Das EU-Mehrwertsteuerpaket für den elektronischen Handel – Was haben wir nach neun Monaten gelernt?

Russell Hughes
April 15, 2022

Vor etwas mehr als neun Monaten wurde eine der größten Änderungen der EU-Mehrwertsteuervorschriften für Einzelhändler im elektronischen Handel eingeführt, das E-Commerce-Mehrwertsteuerpaket , mit dem die One Stop Shop (OSS) erweitert und die Import One Stop Shop (IOSS) eingeführt wurde.

Ziel des EU-Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel ist es, den grenzüberschreitenden B2C-Handel in der EU zu vereinfachen, die Belastung der Unternehmen zu verringern, die Verwaltungskosten für die Einhaltung der MwSt-Vorschriften zu senken und sicherzustellen, dass die MwSt auf solche Verkäufe korrekt erhoben wird.

Im Rahmen der neuen Vorschriften wurden die länderspezifischen Schwellenwerte für den Fernabsatz von Waren abgeschafft und durch einen EU-weiten Schwellenwert von 10 000 € für in der EU ansässige Unternehmen ersetzt; für nicht in der EU ansässige Unternehmen gibt es jetzt keinen Schwellenwert. Für viele Unternehmen bedeutet dies, dass die Mehrwertsteuer in allen Ländern, in die sie verkaufen, fällig wird, so dass sie in viel mehr Ländern als vor Juli 2021 für Mehrwertsteuerzwecke registriert sein müssen. Mit der Einführung des Unions-OSS konnten sie jedoch ihre Mehrwertsteuerpflichten vereinfachen, indem sie die Mehrwertsteuer auf alle EU-Verkäufe in einer einzigen OSS-Meldung melden konnten.

Wie sich das EU-Mehrwertsteuerpaket für den elektronischen Geschäftsverkehr auf die Unternehmen ausgewirkt hat

Während für viele Unternehmen der Gedanke, in allen Ländern, in die sie verkaufen, die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen zu müssen, anfangs überwältigend gewesen sein mag, erkennen sie jetzt die vielen Vorteile, die mit der Einführung des OSS erreicht werden sollten. Der größte Vorteil für die Unternehmen ist die Vereinfachung der MwSt.-Vorschriften mit einer einzigen vierteljährlichen MwSt.-Erklärung im Gegensatz zur Einhaltung zahlreicher Einreichungs- und Zahlungsfristen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten.

Unternehmen, die ihre MwSt.-Verpflichtungen auslagern, konnten ihre Kosten erheblich senken, indem sie sich in vielen Mitgliedstaaten, in denen sie zuvor für MwSt. registriert waren, von der MwSt.-Regelung abmeldeten. Allerdings können je nach Lieferkette und Standort der Lagerbestände in der EU einige zusätzliche Registrierungen erforderlich sein. Die OSS-Regelung bietet den Unternehmen auch einen Cashflow-Vorteil, da die Mehrwertsteuer vierteljährlich und nicht wie bisher in vielen Mitgliedstaaten monatlich oder zweimonatlich fällig wird. Im Rahmen der Umsetzung des EU-Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel wurde auch die Erleichterung für Sendungen mit geringem Wert abgeschafft, was bedeutete, dass für alle in die EU eingeführten Waren Einfuhrumsatzsteuer anfiel. Dadurch wurden viele Nicht-EU-Lieferanten in das EU-Mehrwertsteuersystem einbezogen, und die Europäische Kommission (EK) gab bekannt, dass derzeit über 8.000 Händler registriert sind.

Zu Beginn gab es einige Probleme, da die EU-Mitgliedstaaten die IOSS-Nummern bei der Einfuhr nicht anerkannten, was bei einigen Anbietern zu einer Doppelbesteuerung führte. Aber für die meisten Unternehmen hat IOSS den Verkauf von Waren an EU-Kunden bei Bestellungen unter 150 € vereinfacht. Die Europäische Kommission hat vor kurzem den ersten Erfolg dieses Systems begrüßt und vorläufige Zahlen veröffentlicht, aus denen hervorgeht, dass bisher 1,9 Mrd. EUR an Mehrwertsteuereinnahmen erzielt wurden.

Die Zukunft von OSS und IOSS

Die Europäische Kommission führt derzeit eine Konsultation durch ( ), bei der sie Rückmeldungen der Beteiligten über die Ergebnisse der neuen Systeme einholt, um mögliche Änderungen vorzunehmen. Zu den diskutierten Änderungen gehört, dass das IOSS-System für alle Unternehmen verpflichtend werden soll, was seine Nutzung erheblich ausweiten würde, da dadurch wesentlich mehr Händler in den Anwendungsbereich einbezogen würden. Es ist auch die Rede davon, den derzeitigen Schwellenwert von 150 € anzuheben, wodurch mehr Sendungen für das IOSS in Frage kämen. Da der derzeitige Schwellenwert für die Zollabgaben ebenfalls bei 150 € liegt, wäre es interessant zu sehen, wie diese Vorschriften aufeinander abgestimmt werden. Die Europäische Kommission wird im Laufe des Jahres auch Vorschläge zur möglichen Ausweitung des OSS auf B2B-Warentransaktionen veröffentlichen, mit dem Ziel, diese bis 2024 umzusetzen.

Jetzt sind Sie dran

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Author

Russell Hughes

At Sovos, Russell works within the Consulting team providing UK and cross-border supply advice, detailed reviews on existing and new business activities and practical solutions to clients’ businesses. Prior to joining Sovos, Russell was the VAT manager of an award-winning tax team based in a firm of Chartered Accountants in the South East of England. Having initially begun his career in audit and accounts, he specialized in VAT in 2011, where he gained significant experience in cross-border issues, imports and exports, land and property, group registrations, partial exemption, HMRC enquiries and other complex VAT transactions. From June 2015, Russell was the sole VAT specialist in his previous company, where he led the firm’s VAT compliance and consultancy projects including all day-to-day VAT queries. Russell is also a member of the VAT Practitioners Group (VPG).
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