Vorausgefüllte Mehrwertsteuererklärungen – Neue Entwicklungen im Jahr 2022

Charles Riordan
März 9, 2022

Wir haben bereits unter über den wachsenden Trend geschrieben, dass die Steuerbehörden Mehrwertsteuererklärungen anhand von Daten aus elektronischen Rechnungen “vorausfüllen” – ein Trend, der in Lateinamerika begann und sich inzwischen auf mehrere europäische Länder ausgeweitet hat. Diese vorausgefüllten Erklärungen können, wenn sie korrekt sind, als Vereinfachungsmaßnahme für die Steuerzahler dienen, die ihren Meldepflichten einfach dadurch nachkommen können, dass sie die für sie erstellten Erklärungen genehmigen. Ende 2021 haben zwei europäische Länder, Italien und Spanien, vorausgefüllte MwSt-Erklärungen eingeführt, und auch Ungarn und Portugal planen ihre Einführung in irgendeiner Form.

Vorausgefüllte Mehrwertsteuererklärungen in ganz Europa

Die Landschaft für vorausgefüllte MwSt-Erklärungen hat sich im Jahr 2022 erheblich verändert. Sowohl Ungarn als auch Portugal haben ihre Pläne zu deren Einführung verschoben. Die ungarische Steuerbehörde (NAV) hat ihre Entscheidung, vorausgefüllte Steuererklärungen einzuführen, rückgängig gemacht, nachdem sie das eVAT-Projekt aufgrund der anhaltenden COVID-Pandemie um mehrere Monate verschoben hatte. Die NAV wird sich stattdessen auf die Verbesserung ihres Modells für die Rechnungsstellung in Echtzeit (RTIR) konzentrieren. Da alle Bemühungen um vorausgefüllte MwSt-Erklärungen vom Stand von RTIR abhängen, wäre es nicht überraschend, wenn NAV das eVAT-Projekt zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnimmt.

Portugal hatte unterdessen geplant, Teile seiner jährlichen MwSt.-Erklärung mit Daten aus dem so genannten “Accounting SAF-T” auszufüllen, das ab 2022 verpflichtend eingereicht werden sollte. Nach einer Ablehnung des Staatshaushalts erklärt die portugiesische Steuerverwaltung nun jedoch, dass Accounting SAF-T ab 2024 verpflichtend sein wird.

Auf der anderen Seite hat Frankreich 2022 vorausgefüllte Daten in seine MwSt-Erklärungen aufgenommen, während Griechenland erwägt, sein myDATA System zu nutzen, um MwSt-Erklärungen zur Genehmigung durch den Steuerzahler vorauszufüllen.

Frankreich ist ein besonders interessanter Fall, da es kein E-Invoicing-System hat, aus dem Daten gezogen werden können. Stattdessen beschränkt sich die automatische Ausfüllung der Daten in der französischen Mehrwertsteuererklärung auf Informationen über Einfuhren, die auf elektronischen Zollerklärungen basieren. Frankreich plant die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich im Jahr 2024, was zu einer Ausweitung der Vorausfüllungen führen kann. Dieser neue Ansatz wurde durch die Übertragung der Zuständigkeit für die Erhebung der auf Einfuhren fälligen Mehrwertsteuer von den französischen Zollbehörden auf die französischen Steuerbehörden vorangetrieben. Bemerkenswert ist, dass nur die den Behörden geschuldete und in der MwSt-Erklärung abgerechnete MwSt vorausgefüllt wird; die entsprechenden Vorsteuerbeträge müssen vom Steuerzahler eingetragen werden (wahrscheinlich, weil einige Steuerzahler nicht in der Lage sein werden, den vollen Vorsteuerabzug geltend zu machen).

Die griechischen Pläne zur Einführung vorausgefüllter MwSt-Erklärungen sind noch unbestimmt, aber einigen Berichten zufolge soll ein Pilotprogramm irgendwann im Jahr 2022 eingeführt werden.

Die Zukunft der vorausgefüllten Mehrwertsteuererklärung

Es ist klar, dass die europäischen Steuerbehörden trotz der Verzögerungen in Ungarn und Portugal ein anhaltendes Interesse an der Verwendung von vorausgefüllten MwSt-Erklärungen zeigen. Aus Sicht der Steuerbehörden sind vorausgefüllte MwSt-Erklärungen die natürliche Weiterentwicklung eines obligatorischen E-Invoicing-Systems oder eines Echtzeit-Rechnungsdaten-Meldesystems – die Daten stehen ihnen bereits zur Verfügung. Aus Sicht des Steuerpflichtigen ist es daher unerlässlich, genaue und vollständige elektronische Aufzeichnungen zu führen, die mit den vorausgefüllten MwSt-Erklärungen abgeglichen werden können. Dies hilft dem Steuerzahler, etwaige Fehler zu korrigieren oder notwendige Anfechtungen von Umsatzsteuerbescheiden vorzunehmen. Eine hochwertige Buchhaltungssoftware kann ein nützliches Instrument sein, um dieses Ziel zu erreichen.

Jetzt sind Sie dran

Setzen Sie sich mit in Verbindung, um zu erfahren, welche Vorteile ein Managed Service Provider Ihnen bieten kann, um die Einhaltung der Mehrwertsteuer zu erleichtern.

Sign up for Email Updates

Stay up to date with the latest tax and compliance updates that may impact your business.

Author

Charles Riordan

Charles Riordan is a member of the Regulatory Analysis team at Sovos specializing in international taxation, with a focus on Value Added Tax systems in the European Union. Charles received his J.D. from Boston College Law School in 2013 and is an active member of the Massachusetts Bar.
Share this post

Was ist Peppol
E-Invoicing Compliance EMEA
October 29, 2024
Was ist PEPPOL?

Peppol E-Invoicing erklärt: Was es ist und wie es funktioniert Die weltweite Einführung der elektronischen Rechnungsstellung beschleunigt sich. Regierungen auf der ganzen Welt drängen auf die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung, um ihre nationalen Systeme digital zu transformieren und oft die Mehrwertsteuerlücke zu schließen. Während viele Länder ihr eigenes E-Invoicing-Mandat eingeführt haben, um die Steuerkontrollen zu […]

Mehrwertsteuer und Steuerberichterstattung North America
October 16, 2024
Wie wirken sich die Änderungen des französischen E-Invoicing-Mandats auf mein Unternehmen aus?

Die französische Steuerverwaltung hat gerade strukturelle Änderungen am französischen E-Invoicing-Mandat für 2026 angekündigt, die die Entwicklung des kostenlosen, staatlich betriebenen Rechnungsaustauschdienstes einstellen werden. Diese Entscheidung wird den Druck auf Steuerzahler und Softwareanbieter erhöhen, eine zertifizierte "PDP" zu wählen, um die durch diese Entscheidung entstandene Lücke zu füllen.  Französisches E-Invoicing-Mandat: Ein komplexes System, das seit Jahren […]

InvoiceNow
E-Invoicing Compliance EMEA
July 24, 2024
InvoiceNow führt obligatorische elektronische Rechnungsstellung in Singapur ein

Die Inland Revenue Authority of Singapore (IRAS) hat die schrittweise Einführung von InvoiceNow, dem nationalen Rahmenwerk für die elektronische Rechnungsstellung auf Basis des Peppol-Netzwerks, für GST-registrierte Unternehmen angekündigt. Die freiwillige Einführung erfolgt ab Mai 2025. Die Vorschrift erstreckt sich nur auf B2B-Transaktionen, da die Regierung B2G in den kommenden Jahren voraussichtlich verpflichtend einführen wird.

EMEA Mehrwertsteuer und Steuerberichterstattung
June 21, 2024
ViDA erneut abgelehnt – Europa verpasst eine weitere Chance zur Harmonisierung der elektronischen Rechnungsstellung

Während der jüngsten ECOFIN-Sitzung am 21. Juni diskutierten die Mitgliedstaaten, ob sie eine Einigung zur Umsetzung der Vorschläge zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) erzielen könnten. Auf der ECOFIN-Tagung im Mai erhob Estland Einspruch gegen die vorgeschlagenen Plattformregeln und beantragte stattdessen, die neuen Regeln für den fingierten Lieferanten optional zu machen (ein Opt-in), sodass die […]

Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter
EMEA Mehrwertsteuer und Steuerberichterstattung
May 21, 2024
Was als nächstes mit der Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter passiert (ViDA)

Als die Finanzminister der EU letzte Woche zusammenkamen, wurde allgemein erwartet, dass es eine politische Einigung zum Vorschlag für eine Mehrwertsteuerregelung im digitalen Zeitalter (ViDA) geben würde. Aufgrund der Einwände eines Mitgliedstaates gegen die Plattformregeln ist es hierzu leider nicht gekommen. Nun wurde der offizielle Termin für die Fortführung von ViDA auf Eis gelegt, während […]