Anpassungen der italienischen Verrechnungspreise und Mehrwertsteuer

Luca Clivati
August 17, 2022

In Italien besagt die Disziplin der Verrechnungspreise, dass bei gruppeninternen Transaktionen zwischen Unternehmen aus verschiedenen Ländern, von denen eines in Italien ansässig ist, Transaktionen zu marktüblichen Bedingungen erfolgen müssen. Mit anderen Worten, Transaktionen basieren auf frei wettbewerbsfähigen Preisen und unter vergleichbaren Umständen.

Unternehmen behandeln die Verrechnungspreisanpassungen sorgfältig aus Sicht der Körperschaftsteuer. Aus Sicht der Mehrwertsteuer wird jedoch weniger Aufmerksamkeit geschenkt.

Es ist erwähnenswert, dass es sich bei den Verrechnungspreisanpassungen in den meisten Fällen um Rentabilitätsanpassungen (und nicht um Preisanpassungen) der zwischen verbundenen Unternehmen getätigten Transaktionen handelt.

Allerdings könnte die Behandlung von Verrechnungspreisanpassungen als außerhalb des Geltungsbereichs der Mehrwertsteuer Probleme im Falle einer Prüfung durch die Steuerbehörden und einer Neuqualifizierung der Transaktionen verursachen.

Klarstellungen der italienischen Steuerbehörde

Die Frage der Verrechnungspreisanpassungen für Mehrwertsteuerzwecke wird nicht ausdrücklich vom italienischen Gesetzgeber, den Gesetzgebern anderer EU-Mitgliedstaaten oder aus mehrwertsteuerrechtlicher Sicht der EU geregelt. In Ermangelung einer Ad-hoc-Bestimmung wird auf EU- und lokale Rechtsvorschriften sowie auf private und öffentliche Entscheidungen über eine Einzelfallanalyse Bezug genommen.

In Bezug auf öffentliche Entscheidungen haben die italienischen Steuerbehörden 2021 mehrere Antworten veröffentlicht.

Mit der letzten Antwort auf das Urteil Nr. 884 vom 30. Dezember 2021, inspiriert durch das Arbeitspapier Nr. 923 der EU-Kommission und das Dokument Nr. 071 der Mehrwertsteuer-Expertengruppe, haben die italienischen Steuerbehörden klargestellt, dass um festzustellen, ob Verrechnungspreisanpassungen Gegenleistung für eine umsatzsteuerrelevante Transaktion:

  • Es ist zunächst erforderlich, das Bestehen eines Rechtsverhältnisses mit gegenseitigem Nutzen zwischen dem Unternehmen und seinen ausländischen Tochtergesellschaften zu überprüfen.
  • Dann muss innerhalb dieser Beziehung überprüft werden, ob ein direkter Zusammenhang zwischen den durch Verrechnungspreisanpassungen getätigten Übertragungen und dem Verkauf von Waren und/oder der Erbringung von Dienstleistungen besteht, die vom Unternehmen erbracht werden.

Wie wird sich das auf mein Geschäft auswirken?

In der Entscheidung vom 30. Dezember 2021 (Nr. 884) bestätigten die italienischen Steuerbehörden, dass die fraglichen Anpassungen aufgrund der Verrechnungspreisanpassungen nicht in den Geltungsbereich der Mehrwertsteuer fielen. Es hieß für Tochterunternehmen, dass“ die Erfassung zusätzlicher Kosten zur Senkung ihrer operativen Marge“ nicht in“ direktem Zusammenhang mit den ursprünglichen Lieferungen von Fertigerzeugnissen steht Produkte“.

Das gleiche Ergebnis galt nicht für das Urteil Nr. 529 vom 6. August 2021.

In diesem Fall hat der Verkäufer zum Zeitpunkt des Warenverkaufs einen vorläufigen Preis berechnet.

Dieser vorläufige Preis wurde dann vierteljährlich angepasst, durch das sogenannte“ Profit True Up„. Das Ergebnis könnte entweder aus einer Forderung des Übertragenden gegen den Empfänger oder, umgekehrt, aus einer Schuld des Übertragenden bestehen.

In diesem speziellen Fall haben die italienischen Steuerbehörden einen“ direkten Zusammenhang zwischen den in der Endbilanz ermittelten Beträgen und den Lieferungen festgestellt“ und abschließend die Relevanz der Verrechnungspreisanpassungen ermittelt. vom Steuerzahler für Mehrwertsteuerzwecke gemacht.

Abschließende Anmerkungen zu anderen Ansätzen der Steuerbehörde

Unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen in Italien tätig ist oder nicht, das obige zeigt, wie wichtig die potenziellen Auswirkungen von Verrechnungspreisanpassungen auf die Mehrwertsteuer sind und wie verwirrend es für Unternehmen ist, wie sie in verschiedenen Szenarien vorgehen sollen.

Bei Sovos haben wir mehr Prüfungen der lokalen Steuerbehörden gesehen, bei denen geklärt wurde, ob die Behandlung aus Sicht der Körperschaftsteuer und der Mehrwertsteuer gültig ist.

Nach einer Überprüfung der Verträge und Vereinbarungen zwischen den beteiligten Unternehmen und Tochtergesellschaften ist es wichtig zu verstehen, ob die Verrechnungspreisanpassungen

  • Eine Umverteilung der Kosten oder
  • Anpassungen an:
    • Gegenleistung für ein zugrunde liegendes Angebot oder Import oder
    • Vergütung für eine erbrachte Dienstleistung

Jetzt sind Sie dran

Sprechen Sie mit unserem Team, wenn Sie Fragen zum neuesten Ansatz aus mehrwertsteuerlicher Sicht bei Verrechnungspreisanpassungen in Italien, der EU und dem Vereinigten Königreich sowie zu möglichen Lösungen haben, um das Risiko von Prüfungen und Strafen zu mindern.

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Author

Luca Clivati

Luca joined Sovos in 2022 and is a senior manager of the consulting team within Compliance Services. He holds a Master’s degree in International Economics and has 13+ years of experience on cross-border transactions and international VAT and GST. Luca specializes in tax consulting advisory focusing on indirect taxes, diagnosis, solution, development and implementation of clients‘ tax requirements, VAT compliance and tax due diligences within the EU and in jurisdictions outside of it (mostly Norway, Switzerland, New Zealand, Australia and Singapore).
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