Frankreich, eine der größten Volkswirtschaften der EU, führt Continuous Transaction Controls ein

Elektronische Rechnungsstellung in Frankreich ab 2024

Frankreich führt Continuous Transaction Controls (CTCs) ein. Von Juli 2024 bis Januar 2026 wird in Frankreich sowohl eine verpflichtende elektronische B2B-Rechnungsstellung über eine zentrale Plattform und verbundene Dienstleister als auch eine ergänzende elektronische Meldepflicht eingeführt. Mithilfe dieser umfassenden Vorschriften, die zusätzlich zu den bereits bestehenden Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung im B2G-Bereich gelten werden, zielt die Regierung darauf ab, die Effizienz zu steigern, Kosten einzusparen und betrügerische Aktivitäten einzudämmen. 

Alle B2B-Rechnungen werden über eine zentrale Plattform bzw. über zertifizierte Dienstleister übermittelt, die an diese zentrale Plattform angebunden sind. Die Freigabe der elektronischen Rechnungsstellung bildet hierfür die Grundlage und liefert der französischen Steuerbehörde Daten zu allen inländischen B2B-Transaktionen. 

Damit die Steuerbehörde effizienter gegen Betrug vorgehen kann, ist sie auf den Zugang zu einer größeren Menge von Transaktionsdaten angewiesen. Deshalb unterliegen die Daten, die der Steuerbehörde nicht im Rahmen des Prozesses zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung übermittelt werden, in Zukunft der ergänzenden elektronischen Meldepflicht. Hierzu zählen beispielsweise B2C-Rechnungen, grenzüberschreitenden Transaktionen sowie bestimmte Zahlungsdaten. 

Demnach werden der Steuerbehörde die B2B- und B2C-Transaktionsdaten (einschließlich bestimmter Zahlungsdaten) basierend auf zwei Maßnahmen übermittelt: der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung in Kombination mit der elektronischen Meldepflicht. 

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Faktencheck zur elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich im B2B-Bereich

  • Die vorgesehenen Vorschriften treten in den Jahren 2024–2026 in Kraft. 
  • Die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung stützt sich auf ein Netzwerk von zertifizierten Dienstleistern, die die Steuerzahler mit einer zentralen Plattform (Chorus Pro) verbinden, wobei die Möglichkeit besteht, dass Steuerzahler eine direkte Verbindung zu Chorus Pro herstellen. 
  • Das Standardformat für die elektronische Rechnungsstellung ist Factur-X, ein hybrides Format, das Einreichungen von XML- und PDF-Dateien ermöglicht.
  • Für elektronische Rechnungen müssen alle bestehenden steuerlichen und handelsrechtlichen Pflichtfelder angegeben werden, einschließlich der Positionsangaben. Die Geschäftsart (Waren, Dienstleistungen, gemischt) und die Option zur Zahlung der Umsatzsteuer sind ebenfalls Bestandteil der Rechnung. Es werden sowohl strukturierte als auch hybride Formate (Bild + strukturierte Daten) akzeptiert. Die zulässigen Formate wurden noch nicht festgelegt.
  • Bei der Meldepflicht für elektronische Rechnungen hängt der erforderliche Detaillierungsgrad des Berichts von der Art der Transaktion sowie von der Finanzsoftware ab, die der Anbieter verwendet. Kleine Unternehmen ohne Buchhaltungssoftware machen dabei weniger detaillierte Angaben als ein Unternehmen, das mit einer ERP- oder Abrechnungssoftware ausgestattet ist. 
  • Zahlungsstatusdaten für jede Dienstleistungsrechnung.  

Einführungstermine für die elektronischen Rechnungsstellung und Meldepflicht in Frankreich

  • Juli 2024: Nach den neuen Regeln sind alle Unternehmen ungeachtet ihrer Größe dazu verpflichtet, den Erhalt von elektronischen Rechnungen zu akzeptieren. Für die größten 300 Unternehmen treten die verpflichtende Rechnungsstellung im B2B-Bereich und die umfassendere elektronische Meldepflicht in Kraft. Die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung gilt nicht für B2C-Rechnungen und grenzüberschreitende RechnungenEs besteht jedoch eine Meldepflicht für derartige Transaktionen, damit die Steuerverwaltung einen vollständigen Überblick erhält.  
  • Januar 2025: Die Vorschriften gelten ab diesem Zeitpunkt auch für weitere 8.000 mittelständische Unternehmen.
  • Januar 2026: Ab diesem Zeitpunkt gelten die Vorschriften für alle verbleibenden kleinen und mittleren Unternehmen.

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