Der aktuell geltende Rechtsrahmen für die elektronische Rechnungsstellung in Thailand ist seit 2012 in Kraft und folgt einer Post-Audit-Herangehensweise.
Das thailändische Finanzamt und die Electronic Transactions Development Agency (ETDA) arbeiten gemeinsam daran, das System für die elektronische Rechnungsstellung zu verbessern und weiterzuentwickeln. Somit werden künftig neue Vorschriften für die elektronische Steuerrechnungsstellung und Belege erwartet.
Seit 2017 hat das thailändische Finanzamt Vorschriften zu elektronischen Steuerrechnungen und Belegen ausgegeben. Vorbehaltlich einer Genehmigung können Steuerzahler ihre elektronischen Steuerrechnungen und Belege in elektronischer Form vorbereiten, übermitteln und aufbewahren.
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