Portugal: Verschiebung der strengeren Authentizitäts- und Integritätsanforderungen

Kelly Muniz
Mai 31, 2022

Im Jahr 2019 erließ die portugiesische Regierung das Gesetzesdekret Nr. 28/2019, mit dem eine vollständige Reform der Regeln für die Ausstellung, Bearbeitung und Archivierung von Rechnungen eingeführt wurde, mit dem Hauptziel, die elektronische Rechnungsstellung umzusetzen, die Einhaltung der Vorschriften für die Steuerzahler zu vereinfachen und die Mehrwertsteuerlücke zu verringern.

Der erweiterte Anwendungsbereich derjenigen, die verpflichtet sind, eine von der portugiesischen Steuerbehörde zertifizierte Abrechnungssoftware zu verwenden, die Aufnahme eines QR-Codes und eines sequentiellen eindeutigen Nummerncodes (ATCUD – código único de documento) und die strengeren Integritäts- und Echtheitsanforderungen bei der Ausstellung von Rechnungen und anderen relevanten steuerlichen Anforderungen Dokumente gehörten zu den wirkungsvollsten Mandaten, die durch dieses Gesetz eingeführt wurden.

Viele Steuerzahler hatten jedoch Mühe, die neuen Anforderungen zu erfüllen. Daher hat die Steuerbehörde die Einführung verschiedener Komponenten des Dekrets verzögert, und einige von ihnen müssen noch umgesetzt werden.

In einem kürzlich erschienenen Ministerbeschluss vom 26. Mai 2022 wurde die Ziellinie für die Umsetzung der strengeren Anforderungen an Integrität und Authentizität, der Schwerpunkt dieses Artikels, erneut verschoben, jetzt auf den 1. Januar 2023.

Die strengeren Anforderungen an Integrität und Authentizität

In dem Dekret von 2019 wurde festgelegt, dass die Steuerzahler eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden müssen, um die Anforderungen an die Echtheit und Integrität von elektronischen Rechnungen und anderen relevanten Steuerdokumenten (gemäß Artikel 233 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG) zu gewährleisten, eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden müssen Siegel (QES) oder ein elektronisches Datenaustauschsystem (EDI) mit Sicherheitsmaßnahmen gemäß dem europäischen Muster-EDI-Abkommen. Diese Änderung ist wichtig, da sie die Auswahl der in der EU allgemein anerkannten Compliance-Methoden auf eine einzige zwischen QES und EDI beschränkt.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde in dem Dekret festgelegt, dass Steuerzahler zuvor akzeptierte fortgeschrittene elektronische Signaturen oder Siegel (das niedrigere Niveau der Signatursicherheit) nur bis zum 31. Dezember 2020 verwenden können. Danach müssten alle Rechnungen eine qualifizierte Unterschrift oder ein Siegel enthalten oder über EDI ausgestellt werden.

Wann ist die neue Deadline?

Die ursprüngliche Frist für die Umsetzung der strengeren Anforderungen an Integrität und Authentizität wurde mehrfach verschoben. Die erste Verzögerung wurde durch Despacho n. 437/2020-XXII vom 9. November 2020 des Staatssekretärs für Fiskalfragen (SEAF – Secretário de Estado dos Assuntos Fiscais) angeordnet. Demnach würden PDF-Rechnungen ohne QES bis zum 31. März 2021 akzeptiert und für alle steuerlichen Zwecke als elektronische Rechnungen betrachtet.

Seitdem wurde das Mandat von Despacho n. 49/2022-XXIII der SEAF um vier weitere Male verschoben, wobei das letzte am 26. Mai 2022 stattfand. Nach diesem Gesetz müssen PDF-Rechnungen ohne spezifische Sicherheitsmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2022 anstelle des zuvor festgelegten Datums, dem 30. Juni 2022, als elektronische Rechnungen für steuerliche Auswirkungen anerkannt werden.

Daher müssen Steuerzahler, die unter das Gesetzesdekret Nr. 28/2019 fallen, ab dem 1. Januar 2023 die Anforderung zur Gewährleistung der Echtheit und Integrität entweder durch Anbringen einer qualifizierten elektronischen Signatur/eines Siegels oder durch Verwendung von „EDI by the-book“ (EDI im Rahmen des europäischen Muster-EDI-Abkommens) erfüllen.

Zusätzliche bevorstehende Anforderungen

Neben den strengeren Anforderungen an Authentizität und Integrität müssen die Steuerzahler bereit sein, zusätzliche neue Rechnungsmandate in Portugal zu erfüllen. Am 1. Juli 2022 müssen nur strukturierte elektronische Rechnungen im CIUS-PT-Format für B2G-Transaktionen verwendet werden. Die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2G wird bereits durch einen schrittweisen Roll-Out umgesetzt. Es soll abgeschlossen sein und am 1. Juli 2022 für kleine und mittlere Unternehmen und Kleinstunternehmen verbindlich werden. Darüber hinaus soll die Aufnahme des ATCUD-Codes in Rechnungen und andere steuerrelevante Dokumente, die ebenfalls zuvor verschoben wurden, am 1. Januar 2023 verbindlich werden.

Jetzt sind Sie dran

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Author

Kelly Muniz

Kelly Muniz is a Senior Regulatory Counsel at Sovos, specializing in global e-invoicing developments. Originally from Brazil and currently based in Stockholm, Kelly holds a Bachelor’s Degree in Law and worked as a licensed lawyer in her home country. She also earned a Master’s Degree in EU Business Law from Lund University in Sweden.
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