Der Ministerrat, die höchste Exekutivbehörde auf Bundesebene, hat heute einen Gesetzesvorentwurf verabschiedet , der die obligatorische elektronische B2B-Rechnungsstellung im Land einführt.

Der Entwurf führt Änderungen des Mehrwertsteuergesetzbuches ein, um die Ausstellung strukturierter elektronischer Rechnungen zwischen Steuerpflichtigen vorzuschreiben. Die Anforderung umfasst die Erstellung, den Versand, den Empfang und die Verarbeitung einer Rechnung unter Verwendung eines maschinenlesbaren strukturierten elektronischen Formats, das eine automatische und digitale Verarbeitung durch den Empfänger ermöglicht. Das Peppol-Netzwerk ist als Zustellungsmechanismus der E-Rechnung an den Käufer vorgesehen.

Die Verpflichtung zum elektronischen Rechnungsaustausch zwischen B2B-Handelspartnern ist der erste Schritt zur Umsetzung eines CTC-Berichtsmandats für diese Ströme an den Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen.

Das voraussichtliche Go-Live-Datum des B2B-E-Invoicing-Mandats ist Januar 2026.