Frankreich führt Continuous Transaction Controls (CTCs) ein. Von Juli 2024 bis Januar 2026 wird in Frankreich sowohl eine verpflichtende elektronische B2B-Rechnungsstellung über eine zentrale Plattform und verbundene Dienstleister als auch eine ergänzende elektronische Meldepflicht eingeführt. Mithilfe dieser umfassenden Vorschriften, die zusätzlich zu den bereits bestehenden Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung im B2G-Bereich gelten werden, zielt die Regierung darauf ab, die Effizienz zu steigern, Kosten einzusparen und betrügerische Aktivitäten einzudämmen.
Alle B2B-Rechnungen werden über eine zentrale Plattform bzw. über zertifizierte Dienstleister übermittelt, die an diese zentrale Plattform angebunden sind. Die Freigabe der elektronischen Rechnungsstellung bildet hierfür die Grundlage und liefert der französischen Steuerbehörde Daten zu allen inländischen B2B-Transaktionen.
Damit die Steuerbehörde effizienter gegen Betrug vorgehen kann, ist sie auf den Zugang zu einer größeren Menge von Transaktionsdaten angewiesen. Deshalb unterliegen die Daten, die der Steuerbehörde nicht im Rahmen des Prozesses zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung übermittelt werden, in Zukunft der ergänzenden elektronischen Meldepflicht. Hierzu zählen beispielsweise B2C-Rechnungen, grenzüberschreitenden Transaktionen sowie bestimmte Zahlungsdaten.
Demnach werden der Steuerbehörde die B2B- und B2C-Transaktionsdaten (einschließlich bestimmter Zahlungsdaten) basierend auf zwei Maßnahmen übermittelt: der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung in Kombination mit der elektronischen Meldepflicht.