Der rechtliche Rahmen von SAF-T in Norwegen
Die norwegischen SAF-T-Anforderungen gelten für Unternehmen mit Buchführungspflichten, die elektronische Buchhaltungssysteme nutzen, einschließlich registrierter ausländischer Unternehmen. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich auf Anfrage; eine regelmäßige Einreichung ist derzeit nicht vorgesehen. SAF-T-Dateien sollten idealerweise über das Altinn-Portal übermittelt werden.
Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 5 Millionen NOK, die keiner Buchführungspflicht unterliegen, sind befreit, sofern keine elektronischen Buchhaltungsdaten vorliegen. Unternehmen mit weniger als 600 Buchungsbelegen pro Jahr, die ihre Buchhaltung mithilfe von Tabellenkalkulationen oder Textverarbeitungsprogrammen führen, sind ebenfalls ausgenommen.