Derzeit gibt es in Polen keine Versicherungsprämiensteuer (IPT). Stattdessen gibt es eine steuerähnliche Abgabe namens Versicherungs-Ombudsmann-Beitrag (IOC). Sie wird derzeit zu einem Satz von 0,02 % erhoben und gilt seit dem 1. Januar 2020 für alle Versicherungsunternehmen, die im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit in Polen tätig sind.
Das IOC gilt für alle 18 Sparten der Nichtlebensversicherung. Sie gilt für alle Versicherungsunternehmen, die entweder Versicherungen in Polen verkaufen oder Prämien von polnischen Personen einnehmen. Vor ihrem Inkrafttreten am 1. Februar 2014 galt sie nur für inländische Versicherer oder ausländische Versicherer mit polnischen Niederlassungen.
Die Grundlage für die IOC ist die Prämie, die an den Versicherer gezahlt werden muss, um den Versicherungsschutz zu erhalten.
Versicherungs-Ombudsmann Beitragsmeldung
Die Berichterstattung für IOC kann aufgrund des unterschiedlichen Namens- und Nummerierungssystems für die vierteljährlichen Meldungen schwierig sein. Ein Beispiel: Quartal I (Quartal 1) des laufenden Jahres umfasst die Monate Oktober, November und Dezember des vorangegangenen Jahres. Die vierteljährliche Meldung ist 90 Tage nach dem Berichtszeitraum fällig. In diesem Beispiel muss die Erklärung für Q1 bis zum 31. März des laufenden Jahres eingereicht werden.
Alle im Laufe des Jahres geleisteten Zahlungen werden als Vorauszahlungen oder Vorausleistungen betrachtet. So werden beispielsweise die im ersten Quartal 2021 entstandenen Verbindlichkeiten im zweiten Quartal 2021 als Vorauszahlung für das zweite Quartal 2021 erklärt.
Der Jahresbericht ist bis zum 30. Juni des Folgejahres vorzulegen. Dieser Bericht wird dem Versicherungsombudsmann vorgelegt und fasst die im Vorjahr tatsächlich eingenommenen Prämien zusammen (d. h. für 2020 wird bis zum 30. Juni 2021 ein Bericht vorgelegt, der den Gesamtbetrag der vom Versicherer im Jahr 2020 eingenommenen Prämien zusammenfasst).
Der Versicherungsombudsmann bestimmt dann seinen Finanzierungsbedarf, und es wird eine Anpassung vorgenommen, die auf der Differenz zwischen dem prozentualen Anteil des Versicherers am Markt, multipliziert mit dem Finanzierungsbedarf, und den zuvor geleisteten Zahlungen für das Berichtsjahr beruht.
Die Berichtigung durch den Ombudsmann kann dazu führen, dass die Steuerbehörden zusätzliche Mittel fordern oder eine Erstattung gewähren. Beide Ergebnisse werden von den Behörden in den jährlichen Abrechnungsschreiben mitgeteilt, die in der Regel Ende Oktober eintreffen.
Die Versicherer sind verpflichtet, Aufzeichnungen über Versicherungsverträge und die für die Steuererklärung erforderlichen Unterlagen fünf Jahre lang nach Ablauf des Vertrags aufzubewahren.
Wenn der Steuerpflichtige die Steuer nicht vorschriftsmäßig anmeldet und abführt, kann die zuständige Behörde Verzugszinsen verlangen und eine Steuerfestsetzung fordern. In solchen Fällen kann das Gericht gemäß dem Steuerstrafgesetzbuch vom 10. September 1999 ein Zwangsgeld und/oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für die Unternehmensleitung verhängen.
Für jedes Versicherungsunternehmen, das unter dem FOS in Polen tätig ist, ist das Verständnis der Einzelheiten des Beitrags des Versicherungsombudsmanns und der Berichterstattungsanforderungen der Schlüssel zur Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften.
Jetzt sind Sie dran
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