Der lang erwartete Vorschlag für eine Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) wurde von den Wirtschafts- und Finanzministern der Mitgliedstaaten gebilligt. Am 5. November 2024 haben sich die Mitgliedstaaten auf der Tagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen" (ECOFIN) einstimmig auf die Verabschiedung des ViDA-Pakets geeinigt. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Meilenstein bei der Modernisierung der Mehrwertsteuerrichtlinie und schafft die Voraussetzungen für ein effizienteres und digitaleres Mehrwertsteuersystem in der gesamten Europäischen Union.
Bestimmte Änderungen werden sofort in Kraft treten, sobald das Paket in Kraft tritt, während andere in den kommenden Jahren schrittweise eingeführt werden.
Der Text wird vom Parlament förmlich gebilligt und kann anschließend offiziell angenommen werden.
In unserem Blog finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Änderungen, die sich auf die Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung, die neue Digital Reporting Requirement (DRR) und den Zeitplan für diese Änderungen auswirken.
Neuer ViDA-Antrag zur Genehmigung durch den ECOFIN-Rat
Der Rat der Europäischen Union hat einen neuen Vorschlag zur Reform der Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) veröffentlicht.
Der Vorschlag zielt auf die Modernisierung und Straffung der Mehrwertsteuersysteme in der gesamten EU ab, insbesondere der elektronischen Rechnungsstellung und der fortlaufenden Transaktionskontrollen (CTC). Die Mitgliedstaaten werden sie am 5. November auf der nächsten ECOFIN-Tagung überprüfen.
Im Falle einer Verabschiedung wird es im Laufe der Zeit eine Reihe von Änderungen geben, von denen einige in Kraft treten werden, sobald die Richtlinie in Kraft tritt. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen, insbesondere in Bezug auf die elektronische Rechnungsstellung und die CTC-Anforderungen.
Was ist neu und warum die Verzögerung?
Mit dem neuen Vorschlag wird die vorherige Fassung nicht wesentlich geändert. Die wichtigste Änderung im neuen ViDA-Vorschlag betrifft die Zeitpunkte, zu denen die Maßnahmen in Kraft treten. Die Fristen wurden aufgrund der Rückschläge, die ViDA seit seinem ersten Entwurf erlitten hat, verschoben.
Der ViDA-Vorschlag hat sich aufgrund der Komplexität seiner Ziele, die hauptsächlich darin bestehen, die unterschiedlichen Mehrwertsteuersysteme innerhalb der EU zu harmonisieren, verzögert. Zusätzlich zu den umfangreichen Konsultationen, die während dieses Prozesses durchgeführt wurden, um die Interessen der verschiedenen Interessenträger auszugleichen, erfordert die Genehmigung von ViDA die Angleichung der Standpunkte und Prioritäten der Mitgliedstaaten.
Dies hat sich als erhebliche Hürde erwiesen, da die Mitgliedstaaten ihre Bedenken hinsichtlich verschiedener Aspekte des Vorschlags geäußert haben, wie z. B. der Umsetzungskosten und der Angleichung an die EU-Datenschutzvorschriften. ViDA muss auch die formellen Schritte zur Genehmigung durch das Europäische Parlament und den Rat der EU durchlaufen.
Diese Faktoren zusammen haben die Einführung von ViDA zu einem langwierigen Prozess gemacht, aber seine Umsetzung verspricht erhebliche Vorteile im öffentlichen und privaten Sektor in der gesamten EU.
Zusammenfassung: Was ist ViDA und was ändert sich mit der Einführung?
Änderungen, die mit Genehmigung der ViDA wirksam werden
Entzug der EU-Zulassung für die inländische elektronische Rechnungsstellung: Nach der geltenden Mehrwertsteuerrichtlinie ist eine EU-Genehmigung erforderlich, damit die Mitgliedstaaten eine obligatorische elektronische B2B-Rechnungsstellung im Inland einführen können. Länder wie Italien, Polen, Deutschland, Frankreich, Belgien und Rumänien haben Ausnahmeregelungen für die elektronische Rechnungsstellung beantragt. Mit ViDA können die Mitgliedstaaten die inländische elektronische Rechnungsstellung vorschreiben, ohne dass eine EU-Genehmigung erforderlich ist, sofern sie nur für ansässige Steuerzahler gilt.
Die Annahme elektronischer Rechnungen durch den Käufer wurde eliminiert: Die aktuelle EU-Umsatzsteuerrichtlinie besagt, dass die Nutzung von E-Rechnungen der Zustimmung des Käufers unterliegt. Im Rahmen des ViDA werden Mitgliedstaaten, die eine verpflichtende inländische elektronische Rechnungsstellung eingeführt haben, keine Zustimmung des Käufers mehr verlangen.
ViDA-Änderungen ab dem 1. Juli 2030
Neudefinition der elektronischen Rechnungsstellung
ViDA definiert elektronische Rechnungen neu. Dem Vorschlag zufolge sind elektronische Rechnungen solche, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, das eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht. Das bedeutet, dass unstrukturierte Formate, wie z. B. reine PDFs oder JPEG-Bilder, nicht mehr als E-Rechnung gelten. Hybride Formate, wie z.B. ZUGFeRD und Factur-X, können aufgrund ihres strukturierten Anteils bestehen bleiben.
Grundsätzlich müssen elektronische Rechnungen der europäischen Norm und der Liste ihrer Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU (Format "EN") entsprechen. ViDA ermöglicht es den Mitgliedstaaten jedoch, andere Standards für inländische Transaktionen zu verwenden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Ab 2030 werden elektronische B2B-Rechnungen, die dem europäischen Standard entsprechen, der Standard sein und keine Zustimmung des Käufers mehr erfordern. Entscheidet sich ein Mitgliedstaat jedoch für eine andere verbindliche nationale Norm, kann er entweder auf die Annahme elektronischer Rechnungen nach der europäischen Norm verzichten oder diese vom Käufer verlangen.
Digitale Meldepflichten (DRRs) für grenzüberschreitende Transaktionen
Eine der wirkungsvollsten Aktualisierungen in ViDA ist die Anforderung einer digitalen Berichterstattung über grenzüberschreitende Transaktionsdaten nahezu in Echtzeit.
Ab 2030 müssen Steuerpflichtige, die grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU tätigen, Rechnungsdaten elektronisch im EN-Format melden. Eine solche DRR ist eine Voraussetzung für Steuerpflichtige, um bei einem grenzüberschreitenden Umsatz von der Mehrwertsteuer zu befreien oder Vorsteuer geltend zu machen. Jeder Mitgliedstaat wird elektronische Mechanismen für die Übermittlung dieser Daten bereitstellen.
Bei ViDA müssen grenzüberschreitende E-Rechnungen innerhalb der EU innerhalb von bis zu 10 Tagen nach dem Steuertatbestand ausgestellt werden. In diesen Fällen muss die DRR gleichzeitig mit der Ausstellung der E-Rechnung erfolgen oder hätte ausgestellt werden müssen.
Rechnungen, die vom Empfänger im Namen des Verkäufers ausgestellt werden (sog. Gutschriftsverfahren), und Rechnungen im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Erwerben müssen spätestens fünf Tage nach Ausstellung der Rechnung gemeldet werden bzw. hätten ausgestellt bzw. empfangen werden müssen.
Erwartungsgemäß können DRRs von den Steuerpflichtigen selbst durchgeführt oder in deren Namen an einen Dritten ausgelagert werden.
Digitale Meldepflichten für inländische Transaktionen
ViDA räumt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, eine digitale Berichterstattung für inländische B2B/B2C-Verkäufe, Kaufdaten und Selbstlieferungen für umsatzsteuerlich registrierte Steuerpflichtige in ihrem Zuständigkeitsbereich vorzuschreiben. Die inländischen Meldepflichten müssen mit den grenzüberschreitenden DRR-Standards von ViDA übereinstimmen, und die Mitgliedstaaten müssen Einreichungen im europäischen Standardformat zulassen, obwohl auch andere interoperable Formate zugelassen sein können.
Mitgliedstaaten, die ab dem 1. Januar 2024 über inländische Echtzeit-Meldesysteme verfügen, müssen die ViDA-Standards bis 2035 einhalten. Andererseits wird in dem Vorschlag klargestellt, dass andere Meldepflichten wie SAF-T weiterhin bestehen können. Diese Angleichung wird die Kohärenz in der gesamten EU gewährleisten, um die vollständige Umsetzung von ViDA vorzubereiten.
Die Mitgliedstaaten haben bis zum 30. Juni 2030 Zeit, die Bestimmungen von ViDA über die elektronische Rechnungsstellung und die Katastrophenvorsorge in ihre nationalen Rechtsvorschriften zu übernehmen, so dass die Richtlinie bis zum 1. Juli 2030 in der gesamten EU in Kraft tritt.
Die Auswirkungen von ViDA auf Unternehmen
Der ViDA-Vorschlag stellt eine bedeutende Wende für Unternehmen dar, die in der EU tätig sind, und verspricht sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Durch die Einführung von DRRs zielt ViDA darauf ab, veraltete Anforderungen zu ersetzen, den Verwaltungsaufwand zu verringern, die Genauigkeit zu verbessern und Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen.
Der Übergang zu strukturierter elektronischer Rechnungsstellung und digitaler Berichterstattung nahezu in Echtzeit erfordert von Unternehmen, ihre Rechnungsstellungs- und Berichtssysteme zu aktualisieren, um die digitale Transformation in allen Sektoren voranzutreiben. Der Übergang kann zwar erste Anpassungen mit sich bringen, aber es wird erwartet, dass er die Effizienz steigert, gleiche Wettbewerbsbedingungen schafft und eine reibungslosere Interoperabilität zwischen Unternehmen ermöglicht, die unterschiedliche Systeme verwenden.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter.