Das neue Jahr ist angebrochen und bietet eine gute Gelegenheit, unsere Blogserie über die Einhaltung der Versicherungsprämiensteuer (IPT) in verschiedenen Ländern fortzusetzen.
Sie können andere Blogs dieser Serie lesen, indem Sie unsere Dänemark, Finnland und das Vereinigte Königreich Einträge besuchen oder Sovos’ Leitfaden zur Einhaltung der IPT herunterladen. Dieser Leitfaden wurde von unserem Team von IPT- und Regulierungsspezialisten verfasst und enthält eine Fülle von Informationen, die Ihnen helfen, sich in der sich ständig verändernden Regulierungslandschaft zurechtzufinden.
Wie funktioniert die IPT in der Slowakei?
Die IPT in der Slowakei trat am 1. Januar 2019 in Kraft, wobei der Standardsteuersatz der IPT 8 % beträgt.
Es gibt drei Steuerpunkte für die IPT in der Slowakei:
- Buchungsdatum – wenn die Prämienforderung im System gebucht wird
- Datum des Geldeingangs – bei Eingang der Prämienzahlung
- Fälligkeitsdatum – wann die Prämie zu zahlen ist
Die Versicherer sind nicht verpflichtet, die Verwendung eines bestimmten Steuerpunktes gesondert mitzuteilen oder um die Erlaubnis zu bitten, einen anderen Steuerpunkt zu verwenden, aber ein Versicherer muss in seiner vierteljährlichen Steuererklärung angeben, welchen Steuerpunkt er verwendet. Es ist wichtig zu beachten, dass die gewählte Steuerstelle für acht aufeinanderfolgende Kalenderquartale verwendet werden muss.
Interessanterweise bietet der slowakische Ansatz für Steuerstellen den Versicherern Flexibilität bei der Wahl der Steuerzahlung, indem sie die Möglichkeit haben, die IPT-Zahlungen im Voraus zu zahlen oder in Raten über mehrere Steuererklärungen zu verteilen.
Die slowakische IPT ist auf einer kalendervierteljährlichen Basis fällig (z.B. die Steuererklärung für Januar bis März wird im April abgegeben). Dies gilt auch für die Zahlung, die am Ende des Monats fällig wird. Es ist erwähnenswert, dass alle Erklärungen elektronisch eingereicht werden, so dass es keine Papiererklärungen gibt.
Die Ausgabe einer Prämie wird entsprechend der jeweiligen Sparte behandelt und in den entsprechenden Abschnitt der Erklärung eingetragen. Eine Erneuerung wird auf die gleiche Weise behandelt.
Für die Behandlung von Halbzeitanpassungen, bei denen eine Prämie oder ein Teil davon erhöht, reduziert oder storniert wird, gibt es ein separates Feld auf der Erklärung, die für die Einreichung verwendet wird (Feld 19). Dies ist im Vergleich zu anderen Ländern ungewöhnlich, vor allem weil eine Erhöhung der Prämie eine andere Behandlung zur Folge hat.
Was geschieht mit der Behandlung von Fehlerkorrekturen?
Ein Korrekturfehler kann auf zwei Arten kategorisiert werden.
In der Lieferkette können Fehler passieren und Tippfehler auftreten. Vielleicht handelte es sich um ein globales Risiko, das mehrere Länder umfasste, und die Umlage wurde zunächst falsch zugewiesen.
Im Falle einer Fehlerkorrektur muss eine ergänzende Erklärung für den entsprechenden betroffenen Zeitraum eingereicht werden.
Wenn beispielsweise im ersten Quartal 1.000 EUR für ein bestimmtes Risiko auf der Grundlage der erstellten Umlage gemeldet wurden. Später, im 3. Quartal, hätten es bei genauerer Betrachtung 1.200 EUR sein müssen. In diesem Fall können die zusätzlichen 200 EUR nicht in der Erklärung für Q3 angegeben werden. Eine geänderte Erklärung müsste für Q1 in Betracht gezogen und separat eingereicht werden – dies gilt sowohl für Erhöhungen als auch für Verminderungen.
Insgesamt sind Negativbeträge zulässig, und die slowakische Steuerbehörde sollte dem Versicherer das Geld zurückerstatten. Daher kann die Gutschrift nicht auf den nächsten Berichtszeitraum übertragen werden. Es gibt keine Grenzen dafür, wie viel der Versicherer regulieren kann, aber ein gewisses Maß an Vorsicht ist ratsam.
Es gibt zwar keine offizielle Anleitung, aber es wäre ratsam, alle Unterlagen als Beweis aufzubewahren, wenn ein hoher Betrag zurückgefordert werden muss.
Historische Unterlagen müssen als zusätzliche Erklärung (d. h. außerhalb der aktuellen Erklärung) eingereicht werden. Die slowakische Steuerbehörde kann Bußgelder zwischen 30,00 und 32.000,00 EUR verhängen.
Jetzt sind Sie dran
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