Die Initiative der Europäischen Kommission “VAT in the Digital Age” macht sich Gedanken darüber, wie die Steuerbehörden die Technologie zur Bekämpfung von Steuerbetrug nutzen und gleichzeitig die Prozesse zum Nutzen der Unternehmen modernisieren können.
Zu Beginn dieses Jahres wurde eine öffentliche Konsultation eingeleitet, in der die Kommission Rückmeldungen zu den politischen Optionen für die MwSt-Vorschriften und -Verfahren in einer digitalisierten Wirtschaft in der EU begrüßt. In einem früheren Blogbeitrag untersuchte Sovos die Aspekte einer einheitlichen EU-Mehrwertsteuerregistrierung . Dies ist eine der wichtigsten Initiativen, die die Kommission vorgeschlagen hat, um den EU-Mehrwertsteuerrahmen an das digitale Zeitalter anzupassen. Ein weiteres wichtiges Thema sind die MwSt-Meldepflichten und die elektronische Rechnungsstellung, die in diesem Blogbeitrag erörtert wurden.
Anforderungen an die digitale Berichterstattung
Die Kommission sieht die Notwendigkeit einer Modernisierung der MwSt-Meldepflichten und prüft die Möglichkeit einer weiteren Ausweitung der elektronischen Rechnungsstellung. Der Begriff “digitale Meldepflichten” wurde von der Kommission für jede Verpflichtung zur Meldung von Transaktionsdaten eingeführt, die über die Verpflichtung zur Abgabe einer MwSt-Erklärung hinausgeht, d. h. die Meldung von Umsatz zu Umsatz. Das bedeutet, dass die digitalen Meldepflichten verschiedene Arten von Transaktionsmeldepflichten (z.B. Mehrwertsteuerverzeichnis, Standard Audit File/SAF-T, Echtzeit-Meldungen) und obligatorische E-Invoicing-Anforderungen umfassen.
Diese Maßnahmen wurden in den letzten Jahren in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten auf unterschiedliche Weise umgesetzt, was zu unterschiedlichen Vorschriften und Anforderungen für die MwSt-Meldung und die elektronische Rechnungsstellung in der EU geführt hat. Die aktuelle Initiative der Kommission ist eine Gelegenheit für die EU, eine Harmonisierung in diesem Bereich zu erreichen. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation wird um Beiträge zu der Frage gebeten, welcher Weg eingeschlagen werden soll.
Der Weg zur Harmonisierung
Die öffentliche Konsultation enthält mehrere Optionen, die es zu prüfen gilt. Eine wäre, die Dinge so zu belassen, wie sie derzeit sind, d. h. keine Harmonisierung und die Notwendigkeit für die Mitgliedstaaten, eine Ausnahmeregelung zu beantragen, wenn sie eine obligatorische elektronische Rechnungsstellung einführen wollen. Am anderen Ende der Skala wäre eine weitere Option die Einführung einer vollständigen Harmonisierung der Umsatzmeldungen für die Mehrwertsteuer sowohl für innergemeinschaftliche als auch für alle inländischen Umsätze.
Und zwischen diesen beiden Extremen gibt es noch mehrere andere Möglichkeiten. Anstatt eine harmonisierte Lösung verbindlich vorzuschreiben, könnte eine solche Lösung einfach empfohlen werden und freiwillig sein, verbunden mit der Aufhebung der Notwendigkeit, eine Ausnahmeregelung zu beantragen, bevor die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich vorgeschrieben wird. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass die Steuerpflichtigen alle Transaktionsdaten aufbewahren und sie auf Anfrage der Behörden zur Verfügung stellen. Und eine letzte Option könnte eine Teilharmonisierung sein, bei der die MwSt-Meldung für alle innergemeinschaftlichen Lieferungen angeglichen und obligatorisch ist, während sie im Inland fakultativ bleibt.
Während diese politischen Optionen formell bis zum 5. Mai hier zur öffentlichen Konsultation offen stehen, müssen sie nun im Lichte der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2022 mit Empfehlungen an die Kommission zur gerechten und einfachen Besteuerung zur Unterstützung der Konjunkturstrategie betrachtet werden.
In seiner Entschließung fordert das Europäische Parlament die Kommission auf, Maßnahmen zur elektronischen Rechnungsstellung und Berichterstattung zu ergreifen, um das Steuergefälle und die Befolgungskosten zu verringern. Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören die unverzügliche Einführung eines harmonisierten gemeinsamen Standards für die elektronische Rechnungsstellung in der gesamten EU und die Festlegung der Rolle der elektronischen Rechnungsstellung bei der Echtzeit-Meldung. Darüber hinaus schlägt das Europäische Parlament vor, dass die Kommission die Möglichkeit einer schrittweisen Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung bis 2023 prüft, wobei staatlich betriebene oder zertifizierte Systeme die Rechnungsstellung verwalten sollten. In beiden Fällen sollte der Schwerpunkt auf einer deutlichen Verringerung der Kosten für die Einhaltung der Vorschriften liegen, insbesondere für KMU.
Es bleibt abzuwarten, wie es der Kommission gelingen wird, die Empfehlungen des Europäischen Parlaments mit ihren politischen Optionen und denen der Mitgliedstaaten in Einklang zu bringen, wo in mehreren Fällen bereits Lösungen umgesetzt worden sind.
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