Die Möglichkeit, Zollanmeldungen aufzuschieben, wie es bisher der Fall war, gibt es dann nicht mehr.

Darüber hinaus werden die für die Waren fälligen Zölle zum Zeitpunkt des Eingangs fällig und nicht erst bei Abgabe der Zollanmeldung, wie es 2021 der Fall war. Unternehmen können die Zahlung der Zölle aufschieben, indem sie bei der HMRC ein Konto für den Zollaufschub beantragen. In einigen Fällen ist dies möglich, ohne dass eine finanzielle Sicherheit hinterlegt werden muss.

Aufgrund der Verhandlungen zwischen der britischen Regierung und der EU über das Nordirland-Protokoll werden Einfuhren nicht kontrollierter Waren aus Irland und Nordirland nicht von diesen Änderungen betroffen sein. Die bisherigen Erleichterungen werden weiterhin gelten. Dies bedeutet, dass sich die Zollanmeldungen um bis zu 175 Tage verzögern können. Die britische Regierung wird weitere Ankündigungen machen, sobald die Diskussionen über das Protokoll abgeschlossen sind. Wir werden Sie weiter informieren, sobald dies der Fall ist.

Einfuhr-Mehrwertsteuer

Was die Einfuhrumsatzsteuer betrifft, so ist die aufgeschobene Einfuhrumsatzsteuerabrechnung (Postponed Import VAT Accounting, PIVA) nach wie vor verfügbar und wird empfohlen, obwohl sie nicht obligatorisch ist, da sie einen wertvollen Cashflow-Vorteil bietet. Sie gilt für Einfuhren aus allen Ländern und nicht nur aus der EU. Anders als in einigen EU-Ländern wird sie nicht automatisch angewandt, sondern muss bei der Einreichung der Einfuhranmeldung beantragt werden. Daher muss der Einführer demjenigen, der die Erklärung abgibt, raten, sie entsprechend auszufüllen. Wird sie nicht geltend gemacht, ist die Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr zu entrichten und muss in der Umsatzsteuererklärung nachgefordert werden – die HMRC stellt weiterhin die Bescheinigung C79 aus, wenn die Mehrwertsteuer an der Grenze entrichtet wird, und sie ist der erforderliche Nachweis für die Nachforderung der Mehrwertsteuer.

Die Unternehmen müssen auch daran denken, die monatliche PIVA-Abrechnung von der HMRC-Website herunterzuladen – sie ist erforderlich, um den Betrag der in der Umsatzsteuererklärung zu entrichtenden Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln. Dies muss innerhalb von sechs Monaten geschehen, da sie nach diesem Zeitraum nicht mehr verfügbar ist.

Intrastat-Erklärungen

Eine weitere Änderung betrifft die Intrastat-Meldungen für Einfuhren aus der EU nach Großbritannien. Ankunftsmeldungen waren 2021 erforderlich, um die britische Regierung mit Handelsstatistiken zu versorgen, da Importeure die Einreichung der vollständigen Zollerklärungen verzögern konnten. Intrastat-Eingangsmeldungen sind jetzt nur noch für Waren erforderlich, die aus der EU nach Nordirland verbracht werden – dies liegt daran, dass Nordirland für Waren immer noch als Teil der EU betrachtet wird.

Die Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich müssen bei der Einfuhr von Waren aus der EU beachtet werden, insbesondere in Bezug auf den Ursprung der Waren und ob die Einfuhr zollfrei ist. Dies gilt seit dem 1. Januar 2021, aber es gibt praktische Änderungen, die in unserem Artikel über den Ursprung von Waren und die Inanspruchnahme von Erleichterungen im Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich näher erläutert werden. Diese Änderungen bedeuten, dass Einfuhren aus der EU genauso behandelt werden wie Einfuhren aus allen anderen Ländern, mit Ausnahme von Waren aus Irland und Nordirland, für die weiterhin Sonderregelungen gelten.

Jetzt sind Sie dran

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Author

Andy Spencer

Andy is a highly experienced indirect tax professional who has worked in VAT for over twenty five years. Andy joined Sovos in 2009 and has responsibility for the consulting and compliance teams. Within the consulting team, he is involved in delivering major international VAT projects for blue-chip clients, bringing expertise in both structural compliance and commercial efficiency. Andy specialises in providing clients with bespoke VAT reviews that help them develop into new territories with the appropriate controls in place to manage VAT effectively. Andy has developed expertise in international VAT throughout his career and has advised on a broad range of issues in many countries. Within the compliance team, Andy is responsible for the integrity and professionalism of Sovos’ compliance offering working with the team to ensure clients meet their compliance obligations around the EU and beyond. Andy began his career with HM Customs & Excise and before joining Sovos was VAT Director at Baker Tilly’s Southern UK operation, a Senior VAT Manager at KPMG for six years, and a Senior VAT Manager at Ernst & Young for seven.
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