Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) am 31. Dezember 2020 scheint zwar schon lange her zu sein, doch müssen sich britische Unternehmen noch immer mit Änderungen der Verfahren befassen, die bei der Einfuhr von Waren von Lieferanten aus der EU gelten.

Zollerklärungen

Während des gesamten Jahres 2021 galten für Waren, die aus der EU nach Großbritannien eingeführt wurden, mehrere Erleichterungen aus zollrechtlicher Sicht. Damit sollte die Belastung durch das Ausfüllen vollständiger Zollerklärungen und die Bewältigung aller Folgen der Einfuhr von Waren, die zuvor nicht den Einfuhrunterlagen und -kontrollen unterlagen, verringert werden.

Britische Unternehmen waren nicht vorbereitet, teilweise aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, so dass diese Vereinfachungen im Laufe des Jahres 2021 einige Male verlängert wurden. Ab dem 1. Januar 2022 unterliegen Waren, die zwischen der EU und Großbritannien befördert werden, den vollständigen Zollanmeldungen und -kontrollen. Die Möglichkeit, Zollanmeldungen aufzuschieben, wie es bisher der Fall war, gibt es dann nicht mehr.

Darüber hinaus werden die für die Waren fälligen Zölle zum Zeitpunkt des Eingangs fällig und nicht erst bei Abgabe der Zollanmeldung, wie es 2021 der Fall war. Unternehmen können die Zahlung der Zölle aufschieben, indem sie bei der HMRC ein Konto für den Zollaufschub beantragen. In einigen Fällen ist dies möglich, ohne dass eine finanzielle Sicherheit hinterlegt werden muss.

Aufgrund der Verhandlungen zwischen der britischen Regierung und der EU über das Nordirland-Protokoll werden Einfuhren nicht kontrollierter Waren aus Irland und Nordirland nicht von diesen Änderungen betroffen sein. Die bisherigen Erleichterungen werden weiterhin gelten. Dies bedeutet, dass sich die Zollanmeldungen um bis zu 175 Tage verzögern können. Die britische Regierung wird weitere Ankündigungen machen, sobald die Diskussionen über das Protokoll abgeschlossen sind. Wir werden Sie weiter informieren, sobald dies der Fall ist.

Einfuhr-Mehrwertsteuer

Was die Einfuhrumsatzsteuer betrifft, so ist die aufgeschobene Einfuhrumsatzsteuerabrechnung (Postponed Import VAT Accounting, PIVA) nach wie vor verfügbar und wird empfohlen, obwohl sie nicht obligatorisch ist, da sie einen wertvollen Cashflow-Vorteil bietet. Sie gilt für Einfuhren aus allen Ländern und nicht nur aus der EU. Anders als in einigen EU-Ländern wird sie nicht automatisch angewandt, sondern muss bei der Einreichung der Einfuhranmeldung beantragt werden. Daher muss der Einführer demjenigen, der die Erklärung abgibt, raten, sie entsprechend auszufüllen. Wird sie nicht geltend gemacht, ist die Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr zu entrichten und muss in der Umsatzsteuererklärung nachgefordert werden – die HMRC stellt weiterhin die Bescheinigung C79 aus, wenn die Mehrwertsteuer an der Grenze entrichtet wird, und sie ist der erforderliche Nachweis für die Nachforderung der Mehrwertsteuer.

Die Unternehmen müssen auch daran denken, die monatliche PIVA-Abrechnung von der HMRC-Website herunterzuladen – sie ist erforderlich, um den Betrag der in der Umsatzsteuererklärung zu entrichtenden Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln. Dies muss innerhalb von sechs Monaten geschehen, da sie nach diesem Zeitraum nicht mehr verfügbar ist.

Intrastat-Erklärungen

Eine weitere Änderung betrifft die Intrastat-Meldungen für Einfuhren aus der EU nach Großbritannien. Ankunftsmeldungen waren 2021 erforderlich, um die britische Regierung mit Handelsstatistiken zu versorgen, da Importeure die Einreichung der vollständigen Zollerklärungen verzögern konnten. Intrastat-Eingangsmeldungen sind jetzt nur noch für Waren erforderlich, die aus der EU nach Nordirland verbracht werden – dies liegt daran, dass Nordirland für Waren immer noch als Teil der EU betrachtet wird.

Die Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich müssen bei der Einfuhr von Waren aus der EU beachtet werden, insbesondere in Bezug auf den Ursprung der Waren und ob die Einfuhr zollfrei ist. Dies gilt seit dem 1. Januar 2021, aber es gibt praktische Änderungen, die in unserem Artikel über den Ursprung von Waren und die Inanspruchnahme von Erleichterungen im Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich näher erläutert werden. Diese Änderungen bedeuten, dass Einfuhren aus der EU genauso behandelt werden wie Einfuhren aus allen anderen Ländern, mit Ausnahme von Waren aus Irland und Nordirland, für die weiterhin Sonderregelungen gelten.

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Wir haben vor kurzem die 13th Ausgabe unseres jährlichen Berichts Trends veröffentlicht, der umfassendsten Studie der Branche über globale Mehrwertsteuervorschriften und Kontrollen zur Einhaltung der Vorschriften. Trends bietet einen umfassenden Überblick über die weltweite Regulierungslandschaft und zeigt auf, wie Regierungen auf der ganzen Welt komplexe neue Richtlinien und Kontrollen einführen, um Steuerlücken zu schließen und die geschuldeten Einnahmen einzutreiben. Diese Richtlinien und Protokolle wirken sich auf alle Unternehmen in den Ländern aus, in denen sie Handel treiben, unabhängig davon, wo sie ihren Hauptsitz haben.

Der diesjährige Bericht befasst sich mit der Frage, wie umfangreiche Investitionen in die Digitalisierungstechnologie in den letzten Jahren die Steuerbehörden in vielen Ländern der Welt in die Lage versetzt haben, Datenanalysen in Echtzeit und eine jederzeitige Durchsetzung durchzusetzen. Angetrieben durch neue Technologien und Möglichkeiten sind die Regierungen nun in jeden Aspekt des Geschäftsbetriebs eingedrungen und sind in den Unternehmensdaten allgegenwärtig.

Unternehmen müssen zunehmend so etwas wie ihre gesamten Live-Verkaufs- und Lieferkettendaten sowie den gesamten Inhalt ihrer Buchhaltungssysteme an die Steuerverwaltungen übermitteln. Dieser Zugang zu den Finanzbüchern eröffnet den Steuerverwaltungen nie dagewesene Möglichkeiten, die Ausgangsdaten der Transaktionen eines Unternehmens mit ihrer buchhalterischen Behandlung und den tatsächlichen Waren- und Geldströmen abzugleichen.

Die europäische Mehrwertsteuerlandschaft

Nachdem Lateinamerika jahrelang mit Innovationen in diesen Bereichen der Gesetzgebung führend war, beginnt Europa nun, die Digitalisierung der Steuerberichterstattung zu beschleunigen. Unser Trendbericht hebt die wichtigsten Entwicklungen und Vorschriften hervor, die sich auch 2022 noch auswirken werden, darunter:

Laut Christiaan van der Valk, dem Hauptautor von Trends, verfügen die Regierungen bereits über alle Beweise und Möglichkeiten, die sie benötigen, um aggressive Programme zur Überwachung und Durchsetzung in Echtzeit durchzuführen. Diese Programme gibt es in den meisten Ländern Süd- und Mittelamerikas und verbreiten sich rasch in europäischen Ländern wie Frankreich, Deutschland und Belgien sowie in Asien und Teilen Afrikas. Die Regierungen setzen diese Standards schnell durch, und die Nichteinhaltung kann zu Geschäftsunterbrechungen und sogar zum Stillstand führen.

Dieses neue Maß an auferlegter Transparenz zwingt die Unternehmen dazu, die Art und Weise, wie sie die Änderungen bei der elektronischen Rechnungsstellung und bei den Datenvorschriften verfolgen und umsetzen, weltweit anzupassen. Um konform zu bleiben, brauchen Unternehmen einen kontinuierlichen und systematischen Ansatz zur Überwachung der Anforderungen.

Trends ist der umfassendste Bericht seiner Art. Er bietet einen objektiven Überblick über die Mehrwertsteuerlandschaft mit unvoreingenommenen Analysen unseres Teams von Steuer- und Regulierungsexperten. Das Tempo des Wandels bei Steuern und Vorschriften nimmt weiter zu, und dieser Bericht wird Ihnen helfen, sich darauf vorzubereiten.

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In einem Blogbeitrag auf zu Beginn dieses Jahres haben wir darüber geschrieben, wie mehrere osteuropäische Länder mit der Einführung von kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTC) begonnen haben, um Steuerbetrug zu bekämpfen und die Mehrwertsteuerlücke zu verringern. Es war jedoch ein ereignisreiches Jahr mit vielen neuen Entwicklungen in der Region, also lassen Sie uns einen genaueren Blick auf einige der bevorstehenden Änderungen werfen.

LETTLAND

Lettland hat kürzlich seine Pläne für eine neue CTC-Regelung bekannt gegeben. Die lettische Regierung genehmigte einen vom Finanzministerium erstellten Bericht zur Einführung eines elektronischen Rechnungsstellungssystems im Land. Das in dem Bericht beschriebene Konzept sieht die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung als Pflicht für B2B- und B2G-Transaktionen ab 2025 im Rahmen von PEPPOL vor. Die Einzelheiten des Systems, einschließlich der Rechtsvorschriften und der technischen Dokumentation, werden zu gegebener Zeit erwartet.

Serbien

Serbien ist ein weiteres Land, das sich zügig auf einen CTC-Rahmen zubewegt, und offenbar finden verschiedene Interessengruppen diese Entwicklung ziemlich schnell. Das Finanzministerium teilte vor kurzem mit , dass es auf die Bitte um eine Übergangszeit zur Anpassung an das neue System der elektronischen Rechnungen hin beschlossen hat, das Datum für das Inkrafttreten der CTC-Abwicklung für B2G-Transaktionen auf Ende April 2022 zu verschieben. Es ist anzumerken, dass es bei B2B-Transaktionen keine Verzögerung gegeben hat.

Nach dem überarbeiteten Kalender:

SLOWENIEN

Auch Slowenien beabsichtigt die Einführung von CTCs. Im Juni 2021 legte das Finanzministerium dem slowenischen Parlament einen Gesetzentwurf vor, mit dem die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Slowenien verbindlich eingeführt werden soll. Dem Verordnungsentwurf zufolge sollen alle Unternehmen verpflichtet werden, bei ihren gegenseitigen Transaktionen (B2B) ausschließlich elektronische Rechnungen auszutauschen. Bei B2C-Transaktionen konnten die Verbraucher wählen, ob sie ihre Rechnungen in elektronischer oder Papierform erhalten wollten. Das Finanzministerium hat den Gesetzesentwurf jedoch aufgrund von Meinungsverschiedenheiten mit verschiedenen Interessengruppen zurückgezogen, beabsichtigt jedoch, ihn zu überarbeiten, um das Verfahren zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern.

Die Diskussionen über die Einführung von CTCs im Land werden von verschiedenen Interessengruppen, z.B. der lokalen Handelskammer, fortgesetzt. Da jedoch im April 2022 in Slowenien Parlamentswahlen anstehen, ist frühestens im Sommer 2022 damit zu rechnen, dass die CTC-Reform an Fahrt gewinnt.

Slowakei

Anfang dieses Jahres berichteten wir , dass das slowakische Finanzministerium einen Gesetzesentwurf zur Einführung eines CTC-Systems ausgearbeitet hatte. Ziel war es, die Mehrwertsteuerlücke der Slowakei auf den EU-Durchschnitt zu senken und Echtzeitinformationen über die zugrunde liegenden Geschäftsvorgänge zu erhalten. Die öffentliche Konsultation zum Gesetzentwurf wurde im März 2021 abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt wurde jedoch kein Zeitplan für die Einführung veröffentlicht.

In den vergangenen Monaten hat die slowakische Regierung das CTC-System eingeführt und eine neue Dokumentation veröffentlicht. Das CTC-System heißt Elektronisches Rechnungsinformationssystem (IS EFA, Informačný systém elektronickej fakturácie) und ist ein einheitliches Verfahren für den elektronischen Umlauf von Rechnungen und die Übermittlung strukturierter Rechnungsdaten an die Finanzverwaltung. Der Zeitplan für die schrittweise Einführung des Inkrafttretens sieht wie folgt aus:

Polen

Es gab ernsthafte Entwicklungen in Bezug auf Polens CTC-Rahmen und -System, das Krajowy System e-Faktur (KSeF). Die CTC-Gesetzgebung wurde schließlich angenommen und am 18. November 2021 im Amtsblatt veröffentlicht. Ab Januar 2022 wird KSeF als freiwilliges System in Betrieb genommen, was bedeutet, dass es keine Verpflichtung gibt, dieses elektronische Rechnungsstellungssystem bei B2B-Transaktionen zu verwenden. Es wird erwartet, dass das System im Jahr 2023 verpflichtend sein wird, aber es wurde noch kein Datum für das Mandat festgelegt.

Rumänien

Mit der größten MwSt.-Lücke in der EU (34,9 % im Jahr 2019) hat sich Rumänien auch auf die Einführung eines CTC-Systems zur Rationalisierung der Steuererhebung hinbewegt, um die MwSt.-Erhebung zu verbessern und zu verstärken und gleichzeitig die Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Im Oktober 2021 wurde mit der Government Emergency Ordinance (GEO) no. 120/2021 den rechtlichen Rahmen für die Einführung von e-Factura, indem sie die Struktur des rumänischen e-Invoice-Prozesses regelt und den Rahmen für die grundlegenden technischen Spezifikationen des CTC e-Invoicing-Systems schafft. Während das rumänische e-Factura am 6. November 2021 als freiwilliges System in Betrieb genommen wurde, wurde noch kein Zeitplan für ein Mandat veröffentlicht. Lieferanten, die sowohl B2B- als auch B2G-Transaktionen abwickeln, können sich für die Nutzung dieses neuen E-Invoicing-Systems entscheiden und ihre E-Rechnungen im strukturierten rumänischen Format über das neue System ausstellen.

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Willkommen zu unserer zweiteiligen Blogserie Q&über das französische Mandat für die elektronische Rechnungsstellung und das elektronische Berichtswesen, das 2023-2025 in Kraft treten wird. Das klingt weit weg, aber die Unternehmen müssen jetzt mit den Vorbereitungen beginnen, wenn sie die Anforderungen erfüllen wollen.

Das Sovos-Compliance-Team ist zurückgekehrt, um einige Ihrer dringendsten Fragen zu beantworten, die während unseres Webinars gestellt wurden.

In unserem ersten Blogbeitrag haben wir das neue Mandat, die elektronische Rechnungsstellung im Besonderen und Fragen zu diesem Thema erläutert.

Dieser Blog befasst sich mit der anderen Seite des Mandats – den elektronischen Meldepflichten. Diese werden für B2C- und grenzüberschreitende B2B-Transaktionen in Frankreich gelten, die regelmäßig gemeldet werden müssen.

Zahlungen E-Reporting

Betrachten wir zunächst die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der elektronischen Berichterstattung über Zahlungen.

Welche Rechnungs- und Zahlungsstände sind zu melden?

Die folgende Folie aus unserem Webinar zeigt die Rechnungsstatus, ob diese obligatorisch, empfohlen oder frei sind, die Herkunft, die bei Ablehnung zu ergreifenden Maßnahmen, die Statusdaten und den Zeitpunkt, zu dem sie gemeldet werden müssen:

Wer ist für die elektronische Meldung von Zahlungen verantwortlich? Der Käufer, der Verkäufer, oder beide?

Ursprünglich hieß es, dass dies sowohl auf der Käufer- als auch auf der Verkäuferseite der Fall sein würde, aber die neuesten Informationen der DGFIP besagen eindeutig, dass es in der Verantwortung des Verkäufers liegen wird, den Rechnungsstatus und gegebenenfalls den Zahlungsstatus zu melden.

Allerdings ist eine weitere Klärung erforderlich, da der Verkäufer von der Antwort des Käufers auf einen bestimmten Status (z. B. "Rechnung abgelehnt") abhängig ist.

Anforderungen für die Zertifizierung der "Partner"-Plattform

Ihr E-Invoicing- und E-Reporting-Projekt kann nicht isoliert durchgeführt werden. Es handelt sich um ein bedeutendes Projekt mit vielen Abhängigkeiten, an dem auch externe Dritte beteiligt sind.

In der Mitte der Transaktionskette wird es einen oder höchstwahrscheinlich mehrere Dritte geben. Dazu gehört Chorus Pro, das von der französischen Regierung als offizielle und obligatorische Plattform für Unternehmen zur Ausstellung elektronischer Rechnungen an öffentliche Verwaltungen ausgewählt wurde.

Dieser Abschnitt behandelt häufig gestellte Fragen zu den Zertifizierungsanforderungen für Partnerplattformen.

Gibt es eine Liste der offiziellen, validierten Partnerplattformen?

Auf dem DGFIP-Workshop vom 13. Juli 2021 zu diesem Thema wurde betont, dass es ein Registrierungsverfahren für Drittplattformen sowie für Steuerzahler, die ihre eigene Plattform betreiben wollen, geben wird.

Das Anmeldeverfahren besteht aus zwei Phasen:

Phase 1. Eine vorherige Auswahl durch die Steuerbehörden auf der Grundlage des allgemeinen Profils des Bewerbers (z. B. ob er seinen eigenen Steuerzahlungspflichten nachgekommen ist) und der von ihm angebotenen Dienstleistungen;

Phase 2. Innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung müsste ein unabhängiges Audit durchgeführt werden, das nachweist, dass die Plattform die Anforderungen der DGFIP erfüllt, wie z. B.:

Einige weitere wichtige Punkte sind zu beachten:

Zeitplan für die Umsetzung

Was ist die derzeitige Erwartung, wann die genauen erforderlichen Felder von der Regierung geliefert werden (Rechnungsspezifikationen mit allen erforderlichen Feldern und Werten)?

Excel-Dateien sind als Entwurfsdokument auf einer sehr detaillierten Ebene verfügbar, die Sovos auf Anfrage zur Verfügung stellen kann. Die endgültigen Spezifikationen sollten bis Ende September 2021 bekannt sein.

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Haben Sie noch Fragen zur elektronischen Berichterstattung? In unserem Webinar auf Abruf finden Sie weitere Informationen und Ratschläge, wie Sie die Vorschriften einhalten können.

Mehr als 170 Länder in der ganzen Welt haben ein Mehrwertsteuersystem eingeführt, und einige der jüngsten Länder sind die Golfstaaten. Im Bestreben, die wirtschaftlichen Ressourcen zu diversifizieren, haben die Golfstaaten in den letzten zehn Jahren andere Wege zur Finanzierung ihrer öffentlichen Dienstleistungen erforscht.

Infolgedessen unterzeichnete der Golfkooperationsrat (GCC), bestehend aus Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Bahrain, Kuwait, Katar und Oman, 2016 das gemeinsame Mehrwertsteuerabkommen zur Einführung eines Mehrwertsteuersystems mit einem Satz von 5 %.

Der erste Schritt: Einführung der Mehrwertsteuer in den GCC-Staaten

Im Anschluss an das Mehrwertsteuerabkommen führten Saudi-Arabien und die VAE 2018 die Mehrwertsteuer ein. Bahrain folgte mit einer Mehrwertsteuerregelung im Jahr 2019. Zuletzt hat Oman ab April 2021 eine Mehrwertsteuer von 5 % eingeführt, und sowohl Katar als auch Kuwait werden voraussichtlich im nächsten Jahr Mehrwertsteuergesetze erlassen.

Der zweite Schritt: Digitalisierung der Mehrwertsteuer

Nach der Einführung der Mehrwertsteuer und der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 5 % auf 15 % hat Saudi-Arabien den nächsten Schritt unternommen, um die Kontrollmechanismen für die Einhaltung der Mehrwertsteuer zu digitalisieren.

Die im Dezember 2020 in Kraft getretene E-Invoicing-Verordnung verpflichtet alle gebietsansässigen Steuerpflichtigen, Rechnungen elektronisch zu erstellen und aufzubewahren. Diese Verpflichtung wird ab dem 4. Dezember 2021 in Kraft treten.

Saudi-Arabien hat seit der Einführung der Mehrwertsteuer im Jahr 2018 erhebliche Fortschritte gemacht. Es wird erwartet, dass die saudische E-Invoicing-Verordnung nicht nur die Digitalisierung und Automatisierung für Unternehmen fördert, sondern auch zu effizienteren MwSt-Kontrollen und besseren makroökonomischen Daten für die Steuerbehörde führt – eine Entwicklung, die wahrscheinlich bald von anderen GCC-Ländern nachgeahmt werden wird.

In Anbetracht der Anstrengungen, die mit der Digitalisierung staatlicher Prozesse verbunden sind, und des Zeitplans für die Einführung der Mehrwertsteuer dürften die VAE der nächste Kandidat für eine ähnliche Einführung der elektronischen Rechnungsstellung sein. Obwohl es derzeit keine Pläne für einen verbindlichen Rahmen gibt, haben die VAE kühne Pläne für eine allgemeine Digitalisierung angekündigt. Laut , der Website der VAE-Regierung, "wird die Regierung von Dubai Smart im Jahr 2021 komplett auf Papier verzichten und damit mehr als 1 Milliarde Papierstücke, die jedes Jahr für Behördentransaktionen verwendet werden, eliminieren, was Zeit, Ressourcen und die Umwelt schont."

Die Verbreitung der Digitalisierung der Mehrwertsteuer ist in der Regel die zweite Reform nach der Einführung der Mehrwertsteuer. Da Bahrain und Oman ebenfalls über Mehrwertsteuersysteme verfügen, wäre die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung in diesen Ländern in den nächsten Jahren keine Überraschung. Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Katar und Kuwait hängt vom Erfolg der Umsetzung der Mehrwertsteuer ab, daher ist es nicht einfach abzuschätzen, wann die Digitalisierung der Mehrwertsteuer in diesen Ländern beginnen wird, aber es besteht kein Zweifel, dass dies irgendwann geschehen wird.

Der nächste Schritt zur Einführung der Mehrwertsteuer im GCC

Nach der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung werden die Golfstaaten möglicherweise auch andere MwSt-Prozesse, einschließlich der MwSt-Erklärungen, digitalisieren. Ein weiterer Trend, auf den sich die Länder zubewegen, ist die Vorausfüllung der MwSt-Erklärungen anhand der über die elektronische Rechnungsstellung erfassten Daten.

Unabhängig von der Form der Digitalisierung wird es viele bewegliche Teile in Bezug auf die Mehrwertsteuer und ihre Ausführung geben. Unternehmen, die in der Region tätig sind, sollten darauf vorbereitet sein, in ihre Prozesse zur Einhaltung der Mehrwertsteuer zu investieren, um unnötige Geldstrafen und Reputationsrisiken bei Nichteinhaltung zu vermeiden.

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Ein aktueller Megatrend in der Umsatzsteuer sind kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs), bei denen die Steuerverwaltungen zunehmend Daten zu Geschäftstransaktionen in Echtzeit abfragen und oft Daten vorautorisieren, bevor ein Unternehmen zum nächsten Schritt im Verkaufs- oder Einkaufsworkflow übergehen kann.

Wenn eine Steuerbehörde CTCs einführt, neigen Unternehmen dazu, dies als eine zusätzliche Reihe von Anforderungen zu betrachten, die von IT-Experten in ERP- oder Transaktionsautomatisierungssoftware implementiert werden müssen. Diese reflexartige Reaktion ist verständlich, da die Implementierungszeiträume in der Regel kurz und die möglichen Sanktionen bei Nichteinhaltung erheblich sind.

Aber Unternehmen täten besser daran, diese Änderungen als Teil einer fortlaufenden Reise anzugehen, um Ineffizienzen und andere Risiken zu vermeiden. Aus Sicht der Steuerbehörden sind CTCs keine eigenständige Übung, sondern Teil einer umfassenderen digitalen Transformationsstrategie, bei der alle Daten, auf die zu Prüfungszwecken legal zugegriffen werden kann, elektronisch an sie übermittelt werden.

Es dreht sich alles um die Daten

In der Digitalisierungsvision vieler Steuerbehörden wird jede Datenkategorie in "organischen" Abständen empfangen, die der natürlichen Kadenz der Datenverarbeitung durch die Unternehmen und dem Datenbedarf der Behörden folgen.

Steuerverwaltungen nutzen die Digitalisierung, um komfortabler, granularer und häufiger auf Daten zuzugreifen.

Ein Unternehmen, das dieses Kontinuum von der alten Welt des Berichtswesens und der Rechnungsprüfung zur neuen Welt des automatisierten Datenaustauschs nicht berücksichtigt, riskiert, sich zu sehr auf das "Wie" zu konzentrieren – die Orchestrierung von Nachrichten zu und von einer CTC-Plattform – anstatt das "Warum" im Auge zu behalten – die Transparenz der Geschäftsabläufe.

Daten, die schneller und in einem strukturierten, maschinell verwertbaren Format eingehen, sind für Steuerverwaltungen unendlich viel wertvoller, da sie die Möglichkeit haben, tiefergehende Analysen sowohl von unterschiedlichen Datenquellen der Steuerzahler als auch von Dritten durchzuführen.

Wenn Ihre Geschäftsdaten unvollständig oder fehlerhaft sind, setzen Sie sich wahrscheinlich vermehrten Betriebsprüfungen aus, da Ihre schlechten Daten vom Finanzamt genauer unter die Lupe genommen werden und transparenter sind.

Anders ausgedrückt: In einer digitalisierten Welt der Steuer wird Müll in Müll umgewandelt.

Wie Sie sich auf CTCS vorbereiten – Automatisierung ist der Schlüssel

Viele Unternehmen haben die Zauberformel zur Behebung dieser Datenprobleme bereits zur Hand. Beginnen Sie mit der Vorbereitung auf diese Welle der Mehrwertsteuer-Digitalisierung mit einem Projekt zur Analyse interner Datenprobleme und arbeiten Sie mit vorgelagerten internen und externen Stakeholdern – einschließlich Lieferanten – an deren Behebung.

Tools, die für die Einführung von automatisierten Kontrollen für die Prozesse der Umsatzsteueranmeldung entwickelt wurden, können helfen, einen besseren Einblick in die vorgelagerten Datenprobleme zu erhalten, die ausgebügelt werden müssen. Dieselben Tools können Ihnen auch bei der CTC-Reise helfen, indem sie Datenextraktions- und -integrationsmethoden, die für die Umsatzsteuerberichterstattung eingerichtet wurden, für die CTC-Übertragung wiederverwenden und so eine bessere Data Governance schaffen und eine Verbindung zwischen diesen beiden natürlich verbundenen Prozessen aufrechterhalten.

Viele schlechte Daten stammen aus verbleibenden papierbasierten Prozessen, wie z. B. Lieferantenrechnungen in Papier- oder PDF-Format oder Kundenbestellungen. Wenn Sie jetzt Maßnahmen ergreifen, um auf automatisierte Prozesse umzustellen, die auf strukturierten, vollständig maschinenlesbaren Alternativen basieren, wird das einen großen Unterschied machen.

Die Verbesserung der Rechnungsdaten ist nicht die einzige Herausforderung. Mit der unvermeidlichen Ausweitung der unter den CTC-Regeln einzureichenden Dokumententypen (von der Rechnung über Genehmigungsnachrichten auf der Käuferseite bis hin zu Transportdokumenten und Zahlungsstatusdaten) werden die Steuerverwaltungen immer mehr Ihrer Daten sowie die Daten von Handelspartnern und Dritten abgleichen – denken Sie an Finanzinstitute, Zollbehörden und andere verfügbare Datenpunkte.

Es ist unwahrscheinlich, dass die Steuerverwaltungen ihre Digitalisierungsbemühungen bei den indirekten Steuern einstellen werden. Mandate zur Einführung von The Standard Audit File for Tax (SAF-T ) und ähnliche E-Accounting-Anforderungen zeigen, wie schnell sich die Länder von der alten Welt der Steuer- und Vor-Ort-Prüfungen entfernen.

All diese Daten, aus mehreren Quellen mit starker Authentifizierung, werden ein immer detaillierteres und unbestreitbares Bild Ihrer Geschäftstätigkeit zeichnen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Körperschaftssteuererklärungen von Steuerverwaltungen vorausgefüllt werden, die wenig bis keine legitimen Änderungen von Ihrer Seite erwarten.

Substanz geht vor Form" ist ein beliebter Aphorismus in der Welt der Steuern. Da immer mehr Geschäftsanwendungen und Datenströme für Steuerverwaltungen leicht zugänglich werden, müssen Sie damit beginnen, Datenqualität und -konsistenz als ersten Schritt zu berücksichtigen, um in der Welt des digitalisierten Steuervollzugs erfolgreich zu sein.

Streben Sie nach mehr, nicht weniger, Einblick in Ihr Unternehmen als das Finanzamt

Letztendlich wollen die Steuerverwaltungen Ihr Geschäft verstehen. Sie wollen nicht nur Daten, sie wollen aussagekräftige Informationen darüber, was Sie tun, warum Sie es tun, wie Sie handeln, mit wem und wann. Das ist auch genau das, was Ihre Eigentümer und Ihr Management wollen.

Die letztendlichen Ziele von Unternehmen und Steuerverwaltungen sind also die gleichen – nur dass Unternehmen oft die betriebliche Effizienz und finanzielle Ziele in den Vordergrund stellen, während Steuerverwaltungen sich darauf konzentrieren, die bestmöglichen, objektiven Informationen zu erhalten.

Die Einführung von CTCs durch die Steuerverwaltung kann ein Segen sein, und es gibt Vorteile, wenn Sie bessere Analysen in Ihrem Unternehmen einführen, um die Anforderungen der Steuerverwaltung zu erfüllen.

Der wahre Wert liegt in Echtzeit-Einblicken in Geschäftsabläufe und Finanzindikatoren wie Cash-Management oder Schwachstellen in der Lieferkette. Dieses Maß an sofortigem Einblick in Ihr eigenes Geschäft ermöglicht es Ihnen auch, immer einen Schritt voraus zu sein, so dass Sie die Kontrolle über das Bild haben, das Ihre Daten den Behörden liefern.

CTCs sind der natürliche nächste Schritt auf dem Weg zu einer schönen neuen Welt der Unternehmenstransparenz.

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In diesem Blog geben wir einen Einblick in kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) und die oft damit verbundene Terminologie.

Angesichts wachsender Mehrwertsteuerlücken auf der ganzen Welt führen immer mehr Steuerbehörden immer strengere Kontrollen ein. Ihr Ziel ist es, die Effizienz zu steigern, Betrug zu verhindern und die Einnahmen zu erhöhen.

Eine der Möglichkeiten, wie Regierungen einen besseren Einblick in die Transaktionen eines Unternehmens erhalten können, ist die Einführung von CTCs. Diese Mandate verlangen von Unternehmen, ihre Rechnungsdaten in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit an die Steuerbehörde zu senden. Eine beliebte CTC-Methode sieht vor, dass eine Rechnung freigegeben werden muss, bevor sie ausgestellt oder bezahlt werden kann. Auf diese Weise hat die Steuerbehörde nicht nur Einsicht, sondern auch ein gewisses Maß an operativer Kontrolle über die Geschäftsvorgänge.

Was ist die Mehrwertsteuer?

Das Grundprinzip der MwSt. (Mehrwertsteuer) besteht darin, dass die Regierung einen Prozentsatz des Mehrwerts auf jeder Stufe einer Wirtschaftskette erhält. Die Kette endet mit dem Verbrauch der Waren oder Dienstleistungen durch eine Einzelperson. Die Mehrwertsteuer wird von allen Parteien in der Kette, einschließlich des Endkunden, bezahlt. Allerdings können nur Unternehmen ihre Vorsteuer abziehen.

Viele Regierungen verwenden Rechnungen als primären Nachweis bei der Ermittlung "indirekter" Steuern, die ihnen von Unternehmen geschuldet werden. Die Mehrwertsteuer ist bei weitem die bedeutendste indirekte Steuer für fast alle Handelsnationen der Welt. In vielen Ländern mit Mehrwertsteuer trägt die Steuer zu mehr als 30 % der gesamten Staatseinnahmen bei.

Was ist die Mehrwertsteuerlücke?

Die Mehrwertsteuerlücke ist die Gesamtdifferenz zwischen den erwarteten Mehrwertsteuereinnahmen und dem tatsächlich erhobenen Betrag.

In Europa beläuft sich die MwSt.-Lücke laut dem neuesten Bericht der Europäischen Kommission auf etwa 140 Mrd. € pro Jahr. Dieser Betrag stellt einen Verlust von 11 % der erwarteten Mehrwertsteuereinnahmen im Block dar. Weltweit schätzen wir, dass die fällige, aber von den Regierungen aufgrund von Fehlern und Betrug nicht eingezogene Mehrwertsteuer bis zu einer halben Billion Euro betragen könnte. Dies entspricht in etwa dem BIP von Ländern wie Norwegen, Österreich oder Nigeria. Die Mehrwertsteuerlücke macht etwa 15-30 % der weltweit fälligen Mehrwertsteuer aus.

Was sind kontinuierliche Transaktionskontrollen?

Kontinuierliche Transaktionskontrollen sind ein Ansatz zur Steuerdurchsetzung. Er basiert auf der elektronischen Übermittlung von Transaktionsdaten aus den Systemen eines Steuerzahlers an eine von der Steuerverwaltung bestimmte Plattform, die kurz vor/während oder kurz nach dem tatsächlichen Austausch dieser Daten zwischen den Parteien der zugrunde liegenden Transaktion erfolgt.

Ein beliebtes CTC wird oft als "Clearance-Modell" bezeichnet, da die Rechnungsdaten von der Steuerverwaltung effektiv und nahezu oder in Echtzeit abgeglichen werden. Darüber hinaus können CTCs ein starkes Instrument sein, um beispiellose Mengen an Wirtschaftsdaten zu erhalten, die zur Information der Steuer- und Geldpolitik genutzt werden können.

Wo haben die CTCs angefangen?

Die ersten Schritte in Richtung dieser radikal anderen Art der Durchsetzung begannen in Lateinamerika innerhalb weniger Jahre in den frühen 2000er Jahren. Andere Schwellenländer wie die Türkei folgten diesem Beispiel ein Jahrzehnt später. Viele Länder in LatAm haben inzwischen stabile CTC-Systeme. Diese benötigen für die Durchsetzung der Mehrwertsteuer eine große Menge an Daten aus Rechnungen. Andere Schlüsseldaten – wie der Zahlungsstatus oder Transportdokumente – können auch direkt zum Zeitpunkt der Transaktion erfasst und vorgenehmigt werden.

Was ist E-Invoicing?

Elektronische oder E-Invoicing ist das Versenden, Empfangen und Aufbewahren von Rechnungen in elektronischem Format ohne die Verwendung von Papierrechnungen zu Steuer- oder Beweiszwecken. Das Scannen von Eingangsrechnungen oder der Austausch von E-Invoice-Nachrichten parallel zu papierbasierten Rechnungen ist aus rechtlicher Sicht keine elektronische Rechnungsstellung. E-Invoicing wird oft als Teil eines CTC-Mandats gefordert, aber das muss nicht der Fall sein; in Indien beispielsweise muss die Rechnung von der Steuerverwaltung freigegeben werden, aber es ist nicht zwingend erforderlich, die Rechnung anschließend in einem digitalen Format auszutauschen.

Das Ziel von CTCs und E-Invoicing-Mandaten besteht häufig darin, Geschäftsdaten, die an der Quelle, während der eigentlichen Transaktionen, kontrolliert werden, zum Vorausfüllen oder Ersetzen von Umsatzsteuererklärungen zu verwenden. Das bedeutet, dass Unternehmen ein ganzheitliches Verständnis für die Entwicklung von CTCs und deren Nutzung durch die Steuerverwaltungen für ihre Technologie- und Organisationsplanung aufrechterhalten müssen.

Was ist am Horizont zu sehen?

Da immer mehr Regierungen die Vorteile für die Einnahmen und die Wirtschaftsstatistik erkennen, die die Einführung dieser strengeren Kontrollen mit sich bringt, sehen wir weitere Mandate am Horizont. Wir gehen davon aus, dass sich der Anstieg von indirekten Steuersystemen, die auf CTCs basieren, in den kommenden fünf bis zehn Jahren stark beschleunigen wird. Wir gehen davon aus, dass die meisten Länder, die derzeit über Mehrwertsteuer, GST oder ähnliche indirekte Steuern verfügen, bis 2030 solche Kontrollen ganz oder teilweise eingeführt haben werden.

Mit Blick auf die Zukunft wissen wir heute, dass in Europa innerhalb der nächsten Jahre Frankreich, Bulgarien und auch Polen CTCs einführen werden. Saudi-Arabien hat ebenfalls kürzlich Regeln für E-Invoicing veröffentlicht und viele andere werden folgen.

Anstehende Mandate stellen eher eine Chance für die digitale Transformation eines Unternehmens dar als eine Herausforderung. Wenn man es mit der richtigen Einstellung betrachtet. Aber wie bei allen Veränderungen ist Vorbereitung der Schlüssel. Global agierende Unternehmen sollten genügend Zeit und Ressourcen einplanen, um sich strategisch auf die bevorstehenden CTC- und anderen Anforderungen zur Digitalisierung der Umsatzsteuer vorzubereiten. Eine globale MwSt.-Compliance-Lösung wird ihre Bedürfnisse sowohl heute als auch in Zukunft erfüllen, wenn die Welle der Mandate weltweit an Fahrt gewinnt.

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Ab 2023 werden die französischen Mehrwertsteuervorschriften von Unternehmen verlangen, Rechnungen für inländische Transaktionen mit Steuerpflichtigen elektronisch auszustellen und für die meisten Rechnungen vor der Ausstellung eine "Freigabe" einzuholen. Andere Transaktionen, wie z. B. grenzüberschreitende und B2C-Transaktionen, werden auf "normale" Weise an die Steuerbehörde gemeldet.

Dies wird ein großes Unterfangen für die betroffenen Unternehmen sein und obwohl die Änderungen noch mehr als ein Jahr entfernt sind, sollte die Planung jetzt beginnen. Aber was bedeutet Planung im Zusammenhang mit der Einführung einer kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC)? Was haben Unternehmen, die an der Schwelle zu einer solchen Umstellung stehen, gelernt, als sie in Ländern wie Italien, Indien, Mexiko und Spanien mit der gleichen Herausforderung konfrontiert wurden? Und wie können Unternehmen diese Best Practices für zukünftige CTC-Rollouts nutzen?

Wir teilen die Punkte, die Unternehmen bei der Planung einer CTC-Einführung berücksichtigen sollten und die als Checkliste für das Mandat Frankreich 2023 verwendet werden können, um Sie bei der Vorbereitung zu unterstützen.

Verstehen Sie die neuen Änderungen, und seien Sie sich bewusst, was auf Sie zukommt

Verstehen Sie, wie Ihr Geschäft und Ihr Betrieb betroffen sind

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Ausführen der Lösung

Wenn Sie die obigen Fragen beantwortet haben, sind Sie in einer guten Position, um sowohl die Roadmap zu planen, um rechtzeitig vor dem Inkrafttreten konforme Prozesse zu gewährleisten, als auch die Kosten abzuschätzen und die erforderliche Finanzierung für das Projekt zu sichern.

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Sechs Monate nach dem Brexit gibt es immer noch viel Verwirrung. Unsere MwSt.-Managed-Services- und -Beratungsteams erhalten weiterhin viele Fragen. Hier finden Sie also Antworten auf einige der häufigsten Fragen zur Einhaltung der Mehrwertsteuer nach dem Brexit.

Wie funktioniert die verschobene Umsatzsteuerabrechnung?

Seit dem Brexit hat das Vereinigte Königreich die Art und Weise geändert, wie die Einfuhrumsatzsteuer verbucht wird. Vor Januar 2021 mussten Sie die Einfuhrumsatzsteuer zum Zeitpunkt des Eingangs der Waren in das Vereinigte Königreich zahlen oder aufschieben. Aufgrund des Handelsvolumens zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU hat die Regierung dies verständlicherweise geändert. Anstatt die Import-Mehrwertsteuer zu zahlen, können Sie sie nun auf die Umsatzsteuererklärung verschieben. In der Praxis bedeutet dies, dass sie in der gleichen Umsatzsteuererklärung gezahlt und zurückerstattet wird. Dies ist ein bedeutender Vorteil für den Cashflow. Dies ist in vielen EU-Mitgliedsstaaten üblich und war in Großbritannien vor vielen Jahren erlaubt. Das Vereinigte Königreich hat es mit Beginn dieses Jahres wieder eingeführt.

Für die Verwendung der aufgeschobenen MwSt.-Buchhaltung ist keine Genehmigung erforderlich , aber beim Ausfüllen jeder Zollanmeldung muss eine Wahl getroffen werden, sie zu verwenden. Dies geschieht nicht automatisch und in der Realität können Unternehmen wählen, ob sie es nutzen wollen oder nicht. Die Import-Mehrwertsteuer wird dann in Feld 1 der UK-Mehrwertsteuererklärung verbucht und dann in Feld 4 zurückerstattet. Wenn Sie ein voll steuerpflichtiges Unternehmen sind und die Mehrwertsteuer erstattungsfähig ist, bedeutet dies, dass keine Zahlung der Import-Mehrwertsteuer erfolgen muss. Bei der Verwendung der aufgeschobenen Umsatzsteuerabrechnung fallen keine Kosten an. Das Unternehmen muss eine monatliche Abrechnung vom Customs Declaration Service herunterladen. Der Auszug zeigt den aufgeschobenen Mehrwertsteuerbetrag an.

In der EU gibt es auch Mechanismen zur Abrechnung der Einfuhrumsatzsteuer, die jedoch von Land zu Land unterschiedlich sind. Wenn Sie ein britisches Unternehmen sind und die Waren in die EU importieren, besteht in einigen anderen Ländern die Möglichkeit, die aufgeschobene Buchhaltung zu nutzen, aber die Regeln, wie sie angewendet wird, können variieren. In einigen Ländern ist es wie in Großbritannien, sodass keine Genehmigung erforderlich ist.

In anderen Fällen müssen Sie einen Antrag stellen und die geltenden Bedingungen erfüllen. Wenn es keine aufgeschobene Mehrwertsteuerabrechnung gibt, besteht möglicherweise die Möglichkeit, die Einfuhrumsatzsteuer aufzuschieben, was immer noch einen Cashflow-Vorteil bringen kann. Es ist wirklich wichtig, dass Unternehmen verstehen, wie dies in dem Mitgliedstaat, in den sie importieren, funktioniert und ob es für sie verfügbar ist, da es einen großen Einfluss auf den Cashflow haben kann. Es ist eine gute Nachricht, dass Großbritannien die aufgeschobene Mehrwertsteuerabrechnung wieder eingeführt hat, da dies sicherlich ein Vorteil ist und für alle Importe gilt, nicht nur für die, die aus der EU kommen.

Ich versende meine eigenen Waren an einen externen Logistikdienstleister in den Niederlanden. Die Waren werden an Kunden in der gesamten EU versandt. Wie bewerte ich die Waren für Zollzwecke, da sie in meinem Besitz bleiben? Sie sind nicht britischen Ursprungs, daher können Zollgebühren anfallen.

Diese Frage stellt sich häufig, da die Zollwertermittlung, wie das Ursprungsprinzip, für britische Unternehmen, die nur mit der EU gehandelt haben, seit vielen Jahren nicht mehr in Frage kommt.

Die Regeln zur Zollwertermittlung sind komplex. In diesem Szenario findet kein Verkauf der Waren statt. Es ist also nicht möglich, den Transaktionswert zu verwenden, der die Standardbewertungsmethode ist. Da die Zollgebühren nicht erstattungsfähig sind, ist es wichtig, dass die richtige Bewertungsmethode verwendet wird. Dies minimiert den zu zahlenden Zollbetrag und schließt auch die Möglichkeit aus, dass die Bewertung von den Zoll- und Mehrwertsteuerbehörden angefochten wird. Wir empfehlen, sich von einem Spezialisten beraten zu lassen.

Wenn ich B2C an Kunden in der EU verkaufe, muss ich mich dann in jedem Mitgliedstaat für die Umsatzsteuer registrieren lassen?

Wenn Waren von Großbritannien in die EU gehen, befinden wir uns derzeit in der Übergangszeit zwischen dem Brexit und der Einführung des EU-Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel , das am 1. Juli 2021 in Kraft tritt. Bis dahin hängt es von den Vereinbarungen mit Ihrem Kunden ab, ob Sie in einem EU-Land registriert sein müssen oder nicht. Wenn Sie auf Basis von „Delivery Duty Paid“ (DDP) verkaufen, verpflichten Sie sich, diese Waren in die EU zu importieren. Wenn Sie das tun, müssen Sie bei der Einfuhr in jedes Land die Einfuhrumsatzsteuer entrichten und dann einen lokalen Verkauf tätigen. Wenn Sie dies in jedem Mitgliedstaat tun, müssen Sie sich in jedem Mitgliedstaat für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.

Es ist zu beachten, dass dies die Regeln für Verkäufe von GB in die EU sind und nicht für Verkäufe aus Nordirland. Das liegt daran, dass das Nordirland-Protokoll Verkäufe von NI in die EU nach den EU-Regeln behandelt. Die Fernabsatzregeln, die vor Ende 2020 in Kraft waren, gelten weiterhin.

Für die Zukunft hat die EU erkannt, dass dieses System nicht wirklich handhabbar ist. Es hat einen erheblichen Missbrauch der Erleichterung für Sendungen mit geringem Wert gegeben. LCVR befreit Importe von bis zu 22 € von der Mehrwertsteuer. Deshalb wird ein neues Konzept eingeführt, das als Import One Stop Shop (IOSS) bekannt ist. IOSS wird ab dem 1. Juli 2021 als Teil des EU-Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel verfügbar sein. Ab diesem Zeitpunkt gilt das Prinzip, dass man für Waren mit einem inneren Wert von unter 15 € den IOSS nutzen kann. Das IOSS rechnet die Mehrwertsteuer in allen Ländern ab, in die Sie liefern. Sie benötigen nur eine Umsatzsteuerregistrierung in einem Land, in dem Sie dann Ihre gesamte Umsatzsteuer abführen. Sie geben in diesem Land monatlich eine Erklärung ab. Dies sollte die Einhaltung der Mehrwertsteuer vereinfachen und den Verwaltungsaufwand verringern.

Außerdem wird es einen One Stop Shop (OSS) für Intra-EU-Transaktionen geben. Es stehen also Vereinfachungen an, die den Aufwand für Unternehmen verringern sollen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Optionen prüfen. Treffen Sie eine fundierte Entscheidung darüber, welches System für Ihr Unternehmen das richtige ist. Stellen Sie sicher, dass Sie die MwSt.-Verpflichtungen einhalten können, um Probleme bei der Einhaltung der MwSt. in der Zukunft zu vermeiden.

Jetzt sind Sie dran

Setzen Sie sich mit in Verbindung, um Ihre Post-Brexit-Mehrwertsteueranforderungen zu besprechen, und laden Sie unser E-Book EU E-Commerce VAT Package herunter: Neue Regeln für 2021.

Wie in unserem Jahresbericht VAT Trends: Toward Continuous Transaction Controls, gibt es eine zunehmende Verlagerung hin zur Destinationsbesteuerung, die für bestimmte grenzüberschreitende Geschäfte gilt.

In der alten Welt des papierbasierten Handels war die Durchsetzung von Steuergrenzen, zwischen oder innerhalb von Ländern, meist eine Angelegenheit von physischen Zollkontrollen. Um den Handel zu erleichtern und die Ressourcen zu optimieren, haben viele Länder in der Vergangenheit „De-minimis“-Regeln angewendet. Diese legten bestimmte Grenzwerte fest (z. B. EUR 10-22 in der Europäischen Union), unterhalb derer importierte Waren von der Mehrwertsteuer befreit waren.

Grenzüberschreitende Dienstleistungen, die an der Grenze nicht oder nur schwer kontrolliert werden konnten, entgingen oft ganz der Mehrwertsteuererhebung oder wurden im Land des Dienstleisters besteuert. In den letzten zehn Jahren hat der grenzüberschreitende Handel mit geringwertigen Waren und digitalen Dienstleistungen enorm zugenommen. Infolgedessen ergreifen die Steuerverwaltungen erhebliche Maßnahmen, um diese Lieferungen im Land des Verbrauchs/Bestimmungsortes zu besteuern.

Umsatzsteuerliche Behandlung von digitalen/elektronischen B2C-Lieferungen durch ausländische Lieferanten

Seit der Veröffentlichung des Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Project Action 1 Report on Addressing the Tax Challenges of the Digital Economy der OECD/G20 im Jahr 2015 haben die meisten OECD- und G20-Länder Regeln für die umsatzsteuerliche Behandlung von digitalen/elektronischen B2C-Lieferungen durch ausländische Anbieter verabschiedet. Die in Verbindung mit dem Project Action 1 Report herausgegebenen internationalen MwSt./GST-Leitlinien empfehlen die folgenden Ansätze für die Erhebung der MwSt./GST auf B2C-Verkäufe elektronischer Dienstleistungen durch ausländische Anbieter:

Viele Industrie- und Schwellenländer haben inzwischen Gesetze zu dieser OECD-Leitlinie erlassen; die meisten gelten nur für B2C-Transaktionen, obwohl einige dieser Länder Verpflichtungen auferlegt haben, die sowohl für B2B- als auch für B2C-Transaktionen gelten oder gelten könnten.

Für geringwertige Güter hat die OECD ähnliche Empfehlungen ausgesprochen, die sowohl ein verkäufer- als auch ein vermittlerbasiertes Erhebungsmodell vorsehen. Der Trend zur Besteuerung nach dem Bestimmungsort betrifft viele verschiedene Bereiche der Verbrauchssteuer, darunter die folgenden Beispiele.

EU-Mehrwertsteuerpaket für den elektronischen Handel und digitale Dienstleistungen

Die EU hat schrittweise neue Regeln für die Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen eingeführt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Mehrwertsteuer genauer dem Land des Verbrauchs zufließt. Ab dem 1. Januar 2015 und als Teil dieser Änderung ändert sich, wo die Erbringung digitaler Dienstleistungen besteuert wird. Sie wird dort besteuert, wo der private Endkunde in der EU ansässig ist, seinen ständigen Wohnsitz hat oder sich gewöhnlich aufhält. Diese Änderungen stehen neben der Einführung des One Stop Shop (OSS) Systems, das die Berichterstattung für Steuerpflichtige und ihre Vertreter oder Vermittler erleichtern soll. Im Rahmen des EU-Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel , das ab dem 1. Juli 2021 in Kraft treten soll, unterliegen alle Dienstleistungen und alle Waren, einschließlich der auf dem elektronischen Handel basierenden Importe, komplizierten Vorschriften, die Änderungen der Arbeitsweise des Zolls in allen Mitgliedstaaten beinhalten.

Mit dieser Verlagerung hin zur Steuerpflicht für bestimmte grenzüberschreitende Transaktionen ist es wichtig, dass Unternehmen die Auswirkungen vollständig verstehen. Das gilt nicht nur für ihre Geschäftsprozesse, sondern auch für die Einhaltung der sich ändernden Regeln und Vorschriften.

Jetzt sind Sie dran

Setzen Sie sich mit in Verbindung, um Ihre umsatzsteuerlichen Pflichten für den grenzüberschreitenden Handel zu besprechen. Um mehr über die Zukunft der Mehrwertsteuer zu erfahren, laden Sie unseren Bericht VAT Trends herunter: Toward Continuous Transaction Controls.

Die Mehrwertsteuer macht weltweit 15-40 % aller öffentlichen Einnahmen aus. Wir schätzen, dass die globale Mehrwertsteuerlücke – d. h. entgangene Mehrwertsteuereinnahmen aufgrund von Fehlern und Betrug – bis zu einer halben Billion Euro betragen könnte. Das BIP von Ländern wie Norwegen, Österreich oder Nigeria liegt auf einem ähnlichen Niveau und diese Mehrwertsteuerlücke ist groß genug, um die Wirtschaft vieler Länder erheblich zu beeinträchtigen. Aus diesem Grund ergreifen die Steuerbehörden weltweit Maßnahmen, um die entgangenen Einnahmen durch die Digitalisierung der Mehrwertsteuer zu steigern.

Bis vor kurzem folgten die Mehrwertsteueranforderungen traditionell drei großen Kategorien.

1. Anforderungen an Rechnung und Lagerung

Auf einer hohen Ebene gliedern sich die Anforderungen, die bei der Verarbeitung von Geschäftsvorfällen gelten, in Anforderungen in Bezug auf:

2. Regelmäßige Berichtsanforderungen

Dabei handelt es sich um Berichte für Geschäftsvorgangsdaten in zusammengefasster oder aggregierter Form oder vollständige Daten aus einzelnen Rechnungen. Historisch gesehen sind solche Berichtsanforderungen oft monatlich, bei bestimmten, weniger gebräuchlichen Berichten vierteljährlich oder jährlich.

3. Audit-Anforderungen

Diese treten auf, wenn eine Steuerbehörde während der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist für Rechnungen und andere Aufzeichnungen und Bücher, die in der Regel sieben bis zehn Jahre beträgt, Einsicht in diese Unterlagen verlangt, um deren Übereinstimmung mit Berichten zu prüfen.

Der Trend zu kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTCs)

Die oben aufgeführten Anforderungsarten und ihre relative Bedeutung sowohl für Unternehmen als auch für Steuerbehörden haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Der allgemeine Trend geht eindeutig zu verschiedenen Formen von CTCs.

Diese radikal andere Art der Durchsetzung, bekannt als das „Clearing-Modell“, begann vor über 15 Jahren in Lateinamerika. Andere Schwellenländer, wie die Türkei, folgten ein Jahrzehnt später. Viele Länder in Lateinamerika haben nun stabile CTC-Systeme, bei denen ein Großteil der für die Durchsetzung der Mehrwertsteuer erforderlichen Daten auf Rechnungen basiert und andere Schlüsseldaten direkt zum Zeitpunkt der Transaktion erfasst (und oft vorab genehmigt) werden.

Europa und andere Länder durchliefen eine Phase, in der ursprüngliche Umsatzsteuerrechnungen elektronisch erstellt werden konnten, ohne die Grundlagen des Modells zur Durchsetzung des Umsatzsteuerrechts zu ändern. Diese Phase der freiwilligen elektronischen Rechnungsstellung ohne Prozessumstellung wird oft als „Post-Audit“-E-Invoicing bezeichnet. In einem Post-Audit-System hat die Steuerbehörde keine operative Rolle im Rechnungsstellungsprozess und verlässt sich weitgehend auf die vom Steuerzahler übermittelten regelmäßigen Berichte. Der Nachweis der Integrität und Authentizität von E-Rechnungen vom Zeitpunkt der Ausstellung bis zum Ende der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist ist für Handelspartner in Post-Audit-Systemen von zentraler Bedeutung.

Vor allem aufgrund der atemberaubenden Verbesserungen bei der Steuererhebung und der wirtschaftlichen Transparenz in Ländern mit bestehenden CTC-Systemen haben auch Länder in Europa, Asien und Afrika begonnen, ähnliche Systeme einzuführen. Die rasche Einführung von CTCs in vielen weiteren Ländern folgt nicht dem gleichen einfachen Weg der schnellen Migration der frühen Anwender. Vielmehr wird mit der weltweiten Ausbreitung des Trends immer deutlicher, dass es viele verschiedene Modelle geben wird, die die Komplexität und die Herausforderungen, mit denen multinationale Unternehmen heute konfrontiert sind, noch erhöhen.

Maßnahmen zur Mehrwertsteuer-Digitalisierung ergreifen

Laden Sie VAT Trends herunter: Toward Continuous Transaction Controls um mehr über die sich ständig verändernde Umsatzsteuerlandschaft, die Digitalisierung der Umsatzsteuer und wie sich globale Unternehmen darauf vorbereiten können, zu erfahren.

We recently launched the 12th Edition of our Annual Trends Report. We put a spotlight on current and near-term legal requirements across regions and VAT compliance domains.  The report, “VAT Trends: Toward Continuous Transaction Controls” is authored by a team of international tax compliance experts and provides a comprehensive look at the regulatory landscape as governments across the globe are enacting complex new policies to enforce VAT mandates, obtain unprecedented insight into economic data and close revenue gaps.

Central to this year’s edition is our focus on four emerging tax mega-trends with potential to drive change in the way multinational businesses approach regulatory reporting and manage tax compliance.

The Four Tax Mega-Trends

Zu den Megatrends gehören:

  1. Kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTCs) – Länder mit bestehenden CTC-Regelungen verzeichnen Verbesserungen bei der Steuererhebung und der wirtschaftlichen Transparenz. Jetzt bewegen sich andere Länder in Europa, Asien und Afrika weg von der Post-Audit-Regulierung hin zur Übernahme dieser CTC-inspirierten Ansätze.
  2. Eine Verlagerung hin zur Besteuerung am Bestimmungsort für bestimmte grenzüberschreitende Transaktionen – Grenzüberschreitende Dienstleistungen sind in der Vergangenheit oft der Mehrwertsteuererhebung im Land des Verbrauchers entgangen. Aufgrund der starken Zunahme des grenzüberschreitenden Handels mit geringwertigen Waren und digitalen Dienstleistungen in den letzten zehn Jahren ergreifen die Verwaltungen erhebliche Maßnahmen, um solche Leistungen im Land des Verbrauchs oder des Bestimmungsorts zu besteuern.
  3. Aggregator-Haftung – Mit der Zunahme von Steuerberichts- oder E-Invoicing-Verpflichtungen über verschiedene Steuerzahlerkategorien hinweg suchen die Steuerverwaltungen zunehmend nach Möglichkeiten, die Steuerberichts-Haftung auf Plattformen zu konzentrieren, die von Natur aus bereits eine große Anzahl von Transaktionen aggregieren. E-Commerce-Marktplätze und Cloud-Anbieter für das Management von Geschäftstransaktionen werden zunehmend in die Pflicht genommen, Daten von Unternehmen in ihren Netzwerken an die Regierung zu übermitteln und möglicherweise sogar die Haftung für die Zahlung ihrer Steuern zu übernehmen.
  4. E-Accounting und E-Assessment – Die Kombination von CTCs mit der Verpflichtung zur Synchronisierung der gesamten Buchhaltungsbücher macht eine Vor-Ort-Prüfung nur in Fällen notwendig, die größere Anomalien in diesen umfangreichen Datenquellen aufweisen. Im Laufe der Zeit wird angestrebt, dass Umsatzsteuererklärungen und andere Steuerberichte von der Steuerverwaltung auf der Grundlage der eigenen, stark authentifizierten Quellsystemdaten der Steuerzahler vorausgefüllt werden.

According to Christiaan van der Valk, lead author of the report and vice president of strategy at Sovos, continuous transaction controls have emerged as the primary concern for multinational companies looking to ensure tax compliance despite growing diversity in VAT enforcement approaches. Tax authorities are steadfast in their commitment to closing the VAT gap. As a result they will use all tools at their disposal to collect revenue owed. This holds especially true for the aftermath of COVID-19, when governments are expected to face unprecedented budget shortfalls.

VAT Trends: Toward Continuous Transaction Controls

Über die Megatrends hinaus enthält unser Bericht einen umfassenden Überblick über die länderspezifischen und regionalen Anforderungsprofile. Diese Profile bieten eine Momentaufnahme der aktuellen und in naher Zukunft geplanten gesetzlichen Anforderungen in den verschiedenen Bereichen der Umsatzsteuer-Compliance. Der Bericht untersucht auch, wie Regierungen die digitale Transformation nutzen, um die Steuererhebung zu beschleunigen, Betrug zu verringern und Mehrwertsteuerlücken zu schließen.

"VAT Trends: Toward Continuous Transaction Controls" ist der umfassendste Bericht seiner Art. Er bietet eine objektive Sicht auf die Mehrwertsteuerlandschaft mit unvoreingenommenen Analysen von Steuer- und Regulierungsexperten mit jahrelanger Erfahrung in der Navigation durch die komplexesten Steuerumgebungen der Welt. Wenn Sie ein Steuer-, IT- oder Rechtsexperte sind, der mit multinationalen Unternehmen arbeitet, empfehlen wir Ihnen dringend, den Bericht herunterzuladen und sich mit den darin enthaltenen Themen vertraut zu machen. Das Tempo der Veränderungen im steuerlichen und regulatorischen Umfeld beschleunigt sich und dieser Bericht wird Sie darauf vorbereiten.

Die Reform zur obligatorischen Verwendung der elektronischen Rechnungsstellung in Indien kommt doch (noch) nicht: Nur zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der ersten Phase hat das GST Council vorerst die Bremse gezogen. Die Umsetzung wurde zunächst um sechs Monate verschoben und soll nun am 1. Oktober 2020 in Kraft treten.

Aufgrund zahlreicher Beschwerden – sowohl seitens des privaten Sektors gegen das GST Council als auch seitens des GST Council gegen den Betreiber des GST-Netzwerks, Infosys – beschloss das Council in einer Versammlung am 14. März einen Aufschub des Reformbeginns.

In der Versammlung wurden mehrere wichtige Entscheidungen getroffen, insbesondere:

Die bei der 39. Versammlung des GST Council getroffenen Entscheidungen haben zur Folge, dass das Anfang Dezember veröffentlichte gesetzliche Rahmenwerk entweder revidiert oder durch neue Vorschriften ersetzt werden muss. Angesichts der wirtschaftlichen Volatilität infolge der COVID-19-Pandemie ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich die Einführung der Reform weiter verzögern wird. Voraussetzung für die Einhaltung des neuen Zeitplans ist eine Stabilisierung sowohl der globalen Märkte als auch der technischen Plattform, die der GST-Reform zugrunde liegen soll.