Am 24. Oktober 2023 veröffentlichte das polnische Finanzministerium einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verordnung über den Umfang der in der Umsatzsteuererklärung (JPK_VAT) des Landes enthaltenen Daten und eröffnete eine öffentliche Konsultation in Bezug auf den Gesetzentwurf.

Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, die Umsatzsteuererklärung an die obligatorische elektronische Rechnungsstellung über KSeF anzupassen und werden daher voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 parallel zur E-Rechnungsstellung in Kraft treten.

Die wichtigsten Punkte des Vorschlags sind:

Der Verordnungsentwurf ist unter diesem Link verfügbar.

Die öffentliche Konsultation zu dem Gesetzesentwurf läuft bis zum 14. November dieses Jahres.

Es wird erwartet, dass das Finanzministerium in den kommenden Tagen das JPK_VAT Schema veröffentlicht, das die vorgeschlagenen Änderungen zur Diskussion stellt.