SAF-T: Eine Einführung in den internationalen Standard
Verständnis des flexiblen Standards, der von Österreich, Frankreich, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Portugal und Rumänien eingeführt wurde
SAF-T (Standard Audit File for Tax) ist ein internationaler Standard für die elektronische Übermittlung der Buchhaltungsdaten von Unternehmen an nationale Steuerbehörden oder externe Prüfer. Er wird von Steuerverwaltungen verwendet, um entweder auf Anfrage oder in regelmäßigen Abständen detaillierte Daten von Unternehmen zu erfassen.
Der SAF-T-Standard wurde in den meisten europäischen Ländern übernommen. Damit entfällt für die Steuerbehörden die Notwendigkeit, Unternehmen vor Ort zur Erhebung und Überprüfung umfangreicher Unternehmensdaten aufzusuchen.
Dieses E-Book beinhaltet:
Was ist SAF-T? – eine Erkundung des Standards und seiner Ursprünge
Eine genauere Betrachtung des SAF-T-Formats – die aktuellen Datensätze und Datenanforderungen
Die Herausforderungen von SAF-T für Unternehmen – die Flexibilität und breitere Anwendung des Standards
Die Zukunft von SAF-T – wie geht es weiter?
So kann Sovos Ihr Unternehmen unterstützen
Holen Sie sich das E-Book
Zu den Ländern, die Rechtsvorschriften zur Durchsetzung der SAF-T-Anforderungen eingeführt haben, gehören Österreich, Frankreich, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Polen, Portugal und Rumänien. Die SAF-T-Anforderungen werden weiterhin in einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten angenommen, wobei auch Länder in anderen Regionen aktiv ihre Einführung erwägen.
Der aktuelle SAF-T-Standard umfasst Datensätze für Buchhaltung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Anlagevermögen und Inventar. In den meisten Fällen verlangen die Behörden eine Textdatei mit einer XML-Struktur.
Die SAF-T-Richtlinie ist flexibel und ermöglicht es Behörden, SAF-T den eigenen Steuererklärungs- und -prüfungssystemen anzupassen, Prüfungen durchzuführen oder als Grundlage für die Erstellung periodischer Steuererklärungen wie Mehrwertsteuererklärungen oder Inventaraufstellungen zu verwenden.
In diesem E-Book wird die Einführung von SAF-T im Jahr 2005 erörtert und wie sich der Standard seither entwickelt hat. Außerdem wird auf die Herausforderungen eingegangen, die SAF-T sowohl für Unternehmen als auch für Behörden mit sich bringt.
Wie Sovos bei der SAF-T-Compliance unterstützen kann
Sovos hilft Kunden dabei, ihre SAF-T-Anforderungen über verschiedene Jurisdiktionen hinweg zu bedienen. Dazu werden Softwarelösungen zur Prozessautomatisierung eingesetzt, welche die benötigten Daten extrahieren, diese Daten der SAF-T-Struktur im aktuell rechtsgültigen Format zuordnen und umfassende Analysen auf die generierte SAF-T-Datei anwenden.
Während sich die Vorschriften für die Mehrwertsteuer in Richtung einer kontinuierlichen elektronischen Berichterstattung und anderer Continuous Transaction Controls (CTCs) mit immer detaillierteren Datenerfordernissen weiterentwickeln, bietet Sovos Ihnen eine zukunftssichere Strategie für die Erfüllung von Compliance-Verpflichtungen in allen Märkten. Die SAF-T-Lösung von Sovos übernimmt die Datenextraktion und -analyse sowie die Generierung von SAF-T-Dateien, sodass unsere Kunden von zuverlässigen Ergebnissen profitieren.
Da Sovos sich um alle relevanten Schritte kümmert, müssen Sie sich um Ihre Compliance keine Sorgen mehr machen.
E-BOOK HERUNTERLADEN
E-Book
Vereinfachung der EU-Mehrwertsteuer mit IOSS
Das EU-Mehrwertsteuer-Paket für den E-Commerce trat am 1. Juli 2021 in Kraft. Damit verbunden sind betriebliche Veränderungen, Störungen des Geschäftsbetriebs und viel Komplexität in der Buchhaltung.
Eine zentrale Komponente des Pakets ist der Import One Stop Shop (IOSS) – eine neue Möglichkeit für Unternehmen, ihre in der EU geltenden Mehrwertsteuerverpflichtungen beim grenzüberschreitenden Handel zu erfüllen.
In diesem E-Book erläutern wir die wichtigsten Konzepte und gängigen Anwendungsfälle von IOSS, damit Sie das System besser verstehen sowie nutzen können und wissen, wie Sie es in Ihrem Unternehmen anwenden.
IOSS ist umfangreich und kompliziert und definiert die Regeln für den Verkauf nach und innerhalb Europas neu. Dieses E-Book soll das Thema für Sie vereinfachen, wobei folgende Themenbereiche behandelt werden:
Die Grundlagen
Anforderungen für Vermittler
Wichtige Überlegungen für Ihr Unternehmen
Gewährleistung der IOSS-Compliance
So können wir unterstützen
Holen Sie sich das E-Book
Wir nehmen uns für jedes dieser Themen ausreichend Zeit, damit Sie mit gutem Gewissen entscheiden können, ob IOSS die richtige Option für Ihr Unternehmen ist.
Unser E-Book beginnt mit einer leicht verständlichen Einführung in IOSS. Dazu gehören die Funktionsweise von IOSS, die zahlreichen Bestimmungen und bisherigen Entwicklungen. Zudem informiert das E-Book über IOSS-Vermittler sowie deren Zweck, und wann sie eingesetzt werden können.
Erfahren Sie mehr über den IOSS-Registrierungsprozess und seine Auswirkungen auf die folgenden Aspekte:
Kundenerlebnis
Mehrwertsteuer-Registrierung
Vereinfachung der Mehrwertsteuer
Buchführung
Datenerfassung und Rechnungsstellung
Notfallplanung
Kommerzielle Angelegenheiten
Zudem beantworten wir wichtige Fragen, die Sie bei der IOSS-Registrierung beachten sollten:
Benötigen Sie einen Vermittler?
Wie werden Sie einen solchen bestellen?
Wie werden Sie die IOSS-Registrierung einrichten? Werden Sie dies selbst tun oder Hilfe in Anspruch nehmen?
Wie werden Sie die monatlichen Steuererklärungen einreichen und die Mehrwertsteuer abführen? Oder werden Sie hierfür einen Partner beauftragen?
Wie können Sie sicherstellen, dass die Buchführungsdaten das richtige Format haben und auf dem neuesten Stand sind?
Wie werden Sie auf Prüfungen der Steuerbehörden reagieren?
Wie auch immer Ihre Entscheidung hinsichtlich IOSS ausfällt, unser E-Book wird Ihnen bei der Entscheidungsfindung zum Wohle Ihres Unternehmens helfen.
Unabhängig von den umsatzsteuerlichen Auswirkungen verfügt Sovos über das Fachwissen, um Sie bei der Steuerung Ihrer globalen Maßnahmen und der Bewältigung der komplexen grenzüberschreitenden Umsatzsteuerpflichten zu unterstützen.
Unsere Managed Services zur Umsatzsteuerabwicklung entlasten Sie bei der Einhaltung der Vorschriften und mindern gleichzeitig die Risiken – wo immer Sie aktuell tätig sind. Außerdem stellen wir sicher, dass Sie auf die umsatzsteuerlichen Anforderungen in den Märkten vorbereitet sind, die Sie in Zukunft bedienen möchten.
Frankreich – Verpflichtende elektronische B2B-Rechnungsstellung ab 2024
Angesichts einer Mehrwertsteuerlücke von fast 13 Milliarden Euro führt Frankreich ab 2024 die elektronische Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen sowie die elektronische Übermittlung zusätzlicher Datenarten ein. Dieses neue Mandat, das für alle in Frankreich ansässigen oder – für die elektronische Berichterstattung – mit einer Mehrwertsteuer-ID registrierten Unternehmen gilt, ist komplex. Es wird auch eine umfangreiche Planung erfordern.
Nach Angaben der ICC benötigen die Unternehmen mindestens 12 bis 18 Monate, um sich auf solche CTC-Mandate (Continuous Transaction Control) vorzubereiten – das macht es natürlich wichtig, jetzt mit der Planung zu beginnen, um sich auf die Änderung vorzubereiten.
Diese Infografik gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Mandat:
Was Ihr Unternehmen tun muss, um das neue Mandat zu erfüllen
Wenn Ihr Unternehmen folgende Anforderungen erfüllen muss
Weitere wichtige Informationen über die Anforderungen des Mandats
Ziel des neuen Mandats ist es, durch den Zugang zu mehr Transaktionsdaten die Effizienz zu steigern, Kosten zu senken und Betrug zu bekämpfen. Alle B2B-Rechnungen müssen künftig über eine zentrale Plattform übermittelt werden. Dies wird entweder direkt oder über registrierte Dienstleister geschehen, die an die Plattform angeschlossen sind.
Das neue Mandat ermöglicht der französischen Steuerbehörde den Zugriff auf alle mehrwertsteuerrelevanten Daten im Zusammenhang mit B2C- und B2B-Transaktionen, sodass es entscheidend darauf ankommt, Ihre Geschäftssysteme und -prozesse anzupassen, um Sanktionen und Bußgelder zu vermeiden.
Frankreich ist das jüngste Land, das CTCs einführt, da die Steuerbehörden auf der ganzen Welt bestrebt sind, einen besseren Einblick zu gewinnen und die Mehrwertsteuerlücke zu schließen. Die vorgeschlagenen Anforderungen treten in den Jahren 2024-2026 in Kraft.
Frankreich: Termine für die Einführung von elektronischen Rechnungen und Berichten (e-Reporting)
Juli 2024: Alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, müssen den Empfang elektronischer Rechnungen nach den neuen Vorschriften akzeptieren. Die 300 größten Unternehmen unterliegen dem Mandat für die Ausstellung elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich und dem umfassenderen Mandat für die elektronische Berichterstattung. Das Mandat für die elektronische Rechnungsstellung gilt nicht für B2C-Rechnungen und grenzüberschreitende Rechnungen. Es besteht jedoch die Verpflichtung, diese Transaktionen zu melden, damit die Steuerbehörden einen vollständigen Überblick haben.
Januar 2025: Für weitere 8.000 mittelständische Unternehmen kommen Verpflichtungen zum Tragen.
Januar 2026: Alle verbleibenden mittleren und kleinen Unternehmen fallen in den Geltungsbereich des Mandats.
Sovos ist ein echter One-Stop-Shop für die Verwaltung aller e-Invoicing-Verpflichtungen in Frankreich und auf der ganzen Welt. Sovos kombiniert auf einzigartige Weise lokale Spitzenleistungen mit einer nahtlosen, globalen Kundenerfahrung.
Unsere skalierbare End-to-End-Lösung gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung und das elektronische Berichtswesen nicht nur in Frankreich, sondern auch in mehr als 60 anderen Ländern.
Sovos wurde speziell für das moderne Steuerwesen konzipiert – ein sich ständig weiterentwickelndes, komplexes Umfeld, in dem die globalen Steuerbehörden mehr Transparenz und Kontrolle über die Geschäftsprozesse einfordern, in vielen Fällen auf Transaktionsebene.
Steuerbehörden auf der ganzen Welt haben sich die Digitalisierung zu eigen gemacht, um die Steuererhebung zu beschleunigen, Betrug zu reduzieren und Steuerlücken zu schließen. Das sollte für Unternehmen der Anlass ein, eine vollständige, vernetzte und ständig verfügbare Software für die steuerliche Compliance in ihr digitales Finanzzentrum zu integrieren.
Die Behörde für Zakat, Steuern und Zölle (ZATCA) gab Anfang des Jahres die endgültigen Regeln für das saudi-arabische E-Invoicing-System bekannt und kündigte Pläne für zwei Hauptphasen des neuen E-Invoicing-Systems an.
Die erste Phase des saudi-arabischen E-Invoicing-Systems soll am 4. Dezember 2021 in Betrieb genommen werden.
Da das Mandat kurz vor der Tür steht, haben wir die neuesten Nachrichten über eine Reform, die sich noch in der Entwicklung befindet, zusammengestellt.
Die detaillierten Leitlinien
Die letzte Dokumentation, die zu den Anforderungen übermittelt wurde, waren die detaillierten Leitlinien, die im August 2021 veröffentlicht wurden. Die ausführlichen Leitlinien verschaffen Klarheit über die folgenden Themen:
Auch wenn die Steuerrechnungen elektronisch erstellt werden müssen, können sie von den Verkäufern an die Käufer in einem vereinbarten Format weitergegeben werden. In der ersten Phase kann das vereinbarte Format für den Austausch von Rechnungen elektronisch, in einem von Menschen lesbaren Format oder in einem Papierformat sein. In der zweiten Phase kann jedoch nur das XML-Format oder PDF/A-3 mit eingebettetem XML für den Austausch elektronischer Rechnungen verwendet werden. Wird das menschenlesbare Format verwendet, so muss es in arabischer Sprache (zusätzlich zu jeder anderen Sprache) abgefasst sein, und es können arabische oder Hindi-Ziffern verwendet werden.
Eine gedruckte Kopie der vereinfachten Steuerrechnung muss den Käufern zur Verfügung gestellt werden. In gegenseitigem Einvernehmen zwischen Verkäufer und Käufer kann die Rechnung jedoch auch elektronisch oder auf andere Weise übermittelt werden, so dass der Käufer sie lesen kann.
Die von einem Dritten erstellten elektronischen Rechnungen enthalten eine elektronische Markierung, die auf diese Tatsache hinweist. Diese Kennzeichnung wird automatisch generiert und ist in der für Menschen lesbaren Version der elektronischen Rechnung nicht sichtbar. Die menschenlesbare Fassung der Rechnung muss einen Hinweis darauf enthalten, dass es sich um eine Rechnung für Dritte handelt.
Für die zweite Phase werden in Zukunft spezifische Integrationsanforderungen veröffentlicht.
Überblick über die Bereitschaft für die erste Phase
Die Anforderungen der ersten Phase sind nicht so komplex wie die der zweiten Phase, die ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten wird.
Dem ZATCA ist es gelungen, die Steuerpflichtigen mit den notwendigen Informationen zu versorgen. Der Termin für die Einführung wird wie geplant stattfinden und eine Verzögerung ist derzeit nicht zu erwarten.
Regeln nach dem Brexit – Schutz für den grenzüberschreitenden EU-Handel
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union war für Unternehmen und ihre Planung erst der Anfang. Wie die Monate unmittelbar nach dem Brexit gezeigt haben, müssen die Steuerexperten ihre Prozesse, Ressourcen und Technologien kontinuierlich anpassen, um mit den Veränderungen Schritt zu halten.
Um in dieser Umgebung selbstbewusst auftreten zu können, sind umfangreiche Kenntnisse in den Bereichen Recht und Steuern sowie im Hinblick auf operationelle Fragen erforderlich. Unser E-Book zu Mehrwertsteuer-Regeln nach dem Brexit wird Ihnen dabei helfen, diese Herausforderungen zu meistern.
Laden Sie sich das E-Book herunter und erfahren Sie, wie Sie die Mehrwertsteuer-Regeln in der Post-Brexit-Welt einhalten und wie Sie Ihren grenzüberschreitenden Handel schützen können.
Was hat sich nach dem Brexit geändert?
Seit dem 1. Januar 2021 zählt das Vereinigte Königreich für die EU als Drittstaat. Dies hat erhebliche Folgen. Es wirkt sich auf alles aus – von grenzüberschreitendem Handel und Steuerverwaltung bis hin zur Gesetzgebung, staatlichen Koordination und zu den Verbraucherrechten.
Dennoch spüren die Unternehmen auch noch Monate später die alltäglichen Auswirkungen des Abkommens. Viele Organisationen sind immer noch dabei, zu klären, was der Brexit für sie im Hinblick auf die Einhaltung der Mehrwertsteuer-Vorschriften bedeutet.
In diesem E-Book wird auf die Aspekte eingegangen, auf die sich Unternehmen nach dem Brexit konzentrieren sollten.
Erfahren Sie mehr über:
ein unabhängiges Vereinigtes Königreich und die dadurch entstehenden Auswirkungen für den Handel
Änderungen bei der Mehrwertsteuer, einschließlich Ausfuhrbefreiungen und Importabrechnung
Auswirkungen auf Lieferketten und Fiskalvertretung
Möglichkeiten der Post-Brexit-Folgenabschätzung für Unternehmen
Nächste Schritte
Lieferketten in einer Post-Brexit-Welt
Unternehmen sollten weiterhin ihre Lieferketten überprüfen und sofern erforderlich entsprechende neue Maßnahmen zum Schutz des Handels ergreifen.
Etwa können britische Unternehmen ihre britische MwSt.-Identifikationsnummer nicht mehr verwenden, um vereinfachende Maßnahmen innerhalb ihrer Lieferketten anzuwenden – z. B. als Vermittler in Dreiecksgeschäften und beim Betrieb eines Abruflagers.
Dieses Thema wird in diesem E-Book ausführlich behandelt, genauso wie folgende Aspekte:
B2B-Lieferketten Erfahren Sie mehr über Incoterms, die Mehrwertsteuer-Registrierung in Mitgliedsstaaten und auch darüber, wie Unternehmen in der Zeit nach dem Brexit mit der Erstattung der Mehrwertsteuer umgehen.
Überlegungen zu B2C Durch den Wegfall der Steuerbefreiung für Einfuhren von geringem Wert und die Einführung eines Import-One-Stop-Shops (IOSS) verändert sich die Art und Weise, wie britische Unternehmen an europäische Kunden verkaufen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass B2C-Unternehmen die Anforderungen verstehen, um die Vorschriften einhalten zu können.
Steuerliche Vertretung Viele EU-Steuerbehörden verlangen von Unternehmen aus Drittstaaten im Zuge der Mehrwertsteuer-Registrierung die Ernennung eines Fiskalvertreters. Finden Sie heraus, wie sich dies auf Ihr Unternehmen und die in Ihrem Unternehmen für die Einhaltung der MwSt.-Vorschriften zuständigen Personen auswirkt.
Sovos kann Ihrem Unternehmen nach dem Brexit helfen
Es lässt sich nicht leugnen, dass durch den Brexit ein hohes Maß an Zeit, Ressourcen und Geld aufgebracht werden muss.
Sovos hilft Ihnen dabei, Lösungen für die komplexen Situationen zu finden, mit denen Sie sich durch Brexit konfrontiert sehen, sowie für die Welle digitaler Steuerangelegenheiten, die sich in vielen Ländern auf der Welt bemerkbar macht.
Ganz egal, ob Sie in der EU oder im Vereinigten Königreich tätig sind, kontaktieren Sie uns und sprechen Sie mit uns darüber, wie wir Ihnen bei der Bewältigung der komplexen Post-Brexit-Situation helfen können.
On 1 July 2021 the EU E-Commerce VAT Package was introduced. The package replaced existing distance-selling rules and extended the Mini One Stop Shop (MOSS) into a wider-ranging One Stop Shop (OSS).
The implementation of the EU E-Commerce VAT Package was designed to simplify the VAT reporting requirements for sellers and improve the tax take for Member States.
Two months in: we take a look at how it’s going.
Delays and teething problems
There were unfortunately some initial delays and teething problems when the EU E-Commerce VAT Package was introduced, which is to be expected with the adoption of such a significant new system, but as with any new scheme these can be resolved over time.
Some examples include:
Netherlands system issues: The introduction of the system in the Netherlands appeared to cause an IT glitch whereby Article 23 licenses to defer import VAT were not recognised. As a result, importers were asked to pay VAT at the border. This caused delays in imports and onward delivery at the beginning of July. Once the Dutch tax authority became aware of this issue it implemented a temporary fix and the issue is now resolved.
Inconsistencies in data submission: There are inconsistencies in how taxpayers must communicate data to the relevant tax authority. The EU proposal foresaw a portal where all transactions could be uploaded, but this hasn’t materialised yet.
Varying file format requirements: Some Member States require data to be submitted in a .csv file whilst others ask for submissions in a .txt file. The Netherlands requires taxpayers to key data directly onto its website.
Data issues: There have been issues around receiving data and Sweden was briefly unable to receive data but this was quickly resolved (in less than a week).
IOSS processing errors: Some freight forwarders used the shipment date and not the payment date resulting in some consignments that didn’t qualify for IOSS to be processed under IOSS. This will lead to an underpayment of VAT and it will be necessary to reconcile the data.
Intrastat reporting: There is currently no mention in either the Directive or the explanatory notes of how Intrastat should be reported.
Issues with the import of goods
There are also issues associated with the import of the goods.
Some Member States disallow the import of certain categories of goods due to local restrictions e.g. foodstuffs, plants etc.
It’s sometimes unclear if freight forwarders have used IOSS or not and this could lead to repeated errors of underpayment or overpayment of VAT.
Some non-EU vendors are trying to avoid an IOSS registration by stating that the customer is the importer of record. Such practice happened before the introduction of IOSS but not always at the same level as it is now – and was not always spotted or queried.
However, since the introduction of the IOSS, some tax authorities, including Germany, are questioning such an approach on the grounds that the carrier who imports the goods is acting for the non-EU vendor and is not known by the buyer.
This means import VAT is due by the vendor who must then also charge German VAT. For cases that have already occurred there may be an issue with recovery of the import VAT, as the evidence required to support the deduction will have been issued in the wrong name (consumer).
It’s still early days for the EU VAT E-Commerce Package and initial teething problems are to be expected. One thing is certain, navigating these new VAT schemes is complex. Sovos is here to help and we’ll keep you updated on the latest regulatory changes.
Want to know more about simplifying EU VAT with IOSS?
Join our latest webinar on September 22, 2021 to learn how you can use the Import One-Stop Shop (IOSS) to simplify your EU VAT compliance and unlock the full potential of the EU e-commerce market.
Take Action
Still have questions about OSS and IOSS? Download our e-book to understand the implications of the 2021 EU e-commerce VAT package and ensure your business is ready by 1 July 2021 for the significant changes ahead
Die weit verbreitete Einführung elektronischer Rechnungsstellungssysteme hat den Steuerbehörden Zugang zu enormen Mengen an Daten der Steuerpflichtigen verschafft.
In vielen Ländern können die Steuerbehörden anhand dieser Daten die Umsätze eines Steuerpflichtigen für einen bestimmten Zeitraum zusammenfassen. Außerdem können sie dem Steuerpflichtigen einen Entwurf der Mehrwertsteuererklärung vorlegen, der von den Behörden selbst ausgefüllt wurde.
Dies wird als "vorausgefüllte" MwSt-Erklärung bezeichnet. Dieses Modul wurde inzwischen von mehreren Ländern übernommen, und weitere Länder planen die baldige Einführung.
Die Zahl der Länder, die vorausgefüllte MwSt-Erklärungen einführen, nimmt zu, wobei es unterschiedliche Modelle gibt
Chile war das erste Land, das 2017 eine vorausgefüllte MwSt-Erklärung eingeführt hat. Kurz nach der Einführung nutzten mehr als 92 % der Steuerzahler das von den Behörden vorbereitete Muster, um ihre Mehrwertsteuer zu erklären.
Chile konnte dies unter anderem aufgrund der hohen Qualität seiner IT-Infrastruktur erreichen, mit der die Steuerverwaltung eine große Menge an Kauf- und Verkaufsbelegen verarbeiten konnte. Darüber hinaus stellte Chile den Steuerzahlern "Berechnungsassistenten" zur Verfügung, die die Einhaltung der Vorschriften erleichterten.
Die europäischen Länder, die bereits E-Invoicing- oder E-Reporting-Systeme verwenden, sind schnell gefolgt.
Im Folgenden sind einige wichtige Prozesse und Umsetzungsdaten für verschiedene Länder aufgeführt:
Italien hat vorausgefüllte Formulare für die Mitteilung der regelmäßigen MwSt-Zahlungen eingeführt, deren Inhalt von den Steuerpflichtigen akzeptiert oder geändert werden kann, und bietet nun eine vorausgefüllte jährliche MwSt-Erklärung an. Die Daten für diese Erklärungen werden den elektronischen Rechnungen entnommen, die die Steuerzahler an das italienische SDI-System übermitteln.
Spanien hat vorausgefüllte Formulare für das Modelo 303, die periodische Mehrwertsteuererklärung des Landes, eingeführt. Die Daten für die "pre303" stammen aus dem spanischen elektronischen Meldesystem SII, in das die Rechnungen innerhalb von vier Tagen nach Ausstellung bzw. Erhalt (von Verkäufern bzw. Käufern) eingereicht werden müssen. Wie in Italien werden die vorausgefüllten Erklärungen als Entwürfe vorgelegt, die die Einreichung erleichtern; die wesentlichen Angaben in den Erklärungen können von den Steuerpflichtigen geändert werden.
Ungarn plant die Einführung von vorausgefüllten MwSt-Erklärungen im Oktober 2021 (verzögert von Juli 2021 aufgrund von COVID-19).
Portugal wird möglicherweise vorausgefüllte MwSt-Erklärungen mit einer neuen SAF-T-Struktur, der so genannten "Accounting SAF-T", kombinieren, die im Januar 2022 in Kraft treten wird. Das Accounting SAF-T ergänzt das fakultative System der elektronischen Rechnungsstellung des Landes.
Es ist wahrscheinlich, dass andere Länder mit E-Invoicing- oder E-Reporting-Regelungen, wie Griechenland (MyData-Regelung, in Entwicklung) und Frankreich (geplante E-Invoicing-Regelung für 2023), diesem Beispiel folgen werden.
Begrenzter Anwendungsbereich aufgrund der Ausnahmeregelung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie und der technischen Infrastruktur
Es ist erwähnenswert, dass die Länder der Europäischen Union die elektronische Rechnungsstellung für Umsätze zwischen Unternehmen nicht vorschreiben können, ohne eine Ausnahmeregelung von der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie zu beantragen.
Italien wurde eine solche Ausnahmeregelung gewährt, aber andere Länder werden möglicherweise zögern, sich auf ein solch unsicheres Verfahren einzulassen. Dies könnte den Umfang des Angebots an vorausgefüllten MwSt-Erklärungen möglicherweise einschränken. In Spanien beispielsweise war die vorausgefüllte MwSt.-Erklärung 303 zunächst nur für bestimmte Steuerpflichtige verfügbar, die das SII nutzen und entsprechende Daten übermitteln (obwohl dies inzwischen ausgeweitet wurde).
Auch die technische Infrastruktur kann ein limitierender Faktor für die Fähigkeit der Länder sein, vorausgefüllte MwSt-Erklärungen anzubieten.
Die Vorteile der vorausgefüllten MwSt-Erklärung und warum sie immer noch schnell angenommen wird
Die rasche Verbreitung von vorausgefüllten MwSt-Erklärungen in den letzten fünf Jahren zeigt jedoch, dass das Konzept Bestand hat.
Die Steuerbehörden sehen eindeutig Effizienzvorteile in vorausgefüllten MwSt-Erklärungen, die mit einer einfachen Genehmigung des Steuerpflichtigen eingereicht werden können.
Aus der Sicht des Steuerzahlers ist es unerlässlich, genaue und vollständige elektronische Aufzeichnungen zu führen, die mit den vorausgefüllten MwSt-Erklärungen abgeglichen werden können, und Buchhaltungssoftware kann dabei ein nützliches Instrument sein.
Dies ist nur der Anfang der weltweiten Trends und Veränderungen im Bereich der Mehrwertsteuer
Vorausgefüllte MwSt-Erklärungen sind nur ein weiteres Beispiel für die komplexe Steuerlandschaft, in der sich Unternehmen zurechtfinden müssen, um die Vorschriften einzuhalten.
Da sich die Welt mit Initiativen wie der digitalen Transformation und der Echtzeitberichterstattung weiterentwickelt und neue oder aktualisierte Vorschriften von Land zu Land sehr unterschiedlich sein können, ist Sovos auf der Mission, Ihnen dabei zu helfen, die Steuerproblematik zum Guten zu wenden. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, was die Zukunft unserer Meinung nach bringen wird, laden Sie VAT Trends herunter: Auf dem Weg zu kontinuierlichen Transaktionskontrollen.
Im Hinblick auf die Einhaltung der Versicherungsprämiensteuer (Insurance Premium Tax, IPT) wird die Luftfahrzeug-Kasko- und Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung unter Anhang 1, Versicherungszweige der Nichtlebensversicherung, definiert, wie in RICHTLINIE 138/2009/EG (SOLVENCY II RICHTLINIE) beschrieben.
Es gibt jedoch Unterschiede, und es kann schwierig sein, herauszufinden, welcher Versicherungszweig durch die Police abgedeckt ist.
In diesem Artikel erfahren Sie, was Versicherer über die Kasko- und Haftpflichtversicherung für die Luftfahrt wissen müssen und welcher IPT-Satz anzuwenden ist.
Variationen in der Luftfahrtpolitik
Die Luftfahrt kann unter Klasse 5, Klasse 11 oder allgemeine Haftpflicht fallen.
Es gibt fünf verschiedene Varianten einer Luftfahrtpolice, die entweder einzeln oder in Kombination abgeschlossen werden. Obwohl die Beschreibungen variieren, sind die am häufigsten genannten die folgenden:
Betriebs- und Insassenhaftpflichtversicherung
Kaskoversicherung für das Bodenrisiko, während der Fahrt oder im Stillstand
Versicherung während des Fluges
Luftfahrtpolicen der Klasse 5 konzentrieren sich auf den Rumpf und den physischen Aspekt des Flugzeugs, während die Luftfahrt-Haftpflicht der Klasse 11 hauptsächlich die Öffentlichkeit und die Passagiere oder Schäden an Eigentum Dritter abdeckt.
Definition und Anwendung der richtigen Klassifizierung
Die Einteilung in die Luftfahrthaftpflichtklassen 5 und 11 kann Kopfzerbrechen bereiten. Da Luftfahrtpolicen eine Kombination von Haftungen umfassen können, kann es schwierig sein, die richtige Klassifizierung zu finden.
Einige Steuerbehörden haben dies erkannt und wenden für beide ähnliche Sätze an, aber es gibt auch Ausnahmen.
In Ungarn zum Beispiel gilt die Klasse 5 als CASCO, was für Casualty and Collision (Kfz-Versicherung) steht. Sie hat also einen höheren IPT-Satz von 15 %, während die IPT für Klasse 11 in der Luftfahrt-Haftpflicht 10 % beträgt.
Es gibt auch steuerähnliche Abgaben zu berücksichtigen. Diese kommen vor allem dann zum Tragen, wenn die Police ein Feuer-Element enthält. Aber wie immer gibt es Ausnahmen – in Griechenland sind beide Klassen von der IPT befreit, aber TEAEAPAE (oder Pensionsfonds) kann für die Klasse 5 Luftfahrt fällig werden, wenn die Deckung die Wartung des Flugzeugs umfasst.
Sobald der richtige Versicherungszweig auf die Police angewandt wurde, wird ein zusätzlicher Hinweis auf eine AVN-Klausel angebracht.
AVN-Klauseln gelten zusätzlich zum Hauptrisiko und sind spezifischer als einige der anderen Deckungen, die ebenfalls in Luftfahrtverträgen enthalten sind. Es gibt über 214 AVN-Klauseln, von denen die meisten unter die allgemeine Haftpflichtklasse 13 fallen.
Berichterstattung
Das letzte Teil des Puzzles ist die Frage, wie ein Grundsatzdokument gemeldet werden kann, das bis zu drei verschiedene Klassen haben kann.
Das Gebiet könnte Aufteilungsregeln haben, was bedeutet, dass ein Versicherer von einigen dieser Ausnahmen profitieren könnte. Einige Versicherer entscheiden sich für einen vorsichtigen Ansatz und wenden den höchsten Satz aus den drei Klassen an, um die Nichteinhaltung der Vorschriften oder Strafen zu vermeiden.
Erleichterung der Einhaltung der IPT für die Haftung im Luftverkehr
Für die meisten Versicherer ist die Einstufung einer Luftfahrtpolice nur der Anfang der Reise. Es gibt noch andere Überlegungen, wie z. B. die Vorschriften über den Ort des Risikos außerhalb Europas, was eine Doppelbesteuerung oder Ausnahmen je nach Verwendung des Flugzeugs bedeuten kann.
Um den Aufwand für die Einhaltung der Vorschriften zu verringern, arbeiten viele Versicherer mit einem Managed Service Provider zusammen, der über IPT-Fachwissen verfügt.
Seitdem hat sich viel getan: Nicht ansässige Unternehmen wurden in den Geltungsbereich der E-Invoicing-Anforderungen einbezogen, Fristen wurden aufgrund von Covid verschoben und neue Verordnungen wurden veröffentlicht. Dieser Blog fasst die letzten und kommenden Änderungen zusammen.
QR-Code
Die faktische Umsetzung der 2019 eingeführten QR-Code-Pflicht verzögerte sich und wird nun voraussichtlich im Januar 2022 von den Steuerpflichtigen vollständig umgesetzt. Ein QR-Code sollte in allen Rechnungen enthalten sein. Technische Spezifikationen über den Inhalt und die Platzierung des Codes in der Rechnung finden Sie auf der Website der Steuerbehörde .
ATCUD – Eindeutige ID und Validierungscodes
Die ATCUD ist eine eindeutige ID-Nummer , die in Rechnungen angegeben werden muss und Teil des Inhalts des QR-Codes ist. Die ATCUD ist eine Nummer mit dem folgenden Format: "ATCUD:Validation Code-Sequential number".
Um den ersten Teil des ATCUD – den so genannten "Validierungscode" – zu erhalten, müssen die Steuerpflichtigen der Steuerbehörde die Dokumentenserie zusammen mit Informationen wie Art des Dokuments, erste Dokumentennummer der Serie usw. mitteilen.
Im Gegenzug wird die Steuerbehörde einen Validierungscode liefern. Der Validierungscode ist für die gesamte Dokumentenserie für mindestens ein Steuerjahr gültig. Der zweite Teil des ATCUD – die "fortlaufende Nummer" – ist eine fortlaufende Nummer innerhalb der Dokumentenserie.
Diesen Monat hat die portugiesische Steuerbehörde technische Spezifikationen für den Erhalt des Validierungscodes veröffentlicht und damit einen neuen Webdienst geschaffen. Für den Zugang zu diesem Webdienst ist ein spezielles, von der Steuerbehörde ausgestelltes Zertifikat erforderlich, das den Steuerpflichtigen oder Softwareanbietern zugewiesen werden kann.
Darüber hinaus hat die Steuerbehörde eine Standardliste von Dokumentenklassen und -typen erstellt, die die Übermittlung von Dokumententypen in einem strukturierten Format ermöglicht.
Ein ATCUD wird in allen Rechnungen ab Januar 2022 erforderlich sein. Um für den Stichtag gerüstet zu sein, müssen die Steuerzahler in der letzten Hälfte des Jahres 2021 die Validierungscodes für die Serien erhalten, die in den Anfang 2022 ausgestellten Rechnungen verwendet werden sollen.
Verpflichtungen für nicht gebietsansässige Unternehmen
Im April dieses Jahres stellte Portugal klar, dass gebietsfremde Unternehmen mit einer portugiesischen Mehrwertsteuerregistrierung die inländischen Mehrwertsteuervorschriften einhalten müssen. Dazu gehört unter anderem die Verwendung von zertifizierter Rechnungssoftware für die Rechnungserstellung. Diese Unternehmen müssen auch die Integrität und Authentizität der elektronischen Rechnungen sicherstellen. In Portugal wird die Integrität und Authentizität von Rechnungen durch die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder eines Siegels oder durch die Verwendung von EDI mit vertraglich vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen vorausgesetzt.
Folglich müssen seit dem 1. Juli 2021 nicht niedergelassene, aber mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen eine zertifizierte Fakturierungssoftware einsetzen, um dem portugiesischen Recht zu entsprechen, wie es das Gesetzesdekret 28/2019, der Beschluss 404/2020-XXII und Rundschreiben 30234/2021 vorschreiben.
E-Rechnungen in B2G-Szenarien
Das portugiesische E-Invoicing-Mandat für Transaktionen zwischen Unternehmen und Behörden beinhaltet eine Formatanforderung, die an bestimmte Übermittlungsmethoden geknüpft ist. Mit anderen Worten: Rechnungen an die öffentliche Verwaltung müssen elektronisch im CIUS-PT-Format ausgestellt und über einen der von der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung gestellten Webdienste übermittelt werden.
Zunächst begann im Januar 2021 eine schrittweise Einführung, die große Unternehmen dazu verpflichtete, elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber auszustellen. Im Juli wurde der subjektive Geltungsbereich auf kleine und mittlere Unternehmen ausgeweitet. In einem letzten Schritt sollen bis Januar 2022 auch Kleinstunternehmen einbezogen werden.
Aufgrund der Covid-Pandemie hat Portugal eine mehrfach verlängerte Schonfrist eingeführt, innerhalb derer die öffentliche Verwaltung PDF-Rechnungen akzeptiert. Derzeit läuft die Schonfrist bis zum 31. Dezember 2021 , was in der Praxis bedeutet, dass alle Lieferanten der öffentlichen Verwaltung, unabhängig von ihrer Größe, die Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen bis zum 1. Januar 2022 erfüllen müssen.
In unserem letzten Blick auf SAF-T in Rumänien haben wir die von der rumänischen Steuerbehörde veröffentlichten technischen Spezifikationen detailliert beschrieben. Seitdem wurden weitere Anleitungen veröffentlicht, darunter eine offizielle Bezeichnung für die SAF-T-Einreichung: D406.
Umsetzungszeitplan für die obligatorische Übermittlung des rumänischen SAF-T
Große Steuerzahler (wie von den rumänischen Steuerbehörden festgelegt) – 1. Januar 2022
Mittlere Steuerzahler – die Prognosen deuten auf 2022 hin, ein offizielles Datum wurde noch nicht veröffentlicht
Kleine Steuerzahler – 2023
Um die Bedenken der Steuerzahler wegen der Komplexität des Berichts und der Schwierigkeiten bei der Extraktion zu zerstreuen, führen die Steuerbehörden eine freiwillige Testphase ein, die in den kommenden Wochen beginnen soll. Während dieses Zeitraums können die Steuerzahler die so genannte D406T einreichen, die Testdaten enthält, die die Behörden in Zukunft nicht für Prüfungszwecke verwenden werden.
Einreichungsfristen für Rumänien SAF-T
Das rumänische SAF-T, D406, basiert auf dem OECD-Schema Version 2.0, das fünf Abschnitte enthält:
Hauptbuch
Debitoren
Kreditorenbuchhaltung</li<
Anlagevermögen
Bestandsaufnahme
Die Einreichungsfristen sind wie folgt:
Regelmäßig (bis zum letzten Kalendertag des Monats, der auf den Berichtszeitraum folgt) – für Informationen zu Hauptbuch, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
Jährlich (bis zur Frist für die Einreichung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr) – für Informationen über das Anlagevermögen
Auf Anfrage (innerhalb der von der Steuerbehörde festgelegten Frist, die nicht weniger als 30 Kalendertage ab dem Datum der Anfrage betragen darf) – für Informationen über das Inventar
Die Steuerpflichtigen müssen die Abschnitte von D406 monatlich oder vierteljährlich einreichen, und zwar im Anschluss an den jeweiligen Steuerzeitraum für die Abgabe der Mehrwertsteuererklärung.
Für die erste Meldung haben die Steuerbehörden eine Nachfrist für die ersten drei Monate der Abgabe angekündigt. Diese Frist beginnt an dem Tag, an dem die Abgabepflicht für den betreffenden Steuerpflichtigen wirksam wird, wobei eine Nichtabgabe oder eine fehlerhafte Abgabe nicht bestraft wird, wenn die korrekten Angaben nach Ablauf der Frist eingereicht werden.
Informationen zur Einreichung von Anträgen für Rumänien SAF-T
Die D406 muss elektronisch im PDF-Format mit einem XML-Anhang und einer elektronischen Signatur eingereicht werden. Die Größe der beiden Dateien darf 500 MB nicht überschreiten. Ist die Datei größer als die Höchstgrenze, wird sie vom Portal nicht akzeptiert und muss gemäß den Angaben in den rumänischen Leitlinien in Segmente unterteilt werden.
Die Steuerbehörden haben darauf hingewiesen, dass ein Steuerpflichtiger, der Fehler in der ursprünglichen Einreichung feststellt, eine Berichtigungserklärung einreichen kann, um diese Fehler zu korrigieren. Der Steuerpflichtige sollte eine zweite vollständig korrigierte Datei einreichen, um die fehlerhafte Originaldatei zu ersetzen. Reicht ein Steuerpflichtiger eine zweite D406 für denselben Zeitraum ein, so gilt dies automatisch als Berichtigungserklärung.
Jetzt sind Sie dran
Müssen Sie die Einhaltung der neuesten rumänischen SAF-T-Anforderungen sicherstellen? Sprechen Sie mit unserem Team. Folgen Sie uns auf LinkedIn und Twitter , um über die neuesten Vorschriften und Updates auf dem Laufenden zu bleiben.
Willkommen zu unserer zweiteiligen Blogserie Q&über das französische Mandat für die elektronische Rechnungsstellung und das elektronische Berichtswesen, das 2023-2025 in Kraft treten wird. Das klingt weit weg, aber die Unternehmen müssen jetzt mit den Vorbereitungen beginnen, wenn sie die Anforderungen erfüllen wollen.
Das Sovos-Compliance-Team ist zurückgekehrt, um einige Ihrer dringendsten Fragen zu beantworten, die während unseres Webinars gestellt wurden.
In unserem ersten Blogbeitrag haben wir das neue Mandat, die elektronische Rechnungsstellung im Besonderen und Fragen zu diesem Thema erläutert.
Dieser Blog befasst sich mit der anderen Seite des Mandats – den elektronischen Meldepflichten. Diese werden für B2C- und grenzüberschreitende B2B-Transaktionen in Frankreich gelten, die regelmäßig gemeldet werden müssen.
Zahlungen E-Reporting
Betrachten wir zunächst die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der elektronischen Berichterstattung über Zahlungen.
Welche Rechnungs- und Zahlungsstände sind zu melden?
Die folgende Folie aus unserem Webinar zeigt die Rechnungsstatus, ob diese obligatorisch, empfohlen oder frei sind, die Herkunft, die bei Ablehnung zu ergreifenden Maßnahmen, die Statusdaten und den Zeitpunkt, zu dem sie gemeldet werden müssen:
Wer ist für die elektronische Meldung von Zahlungen verantwortlich? Der Käufer, der Verkäufer, oder beide?
Ursprünglich hieß es, dass dies sowohl auf der Käufer- als auch auf der Verkäuferseite der Fall sein würde, aber die neuesten Informationen der DGFIP besagen eindeutig, dass es in der Verantwortung des Verkäufers liegen wird, den Rechnungsstatus und gegebenenfalls den Zahlungsstatus zu melden.
Allerdings ist eine weitere Klärung erforderlich, da der Verkäufer von der Antwort des Käufers auf einen bestimmten Status (z. B. "Rechnung abgelehnt") abhängig ist.
Anforderungen für die Zertifizierung der "Partner"-Plattform
Ihr E-Invoicing- und E-Reporting-Projekt kann nicht isoliert durchgeführt werden. Es handelt sich um ein bedeutendes Projekt mit vielen Abhängigkeiten, an dem auch externe Dritte beteiligt sind.
In der Mitte der Transaktionskette wird es einen oder höchstwahrscheinlich mehrere Dritte geben. Dazu gehört Chorus Pro, das von der französischen Regierung als offizielle und obligatorische Plattform für Unternehmen zur Ausstellung elektronischer Rechnungen an öffentliche Verwaltungen ausgewählt wurde.
Dieser Abschnitt behandelt häufig gestellte Fragen zu den Zertifizierungsanforderungen für Partnerplattformen.
Gibt es eine Liste der offiziellen, validierten Partnerplattformen?
Auf dem DGFIP-Workshop vom 13. Juli 2021 zu diesem Thema wurde betont, dass es ein Registrierungsverfahren für Drittplattformen sowie für Steuerzahler, die ihre eigene Plattform betreiben wollen, geben wird.
Das Anmeldeverfahren besteht aus zwei Phasen:
Phase 1. Eine vorherige Auswahl durch die Steuerbehörden auf der Grundlage des allgemeinen Profils des Bewerbers (z. B. ob er seinen eigenen Steuerzahlungspflichten nachgekommen ist) und der von ihm angebotenen Dienstleistungen;
Phase 2. Innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung müsste ein unabhängiges Audit durchgeführt werden, das nachweist, dass die Plattform die Anforderungen der DGFIP erfüllt, wie z. B.:
Aktualisierung des zentralen Verzeichnisses für die elektronische Rechnungsstellung
Ausstellung, Übermittlung/Empfang von elektronischen Rechnungen (einschließlich der Gewährleistung von Integrität und Authentizität sowie eines fortgeschrittenen Authentifizierungsverfahrens)
Verarbeitung und Übermittlung von elektronischen Rechnungen, elektronischen Berichten und Zahlungsstatusdaten an Chorus Pro
<liDurchführung von Kontroll- und Zuordnungsaktivitäten (Extraktion von Rechnungsdaten sowohl für die elektronische Rechnungsstellung als auch für die elektronische Berichterstattung, bestimmte Rechnungsvalidierungsprüfungen – obligatorische Felder, Prüfsummen, Überprüfung der Kunden-ID – Zuordnung zu und von einem Mindestsatz obligatorischer Formate, Einhaltung der GDPR, usw.)
Einige weitere wichtige Punkte sind zu beachten:
Die Registrierung und das Audit müssen regelmäßig erneuert werden.
Die Konsequenzen für nicht konforme Plattformen sind nicht definiert, ein Eskalationsprozess, der zum Entzug der Registrierung führt, würde greifen.
Der Betreiber der Plattform kann ein Franzose oder ein Ausländer sein (wobei es noch fraglich ist, ob Betreiber aus Nicht-EU-Ländern zugelassen werden).
Zeitplan für die Umsetzung
Was ist die derzeitige Erwartung, wann die genauen erforderlichen Felder von der Regierung geliefert werden (Rechnungsspezifikationen mit allen erforderlichen Feldern und Werten)?
Excel-Dateien sind als Entwurfsdokument auf einer sehr detaillierten Ebene verfügbar, die Sovos auf Anfrage zur Verfügung stellen kann. Die endgültigen Spezifikationen sollten bis Ende September 2021 bekannt sein.
Jetzt sind Sie dran
Haben Sie noch Fragen zur elektronischen Berichterstattung? In unserem Webinar auf Abruf finden Sie weitere Informationen und Ratschläge, wie Sie die Vorschriften einhalten können.
Eine Prüfung durch die Steuerbehörde kann in verschiedenen Formen erfolgen, sei es direkt beim Versicherer selbst oder indirekt über einen Versicherungsnehmer oder Makler.
Sie kann gezielt erfolgen, beispielsweise wenn ein Versicherer aufgrund von Unstimmigkeiten in einer Steuererklärung ermittelt wurde, oder sie kann wahllos als Teil einer umfassenderen Maßnahme einer Behörde durchgeführt werden.
Wie auch immer die Prüfung aussehen mag, der Schlüssel zur Reaktion liegt in der Vorbereitung.
Welche Informationen sollten für eine Prüfung durch die Steuerbehörde aufbewahrt werden?
In erster Linie sollten die Versicherer sicherstellen, dass sie Kopien von Belegen aufbewahren, die als Nachweis für die erklärten und abgerechneten Steuerbeträge dienen können. Dazu können die Versicherungsverträge selbst, die den Versicherungsnehmern ausgestellten Rechnungen und eine Aufzeichnung der Daten gehören, die die abgegebenen Erklärungen umfassen.
Es ist erwähnenswert, dass es in Italien eine formale Anforderung gibt, IPT-Bücher zu führen, in denen jede der in jedem Jahreszeitraum erhaltenen Prämien detailliert aufgeführt ist. Auch wenn dies in anderen Ländern nicht unbedingt eine spezifische Anforderung ist, wird die Anwendung dieses Ansatzes auf alle erhaltenen Prämien einen Versicherer in eine starke Position bringen, wenn eine Prüfung durchgeführt wird.
Weitere Unterlagen, die die Einhaltung der Vorschriften belegen, sind ebenfalls nützlich. Wurde eine externe Beratung in Anspruch genommen, z. B. zur Bestimmung der geeigneten Unternehmensklasse für eine Police und der sich daraus ergebenden steuerlichen Anwendung, dann ist es ratsam, diese Beratung zu dokumentieren, falls sie später benötigt wird.
Es kann Fälle geben, in denen ausdrücklich der Rat einer Steuerbehörde eingeholt wurde, und diese Korrespondenz wird unweigerlich von erheblichem Gewicht sein, wenn die steuerliche Behandlung bei einer späteren Prüfung in Frage gestellt wird. Auch die Dokumentation aller Verfahren, die die Einhaltung der Vorschriften gewährleisten sollen, ist von Bedeutung.
Da die Verjährungsfristen von Land zu Land unterschiedlich sind, sollten die Belege so lange wie möglich aufbewahrt werden (gegebenenfalls unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzgesetze), damit sie im Falle einer Prüfung vorgelegt werden können.
Die Folgen der Nichteinhaltung der Vorschriften
Im digitalen Zeitalter sollte diese Praxis hoffentlich nicht übermäßig beschwerlich erscheinen. Es lohnt sich, einen Blick auf die in einigen Ländern geltenden Sanktionsregelungen zu werfen, um die potenziellen Folgen einer nicht zufriedenstellenden Prüfung zu verdeutlichen.
Das Vereinigte Königreich ist ein Beispiel dafür, dass bei der Festlegung von Sanktionen ein verhaltensorientierter Ansatz verfolgt wird, wobei das höchste Strafmaß für Fälle vorsätzlicher und verdeckter Steuerhinterziehung vorgesehen ist, bei denen die Behörde selbst die Erklärung veranlasst hat.
Bei angemessener Sorgfalt werden geringere (oder gar keine) Sanktionen verhängt, und die Wahrscheinlichkeit, dass eine angemessene Sorgfalt an den Tag gelegt wird, ist weitaus größer, wenn die Aufzeichnungen auf die beschriebene Weise geführt werden.
Prüfungen können jederzeit stattfinden. Daher ist es wichtig, dass die Versicherer die notwendigen Schritte unternommen haben, um sicherzustellen, dass die Informationen und Daten zum Nachweis der Einhaltung der Vorschriften den Steuerbehörden auf Anfrage zur Verfügung stehen.
Die genaue und rechtzeitige Einreichung von Steuererklärungen kann die Wahrscheinlichkeit einer gezielten Prüfung verringern. Das IPT-Managed-Services-Team von Sovos verfügt über umfangreiche Erfahrungen mit Steuererklärungen im Vereinigten Königreich und in ganz Europa und hat viele Versicherer bei unerwarteten Prüfungen unterstützt.
Das Hauptproblem betrifft den Ort des Risikos für die Zwecke der Versicherungsprämiensteuer (IPT). Die Reform kann sich auf eine Police auswirken, die bei einem EWR- oder Nicht-EWR-Versicherer abgeschlossen wurde, wenn der Versicherungsnehmer in Deutschland ansässig ist, d. h. ein deutsches Unternehmen, eine Betriebsstätte oder eine entsprechende Einrichtung, oder eine natürliche Person mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, wenn die Police Risiken außerhalb des EWR abdeckt.
Diese Änderungen betreffen alle Versicherungszweige und sind unabhängig vom physischen Standort eines versicherten Risikos.
Doppelbesteuerung bei Policen, die von EWR-Versicherern abgeschlossen wurden
Wenn ein Vertrag für den deutschen Versicherungsnehmer Nicht-EWR-Länder einschließt, dann ist die deutsche IPT nicht nur auf die auf Deutschland entfallende Prämie, sondern auch auf die auf die Nicht-EWR-Länder entfallende Prämie zu zahlen. Dies könnte zusätzlich zu den in den Nicht-EWR-Ländern fälligen Prämiensteuern geschehen.
Daher ist eine Doppelbesteuerung möglich. Schließt der Vertrag jedoch andere EWR-Länder ein, so kann die deutsche IPT nicht auf die in diesen EWR-Ländern gezahlten Prämien erhoben werden.
Doppelbesteuerung bei Policen, die von Nicht-EWR-Versicherern abgeschlossen wurden
Wenn ein Vertrag für den deutschen Versicherungsnehmer sowohl andere EWR- als auch Nicht-EWR-Länder einschließt, dann ist die deutsche IPT nicht nur auf die auf Deutschland entfallende Prämie, sondern auch auf 100 % der auf alle anderen Länder entfallenden Prämien fällig. Dies könnte zusätzlich zu den in all diesen Ländern fälligen Prämiensteuern erfolgen. Daher besteht auch hier die Möglichkeit einer Doppelbesteuerung.
Was ist eine "Betriebsstätte" oder "entsprechende Einrichtung" im Sinne der deutschen IPT?
In den Gesetzesreformen wurde nicht klargestellt, was als "Betriebsstätte" oder "entsprechende Einrichtung" gilt, die ein Nicht-EWR-Risiko in den Anwendungsbereich der deutschen IPT bringen würde.
Ein am 4. März 2021 veröffentlichter Leitfaden des Bundesfinanzministeriums (BMF) bestätigt zwar, dass eine Nicht-EWR-Zweigstelle eines deutschen Versicherungsnehmers als Betriebsstätte gilt. Ob dies auch für eine Nicht-EWR-Tochtergesellschaft gilt, wurde jedoch nicht erläutert.
In diesem Leitfaden waren auch mehrere Szenarien enthalten, die Versicherern und Maklern bei der korrekten Besteuerung von Policen helfen sollten, aber leider gab es keines für dieses Nebenszenario. Das BMF hat am 20. Juli 2021 eine neue Fassung seines allgemeinen Merkblatts zur Versicherungs- und Feuerschutzsteuer für EU/EWR-Versicherer herausgegeben. Darin ist ein Flussdiagramm enthalten, das die Änderungen der Steuerbarkeit von Policen infolge der Reform des IPT-Gesetzes aufzeigt, aber die Frage der Nicht-EWR-Tochtergesellschaft wird hier nicht speziell beantwortet.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat am 28. April 2021 ein Dokument mit häufig gestellten Fragen (FAQs) herausgegeben, das den Versicherern helfen soll, die Reformen in verschiedenen Bereichen zu verstehen, einschließlich der Beantwortung einiger Fragen zur Behandlung von Nicht-EWR-Tochtergesellschaften.
Während die Antworten Hoffnung zu machen scheinen, dass diese Tochtergesellschaften keine Betriebsstätte darstellen, gibt es zu Beginn des FAQ-Dokuments einen Vorbehalt: Es heißt, dass es unverbindlich ist und jeder Versicherer die gesetzlichen Bestimmungen (und das dazugehörige BMF-Schreiben vom 4. März 2021) nach eigenem Ermessen auslegen und anwenden kann.
Das bedeutet, dass Versicherer, die ihre Nicht-EWR-Tochtergesellschaften nicht auf der Grundlage dieses Leitfadens besteuern, später mit Steuerbescheiden konfrontiert werden könnten, wenn die deutsche IPT nicht erhoben wurde. Das FAQ-Dokument wird weiterhin aktualisiert, so dass es interessant sein wird, zu sehen, ob es in Zukunft weitere Klarheit in diesem Punkt geben wird.
Anhaltende Unsicherheit bei der Doppelbesteuerung
Angesichts dieser anhaltenden Unsicherheit haben sich die Versicherer an die Steuerbehörden gewandt, um Klarheit zu erhalten. Aus den Antworten geht hervor, dass Nicht-EWR-Tochtergesellschaften nicht in den Anwendungsbereich der Reformen fallen, so dass es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommen sollte.
Eine solche direkte Bestätigung der Steuerbehörden in dieser Angelegenheit wird diese Versicherer vor künftigen Veranlagungen schützen. Sie bietet auch die Möglichkeit, Rückerstattungen der IPT zu beantragen, wenn diese auf Policen erhoben wurde, die von vornherein nicht hätten besteuert werden dürfen.
Bis zu einer öffentlichen Klärung dieser Angelegenheit, zu der auch eine weitere Mitteilung des BMF gehört, ist jedoch davon auszugehen, dass die Versicherer und Makler in diesem Szenario weiterhin die derzeitige, vorsichtige Vorgehensweise anwenden und die deutsche IPT berechnen werden. Dies bedeutet, dass es weiterhin zu einer Doppelbesteuerung von Policen kommen wird.
Damit werden die steuerlichen Herausforderungen einer zunehmend digitalen Weltwirtschaft angegangen. Bis zum 9. Juli 2021 haben 132 der 139 OECD/G20-Mitgliedsländer dem Inclusive Framework on BEPS zugestimmt.
Säule Details
Säule 1
Säule 1 gibt den Marktländern ein neues Besteuerungsrecht, den Betrag A, um sicherzustellen, dass Unternehmen unabhängig von ihrer physischen Präsenz Steuern auf einen Teil der verbleibenden Gewinne aus Aktivitäten in diesen Ländern zahlen. Säule 1 gilt für multinationale Unternehmen (MNU) mit einem weltweiten Umsatz von über 20 Milliarden Euro und einer Rentabilität von über 10 %.
Es wird eine neue Nexus-Regel geben, die die Zuweisung von Betrag A an ein Marktland erlaubt, wenn das multinationale Unternehmen mindestens 1 Million Euro an Einnahmen aus diesem Land erzielt. Für Länder mit einem BIP von weniger als 40 Mrd. Euro wird der Nexus auf 250.000 Euro festgesetzt.
Die "Sonderzweck-Nexus-Regel" bestimmt, ob ein Land für die Zuteilung des Betrags A in Frage kommt. Darüber hinaus haben sich die Länder auf eine Zuteilung von 20-30% der Restgewinne der multinationalen Unternehmen an die Länder des Marktes geeinigt, wobei der Nexus anhand eines umsatzbasierten Verteilungsschlüssels ermittelt wird.
Die Einnahmen werden dem Land des Endmarktes zugerechnet, in dem die Waren oder Dienstleistungen konsumiert werden, wobei die detaillierten Regeln für die Herkunft der Einnahmen noch nicht feststehen.
Weitere Einzelheiten zur Segmentierung sind noch in Arbeit, ebenso wie die endgültige Ausgestaltung eines Schutzbereichs für Marketing- und Vertriebsgewinne, der die der Marktgerichtsbarkeit über den Betrag A zugestandenen Restgewinne begrenzen wird.
Schließlich haben sich die Länder darauf geeinigt, den Betrag B zu straffen und zu vereinfachen, wobei der Schwerpunkt auf den Bedürfnissen von Ländern mit geringer Kapazität liegt. Die endgültigen Einzelheiten sollen bis Ende 2022 festgelegt werden.
Säule 2
Säule 2 besteht aus den Globalen Regeln zur Bekämpfung der Erosion der Bemessungsgrundlage ("GloBE"), die sicherstellen, dass multinationale Unternehmen, die den Schwellenwert von 750 Millionen Euro erreichen, einen Mindeststeuersatz von mindestens 15 % zahlen. Die GloBE-Regeln bestehen aus einer Regel zur Einbeziehung von Einkünften und einer Regel für unterbesteuerte Zahlungen, wobei letztere noch ausgearbeitet werden muss.
Säule 2 beinhaltet auch eine "Subject to tax"-Regel, die auf einem Abkommen basiert und es den Quellenländern erlaubt, bestimmte Zahlungen an verbundene Parteien, die einer Steuer unterhalb eines Mindestsatzes unterliegen, einer begrenzten Quellensteuer zu unterwerfen. Der Satz wird zwischen 7,5 und 9 Prozent liegen.
Wann wird der Plan umgesetzt?
Es besteht derzeit die Verpflichtung, die Diskussion fortzusetzen, um die Gestaltungselemente des Plans innerhalb des vereinbarten Rahmens bis Oktober 2021 abzuschließen. Die Mitglieder des Inclusive Framework werden einen Umsetzungsplan vereinbaren und veröffentlichen.
Der derzeitige Zeitplan sieht vor, dass das multilaterale Instrument, mit dem der Betrag A umgesetzt wird, im Jahr 2022 entwickelt und zur Unterzeichnung aufgelegt wird, so dass der Betrag A im Jahr 2021 in Kraft treten kann. Auch die zweite Säule sollte 2022 in Kraft treten, um 2023 wirksam zu werden.
Weitere Details in Kürze
Obwohl man sich auf die wichtigsten Komponenten der Zwei-Säulen-Lösung geeinigt hat, steht ein detaillierter Umsetzungsplan, der auch die Lösung der verbleibenden Probleme umfasst, noch aus.
Da viele Länder diese Änderungen in naher Zukunft umsetzen könnten, ist es für Unternehmen, die in der digitalen Wirtschaft tätig sind, wichtig, die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem OECD/G20-Projekt zur Erosion der Steuerbemessungsgrundlage und Gewinnverlagerung genau zu verfolgen und zu verstehen.
Für alle, die mit der Versicherungsprämiensteuer (IPT) relativ neu oder nicht vertraut sind, ist ein Verständnis der einzelnen Kernkomponenten der Schlüssel zur Einhaltung der Vorschriften. Sie sind außerdem in einer logischen Abfolge von fünf verschiedenen Bereichen angeordnet.
Ort des Risikos
Klasse von Unternehmen
Anwendbare Steuern und Steuersätze
Erklärung und Zahlung
Zusätzliche Berichterstattung
1.Standort der Risikoregeln
Im Wesentlichen geht es darum, ein klares Verständnis davon zu haben, wo das Risiko liegt, um zu bestimmen, in welcher Gerichtsbarkeit die Prämiensteuern erklärt werden sollten. Die Regeln können komplex sein und von Gebiet zu Gebiet variieren, aber ein klares Verfahren ist hilfreich.
Das müssen Sie herausfinden:
Handelt es sich um eine Versicherungs- oder Rückversicherungspolice?
Welcher Art ist das Risiko?
Wer ist versichert und wo befindet er sich?
Prüfen Sie dann, welche Vorschriften gelten. Die vier EU-Vorschriften bestimmen je nach Art des Risikos den richtigen Gerichtsstand:
Standort der Immobilie
Zulassung von Fahrzeugen
Land des Wohnsitzes, in dem Sie die Reiseversicherung abgeschlossen haben
Alles andere, was nicht unter die oben genannten Kategorien fällt
Ein Versicherungszweig ist grundsätzlich die Kategorie, unter die das Risiko fällt. In der EU gibt es 18 Schadenversicherungszweige, die von Unfall und Kraftfahrt bis hin zu sonstigen Vermögensschäden und allgemeiner Haftpflicht reichen.
Die EU bietet kurze Beschreibungen jeder dieser Klassen sowie einige spezifische Beispiele. Die Informationen werden von den lokalen Steuerbehörden bei der Umsetzung ihrer eigenen Steuergesetzgebung als Leitfaden verwendet.
Die örtlichen Vorschriften variieren, daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Versicherungspolicen verstehen, um sicherzustellen, dass die richtige und relevante Geschäftsklasse angewendet wird. Einige Policen können mehr als einen Geschäftszweig umfassen, was sich auf den Anteil der Prämie auswirkt, der auf jeden Geschäftszweig entfällt.
Nach der Bestimmung des Risikostandortes und der richtigen Unternehmensklasse müssen im nächsten Schritt die anfallenden Steuern ermittelt werden, die zu begleichen sind.
Die Steuersätze in der EU sind uneinheitlich, und es gibt sogar noch mehr Unterschiede, wenn man die verschiedenen Steuersätze innerhalb eines Landes betrachtet. In Spanien zum Beispiel gilt ein IPT-Satz von 6 %, aber es können auch außergewöhnliche Risikozuschläge in Höhe von 0,0003 % erhoben werden.
Überlegen Sie auch, wer die Kosten für diese Steuern zu tragen hat. Ist es der Versicherte oder der Versicherer? In den meisten Fällen ist der Versicherer dafür verantwortlich, aber auch der Versicherungsnehmer kann dafür aufkommen.
Vom Versicherer getragene Steuern können in der Regel dem Versicherungsnehmer nicht ausgewiesen werden und stellen daher Kosten für den Versicherer dar.
Die vom Versicherten zu tragenden Steuern müssen in den Versicherungsunterlagen ausgewiesen werden, damit der Versicherungsnehmer weiß, für welche Steuern er aufkommen muss.
Der Schlüssel zur Bestimmung der anzuwendenden Steuern und des Steuersatzes ist der Zugang zu einer zuverlässigen Software.
Melden Sie sich für unser nächstes Webinar "Back to basics" an, , um mehr über die Berechnung von Steuern zu erfahren.
4) Erklärung und Zahlung
Auch hier variieren die Regeln von Land zu Land, was die Häufigkeit der Meldung und Begleichung von Verbindlichkeiten angeht. Sie können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Werden die Fristen nicht eingehalten, werden Strafen und/oder Zinsen fällig. Daher ist es wichtig, die Fristen für die einzelnen Erklärungen zu kennen und zu wissen, wann die Zahlung erfolgen muss.
Einige Steuerbehörden haben strenge Vorschriften und setzen sie schnell durch. Andere sind nachsichtiger und handhaben die Strafen von Fall zu Fall, und einige (wie das Vereinigte Königreich) verfolgen einen verhaltensorientierten Ansatz, bei dem eine vollständige Offenlegung und Kooperation zu einer weitaus geringeren Strafe führen kann.
5. zusätzliche Berichterstattung – wird IPT folgen, wo die Mehrwertsteuer hinführt?
Die Steuerbehörden in aller Welt verfolgen bei der Steuerberichterstattung einen detaillierteren Ansatz, um Betrug zu verhindern und die Steuerlücke zu verringern. Mit der Einführung von Mehrwertsteuermandaten in ganz Lateinamerika und in jüngster Zeit auch in Europa und Asien wird die Mehrwertsteuerlücke immer kleiner. In dem Maße, in dem die Regierungen zur digitalen Steuereinhaltung übergehen und mehr Daten und schneller benötigen, können Sie davon ausgehen, dass die IPT mit der Zeit folgen wird. Die spanischen Behörden zum Beispiel haben mit der Einführung neuer digitaler Meldepflichten für außerordentliche Risikozuschläge im letzten Jahr bereits damit begonnen, diesen Weg einzuschlagen.
Je besser Sie heute vorbereitet sind, desto leichter wird es Ihnen fallen, die Herausforderungen zu meistern, die mit der zunehmenden Digitalisierung der Steuervorschriften auf Sie zukommen.
Jetzt sind Sie dran
Halten Sie sich über die sich ständig ändernden Vorschriften auf dem Laufenden, indem Sie unsere Blogs abonnieren und uns auf LinkedIn und Twitter folgen. Außerdem veranstalten wir regelmäßig Webinare mit unseren internen Spezialisten, die Ihnen gerne weiterhelfen.
Was ist Intrastat?
Intrastat ist ein Meldesystem für den innergemeinschaftlichen Handel mit Waren innerhalb der EU.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 müssen Steuerpflichtige, die innergemeinschaftliche Verkäufe und Käufe von Waren tätigen, Intrastat-Meldungen ausfüllen, wenn die Meldeschwelle überschritten wird.
Intrastat-Meldungen müssen sowohl im Versandland (durch den Verkäufer) als auch im Empfangsland (durch den Käufer) ausgefüllt werden. Das Format und die Datenelemente der Intrastat-Meldungen variieren von Land zu Land, obwohl einige Datenelemente in allen Mitgliedstaaten erforderlich sind. Auch die Meldeschwellen sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich.
Wie wird Intrastat modernisiert?
In dem Bemühen, die Datenerhebung zu verbessern und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern, wurde 2017 ein Projekt zur "Intrastat-Modernisierung" gestartet. Als Ergebnis dieses Projekts wurde die Verordnung (EU) 2019/2152 (die Verordnung über europäische Unternehmensstatistiken) angenommen.
Die Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 638/2004, die am 1. Januar 2022 in Kraft tritt.
Die Umsetzung eines neuen obligatorischen Datenaustauschprogramms zwischen den EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf innergemeinschaftliche Lieferungen.
Der Austausch von Daten über innergemeinschaftliche Einreisen in die EU-Mitgliedstaaten ist fakultativ.
Die praktischen Auswirkungen dieser Änderungen sind zweifach:
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, im Rahmen der Intrastat-Versandberichte zusätzliche Daten zu erheben. Dies bedeutet, dass Steuerpflichtige, die innergemeinschaftliche Lieferungen vornehmen, diese zusätzlichen Informationen aufzeichnen und melden müssen.
Die Verordnung ebnet den Weg für die Mitgliedstaaten, die Intrastat-Ankunftsmeldungen möglicherweise schrittweise abzuschaffen, da der obligatorische Austausch von Versendungsdaten eine separate Ankunftsmeldung überflüssig macht. Die Meldeschwellen für Eingänge sind in der Regel niedriger als für Versendungen, und es wird erwartet, dass die Abschaffung der Notwendigkeit, Eingänge zu melden, letztendlich dazu führen wird, dass weniger Unternehmen an der Intrastat-Meldung teilnehmen müssen – es sei denn, die Meldeschwelle wird gesenkt. Außerdem werden Unternehmen, die sowohl an innergemeinschaftlichen Versendungen als auch an Eingängen beteiligt sind, ihre Meldepflicht halbieren.
Welche Informationen müssen die Mitgliedstaaten derzeit im Rahmen von Intrastat erheben?
Derzeit müssen die Mitgliedstaaten im Rahmen von Intrastat die folgenden Informationen erheben:
MwSt.-Nummer des Meldepflichtigen
Der Bezugszeitraum
Der Warenfluss (Ankunft, Versand)
Die 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur)
Der Mitgliedstaat, in den oder aus dem die Waren versandt werden
Der Wert der Waren
Die Menge der Waren
Die Art der Transaktion
Welche zusätzlichen Informationen müssen die Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2022 von den innergemeinschaftlichen Ausführern einholen?
Die Mehrwertsteuernummer des Empfängers der Waren
Das Ursprungsland der versendeten Waren
Welche zusätzlichen Informationen dürfen die Mitgliedstaaten derzeit im Rahmen von Intrastat erheben?
Die Identifizierung der Waren auf einer detaillierteren Ebene als in der Kombinierten Nomenklatur
Das Herkunftsland, bei der Ankunft
die Herkunftsregion bei der Versendung und die Bestimmungsregion bei der Ankunft
Die Lieferbedingungen
Das Verkehrsmittel
Das statistische Verfahren
Welche fakultativen Angaben können die Mitgliedstaaten für den obligatorischen Austausch von Informationen über innergemeinschaftliche Ausfuhren machen?
Die Lieferbedingungen
Das Verkehrsmittel
Ausnahmen von den Intrastat-Anforderungen
Um den Aufwand für die Einhaltung der Vorschriften für kleine Unternehmen zu verringern, können die EU-Mitgliedstaaten Schwellenwerte festlegen, bei deren Unterschreitung die Unternehmen von ihrer Verpflichtung zur Ausfüllung von Intrastat befreit sind. Die Schwellenwerte werden jährlich von den Mitgliedstaaten festgelegt, wobei die Schwellenbeträge für Eingänge und Versendungen getrennt festgelegt werden.
Nach den derzeitigen Verordnungen können die Mitgliedstaaten keine Schwellenwerte festlegen, die dazu führen, dass weniger als 97 % der Versendungen aus dem Mitgliedstaat gemeldet werden, und keine Schwellenwerte festlegen, die dazu führen, dass weniger als 93 % der innergemeinschaftlichen Eingänge in den Mitgliedstaat gemeldet werden.
Nach den geltenden Vorschriften können die Mitgliedstaaten bestimmten Kleinunternehmen gestatten, vereinfachte Informationen zu melden, sofern der Wert des Handels, der der vereinfachten Meldung unterliegt, 6 % des gesamten Handels nicht übersteigt.
Nach der kommenden neuen Verordnung müssen die Mitgliedstaaten nur sicherstellen, dass 95 % der Versendungen gemeldet werden, und der Austausch von Daten über innergemeinschaftliche Einreisen zwischen den Mitgliedstaaten ist fakultativ.
Bei der Einführung des polnischen CTC-Systems (Continuous Transaction Control), dem Krajowy System of e-Faktur, sind Fortschritte zu verzeichnen. Anfang des Jahres veröffentlichte das Finanzministerium einen Gesetzesentwurf, der noch vom Parlament verabschiedet werden muss, um Gesetz zu werden. Es wurden Entwürfe für Spezifikationen für elektronische Rechnungen veröffentlicht, und es gab eine öffentliche Konsultation zum CTC-System.
Im Juni gab das Finanzministerium bekannt, dass es alle von der Öffentlichkeit und den polnischen Ministern eingereichten Stellungnahmen zum CTC-System geprüft und beschlossen habe, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Das CTC-System soll im Oktober 2021 für Tests zur Verfügung stehen, um die Inbetriebnahme im Jahr 2022 vorzubereiten; das Pilotprojekt wird allen Steuerzahlern offen stehen.
Verabschiedung und Veröffentlichung der Rechtsvorschriften im Oktober 2021.
Bereitstellung von zwei E-Invoice-Schemata, eines in polnischer und eines in englischer Sprache.
Einführung des CTC-Systems auf freiwilliger Basis im Januar 2022, nach einer dreimonatigen Testphase (Oktober – Dezember 2021).
Einführung des CTC-Systems im Jahr 2023.
In der Ankündigung erläuterte der Minister die Vorteile der Einführung des CTC-Systems für die Steuerzahler. Dazu gehören: schnellere Mehrwertsteuererstattungen; Sicherheit der gespeicherten Rechnung in der Datenbank der Steuerbehörde bis zum Ende der obligatorischen Aufbewahrungsfrist; Gewissheit über die Rechnungszustellung an den Empfänger durch die CTC-Plattform und daher schnellere Rechnungszahlungen; Automatisierung der Rechnungsverarbeitung und des Rechnungsaustauschs durch die Annahme eines standardisierten E-Rechnungsformats.
Darüber hinaus werden aufgrund der neuen Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung die anstehenden Änderungen des SLIM-Mehrwertsteuerpakets 2 weitere Entlastungsmaßnahmen auslösen, z. B. im Zusammenhang mit der Behandlung von Duplikaten und Korrekturrechnungen.
Die polnischen Behörden machen gute Fortschritte bei der Umsetzung des Krajowy System e-Faktur. Es ist positiv zu sehen, dass sich die öffentliche Konsultation bei der Festlegung der nächsten Schritte als nützlich erwiesen hat, und die Absicht der Behörden, für Transparenz und rechtzeitige Dokumentation zu sorgen, wird sich hoffentlich während der gesamten Einführung des CTC-Systems fortsetzen.
Meet the Expert ist unsere Blogserie, in der wir mehr über das Team hinter unserer innovativen Software und unseren Managed Services berichten.
Als globales Unternehmen mit Experten für indirekte Steuern in allen Regionen erfährt unser engagiertes Team oft als erstes von neuen gesetzlichen Änderungen, damit Sie die Vorschriften einhalten können.
Wir sprachen mit Wendy Gilby, Technical Product Manager bei Sovos, um mehr über ihre Rolle bei der Entwicklung der Sovos-Software für die Versicherungsprämiensteuer (IPT) zu erfahren, die den Kunden hilft, die Anforderungen eines sich ständig ändernden rechtlichen Umfelds zu erfüllen.
Wie kamen Sie dazu, bei Sovos zu arbeiten?
Bevor ich zu Sovos kam, arbeitete ich bei einer Investmentbank in London, wo ich mich vom Programmierlehrling zum Programmierer, Analytiker, Geschäftsanalytiker, Systemanalytiker, Projektmanager, Leiter des globalen Produktionssupports und schließlich zum Vizepräsidenten hocharbeitete.
Aufgrund persönlicher Umstände fing ich an, Teilzeit zu arbeiten und war sogar kurzzeitig Rudertrainer, bevor ich an die Universität zurückkehrte, um einen Abschluss in Informatik und IT zu machen.
Ich war auf der Suche nach einer anderen Aufgabe im IT-Bereich und hatte ursprünglich 2016 oder 2017 einen Kurzzeitvertrag bei FiscalReps (jetzt Teil von Sovos). Dies ist das Produkt, das wir jetzt als Sovos IPT kennen und das getestet werden musste, um sicherzustellen, dass es einsatzfähig ist.
Nach Abschluss des Projekts kam ich mit einem Sechsmonatsvertrag zurück, der in eine unbefristete Vollzeitstelle umgewandelt wurde, und ich bin heute noch hier!
Was ist Ihre Rolle und was beinhaltet sie?
Meine Aufgabe ist es, herauszufinden, wie Änderungen am Sovos-IPT-System umgesetzt werden können. Wir stimmen mit dem breiteren Sovos-IPT-Team ab, welche neuen Funktionen oder Änderungen sie wünschen, und arbeiten eng mit dem Entwicklungsteam zusammen, um die Ideen in Lösungen umzusetzen, die unsere Kunden nutzen.
Ich habe mir vor kurzem die Sovos-Mehrwertsteuerlösung angesehen, um die Synergien zwischen Mehrwertsteuer und IPT in Bezug auf die Benutzereinrichtung, die Benutzerrollen, das Hochladen von Daten und die anfängliche Validierung der Dateien, die wir von unseren Kunden erhalten, zu ermitteln, um die allgemeine Benutzerfreundlichkeit unserer IPT-Lösungen zu verbessern.
Wofür ist Ihr Team zuständig und wie hilft es den Kunden?
Wir sind stets bemüht, den gesamten Prozess der Steuererklärung effizienter zu gestalten und für unsere Kunden zu vereinfachen, unabhängig davon, in welchem Land sie ihre Steuern einreichen.
Wir haben viel Zeit damit verbracht, das IPT-Portal zu verfeinern, um den Prozess der Einreichung und Meldung der IPT zu vereinfachen und gleichzeitig die Einhaltung der Vorschriften zu verbessern. Wir versuchen, so viele manuelle Schritte bei der Steuererklärung wie möglich zu eliminieren, um Fehler zu vermeiden.
Sovos ist eine Mischung aus Technologie und menschlichem Fachwissen. Daher arbeiten wir eng mit dem Compliance-Team zusammen, das sicherstellt, dass die Berichterstattung bei allen Steuerbehörden, bei denen unsere Kunden IPT einreichen, korrekt und vorschriftsmäßig ist.
Unser Ziel ist es, den gesamten Prozess von der Dateneingabe über den Geldeingang bis hin zur Übermittlung an die Steuerbehörden so weit wie möglich zu automatisieren und zu integrieren, um sicherzustellen, dass wir keine Steuererklärungstermine verpassen und Verspätungsgebühren vermeiden.
Wie setzen Sie die neueste Technologie ein, um die Erfahrungen der Sovos-Kunden zu verbessern?
Das hängt wahrscheinlich mit der Arbeit zusammen, die wir am IPT-Portal leisten. Wir versuchen, alles transparenter zu machen, damit die Kunden alles an einem Ort sehen können, einschließlich des Status ihrer Steuererklärungen.
Wir haben auch APIs eingeführt, so dass die Kunden uns eine Datei direkt aus ihrem System schicken können, was für sie viel weniger Aufwand bedeutet. Wir sind immer bestrebt, den Kunden die Übermittlung ihrer Daten zu erleichtern und ihnen so viele Möglichkeiten wie möglich zu bieten, um dies zu tun.
Wie hat sich die Technologie Ihrer Meinung nach verändert, seit Sie bei Sovos sind? Was hat den größten Einfluss gehabt?
Ich denke, die größte Auswirkung hat das IPT-Portal. Als ich anfing, war ein Großteil der Berichterstattungsprozesse noch papierbasiert, was für das Compliance-Team bedeutete, dass es vor der Einreichung der Steuererklärungen eine Menge Papierdokumente durchsuchen musste.
Das IPT-Portal mit allen Dokumenten, die früher ausgedruckt wurden, an einem Ort zu haben, an dem die Kunden alles online einsehen können, war also die größte Veränderung, die unsere Kunden und unser Compliance-Team zu schätzen wissen, vor allem im letzten Jahr, als sich die Unternehmen darauf einstellen mussten, von unterwegs zu arbeiten und nicht mehr so leicht auf Ressourcen im Büro zugreifen zu können.
Was reizt Sie besonders an der zukünftigen Steuertechnologie?
Ich denke, es ist die Entwicklung hin zu einem stärker vernetzten Meldeverfahren, das all diese unterschiedlichen Elemente der Steuererklärungen miteinander verbindet, um den IPT-Melde- und Einreichungsprozess noch einfacher und weit weniger fehleranfällig zu machen. Da bestimmte Elemente immer noch manuell eingegeben werden müssen, gibt es immer noch die Möglichkeit von Fehlern, so dass es wirklich spannend ist, dieses Problem vollständig zu beseitigen und den Prozess vom ersten Hochladen bis zur Einreichung bei den Steuerbehörden zu vereinfachen.
Automatisierte Rücksendungen werden immer häufiger, und wir arbeiten gerade daran für Deutschland, Frankreich und Ungarn. Wenn ich also von der Zukunft spreche, dann geschieht das eigentlich schon, was sehr aufregend ist.