Norwegen erwägt, Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende nicht digitale Dienste anzuwenden

Sam Wichman
April 25, 2022

Das norwegische Finanzministerium hat vorgeschlagen, das norwegische Mehrwertsteuergesetz (VAT) in Bezug auf grenzüberschreitende Geschäfte auf den Verkauf von nicht digitalen Dienstleistungen durch Verbraucher zu ändern. Der Vorschlag sieht vor, dass der Kauf von Dienstleistungen, die aus der Ferne erbracht werden können, von außerhalb Norwegens ansässigen Lieferanten für Verbraucher in Norwegen der Mehrwertsteuer unterliegen.

Aktuelle Anforderungen in Norwegen

Seit 2011 betreibt Norwegen ein vereinfachtes Mehrwertsteuerkonformitätssystem für ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen für Verbraucher. Nicht ansässige Anbieter, die E-Books, Streaming-Medien, Software oder andere digitale Dienste an norwegische Verbraucher verkaufen und den Schwellenwert für die Umsatzsteuerregistrierung von 50.000 NOK erfüllen, müssen sich registrieren und für diese Verkäufe die Mehrwertsteuer erheben, genau wie ansässige Unternehmen.

Nicht in Norwegen ansässige Lieferanten können das vereinfachte VAT On E-Commerce (VOEC) -System für die Registrierung und Berichterstattung verwenden. Darüber hinaus müssen Lieferanten in Norwegen Mehrwertsteuer auf alle Käufe von remote erbringbaren Dienstleistungen von Unternehmen im Ausland zahlen. Derzeit sind ausländische Anbieter von remote erbringbaren Dienstleistungen, die nicht digital sind, jedoch nicht verpflichtet, sich auf ihren Verkauf solcher Dienstleistungen zu registrieren und Mehrwertsteuer zu zahlen.

Vorschlag

Die norwegische Steuerbehörde ist besorgt über den Wettbewerbsvorteil gebietsfremder Anbieter gegenüber inländischen Anbietern bei der Erbringung von Dienstleistungen für norwegische Verbraucher. Das norwegische Finanzministerium hat einen Vorschlag zur Änderung des norwegischen Mehrwertsteuergesetzes vorgelegt, um gebietsfremde Lieferanten dazu zu verpflichten, Mehrwertsteuer auf remote erbrachte Dienstleistungen für Verbraucher zu erheben und zu melden.

Nach dem Vorschlag müssten ausländische Anbieter traditioneller Dienstleistungen Mehrwertsteuer für Beratungsdienstleistungen, Buchhaltungsdienstleistungen und andere grenzüberschreitende Dienstleistungen für Verbraucher in Norwegen erheben. Wenn der Kunde ein Unternehmen oder eine Behörde ist oder wenn die Transaktion als B2B-Verkauf betrachtet wird, wird die Mehrwertsteuer dennoch vom Kunden über den Reverse-Charge-Mechanismus erhoben und eingezogen. Lieferanten, die nicht in Norwegen ansässig sind, könnten das bestehende VOEC-Programm nutzen.

Status und Zeitplan

Das norwegische Finanzministerium hat den Vorschlag für Änderungen des norwegischen Mehrwertsteuergesetzes in Bezug auf den Verkauf von remote erbringbaren Dienstleistungen aus dem Ausland an Empfänger in Norwegen zur Konsultation vorgelegt. Die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen zu dem Vorschlag ist der 8. Juli 2022. Bitte informieren Sie sich darüber, ob die vorgeschlagenen Änderungen in Norwegen angenommen werden und wann die Änderungen wirksam werden, falls sie angenommen werden.

Jetzt sind Sie dran

Um mehr darüber zu erfahren, was unserer Meinung nach die Zukunft bereithält, laden Sie Trends 13th Edition herunter und folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter, um über die neuesten regulatorischen Nachrichten und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.

Sign up for Email Updates

Stay up to date with the latest tax and compliance updates that may impact your business.

Author

Sam Wichman

Sam Wichman is a Junior Regulatory Counsel at Sovos. Within Sovos’ Regulatory Analysis function, Sam focuses on international VAT, global sales tax, and domestic sales tax issues. Sam received his B.A. in Political Science and Economics from the University of Wisconsin-Madison and his J.D. from Boston College Law School. Sam is pending admission to the Massachusetts Bar.
Share this post

Mehrwertsteuer und Steuerberichterstattung North America
July 18, 2025
ViDA E-Invoicing und Anforderungen an die digitale Berichterstattung: Was Unternehmen wissen müssen

Entdecken Sie die wichtigsten ViDA-Änderungen in Bezug auf die EU-Umsatzsteuer, die elektronische Rechnungsstellung und die digitale Berichterstattung. Erfahren Sie, was Unternehmen tun müssen, um im Jahr 2025 und darüber hinaus konform zu bleiben.

Frankreichs E-Rechnungs-Reform
E-Invoicing Compliance EMEA
July 17, 2025
Frankreichs E-Rechnungs-Reform: Wir sind bereit, Unternehmen in der Pilotphase zu unterstützen

Mit dem nahenden Start der Pilotphase der französischen E-Rechnungs-Reform sind wir bestens vorbereitet, um Unternehmen in jeder Phase des Übergangs zu begleiten. Als globaler Anbieter für Steuer-Compliance-Lösungen und vertrauenswürdiger Technologiepartner helfen wir Firmen, den bevorstehenden Wandel sicher zu meistern. Vorbereitung auf ein entscheidendes Jahr Die französische B2B-E-Rechnungs-Reform startet ihre Pilotphase im Februar 2026, und wir […]

Mehrwertsteuer und Steuerberichterstattung North America
April 10, 2025
ViDA: Die Zeitleiste

Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) zielt darauf ab, das europäische Umsatzsteuersystem zu modernisieren und zu vereinfachen.

ViDA wurde am 11. März 2025 offiziell von der EU angenommen. Es dauerte 27 Monate, bis das Paket verabschiedet und verabschiedet wurde, wobei die Initiative ursprünglich von der Europäischen Kommission im Jahr 2022 vorgeschlagen wurde.

The Rise of Pre Filled returns in Greece
Mehrwertsteuer und Steuerberichterstattung North America
April 3, 2025
Der Anstieg der vorausgefüllten Steuererklärungen in Griechenland

Da Regierungen weltweit weiterhin auf Continuous Transaction Controls (CTC)-Systeme wie E-Invoicing und Echtzeit-E-Reporting umsteigen, entfaltet sich im Rahmen dieses Schritts zur Steuerdigitalisierung ein weiterer Trend: vorausgefüllte Steuererklärungen.

Griechenland E-Invoicing
E-Invoicing Compliance EMEA
January 14, 2025
Griechenland: Verpflichtende elektronische B2B-Rechnungsstellung ab Juli 2025 nach EU-Ausnahmeregelung möglich

Griechenland E-Invoicing war in den letzten Jahren dabei, die obligatorische elektronische B2G-Rechnungsstellung einzuführen