Eine Prüfung durch die Steuerbehörde kann in verschiedenen Formen erfolgen, sei es direkt beim Versicherer selbst oder indirekt über einen Versicherungsnehmer oder Makler.

Sie kann gezielt erfolgen, beispielsweise wenn ein Versicherer aufgrund von Unstimmigkeiten in einer Steuererklärung ermittelt wurde, oder sie kann wahllos als Teil einer umfassenderen Maßnahme einer Behörde durchgeführt werden.

Wie auch immer die Prüfung aussehen mag, der Schlüssel zur Reaktion liegt in der Vorbereitung.

Welche Informationen sollten für eine Prüfung durch die Steuerbehörde aufbewahrt werden?

In erster Linie sollten die Versicherer sicherstellen, dass sie Kopien von Belegen aufbewahren, die als Nachweis für die erklärten und abgerechneten Steuerbeträge dienen können. Dazu können die Versicherungsverträge selbst, die den Versicherungsnehmern ausgestellten Rechnungen und eine Aufzeichnung der Daten gehören, die die abgegebenen Erklärungen umfassen.

Es ist erwähnenswert, dass es in Italien eine formale Anforderung gibt, IPT-Bücher zu führen, in denen jede der in jedem Jahreszeitraum erhaltenen Prämien detailliert aufgeführt ist. Auch wenn dies in anderen Ländern nicht unbedingt eine spezifische Anforderung ist, wird die Anwendung dieses Ansatzes auf alle erhaltenen Prämien einen Versicherer in eine starke Position bringen, wenn eine Prüfung durchgeführt wird.

Weitere Unterlagen, die die Einhaltung der Vorschriften belegen, sind ebenfalls nützlich. Wurde eine externe Beratung in Anspruch genommen, z. B. zur Bestimmung der geeigneten Unternehmensklasse für eine Police und der sich daraus ergebenden steuerlichen Anwendung, dann ist es ratsam, diese Beratung zu dokumentieren, falls sie später benötigt wird.

Es kann Fälle geben, in denen ausdrücklich der Rat einer Steuerbehörde eingeholt wurde, und diese Korrespondenz wird unweigerlich von erheblichem Gewicht sein, wenn die steuerliche Behandlung bei einer späteren Prüfung in Frage gestellt wird. Auch die Dokumentation aller Verfahren, die die Einhaltung der Vorschriften gewährleisten sollen, ist von Bedeutung.

Da die Verjährungsfristen von Land zu Land unterschiedlich sind, sollten die Belege so lange wie möglich aufbewahrt werden (gegebenenfalls unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzgesetze), damit sie im Falle einer Prüfung vorgelegt werden können.

Die Folgen der Nichteinhaltung der Vorschriften

Im digitalen Zeitalter sollte diese Praxis hoffentlich nicht übermäßig beschwerlich erscheinen. Es lohnt sich, einen Blick auf die in einigen Ländern geltenden Sanktionsregelungen zu werfen, um die potenziellen Folgen einer nicht zufriedenstellenden Prüfung zu verdeutlichen.

Das Vereinigte Königreich ist ein Beispiel dafür, dass bei der Festlegung von Sanktionen ein verhaltensorientierter Ansatz verfolgt wird, wobei das höchste Strafmaß für Fälle vorsätzlicher und verdeckter Steuerhinterziehung vorgesehen ist, bei denen die Behörde selbst die Erklärung veranlasst hat.

Bei angemessener Sorgfalt werden geringere (oder gar keine) Sanktionen verhängt, und die Wahrscheinlichkeit, dass eine angemessene Sorgfalt an den Tag gelegt wird, ist weitaus größer, wenn die Aufzeichnungen auf die beschriebene Weise geführt werden.

Prüfungen können jederzeit stattfinden. Daher ist es wichtig, dass die Versicherer die notwendigen Schritte unternommen haben, um sicherzustellen, dass die Informationen und Daten zum Nachweis der Einhaltung der Vorschriften den Steuerbehörden auf Anfrage zur Verfügung stehen.

Die genaue und rechtzeitige Einreichung von Steuererklärungen kann die Wahrscheinlichkeit einer gezielten Prüfung verringern. Das IPT-Managed-Services-Team von Sovos verfügt über umfangreiche Erfahrungen mit Steuererklärungen im Vereinigten Königreich und in ganz Europa und hat viele Versicherer bei unerwarteten Prüfungen unterstützt.

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Die Reform des Versicherungssteuergesetzes in Deutschland, die am 10. Dezember 2020 in Kraft tritt, sorgt weiterhin für Unsicherheit auf dem Versicherungsmarkt.

Das Hauptproblem betrifft den Ort des Risikos für die Zwecke der Versicherungsprämiensteuer (IPT). Die Reform kann sich auf eine Police auswirken, die bei einem EWR- oder Nicht-EWR-Versicherer abgeschlossen wurde, wenn der Versicherungsnehmer in Deutschland ansässig ist, d. h. ein deutsches Unternehmen, eine Betriebsstätte oder eine entsprechende Einrichtung, oder eine natürliche Person mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, wenn die Police Risiken außerhalb des EWR abdeckt.

Diese Änderungen betreffen alle Versicherungszweige und sind unabhängig vom physischen Standort eines versicherten Risikos.

Doppelbesteuerung bei Policen, die von EWR-Versicherern abgeschlossen wurden

Wenn ein Vertrag für den deutschen Versicherungsnehmer Nicht-EWR-Länder einschließt, dann ist die deutsche IPT nicht nur auf die auf Deutschland entfallende Prämie, sondern auch auf die auf die Nicht-EWR-Länder entfallende Prämie zu zahlen. Dies könnte zusätzlich zu den in den Nicht-EWR-Ländern fälligen Prämiensteuern geschehen.

Daher ist eine Doppelbesteuerung möglich. Schließt der Vertrag jedoch andere EWR-Länder ein, so kann die deutsche IPT nicht auf die in diesen EWR-Ländern gezahlten Prämien erhoben werden.

Doppelbesteuerung bei Policen, die von Nicht-EWR-Versicherern abgeschlossen wurden

Wenn ein Vertrag für den deutschen Versicherungsnehmer sowohl andere EWR- als auch Nicht-EWR-Länder einschließt, dann ist die deutsche IPT nicht nur auf die auf Deutschland entfallende Prämie, sondern auch auf 100 % der auf alle anderen Länder entfallenden Prämien fällig. Dies könnte zusätzlich zu den in all diesen Ländern fälligen Prämiensteuern erfolgen. Daher besteht auch hier die Möglichkeit einer Doppelbesteuerung.

Was ist eine "Betriebsstätte" oder "entsprechende Einrichtung" im Sinne der deutschen IPT?

In den Gesetzesreformen wurde nicht klargestellt, was als "Betriebsstätte" oder "entsprechende Einrichtung" gilt, die ein Nicht-EWR-Risiko in den Anwendungsbereich der deutschen IPT bringen würde.

Ein am 4. März 2021 veröffentlichter Leitfaden des Bundesfinanzministeriums (BMF) bestätigt zwar, dass eine Nicht-EWR-Zweigstelle eines deutschen Versicherungsnehmers als Betriebsstätte gilt. Ob dies auch für eine Nicht-EWR-Tochtergesellschaft gilt, wurde jedoch nicht erläutert.

In diesem Leitfaden waren auch mehrere Szenarien enthalten, die Versicherern und Maklern bei der korrekten Besteuerung von Policen helfen sollten, aber leider gab es keines für dieses Nebenszenario. Das BMF hat am 20. Juli 2021 eine neue Fassung seines allgemeinen Merkblatts zur Versicherungs- und Feuerschutzsteuer für EU/EWR-Versicherer herausgegeben. Darin ist ein Flussdiagramm enthalten, das die Änderungen der Steuerbarkeit von Policen infolge der Reform des IPT-Gesetzes aufzeigt, aber die Frage der Nicht-EWR-Tochtergesellschaft wird hier nicht speziell beantwortet.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat am 28. April 2021 ein Dokument mit häufig gestellten Fragen (FAQs) herausgegeben, das den Versicherern helfen soll, die Reformen in verschiedenen Bereichen zu verstehen, einschließlich der Beantwortung einiger Fragen zur Behandlung von Nicht-EWR-Tochtergesellschaften.

Während die Antworten Hoffnung zu machen scheinen, dass diese Tochtergesellschaften keine Betriebsstätte darstellen, gibt es zu Beginn des FAQ-Dokuments einen Vorbehalt: Es heißt, dass es unverbindlich ist und jeder Versicherer die gesetzlichen Bestimmungen (und das dazugehörige BMF-Schreiben vom 4. März 2021) nach eigenem Ermessen auslegen und anwenden kann.

Das bedeutet, dass Versicherer, die ihre Nicht-EWR-Tochtergesellschaften nicht auf der Grundlage dieses Leitfadens besteuern, später mit Steuerbescheiden konfrontiert werden könnten, wenn die deutsche IPT nicht erhoben wurde. Das FAQ-Dokument wird weiterhin aktualisiert, so dass es interessant sein wird, zu sehen, ob es in Zukunft weitere Klarheit in diesem Punkt geben wird.

Anhaltende Unsicherheit bei der Doppelbesteuerung

Angesichts dieser anhaltenden Unsicherheit haben sich die Versicherer an die Steuerbehörden gewandt, um Klarheit zu erhalten. Aus den Antworten geht hervor, dass Nicht-EWR-Tochtergesellschaften nicht in den Anwendungsbereich der Reformen fallen, so dass es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommen sollte.

Eine solche direkte Bestätigung der Steuerbehörden in dieser Angelegenheit wird diese Versicherer vor künftigen Veranlagungen schützen. Sie bietet auch die Möglichkeit, Rückerstattungen der IPT zu beantragen, wenn diese auf Policen erhoben wurde, die von vornherein nicht hätten besteuert werden dürfen.

Bis zu einer öffentlichen Klärung dieser Angelegenheit, zu der auch eine weitere Mitteilung des BMF gehört, ist jedoch davon auszugehen, dass die Versicherer und Makler in diesem Szenario weiterhin die derzeitige, vorsichtige Vorgehensweise anwenden und die deutsche IPT berechnen werden. Dies bedeutet, dass es weiterhin zu einer Doppelbesteuerung von Policen kommen wird.

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Müssen Sie die Einhaltung der neuesten IPT-Vorschriften sicherstellen? Ein Managed Service Provider kann Ihnen helfen. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit unseren Steuerexperten auf.

Die Einführung des neuen portugiesischen Stempelsteuersystems war wohl eine der umfangreichsten Änderungen innerhalb des IPT-Reportings im Jahr 2021, auch wenn das neueste Reportingsystem nicht von Änderungen der Steuersatzstruktur begleitet wurde.

Die neuen Meldepflichten sollten ursprünglich mit den Meldungen im Januar 2020 beginnen. Dies wurde jedoch aufgrund der COVID-19-Pandemie auf April 2020 und noch einmal auf Januar 2021 verschoben.

Wie wirkt sich das auf die Berichterstattung aus?

Zusätzlich zu den derzeit geforderten Informationen sind nun folgende Pflichtangaben für die erfolgreiche Einreichung der Rücksendung erforderlich:

Gelernte Lektionen und wie Sovos Sie bei der Anpassung unterstützt

Unsere Berichtssysteme haben sich weiterentwickelt, um unseren Kunden zu helfen, diese neuen Anforderungen zu erfüllen.

Zum Beispiel hat unsere technische Abteilung eine Formel erstellt, die eine gültige ID bestätigt, um die Datenvalidierung und das Reporting zu erleichtern. Folglich wurde innerhalb unserer Systeme eine Sinnesprüfung aufgebaut, um festzustellen, ob eine ID gültig ist.

Mit der jüngsten Änderung in der Behandlung negativer Stempelsteuerlinien haben wir auch unsere Berechnungen geändert, um zwei gegensätzliche Methoden der Behandlung von Negativen innerhalb unserer Systeme zu berücksichtigen.

Zuvor hatten sowohl die portugiesische Stempelsteuer als auch die parafiskalischen Behörden identische Anforderungen für die Einreichung von Negativlisten. Die Einführung des komplexeren Stamp Duty-Berichtssystems erforderte jedoch Änderungen an der ursprünglichen Erklärung der Police.

Verständlicherweise ist diese neue Anforderung ein vernünftigerer Ansatz für die Steuerberichterstattung und wird wahrscheinlich in Zukunft in mehr Steuersystemen eingeführt werden.

Blick nach vorn

Wie bei jedem neuen Berichtssystem sind Änderungen innerhalb Ihrer monatlichen Abläufe notwendig. Unsere IPT-Compliance-Prozesse und -Software werden bei Änderungen der Vorschriften aktualisiert, damit unsere Kunden sich keine Sorgen machen müssen.

Und mit jedem neuen Meldesystem erfahren wir mehr und mehr darüber, wie Steuerbehörden auf der ganzen Welt versuchen, in das digitale Zeitalter einzutreten, um die Effizienz zu steigern und die Steuerlücke zu schließen.

Jetzt sind Sie dran

Wenden Sie sich an unsere Experten , wenn Sie Hilfe bei der Berichterstattung über die Stempelsteuer in Portugal benötigen.