Rumänien verlängert die Nachfrist für die Einreichung von SAF-T

Charles Riordan
August 18, 2022

Am 1. August 2022 veröffentlichte die rumänische Nationale Agentur für Fiskalverwaltung (ANAF) einen Verordnungsentwurf zur Verlängerung der derzeitigen Nachfrist für Steuererklärungen (SAF-T) von sechs Monaten auf zwölf Monate. Die Bestellung wird mit der Genehmigung und Veröffentlichung im Amtsblatt wirksam. Zum Zeitpunkt des Schreibens werden Genehmigung und Veröffentlichung in Kürze erwartet.

Die rumänische Steuerbehörde hat die Nachfrist ursprünglich aufgrund der Komplexität der SAF-T-Einreichung des Landes eingeräumt. Das SAF-T muss verfügbare Daten aus Stammdaten, Quelldokumenten, Hauptbucheinträgen und, in einem separaten Rhythmus, Daten im Zusammenhang mit Anlagevermögen und Inventar enthalten. Aufgrund dieser Komplexität hat die ANAF eine sechsmonatige Nachfrist eingeführt, innerhalb derer Steuerzahler nicht für verspätete oder falsche Anmeldungen bestraft werden. Die ANAF hat außerdem SAF-T schrittweise eingeführt, wobei die großen Steuerzahler verpflichtet waren, bei mittleren und kleinen Steuerzahlern einzureichen.

ANAF hat jedoch eingeräumt, dass selbst große Steuerzahler Schwierigkeiten hatten, die technischen Anforderungen der SAF-T-Erklärung zu erfüllen. Da die anfängliche sechsmonatige Nachfrist abläuft, schlägt ANAF daher vor, sie zu verlängern, um die Belastung der Anmelder zu verringern.

Die Nachfrist tritt nach wie vor ab dem Tag in Kraft, an dem ein Steuerzahler verpflichtet ist, die SAF-T-Erklärung einzureichen. Die Verpflichtung für die verschiedenen Kategorien von Steuerzahlern beginnt:

  • 1. Januar 2022: für „große Steuerzahler“, die 2021 als solche eingestuft wurden
  • 1. Juli 2022: für „große Steuerzahler“, die 2022 nur als solche eingestuft wurden
  • 1. Januar 2023: für „mittlere Steuerzahler“, die 2021 als solche eingestuft wurden
  • 1. Januar 2025: für alle Steuerzahler, die nicht zu den oben genannten Kategorien gehören, ab dem 1. Januar 2022.

SAF-T Verlängerung der Nachfrist in Rumänien

Das bedeutet, dass Steuerzahler, die 2022 zur Einreichung von SAF-T verpflichtet sind, jetzt Nachfristen haben, die bis 2023 reichen (z. B. 1. Januar 2023 für „große Steuerzahler“, die 2021 als solche eingestuft wurden; 1. Juli 2023 für „große Steuerzahler“, die 2022 nur als solche eingestuft wurden).

Die Sprache des Änderungsantrags beschränkt die zwölfmonatige Nachfrist nicht auf große Steuerzahler, daher wird davon ausgegangen, dass die Nachfrist auch für andere Steuerzahler gilt. Diese Änderung würde die Nachfrist für mittlere Steuerzahler bis 2024 und alle anderen bis 2026 verlängern. Weitere Erläuterungen zu diesem Punkt werden möglicherweise in der Zukunft veröffentlicht.

Die Einführung von SAF-T in Rumänien war ereignisreich, mit mehreren Überarbeitungen sowohl des Systems selbst als auch der Verpflichtungen der Steuerzahler. Steuerzahler, die in Rumänien Geschäfte machen, müssen sicherstellen, dass sie mit dieser Erklärung über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden bleiben, da zweifellos weitere folgen werden.

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Author

Charles Riordan

Charles Riordan is a member of the Regulatory Analysis team at Sovos specializing in international taxation, with a focus on Value Added Tax systems in the European Union. Charles received his J.D. from Boston College Law School in 2013 and is an active member of the Massachusetts Bar.
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