Seit 2018 verfügt Ungarn über rechtliche Rahmenbedingungen gekoppelt an einen festgelegten Prozess, wie Steuerzahler Rechnungsdaten für inländische Transaktionen über einem Mindest-Umsatzsteuerbetrag in Echtzeit an die Steuerbehörde (NAV) übermitteln müssen.
Die Maßnahme wurde sehr erfolgreich umgesetzt und so wurde der Geltungsbereich auf ein breiteres Spektrum von Transaktionen ausgeweitet. Die vorher geltenden Umsatzsteuerschwellen wurden abgeschafft. Inzwischen müssen in Ungarn alle Transaktionen zwischen Steuerzahlern dem NAV gemeldet werden, unabhängig von der Höhe der erhobenen Umsatzsteuer.
Zudem hat Ungarn auch einen SAF-T-Standard veröffentlicht sowie Dokumente mit Kommentarfunktion für steuerpflichtige Personen. Das neue SAF-T-System wird voraussichtlich Ende•2021/2022 in Kraft treten.
1 Juli 2018: Alle steuerpflichtigen Personen sind gemäß den Vorschriften verpflichtet, Rechnungsdaten in Echtzeit an die ungarische Steuerbehörde zu übermitteln. Dies gilt für inländische Transaktionen mit einem Mindest-Umsatzsteuerbetrag von 100.000 HUF.
1 Juli 2020: Die Umsatzsteuerschwelle wurde abgeschafft. Alle inländischen Transaktionen zwischen Steuerzahlern müssen nun unabhängig von der erhobenen Umsatzsteuer gemeldet werden.
1 Januar 2021: Reporting-Pflichten umfassen sowohl B2C-Rechnungen als auch innergemeinschaftliche Exporte und Lieferungen im B2B-Bereich.
1 Januar- 31 März 2021: Das Finanzministerium hat eine sanktionsfreie dreimonatige Schonfrist gewährt, um die neuen Meldepflichten zu erfüllen und den Unternehmen Zeit einzuräumen, von der aktuellen Version (v2.0 XSD) auf die neue Version (v3.0 XSD) umzusteigen.
1 April 2021: Die obligatorische Nutzung der aktualisierten Version (v3.0•XSD) beginnt.
Das Versäumnis, Rechnungen in Echtzeit zu übermitteln, kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu 500.000•HUF je nicht gemeldeter Rechnung zur Folge haben.
Im Falle von Nichteinhaltung der Vorgaben in der Rechnungsstellungssoftware fallen zusätzliche Strafen an.
Ungarn ebnet sich stetig den Weg zur Freigabe elektronischer Rechnungsstellung. Dank Sovos sind Unternehmen über die aktuellen Anforderungen und technischen Vorgaben informiert, können eine effiziente Verbindung zum NAV aufrechterhalten und allen Pflichten der Umsatzsteuer-Compliance nachkommen.