Italien hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um seine Mehrwertsteuerlücke – die größte dieser Art in Europa – zu schließen. Unter anderem wurde dazu ein Freigabemodell zur elektronischen Rechnungsstellung (FatturaPA) eingeführt. Alles begann im Jahr 2014, als die elektronische Rechnungsstellung für den B2G-Bereich eingeführt wurde. Diese wurde dann ab dem 1. Januar 2019 auf den B2B- und den B2C-Bereich ausgeweitet und wird seitdem fortlaufend weiterentwickelt.
Die zentrale Plattform für die elektronische Rechnungsstellung, die Sistema di Interscambio (SDI), galt bei ihrer Einführung durch die italienische Regierung als wahres Vorreiter-Modell. Die SDI-Plattform wurde als Plattform für den Rechnungsaustausch entwickelt, bei der die Datenerfassung eine wesentliche Rolle einnimmt. Der Umfang der erhobenen Daten nimmt kontinuierlich zu. Dies zeigt sich auch in der geplanten Vorschrift, auch Daten zu grenzüberschreitenden Transaktionen über die FatturaPA zu melden.
Infolgedessen müssen Unternehmen ein elektronisches Rechnungsstellungssystem nutzen, das mit ERP- und Automatisierungsplattformen integriert werden kann, um die Anforderungen der italienischen Lösung zu erfüllen.
Für die Ausstellung einer E-Rechnung muss die Rechnung in einem strukturierten Format erstellt und über eine staatlich kontrollierte Plattform namens Sistema di Interscambio (SDI) übertragen werden.
Rechnungen müssen im XML-Schemaformat der Steuerbehörde ausgestellt werden – der FatturaPA.
Derzeit erstreckt sich das Mandat auf inländische Lieferungen, die zwischen in Italien ansässigen oder niedergelassenen Unternehmen abgewickelt werden. Parteien von grenzüberschreitenden Lieferungen haben die Möglichkeit, der Ausstellung und dem Empfang von elektronischen Rechnungen zuzustimmen. Ab 2022 wird es für italienische Unternehmen dann verpflichtend, Daten über grenzüberschreitende Transaktionen unter Verwendung des FatturaPA-Formats an die SDI-Plattform zu übermitteln.
Für die Archivierung von E-Rechnungen gibt es mehrere konkrete Anforderungen, insbesondere bestimmte Suchkriterien, eine dokumentierte Beschreibung des Archivs und des Archivierungsprozesses. (Manuale della Conservazione), sowie einen detaillierten Organisationsplan, der die Verantwortlichkeiten rund um den Archivierungsprozess festlegt.
1. Februar 2020: Bestellungen für die Lieferung von Waren an Einrichtungen, die in Verbindung zum öffentlichen Gesundheitsdienst stehen, müssen über die NSO-Plattform abgewickelt und in der e-Rechnung entsprechend ausgewiesen werden
1. Januar 2021: Inkraftsetzung eines neuen FatturaPA-Formats
1. Januar 2021: Einführung von automatisch vorausgefüllten Umsatzsteuererklärungen
1. Juni 2021: Inkraftsetzung der neuen Anforderungen für die Erstellung und Archivierung von elektronischen Dokumenten
1. Juli 2022: Italienische Unternehmen müssen Informationen über grenzüberschreitende Lieferungen im FatturaPA-Format an die SDI-Plattform übermitteln. Aus diesem Grund wurde der Esterometro ab dem 30. Juni 2022 abgeschafft.
Ein Versäumnis, eine Rechnung auszustellen oder die Ausstellung einer Rechnung, die nicht im geforderten XML-Format vorliegt, führt zu einer Strafe zwischen 90 % – 180 % des zugehörigen MwSt.-Betrags
Die Ausstellung einer Rechnung an einen Kunden ohne Einhaltung der Vorschriftanforderungen führt zu einer Strafe in Höhe von 100 % des zugehörigen MwSt.-Betrags
Nach einer Karenzzeit (für Warenlieferungen bereits verstrichen; für Dienstleistungen noch bis zum 1. Januar 2022 gültig) werden Rechnungen, die an mit dem nationalen Gesundheitsdienst verbundene Einrichtungen ausgestellt wurden, nicht mehr beglichen, sofern zuvor keine Bestellung über die NSO-Plattform übermittelt und in der E-Rechnung entsprechend vermerkt wurde
Um seine Mehrwertsteuerlücke zu schließen, hat Italien die Art der Transaktionen, auf die die Steuerbehörde Zugriff hat, weiter ausgeweitet und die Formate für die Übermittlung entsprechender Daten weiterentwickelt. Dieser Trend wird sich mit höchster Wahrscheinlichkeit weiter fortsetzen.
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